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ID0112703700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 127. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951 4835 127. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4836C, 4840D, 4862C, 4863D, 4879A Urlaubsgesuch des Abg. Nuding . . . 4836C, 4840D Änderungen der Tagesordnung 4836D Erste, zweite und dritte Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, des Zentrums, der WAV und der Gruppe BHE-DG betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4837A Euler (FDP) (schriftliche Begründung 4837A, 4880A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4837A Beschlußfassung 4837B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2007 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1958 der Drucksachen) und in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nr. 2008 der Drucksachen) 4837B Storch, Bundesminister für Arbeit 4837C, 4841C, 4843B Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller . . . . 4838C, 4847A, 4849A Dr. Ott (BHE-DG) 4841A Keuning (SPD) 4841D Sabel (CDU) 4843C, 4850A Dr. Schäfer (FDP) 4845A Frau Kalinke (DP) 4845D Richter (Frankfurt) (SPD) 4848B Abstimmungen 4849A, 4850A Ausschußüberweisung des Antrags der KPD Nr. 1958 der Drucksachen . . . . 4850B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Rückgabe nichtgenutzter, von der Besatzungsmacht beschlagnahmter Wohnungen (Nr. 1995 der Drucksachen) . . . 4850B Dr. Seelos (BP), Antragsteller . 4850B, 4858B Hoecker (SPD) 4851D Fisch (KPD) 4853B Strauß (CSU) 4854B Wirths (FDP) 4855C Dr. Reismann (Z) 4856C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4857B Beschlußfassung 4858C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsoder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1985 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2055 der Drucksachen) 4858C Majonica (CDU), Berichterstatter . 4858C Beschlußfassung 4859B Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 1998 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2043 der Drucksachen) 4859B Stegner (FDP), Berichterstatter 4859C, 4861A Dr. Greve (SPD) 4860B Mellies (SPD) 4860D Beschlußfassung 4861B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1999 der Drucksachen) 4861C Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 4861D Dr. Reismann (Z) 4862C Beschlußfassung 4862C, D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2044 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2056 der Drucksachen) 4863B Blachstein (SPD), Berichterstatter . 4863B Beschlußfassung 4863D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 1853 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2032 der Drucksachen) 4864A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP): als Berichterstatter 4864A als Abgeordneter 4874B Dr. Greve (SPD): zur Geschäftsordnung 4866C zur Sache 4869C Dr. Laforet (CSU) 4866D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 4867C, 4875D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4868C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4870D Pelster (CDU) 4872A Dr. Oesterle (CSU) 4872D Dr. Gülich (SPD) 4874A Dr. von Merkatz (DP) 4875A Beschlußfassung 4875D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2013 der Drucksachen) 4876A Zur Geschäftsordnung: Lausen (SPD) 4876A Dr. Kneipp (FDP) 4876B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4876C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schumacher gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 15. Dezember 1950 (Nr. 2004 der Drucksachen) . . . . 4876C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4876D Beschlußfassung 4877B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 8. Januar 1951 und Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Berthold (München) vom 6. Dezember 1950 (Nr. 2005 der Drucksachen) 4877B Ritzel (SPD) : als Berichterstatter 4877B als Abgeordneter 4878C Donhauser (Unabhängig) 4877D Strauß (CSU) 4878B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4878D Antrag der SPD betr. Aufsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaues sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 4878D Nächste Sitzung 4879C Anlage: Schriftliche Begründung zum interfraktionellen Antrag betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4880 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 127. Sitzung Schriftliche Begründung zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z, WAV und der Gruppe BHE-DG betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und .Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) Der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Neugliederung in dem die Länder Baden, WürttembergBaden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes ist am 16. März 1951 im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung verabschiedet und dem Rechtsausschuß zugeleitet worden. Der Gesetzentwurf sollte ursprünglich eine Bestimmung über die Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und WürttembergHohenzollern für die Zeit bis zum Außerkrafttreten der beiden Länderverfassungen enthalten, wie in § 25 des vom Ausschuß für innergebietliche Neuordnung seiner Arbeit zugrunde gelegten Antrages der Abgeordneten Gengler, Kiesinger, Bauknecht und Genossen, Drucksache Nr. 1849, vorgesehen. Es hat sich als notwendig erwiesen, diese Bestimmung zum Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs zu machen, weil die Legislaturperiode des Landtags des Landes Baden bereits am 28. April 1951 und die des Landtags des Landes Württemberg-Hohenzollern bereits am 17. Mai 1951 abläuft und in beiden Ländern die Volksabstimmungen über die Verlängerung der Legislaturperiode der beiden Landtage bereits für den 8. April 1951 vorgesehen sind. Die Landtage der beiden Länder haben die Verlängerung ihrer Legislaturperioden durch verfassungänderndes Gesetz beschlossen, das nach den Verfassungen von Baden und Württemberg-Hohenzollern der Bestätigung durch Volksabstimmung bedarf, damit die in den Verlängerungen der Legislaturperioden liegende Änderung der Verfassungen der beiden Länder wirksam werden kann. Diese Volksabstimmungen sind, wie erwähnt, für den 8. April 1951 vorgesehen. Es kam dem Ausschuß für innergebietliche Neuordnung darauf an, die für den 8. April vorgesehene Volksabstimmung in den Ländern Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Die beiden beteiligten Länder haben ein dringendes Interesse daran, daß diese Volksabstimmungen nicht stattzufinden brauchen. Ihre Durchführung wäre mit erheblichen Kosten verbunden; sie wäre ferner aus staatspolitischen Gründen unerwünscht, weil die Wahlbeteiligung unzweifelhaft nur eine außerordentlich geringe sein würde. In den beiden Ländern hat bereits eine Volksbefragung über das Zustandekommen des Südweststaats stattgefunden. Das Bundesgesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wird in den kommenden Monaten eine weitere Volksabstimmung notwendig machen. Die Bevölkerung der drei beteiligten Länder wird dann wiederum nach einigen Monaten zum dritten Male zur Wahlurne gerufen, weil nach dem Volksentscheid gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes die verfassunggebende Landesversammlung des Südweststaats oder aber die verfassunggebenden Landesversammlungen der wiederhergestellten alten Länder Baden und Württemberg zu wählen sind. In Anbetracht dieser Häufung von Wahlen in den Ländern des Südwestraums ist es staatspolitisch dringend erwünscht, die Volksabstimmungen vom 8. April 1951 über die Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage von Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Dies ist möglich, wenn das mit dem vorliegenden Antrag aller Parteien und .Gruppen des Bundestages angestrebte Bundesgesetz rechtzeitig wirksam wird. Im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung, dem Abgeordnete aus dem Lande Baden und aus dem Lande Württemberg-Hohenzollern angehören, bestand volle Einmütigkeit darüber, daß durch das mit dem vorliegenden Antrag angestrebte Bundesgesetz die Volksabstimmungen vom 8. April vermieden werden sollten. Das Gesetz begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Es hat den unmißverständlichen Charakter eines Sondergesetzes, das sich auf einen Ausnahmetatbestand gründet. Wenn der Verfassunggeber die Gesetzgebungsorgane des Bundes ermächtigt hat, die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden, und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete durch Bundesgesetz zu regeln, und ihnen damit die Möglichkeit gegeben hat, eine Regelung zum Gesetz werden zu lassen, die über die Volksabstimmung zur Aufhebung der bisherigen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern führt, dann ist in dieser Befugnis auch die weit mindere Befugnis enthalten, eine Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage in den beteiligten Ländern anzuordnen, um vermeidbare Volksabstimmungen auszuschließen. Bonn, den 15. März 1951. Euler
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich bin sofort fertig, Herr Präsident! — Es wäre besser, wenn das Geld zum Bau von Besatzungshäusern verwendet werden würde.
    Zusammenfassend möchten wir die sofortige Freigabe fordern. Wir fordern, daß die Unterbringung von Familienangehörigen nicht eher vorgenommen wird, bis hierfür Raum zur Verfügung steht usw. Wir fordern weiter, daß die Regierung sich ernstlich bemüht, mit den Alliierten zu einem Akkord oder zu einer Verständigung zu kommen. Im Interesse der notwendigen europäischen Zusammenarbeit bitte ich das zu tun, ehe es zu spät ist und ehe eine Verzweiflungsstimmung in dem betroffenen Bevölkerungsteil aufkommt.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Fisch.

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    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Wenn wir mit der Fraktion der Bayernpartei auch nicht sympathisieren, so sympathisieren wir doch in diesem Falle mit dem von ihr vorgelegten Antrag und werden ihm unsere Zustimmung geben, obwohl dieser Antrag nach unserer Meinung eine Reihe von Unzulänglichkeiten und Halbheiten enthält. Es handelt sich hier um ein Problem, das mit aller Dringlichkeit behandelt werden sollte. Es ist gewissermaßen für das Verhältnis symbolisch, in dem die Besatzungsmächte zum deutschen Volk stehen. Es wäre auch zu empfehlen, daß alle diejenigen, die so viel von der Gemeinschaft der westlichen Kultur sprechen, sich die Tatbestände, die hier vorliegen, einmal näher ansehen. Ich glaube, sie würden ihre Konzepte für das nächste Mal dann etwas revidieren.
    Gestatten Sie, daß ich für die ganze Lage auf diesem Gebiet ein Beispiel aus der Gemeinde, in der ich wohne und deren Bevölkerung ich hier zu vertreten die Ehre habe, anführe. aus Neu-Isenburg bei Frankfurt.

    (Lachen.)

    — Warum Sie lachen, weiß ich nicht. Sie lachen, weil Sie es nicht besser verstehen. — Die Gemeinde hat 17 000 Einwohner.

    (Abg. Bausch: Und 300 haben Sie gewählt!)

    In diesem Städtchen sind heute noch 219 Häuser mit insgesamt 520 Wohnungen von den Amerikanern beschlagnahmt.

    (Hört! Hört! bei der KPD.)

    50 Häuser mit insgesamt 120 Wohnungen stehen seit Monaten — davon einige seit vier Monaten — leer. In anderen Häusern sind die oberen Stockwerke vollkommen leer und werden von niemandem benutzt. In dieser Gemeinde gibt es gleichzeitig 1100 Wohnungsuchende. 200 Familien mit 3, 4 oder 5 Personen sind gezwungen, in einem Zimmer zu hausen. Es haben Verhandlungen mit der Militärverwaltung des Rhein-Main-Flughafens stattgefunden. Die Stadtverwaltung hat die Zusage erhalten, daß „demnächst" 30 Häuser und einige Wohnblocks mit zirka 110 Wohnungen geräumt werden. Das war vor mehreren Wochen. Die Freigabescheine werden von der Flughafenverwaltung aber bis heute noch verweigert. Es werden neue Bedingungen gestellt, so daß bisher insgesamt nur 3 Häuser freigegeben worden sind. Die Besatzungsoffiziere stellen neuerdings die Bedingung, daß in die freizugebenden Häuser deutsche Angestellte bei amerikanischen Behörden eingewiesen werden. Sie behalten sich das Recht vor, die Mieter, die Parteien, die in die Häuser, die sie angeblich freigeben wollen, eingewiesen werden. selbst herauszusuchen.
    Man muß auch auf einige andere Begleitumstände hinweisen. Die ersten Häuser, die geräumt worden sind, geben den Einblick in eine erschreckende Mentalität der früheren Bewohner. Hier muß man von mutwilliger, von beabsichtigter Demolierung sprechen. Nicht nur, daß' die Böden, die Möbel zerstört, Wasserschäden angerichtet, die Öfen herausgerissen, die Türen eingeschlagen sind, sondern man sieht mutwillig und systematisch angerichtete Zerstörungen in fast all den Häusern, die freigegeben werden.
    Odernehmen Sie einen anderen Tatbestand. Man hat allein in 80 Häusern der Gemeinde, von der ich spreche, die dort bestehenden Ofenheizungen herausgerissen und statt dessen Zentralheizungen eingebaut, oder man hat Etagenheizungen herausgerissen und statt dessen Kellerheizungen eingebaut. Nunmehr, nachdem die Häuser freigegeben werden, erklären deutsche Behörden, Besatzungskostenämter — vermutlich auf amerikanische Empfehlung hin —, daß die Wohnungen durch diese Änderungen eine Wertsteigerung erfahren hätten. So werden arme Leute, Kleinhäusler und Mieter gezwungen, für diese „Wertsteigerung", die die amerikanischen Besatzer vorgenommen haben, Beträge in Höhe von 3- bis 4000 Mark zu zahlen. Oder man zwingt sie, anzuerkennen, daß eine Verrechnung gegen die entstandenen Schäden vorgenommen werden soll. In anderen Fällen verfügt man, daß, wie das in Buchschlag im Kreise Offenbach geschehen ist, die Häuser in dem Zustand verbleiben, in dem sie die Besatzer verlassen haben. Wenn sie z. B. sämtliche Zwischenwände, die


    (Fisch)

    Brandmauern eingerissen haben, um die Häuser für ihre Zwecke einzurichten, so sollen die Häuser in diesem Zustand bleiben, obwohl sie als freigegeben gelten und obwohl die bisherigen Insassen keine Miete mehr bezahlen.
    Meine Damen und Herren! Wir sind der Meinung, daß ,die im Antrag der Bayernpartei formulierten Forderungen nicht ausreichend sind. Man muß die sofortige Freigabe allen ungenutzten oder nur teilweise genutzten Wohnraums verlangen. die Freigabe allen Wohnraums, der bis jetzt durch übermäßigen oder nicht zu verantwortenden Luxus in Anspruch genommen wird. Man muß weiter die vollkommene Ersatzleistung für alle Zerstörungen und Änderungen am Inventar oder an Einrichtungen verlangen, die ohne Zustimmung der Eigentümer oder der Mieter von den Besatzern in der vergangenen Zeit vorgenommen worden sind. Man muß ferner verlangen, daß bei der Freigabe keinerlei Bedingungen hinsichtlich der Auswahl der neuen Bewohner gestellt werden, sondern daß die alten Eigentümer, die alten Mieter wieder vollkommen in ihre alten Rechte eingesetzt werden. Darüber hinaus aber muß, glaube ich, jeder vernünftige Mensch verlangen, daß die Besatzer, die sich durch derartig provokatorisches Benehmen auszeichnen, in Kürze gänzlich verschwinden. Ich glaube, daß außer einigen pflichtvergessenen oder kurzsichtigen deutschen Politikern niemand wünscht, daß diese Leute auch nur einen Tag länger uns mit ihrer Anwesenheit beglücken.

    (Zuruf rechts: Besser als die Sowjets!)