Rede von
Dr.
Hermann
Etzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers konnten den Eindruck erwecken, als ob es sich nach dem Inhalt dieses Gesetzes nur urn die Beendigung der Verwaltung der Länder handeln sollte. In Wahrheit ist sowohl in § 1 wie in § 2 ausdrücklich davon die Rede, daß die seinerzeitige Übertragung des Eigentums auf die Länder als beendet angesehen werden soll. Ich will die Frage nicht nachprüfen, ob die besatzungsrechtliche Übertragung des Eigentums auf die Länder wirklich rechtsgültig ist. Wir alle sind der Auffassung, daß es an der Zeit ist, so rasch wie möglich das Besatzungsrecht und den Status des Besatzungsrechts durch deutsche Gesetzgebung zu ersetzen. Aber die rechtliche Grundlage deswegen für die rückliegende Zeit zu bestreiten, wie Herr Professor Dr. Carlo Schmid, glaube ich, es versucht hat, halte ich für höchst bedenklich, und ich möchte warnen, auf diesem Wege fortzuschreiten, weil andernfalls weitere Folgen für viel bedeutsamere Fragen entstehen könnten, die ich hier nicht näher kennzeichnen will. Das süße Gift des Hinweises, es handele sich nur um eine vorläufige Regelung, der nach § 6 dann die endgültige Auseinandersetzung entweder durch ein Zustimmungsgesetz nach Abs. 4 des Art. 134 oder durch ein einfaches Gesetz nach Abs. 6 des Art. 135 folgen solle, kann uns nicht beruhigen noch überzeugen und uns auch nicht die Meinung nehmen, daß dieses Gesetz mit den Bestimmungen der Art. 134 und 135 nicht in Einklang zu bringen ist.