Rede von
Dr.
Bernhard
Reismann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es erscheint mir nach den Ausführungen des Herrn Kollegen Greve nicht nötig, eine lange Begründung zu geben.
Aber ein Beispiel will ich Ihnen nennen. Es handelt sich da um die Weser. Wenn nach der jetzigen Vorlage verfahren wird, kann es passieren, daß zunächst das Land Niedersachsen ein Registergericht einrichtet, dann das Land Bremen, das Land Nordrhein-Westfalen und Hessen, so daß wir nun vier haben, wo wir bisher mit zwei auskommen konnten, einem für die Unterweser in Bremen, einem für die Oberweser in Minden. Es ist unzweckmäßig, vier Stellen einzurichten, wenn man bislang nur zwei gehabt hat. Es müßten zwischen den vier beteiligten Ländern gegenseitige Verhandlungen einsetzen, es müßten Staatsverträge geschlossen werden. Dabei weiß man nicht einmal, ob das geht, weil insofern die Justiz des Landes, sagen wir, Niedersachsen, nach Bremen übergreifen müßte oder von Bremen in niedersächsisches Gebiet übergegriffen werden müßte. Alle diese Schwierigkeiten gelten in gleichem Maße auch dort, wo Hessen und Nordrhein-Westfalen oder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen beteiligt sind. Dieselbe Sache kann sich bei jedem anderen Fluß auch wiederholen. Aber bei den bayerischen Flüssen passiert es nicht. Das sei besonders mit Rücksicht auf die bayerischen Interessen gesagt. Da kommt es praktisch nicht in Frage. Ich habe mich vergewissert, daß es beim Main nicht der Fall ist. Das ist, glaube ich, so schon in Ordnung.
Es erscheint zweckmäßig, durch diese kleine Änderung, der verfassungsmäßige Bedenken nicht entgegenstehen, diese Komplikationen zu vermeiden. Ich bitte Sie deswegen, unserem Abänderungsantrag zuzustimmen.