Ich möchte auch meinerseits keine juristischen Ausführungen mehr anknüpfen, aber ich möchte doch im Hinblick darauf, was heute wieder verschiedentlich angeklungen ist, daß die Verwaltung der Länder verschwenderisch war und daß Verfügungen getroffen wurden, die den Interessen des Bundes nicht entsprechen, wie es insbesondere seinerzeit bei der Besprechung der Interpellation der Fall war, einige Ausführungen nach der wirtschaftlichen Seite hin machen.
Meine verehrten Damen und Herren, ich weiß genau, wohin die Pointe des Herrn Bundesfinanzministers und auch die damalige Anspielung des Herrn Kollegen Dr. Höpker-Aschoff zielte. Es betrifft ein Land in der US-Zone — in diesem Falle nicht Bayern —, das vielleicht bezüglich der Verfügung über Reichsvermögen in einer Weise vorgegangen ist, die auch wir nicht gutheißen. Aber man darf die Dinge ja — nicht zur Entschuldigung dieses Landes — doch nicht so betrachten, daß man sie vom heutigen Gesichtspunkt aus ansieht. Meine Damen und Herren, wer in diesen Dingen tätig war, der weiß ganz genau — und der Herr Kollege Dr. Schmid hat vorhin auch darauf abgehoben —, daß, sagen wir einmal, vor drei Jahren ein Sergeant der amerikanischen Besatzungsarmee mehr Recht hatte, als vielleicht wir heute hier haben.
— Wenn man ihn nicht hinausgeworfen hat, — ich kann nur für Bayern sprechen! In diesem Fall gilt es für die Westzonen, daß die Verwaltung dieses ganzen Vermögens erst Ende 1946 in deutsche Hände übergegangen ist, nach den Richtlinien zum Beispiel der US-Zone nach dem Titel 17. Hier in der britischen Zone war es, glaube ich, anders. Wir haben versucht, hier möglichst das deutsche Recht zur Geltung zu bringen; in soundso vielen Fällen ist es an der Haltung der Besatzungsmacht gescheitert. Das wissen wir alle. Wir haben versucht, hier Regelungen hineinzubringen, und ich könnte Ihnen sehr, sehr viele Beispiele nach dieser Richtung anführen. Im einzelnen möchte ich aber erstens einmal das hier auszuführen vermeiden, dann aber doch zweitens darauf hinweisen, daß man die Dinge auch unter dem damaligen Gesichtspunkt hinsichtlich der Verwaltung betrachten muß. Es ist selbstverständlich, es werden immer da oder dort Mißgriffe vorgekommen sein; aber in sehr vielen Dingen haben wir zumindest — ich kann in diesem Fall nur für Bayern sprechen — durch sehr genaue Anweisungen, durch Einbau der Reichshaushaltsordnung, der Reichswirtschaftsbestimmungen usw., durch einen Revisionsverband, den wir intern aufgestellt haben, durch Prüfungen des obersten Rechnungshofes wirklich, soweit es möglich war, versucht, eine Verwaltung so aufzubauen, wie sie der Bund wahrscheinlich auch weiterführen wird.
Ich glaube sogar, daß der Bund, wenn er einmal die Bestimmungen sieht, vielleicht bis zu einem gewissen Grade erfreut darüber sein wird. Der Herr Kollege Höpker-Aschoff hat es auch nicht gerade bei der Behandlung der Interpellation auf Bayern abgestellt; aber ich glaube, er würde auch seinerseits als Sachkenner ersten Ranges vielleicht seine Freude haben, wenn er die Bestimmungen sehen würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zeit ist an sich sehr kurz bemessen. Ich darf mich deshalb bezüglich der Verwaltung auf diese paar Bemerkungen beschränken. Ich möchte aber doch noch bezüglich der Verfügungen, die auch in Bayern getroffen worden sind — das gebe ich ohne weiteres zu —, einige Worte anfügen, auch immer wieder im Hinblick auf die damalige Zeit. Manche der Verfügungen, wenn nicht überhaupt alle, sind absolut zwangsläufig gewesen. Sie galten zunächst einmal — denn damals hatte das Militärregierungsgesetz Nr. 54 noch Bestand — von Haus aus, ohne daß eine deutsche Regierung eingeschaltet war, für ein bestimmtes Vermögen. Insbesondere Wehrmachttruppenübungsplätze usw., die wir ohne weiteres herausgeben mußten und die heute praktisch noch der Landesregierung zur Verfügung stehen, wurden einfach für Siedlungszwecke bestimmt. Hier ist allerdings ein Paragraph der Gesetzesvorlage, der einige Schwierigkeiten bringen wird, aber sicher im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzminister gelöst werden kann.
Der zweite Punkt, der zu berücksichtigen war, waren die politischen Verhältnisse. Ich brauche hier bloß ein Schlagwort zu nennen: die zwei Millionen Vertriebener, die zwangsweise in alle möglichen vorhandenen Räume, die zum Teil zerbombt waren und zum Teil irgendwie anders genutzt wurden, hineingepreßt worden sind. Ich darf nur an Kaufbeuren erinnern, wo die Gablonzer Industrie einfach in ein Montanwerk hineingestellt worden ist, und wenn morgen die Montanwerke als Gesellschaft wiederhergestellt werden, wird sie diese Industrie nicht mehr herausbringen können. Genau so trifft es auf andere Gebiete zu. Es mußten manche Verfügungen getroffen werden, um einerseits den Flüchtlingen eine Basis, eine Kreditunterlage zu geben,
andererseits aber auch großindustriellen Unternehmen, bei Siemens-Schuckert zum Beispiel, die wir in St. Georgen und Traunstein angesiedelt haben.
— Ganz bestimmt, ohne Zweifel! Ich will dies nur zur Rechtfertigung der bisherigen Verwaltung sagen. Wenn ich Ihnen sage, daß von den rund zwei Milliarden Vermögen, wie es geschätzt wird — bayerisches Vermögen, also ehemaliges Reichsvermögen —, zusammen bis zum Ende des vorigen Jahres zwar 191 Kaufverträge abgeschlossen worden sind, so betrifft das aber nur eine Summe von rund sechs Millionen DM. Das sind alles Dinge, die der Bund, wenn er das Vermögen übernommen hätte, genau so hätte machen müssen. Darüber besteht, glaube ich, kaum ein Zweifel, wenn man die Dinge genau anschaut.
Ich darf auf eins zurückkommen. Es wurde auch Bayern erwähnt, der Wassertruppenübungsplatz Neu-Ulm, der tatsächlich verkauft worden ist. Weil die Zeit fortgeschritten ist, nur ein paar Bemerkungen. Die amtliche Schätzung war 46 910 DM, eine private Schätzung des Unternehmens 44 000 DM, verkauft wurde es für 48 350 DM. Außerdem mußte der Erwerber noch den Lastenausgleich übernehmen. Er hatte vorher schon Erwerbungen gemacht in Höhe von 13 700 DM, und zwar meist Holzschuppen. Es war überhaupt nur ein massives Gebäude vorhanden. Wenn man das Gelände heute betrachtet, sieht es natürlich imposant aus. Der Erwerber hat seinerzeit 183 000 DM hineingesteckt.
Nun ein Wort noch zu den Unternehmen.