Rede von
Dr.
Otto Heinrich
Greve
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Auf Grund eines einstimmigen Beschlusses des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht habe ich folgendes zu erklären:
Durch Beschluß des Bundestags ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes—Drucksache Nr. 1998dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß federführend und dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zur Beratung überwiesen worden. Auf Grund eines Schreibens des Ausschusses für Wirtschaftspolitik an den Herrn Vorsitzenden des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht vom 8. März 1951, eingegangen beim Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht am 9. März 1951, ist der Herr Vorsitzende des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht gebeten worden, zu einer auf den 12. März, also vom Freitag auf Montag einberufenen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik einige Abgeordnete des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu entsenden, damit diese an den Beratungen des vorliegenden Gesetzentwurfes im Ausschuß für Wirtschaftspolitik teilnehmen könnten.
Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hält dieses Verfahren nicht für möglich. Wenn ein Gesetzentwurf einem Ausschuß federführend und einem anderen zu gleicher Zeit zur Beratung überwiesen ist, dann ist es üblich, daß jedem Ausschuß die Möglichkeit gegeben werden muß, den betreffenden Gesetzentwurf im eigenen Rahmen zu behandeln, das um so mehr, als es sich nach der einhelligen Auffassung der Mitglieder des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht um einen Gesetzentwurf handelt, der federführend dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hätte überwiesen werden müssen.
Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat es aus diesem Grunde abgelehnt, sich mit dem Gesetzentwurf zu befassen, und ist nicht in der Lage, die Verantwortung für den Inhalt des Gesetzentwurfes, wie er Ihnen durch den Wirtschaftspolitischen Ausschuß auf Grund des eben erstatteten Berichts zur Annahme empfohlen wird, beizutreten.
Der ganze Vorgang, um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen, ist deswegen nach der einhelligen Auffassung der Mitglieder des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht um so befremdlicher, als eben die federführende Beratung dem Inhalt des Gesetzes und außerdem dem Wesen nach als Strafrecht in erster Linie dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zugestanden hätte. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht ist nicht in der Lage, dem Plenum des Bundestags irgendeine Stellungnahme bekanntzugeben.