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    659. entschieden.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 127. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951 4835 127. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4836C, 4840D, 4862C, 4863D, 4879A Urlaubsgesuch des Abg. Nuding . . . 4836C, 4840D Änderungen der Tagesordnung 4836D Erste, zweite und dritte Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, des Zentrums, der WAV und der Gruppe BHE-DG betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4837A Euler (FDP) (schriftliche Begründung 4837A, 4880A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4837A Beschlußfassung 4837B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2007 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1958 der Drucksachen) und in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nr. 2008 der Drucksachen) 4837B Storch, Bundesminister für Arbeit 4837C, 4841C, 4843B Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller . . . . 4838C, 4847A, 4849A Dr. Ott (BHE-DG) 4841A Keuning (SPD) 4841D Sabel (CDU) 4843C, 4850A Dr. Schäfer (FDP) 4845A Frau Kalinke (DP) 4845D Richter (Frankfurt) (SPD) 4848B Abstimmungen 4849A, 4850A Ausschußüberweisung des Antrags der KPD Nr. 1958 der Drucksachen . . . . 4850B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Rückgabe nichtgenutzter, von der Besatzungsmacht beschlagnahmter Wohnungen (Nr. 1995 der Drucksachen) . . . 4850B Dr. Seelos (BP), Antragsteller . 4850B, 4858B Hoecker (SPD) 4851D Fisch (KPD) 4853B Strauß (CSU) 4854B Wirths (FDP) 4855C Dr. Reismann (Z) 4856C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4857B Beschlußfassung 4858C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsoder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1985 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2055 der Drucksachen) 4858C Majonica (CDU), Berichterstatter . 4858C Beschlußfassung 4859B Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 1998 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2043 der Drucksachen) 4859B Stegner (FDP), Berichterstatter 4859C, 4861A Dr. Greve (SPD) 4860B Mellies (SPD) 4860D Beschlußfassung 4861B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1999 der Drucksachen) 4861C Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 4861D Dr. Reismann (Z) 4862C Beschlußfassung 4862C, D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2044 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2056 der Drucksachen) 4863B Blachstein (SPD), Berichterstatter . 4863B Beschlußfassung 4863D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 1853 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2032 der Drucksachen) 4864A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP): als Berichterstatter 4864A als Abgeordneter 4874B Dr. Greve (SPD): zur Geschäftsordnung 4866C zur Sache 4869C Dr. Laforet (CSU) 4866D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 4867C, 4875D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4868C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4870D Pelster (CDU) 4872A Dr. Oesterle (CSU) 4872D Dr. Gülich (SPD) 4874A Dr. von Merkatz (DP) 4875A Beschlußfassung 4875D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2013 der Drucksachen) 4876A Zur Geschäftsordnung: Lausen (SPD) 4876A Dr. Kneipp (FDP) 4876B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4876C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schumacher gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 15. Dezember 1950 (Nr. 2004 der Drucksachen) . . . . 4876C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4876D Beschlußfassung 4877B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 8. Januar 1951 und Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Berthold (München) vom 6. Dezember 1950 (Nr. 2005 der Drucksachen) 4877B Ritzel (SPD) : als Berichterstatter 4877B als Abgeordneter 4878C Donhauser (Unabhängig) 4877D Strauß (CSU) 4878B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4878D Antrag der SPD betr. Aufsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaues sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 4878D Nächste Sitzung 4879C Anlage: Schriftliche Begründung zum interfraktionellen Antrag betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4880 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht der 127. Sitzung Schriftliche Begründung zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z, WAV und der Gruppe BHE-DG betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und .Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) Der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Neugliederung in dem die Länder Baden, WürttembergBaden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes ist am 16. März 1951 im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung verabschiedet und dem Rechtsausschuß zugeleitet worden. Der Gesetzentwurf sollte ursprünglich eine Bestimmung über die Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und WürttembergHohenzollern für die Zeit bis zum Außerkrafttreten der beiden Länderverfassungen enthalten, wie in § 25 des vom Ausschuß für innergebietliche Neuordnung seiner Arbeit zugrunde gelegten Antrages der Abgeordneten Gengler, Kiesinger, Bauknecht und Genossen, Drucksache Nr. 1849, vorgesehen. Es hat sich als notwendig erwiesen, diese Bestimmung zum Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs zu machen, weil die Legislaturperiode des Landtags des Landes Baden bereits am 28. April 1951 und die des Landtags des Landes Württemberg-Hohenzollern bereits am 17. Mai 1951 abläuft und in beiden Ländern die Volksabstimmungen über die Verlängerung der Legislaturperiode der beiden Landtage bereits für den 8. April 1951 vorgesehen sind. Die Landtage der beiden Länder haben die Verlängerung ihrer Legislaturperioden durch verfassungänderndes Gesetz beschlossen, das nach den Verfassungen von Baden und Württemberg-Hohenzollern der Bestätigung durch Volksabstimmung bedarf, damit die in den Verlängerungen der Legislaturperioden liegende Änderung der Verfassungen der beiden Länder wirksam werden kann. Diese Volksabstimmungen sind, wie erwähnt, für den 8. April 1951 vorgesehen. Es kam dem Ausschuß für innergebietliche Neuordnung darauf an, die für den 8. April vorgesehene Volksabstimmung in den Ländern Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Die beiden beteiligten Länder haben ein dringendes Interesse daran, daß diese Volksabstimmungen nicht stattzufinden brauchen. Ihre Durchführung wäre mit erheblichen Kosten verbunden; sie wäre ferner aus staatspolitischen Gründen unerwünscht, weil die Wahlbeteiligung unzweifelhaft nur eine außerordentlich geringe sein würde. In den beiden Ländern hat bereits eine Volksbefragung über das Zustandekommen des Südweststaats stattgefunden. Das Bundesgesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wird in den kommenden Monaten eine weitere Volksabstimmung notwendig machen. Die Bevölkerung der drei beteiligten Länder wird dann wiederum nach einigen Monaten zum dritten Male zur Wahlurne gerufen, weil nach dem Volksentscheid gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes die verfassunggebende Landesversammlung des Südweststaats oder aber die verfassunggebenden Landesversammlungen der wiederhergestellten alten Länder Baden und Württemberg zu wählen sind. In Anbetracht dieser Häufung von Wahlen in den Ländern des Südwestraums ist es staatspolitisch dringend erwünscht, die Volksabstimmungen vom 8. April 1951 über die Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage von Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Dies ist möglich, wenn das mit dem vorliegenden Antrag aller Parteien und .Gruppen des Bundestages angestrebte Bundesgesetz rechtzeitig wirksam wird. Im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung, dem Abgeordnete aus dem Lande Baden und aus dem Lande Württemberg-Hohenzollern angehören, bestand volle Einmütigkeit darüber, daß durch das mit dem vorliegenden Antrag angestrebte Bundesgesetz die Volksabstimmungen vom 8. April vermieden werden sollten. Das Gesetz begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Es hat den unmißverständlichen Charakter eines Sondergesetzes, das sich auf einen Ausnahmetatbestand gründet. Wenn der Verfassunggeber die Gesetzgebungsorgane des Bundes ermächtigt hat, die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden, und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete durch Bundesgesetz zu regeln, und ihnen damit die Möglichkeit gegeben hat, eine Regelung zum Gesetz werden zu lassen, die über die Volksabstimmung zur Aufhebung der bisherigen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern führt, dann ist in dieser Befugnis auch die weit mindere Befugnis enthalten, eine Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage in den beteiligten Ländern anzuordnen, um vermeidbare Volksabstimmungen auszuschließen. Bonn, den 15. März 1951. Euler
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Strauß.


Rede von Dr. Franz Josef Strauß
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist für uns ja eine beruhigende Gewißheit, daß in Ausgleich dessen, was von den Alliierten im Westen mutwillig an beschlagnahmtem Eigentum zerstört wird, die Besatzungsmacht im Osten dafür um so behutsamer mit dem deutschen Eigentum umgeht.

(Heiterkeit.)

Wir haben heute auch die Gewißheit erhalten, daß der Kollege Fisch sich dafür einsetzen wird, daß eine Besatzungsmacht einmal zunächst verschwindet, der niemand eine Träne nachweint: das sind seine politischen Freunde aus der Sowjetunion.

(Zuruf von der KPD.)

— Wir wollen mal sehen, wer zuerst verschwindet, Herr Kollege.
Ich darf nach den Äußerungen der beiden ersten Vorredner nur noch einige wenige Feststellungen treffen. Wir stimmen dem Antrag der Bayernpartei und der in ihm enthaltenen allgemeinen Tendenz sowie den einzelnen Wünschen darin grundsätzlich zu. Es .handelt sich zunächst um den Komplex der sogenannten leerstehenden Häuser, die schon oft 10 bis 12 Monate nicht mehr benutzt worden sind und trotzdem immer noch — zum Teil sogar unter hohen Bewachungskosten, Bewachungskosten, die aus deutschen Steuermitteln aufgebracht werden müssen — für zukünftige Verwendung bereit gehalten werden. Wir sind hier nicht dazu da, vielleicht regionale Einzelwünsche allein zu vertreten. Aber ich darf ein Beispiel nur aus der nächsten Nähe von hier nehmen. Wir haben drüben in Bad Godesberg in der Augustastraße, Hohenzollernstraße, Plittersdorfer Straße, Beethovenstraße, Übierstraße und Stirzenhofstraße Häuser mit 10, 12 und mehr Wohnräumen, die seit 10 bis 13 Monaten völlig leerstehen, aber weiterhin beschlagnahmt sind. Hier greift der Antrag mit Recht einen von der gesamten Bevölkerung und im besonderen von den Eigentümern dieser beschlagnahmten und seit Mon aten leerstehenden Häuser gehegten Wunsch auf, man solle die Häuser in Gottes Namen zurückgeben und, falls ein Bedarf an Wohnraum auftritt, diesen aus Besatzungsneubauten decken, statt die alten, seit Monaten leerstehenden Häuser etwa wiederum zu belegen.
Ein Mißstand, der diese Kreise der Besatzungsgeschädigten — die mit ihren Familienangehörigen immerhin weit über 3 Millionen Menschen in Deutschland ausmachen - ebenfalls erbittert, ist die horrende Unterbelegung dieser Häuser im Vergleich zu der normalen deutschen Durchschnittsbelegung auch in den Gegenden, die nicht so stark mit Heimatvertriebenen belegt sind. Wenn vorhin der Kollege von der SPD hier einige Einzelheiten gebracht hat, so zeigen wieder die Beispiele hier aus der Nähe, aus Bad Godesberg — und es ist überall so, ob es Mergentheim, Tölz, Garmisch, Bamberg oder andere von der Besatzungsmacht besonders schwer belegte Gegenden sind, die gleichzeitig auch eine starke Überfüllung mit einheimischer Bevölkerung haben — Mißstände, die einfach abgestellt werden müssen. Wir haben z. B. hier in Godesberg drüben in der Hohenzollernstraße 7 ein Haus mit 12 Räumen, das von 2 Personen bewohnt ist, in der Hohenzollernstraße 17 ein Haus mit 12 Räumen und 2 Personen, in der Hohenzollernstraße 15 ein laus mit 13 Räumen und 2 Personen, in der Plittersdorfer Straße 57 ein Haus mit 8 Wohnräumen und 2 Personen, in der Ubderstraße 65 ein Haus mit 17 Räumen und 3 Personen usw. Die Liste ließe sich beliebig ergänzen.
Bei den Bauten, die jetzt von der Besatzungsmacht für ihre Besatzungsangehörigen errichtet werden, wie zum Beispiel in Frankfurt, in Wolfgang bei Hanau und anderswo, ist es normal und üblich geworden, daß in den reinen Besatzungshäusern jede Besatzungsfamilie, Offiziers- oder Beamtenfamilie, eine gut eingerichtete und gut ausgebaute Wohnung erhält. Ich glaube, daß die Gewöhnung an die Zivilbevölkerung hier im Laufe der letzten sechs Jahre schon weit genug vorgeschritten ist, so daß man auch einmal den Versuch machen könnte, sowohl in Einzelhäusern als auch in Gaststätten das Convivium zwischen Deutschen und der Besatzungsmacht durchzuführen. das ja trotz Fraternisierungsverbot schon in den ersten Monaten des Jahres 1945, wenn natürlich auch unter anderen Voraussetzungen, praktisch gehandhabt worden ist.
Die Frage der unterbelegten Häuser muß natürlich angesichts der Überfüllung des deutschen Wohnraums eine besonders starke Erbitterung und besonders starke Mißhelligkeiten hervorrufen. Wir haben gerade im bayrischen Fremdenverkehrsgebiet eine ganze Reihe von Hotels und Gaststätten, die ausschließlich für die Besatzungsmacht belegt sind und seit der Zeit, da die deutschen Hotels und Gaststätten auch für die amerikanischen und sonstigen ausländischen Gäste geöffnet sind, nur mehr schwach besucht sind und die trotzdem nicht freigegeben werden. Ich darf hier ein besonders erschütterndes Beispiel bringen, das sind die Einrichtungen des Kurortes Bad Tölz. Bad Tölz ist das größte Jodbad Deutschlands, das bisher Tausenden von Herzleidenden Erholung gebracht hat. Die Kur-


(Strauß)

einrichtungen von Bad Tölz sind immer noch beschlagnahmt, obwohl sie praktisch nicht mehr genutzt werden und unzählige Eingaben über alle möglichen Stellen gemacht worden sind, um die nicht mehr 'belegten Kureinrichtungen freizugeben, weil gerade die Angehörigen der Besatzungsmächte in den deutschen Hotels und Gaststätten heute viel lieber verkehren als in den reinen Besatzungsgaststätten oder Besatzungskantinen usw. Wir haben noch ein weiteres Beispiel in der Erweiterung der Pionierschule in Murnau, die zur Beschlagnahme eines Teils des Ufers des Staffelsees und dazu führt, daß der Fremdenverkehr in dieser Gegend sehr stark geschädigt wird. Dies ist mit aller Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Wir hatten an sich erwartet, daß eine Pionierschule zum Zwecke 'des Übungsbrückenbaus sich nicht gerade ein stehendes Gewässer aussucht, wo die Brücken von dem Ufer zu einer Insel gebaut werden, sondern eine der deutschen Anlagen der alten Pionierschulen benutzt wird, um im fließenden Gewässer Brücken zu errichten usw.
Darum hoffen wir, daß die Forderungen, die in dem Antrag der Fraktion der Bayernpartei erhoben werden, durch die Verhandlungen der Regierung mit der Hohen Kommission tatsächlich verwirklicht werden.
Ich gehe nun auf den letzten Absatz ein. Ich hoffe ja nicht, daß der Kollege Seelos mit der Zitierung der Gemeinden hier etwa ein Weisungsrecht des Bundes an die Gemeinden begründen will; denn das würde natürlich viel zu tief eingreifen.

(Heiterkeit. — Zuruf von der BP.)

Sie haben sich sehr vorsichtig ausgedrückt mit der Formulierung „sollen die Gemeinden angehalten werden".
Zum Schluß noch ein Wort, Herr Kollege Seelos. Sie haben vorher in sehr taktvoller Weise unter Verschweigen der Urheber die Anfrage wegen der Garmischer Kegelbahn gebracht. Es ist hier vielleicht nicht der richtige Ort, über die Frage zu sprechen, wer der bessere Diplomat ist. Da haben Sie doch auf diesem Gebiet die größere Vorgeschichte.

(Heiterkeit)

Ich habe aber keinen Grund, zu verschweigen, daßdiese Anfrage von uns, von der CSU, gestellt worden ist. Sie ist — das möchte ich ausdrücklich feststellen — nicht gestellt worden, um eine Politik der Nadelstiche zu betreiben, um heute diese, morgen jene Kleinigkeit herauszugreifen. Wenn aber, ohne daß von der örtlichen Militärregierung oder von der bayerischen Landesmilitärregierung widersprochen wird, in der größten Tageszeitung Deutschlands überhaupt, in der Süddeutschen Zeitung mit einer Auflage von 250 000 Exemplaren behauptet wird, daß in Garmisch eine Kegelbahn mit einem Aufwand von 400 000 DM aus dem Besatzungskostenhaushalt errichtet worden ist, so muß das selbstverständlich Unruhe und Empörung hervorrufen. Wir erwarten von der Besatzungsmacht nichts anderes als die Klarstellung dieser Angelegenheit und vertreten die Meinung: wenn die Angabe in der Zeitung richtig ist, liegt ein Mißbrauch der Besatzungskosten vor, das werden auch die Besatzungsbehörden nicht bestreiten; ist die Angabe nur teilweise richtig oder überhaupt nicht richtig, die in dieser Zeitung gemacht worden ist, dann liegt es im Interesse der Besatzungsmacht, daß die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt wird, zumal es gerade eine Gegend betrifft, in der — abgesehen von dem sonst blühenden Fremdenverkehr — Tausende von Menschen ihr Leben mit einem der niedrigsten Einkommensätze fristen müssen. Es ist die gleiche 'Gegend, in der heute sehr zahlreiche Anträge auf Stundung der Soforthilfeabgabe beim Finanzamt liegen, weil die Steuern nicht mehr aufgebracht werden können. Da muß eine solche Art der Verwendung der Besatzungskosten begreiflicherweise Aufsehen und berechtigterweise Empörung hervorrufen, und darum, glaube ich, sind wir mit den verantwortlichen Stellen der Besatzungsmacht durchaus einig, daß solche Fragen geklärt werden. Wir haben nicht die Behauptung darüber aufgestellt, wir haben aber gewünscht, daß Klarheit darüber geschaffen wird. Gerade in einem Zeitpunkt, in dem man hinsichtlich der Verwendung der Besatzungskosten in ein neues Stadium getreten ist, was kein Mensch bestreiten wird, ist es unsere Pflicht als politische Vertreter dieses Bevölkerungsteiles, solche Dinge aufzudecken. Würden wir dazu schweigen, so würden wir uns aus diesen Kreisen der Bevölkerung einen Vorwurf zuziehen. Deswegen glaube ich, Herr Kollege Seelos, daß es nicht richtig ist, wenn wir hier in bezug auf Anfragen oder Anträge eine diplomatische Würdigung vornehmen; denn die Frage, wer von uns der undiplomatischere ist, ist noch lange nicht entschieden.

(Beifall bei der CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Wirths.