Rede von
Georg
Pelster
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich in den Streit bzw. in die juristischen Auseinandersetzungen nicht mehr hineinbegeben. Ich glaube, das ist zur Genüge geschehen. Die Ausführungen, die von seiten des Herrn Dr. Etzel dahingehend gemacht wurden, daß das ehemalige Reichsvermögen jetzt Ländereigentum sei, können nicht überzeugen. Es muß doch bestritten werden, daß aus den chaotischen Zuständen der damaligen Zeit heute Eigentumsrechte abgeleitet werden können. Wer das mitgemacht hat — und ich glaube, es sind sehr viele Damen und Herren hier im Hause, die das mitgemacht haben —, der kann sich noch vorstellen, wie das Volk selbst in den einzelnen Orten, in denen sich Reichseigentum befand, sich nach dem Rezept, wie es dort vorgetragen wurde, dieses Reichseigentum angeeignet hat, und wie man ganze Flugplätze ausgeraubt hat,
Das war ja nicht mehr zu verantworten. Ich glaube, es kann auch nicht damit begründet werden, daß man sagt, wir leben in einer Zeit der Entflechtung, der Entmachtung großer Verwaltungen usw., und wir müssen deshalb auch eine Entmachtung des Bundesvermögens vornehmen und müssen es weithin streuen.
So weit kann es meines Erachtens nicht gehen. Es ist ein gesundes Empfinden, wenn ausgesprochen wird, daß ehemalige Reichseigentum wird Bundeseigentum. Es mußte meines Erachtens in dem Augenblick Bundeseigentum werden, wo der Bund entstand. Vorher konnte es — da stimme ich den Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers bei — nur Verwaltung, konnte es nur Treuhänderschaft sein. Es war unser aller Pflicht, da, wo sich Eigentum des Bundes oder der Länder befand, es in treuhänderische Verwaltung zu nehmen. Das haben auch die Städte teilweise getan. Die Städte sind ja auch treuhänderisch für die Auszahlung der Gehälter an Eisenbahn- und Postbeamte eingetreten, weil auch da niemand wußte, wo die Reichspost, die Reichsbahn usw. waren. Da mußten
die Städte und Stadtverwaltungen aus ihren I Kassen die Gehälter zahlen, um überhaupt das Leben in Gang zu halten. So war es auch hier gedacht, als die Länder einsprangen. Die Länder waren ja auch nicht etwa im Augenblick des Zusammenbruchs da; sie kamen erst sehr viel später. Vorher waren nur die Städte da, denen man ja zuerst mit einem ernannten Rat gestattete, die Verwaltung wieder aufzunehmen. Dann erst wurde die Entflechtung des großen Landes Preußen vorgenommen, wurden die elf Länder geschaffen, und dann erst traten diese Länder in die Verwaltungsrechte, in die Treuhänderschaft ein. Daß sie es getan haben, das danken wir ihnen! Es war aber auch ihre Pflicht, denn es galt doch, das ganze deutsche Volk aus der Not, aus dem Chaos herauszuholen. Das war das einzige. Daraus dürfen wir meines Erachtens, ob wir nun föderalistisch denken oder ob wir hier das Bundesinteresse vertreten, keinen Streit entstehen lassen. Ich bin auch der Meinung des Bundesfinanzministers, daß das ganze Gesetz lediglich nach der Verwaltungsseite irgendwelche Festlegungen trifft und daß die anderen Fragen dadurch vorläufig nicht berührt werden.
Ich möchte deshalb meine näheren politischen Freunde, wie der Herr Kollege Laforet sagte, und das Haus bitten, dem Gesetz so, wie es im Ausschuß beschlossen worden ist, die Zustimmung zu geben. Ich darf Ihnen als Mitglied des Ausschusses sagen, daß sowohl die rechtlichen als auch die anderen Fragen im Finanz- und auch im Rechtsausschuß außerordentlich eingehend und ernst beraten worden sind. Ich bitte Sie, dem Antrage des Ausschusses Ihre Zustimmung zu geben.