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ID0112703500

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    Deutscher Bundestag — 127. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951 4835 127. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4836C, 4840D, 4862C, 4863D, 4879A Urlaubsgesuch des Abg. Nuding . . . 4836C, 4840D Änderungen der Tagesordnung 4836D Erste, zweite und dritte Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, des Zentrums, der WAV und der Gruppe BHE-DG betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4837A Euler (FDP) (schriftliche Begründung 4837A, 4880A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4837A Beschlußfassung 4837B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2007 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung von Bestimmungen in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187) in der zur Zeit geltenden Fassung (Nr. 1958 der Drucksachen) und in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nr. 2008 der Drucksachen) 4837B Storch, Bundesminister für Arbeit 4837C, 4841C, 4843B Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller . . . . 4838C, 4847A, 4849A Dr. Ott (BHE-DG) 4841A Keuning (SPD) 4841D Sabel (CDU) 4843C, 4850A Dr. Schäfer (FDP) 4845A Frau Kalinke (DP) 4845D Richter (Frankfurt) (SPD) 4848B Abstimmungen 4849A, 4850A Ausschußüberweisung des Antrags der KPD Nr. 1958 der Drucksachen . . . . 4850B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Rückgabe nichtgenutzter, von der Besatzungsmacht beschlagnahmter Wohnungen (Nr. 1995 der Drucksachen) . . . 4850B Dr. Seelos (BP), Antragsteller . 4850B, 4858B Hoecker (SPD) 4851D Fisch (KPD) 4853B Strauß (CSU) 4854B Wirths (FDP) 4855C Dr. Reismann (Z) 4856C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4857B Beschlußfassung 4858C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsoder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1985 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2055 der Drucksachen) 4858C Majonica (CDU), Berichterstatter . 4858C Beschlußfassung 4859B Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 1998 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2043 der Drucksachen) 4859B Stegner (FDP), Berichterstatter 4859C, 4861A Dr. Greve (SPD) 4860B Mellies (SPD) 4860D Beschlußfassung 4861B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1999 der Drucksachen) 4861C Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 4861D Dr. Reismann (Z) 4862C Beschlußfassung 4862C, D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2044 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2056 der Drucksachen) 4863B Blachstein (SPD), Berichterstatter . 4863B Beschlußfassung 4863D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 1853 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2032 der Drucksachen) 4864A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP): als Berichterstatter 4864A als Abgeordneter 4874B Dr. Greve (SPD): zur Geschäftsordnung 4866C zur Sache 4869C Dr. Laforet (CSU) 4866D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 4867C, 4875D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4868C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4870D Pelster (CDU) 4872A Dr. Oesterle (CSU) 4872D Dr. Gülich (SPD) 4874A Dr. von Merkatz (DP) 4875A Beschlußfassung 4875D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2013 der Drucksachen) 4876A Zur Geschäftsordnung: Lausen (SPD) 4876A Dr. Kneipp (FDP) 4876B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4876C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schumacher gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 15. Dezember 1950 (Nr. 2004 der Drucksachen) . . . . 4876C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4876D Beschlußfassung 4877B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 8. Januar 1951 und Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Berthold (München) vom 6. Dezember 1950 (Nr. 2005 der Drucksachen) 4877B Ritzel (SPD) : als Berichterstatter 4877B als Abgeordneter 4878C Donhauser (Unabhängig) 4877D Strauß (CSU) 4878B Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4878D Antrag der SPD betr. Aufsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaues sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 4878D Nächste Sitzung 4879C Anlage: Schriftliche Begründung zum interfraktionellen Antrag betr. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) 4880 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 127. Sitzung Schriftliche Begründung zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z, WAV und der Gruppe BHE-DG betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und .Württemberg-Hohenzollern (Nr. 2057 der Drucksachen) Der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Neugliederung in dem die Länder Baden, WürttembergBaden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes ist am 16. März 1951 im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung verabschiedet und dem Rechtsausschuß zugeleitet worden. Der Gesetzentwurf sollte ursprünglich eine Bestimmung über die Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und WürttembergHohenzollern für die Zeit bis zum Außerkrafttreten der beiden Länderverfassungen enthalten, wie in § 25 des vom Ausschuß für innergebietliche Neuordnung seiner Arbeit zugrunde gelegten Antrages der Abgeordneten Gengler, Kiesinger, Bauknecht und Genossen, Drucksache Nr. 1849, vorgesehen. Es hat sich als notwendig erwiesen, diese Bestimmung zum Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs zu machen, weil die Legislaturperiode des Landtags des Landes Baden bereits am 28. April 1951 und die des Landtags des Landes Württemberg-Hohenzollern bereits am 17. Mai 1951 abläuft und in beiden Ländern die Volksabstimmungen über die Verlängerung der Legislaturperiode der beiden Landtage bereits für den 8. April 1951 vorgesehen sind. Die Landtage der beiden Länder haben die Verlängerung ihrer Legislaturperioden durch verfassungänderndes Gesetz beschlossen, das nach den Verfassungen von Baden und Württemberg-Hohenzollern der Bestätigung durch Volksabstimmung bedarf, damit die in den Verlängerungen der Legislaturperioden liegende Änderung der Verfassungen der beiden Länder wirksam werden kann. Diese Volksabstimmungen sind, wie erwähnt, für den 8. April 1951 vorgesehen. Es kam dem Ausschuß für innergebietliche Neuordnung darauf an, die für den 8. April vorgesehene Volksabstimmung in den Ländern Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Die beiden beteiligten Länder haben ein dringendes Interesse daran, daß diese Volksabstimmungen nicht stattzufinden brauchen. Ihre Durchführung wäre mit erheblichen Kosten verbunden; sie wäre ferner aus staatspolitischen Gründen unerwünscht, weil die Wahlbeteiligung unzweifelhaft nur eine außerordentlich geringe sein würde. In den beiden Ländern hat bereits eine Volksbefragung über das Zustandekommen des Südweststaats stattgefunden. Das Bundesgesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wird in den kommenden Monaten eine weitere Volksabstimmung notwendig machen. Die Bevölkerung der drei beteiligten Länder wird dann wiederum nach einigen Monaten zum dritten Male zur Wahlurne gerufen, weil nach dem Volksentscheid gemäß Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes die verfassunggebende Landesversammlung des Südweststaats oder aber die verfassunggebenden Landesversammlungen der wiederhergestellten alten Länder Baden und Württemberg zu wählen sind. In Anbetracht dieser Häufung von Wahlen in den Ländern des Südwestraums ist es staatspolitisch dringend erwünscht, die Volksabstimmungen vom 8. April 1951 über die Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage von Baden und Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden. Dies ist möglich, wenn das mit dem vorliegenden Antrag aller Parteien und .Gruppen des Bundestages angestrebte Bundesgesetz rechtzeitig wirksam wird. Im Ausschuß für innergebietliche Neuordnung, dem Abgeordnete aus dem Lande Baden und aus dem Lande Württemberg-Hohenzollern angehören, bestand volle Einmütigkeit darüber, daß durch das mit dem vorliegenden Antrag angestrebte Bundesgesetz die Volksabstimmungen vom 8. April vermieden werden sollten. Das Gesetz begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Es hat den unmißverständlichen Charakter eines Sondergesetzes, das sich auf einen Ausnahmetatbestand gründet. Wenn der Verfassunggeber die Gesetzgebungsorgane des Bundes ermächtigt hat, die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden, und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete durch Bundesgesetz zu regeln, und ihnen damit die Möglichkeit gegeben hat, eine Regelung zum Gesetz werden zu lassen, die über die Volksabstimmung zur Aufhebung der bisherigen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern führt, dann ist in dieser Befugnis auch die weit mindere Befugnis enthalten, eine Verlängerung der Legislaturperioden der Landtage in den beteiligten Ländern anzuordnen, um vermeidbare Volksabstimmungen auszuschließen. Bonn, den 15. März 1951. Euler
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine politischen Freunde haben mich beauftragt, zu erklären, daß wir dem Antrag Drucksache Nr. 1995 zustimmen, in dem ersucht wird, daß Objekte, die länger als drei Monate leerstehen, ohne weiteres von der Besatzungsmacht an die Gemeinden zurückgegebenwerden. Das würde den Anfang eines Weges zur Regelung dieser Frage bedeuten. Im Gegensatz zu meinem Herrn Vorredner bin ich nicht der Auffassung, daß nur tausend Objekte in Frage kommen, sondern ich kann auf Grund der Erfahrung in einem Bezirk, der überaus stark von der Besatzungsmacht belegt worden ist, sagen, daß mehrere tausend Häuser sich heute zum Teil in einem geradezu skandalösen Zustand befinden und unterbelegt sind und auch mehr als tausend Häuser leerstehen. Wenn die Regierung sich ernstlich mit der Frage beschäftigt, kann dieser Antrag eine Bresche in die Dinge schlagen, die hier zur Debatte stehen.
    Wir dürfen uns damit nicht begnügen. Die gesamte Frage der Beschlagnahme muß unserer Auffassung nach baldigst einer endgültigen Lösung zugeführt werden. Die Proteste gegen diese Beschlagnahmen kommen aus ganz Westdeutschland und werden Tag für Tag an jeden Politiker und an alle anderen dafür Verantwortlichen herangetragen. Man kann an dieser Frage nicht wie bisher — sechs Jahre nach dem Kriege — achtlos vorübergehen. Das würde zur Folge haben, daß eine Verzweiflungsstimmung und eine geistige Widerstandsbewegung hochkommt, die nicht im In-


    (Hoecker)

    teresse der Alliierten liegt, auch nicht im Interesse Deutschlands und Europas überhaupt. Aust der sittlichen Verpflichtung, für das Wohl der Evakuierten zu sorgen, die heute in Westdeutschland noch fast 31/2 Millionen Menschen ausmachen, sind wir verantwortlich, uns für eine annehmbare Lösung in dieser Beziehung einzusetzen.
    Meine Damen und Herren! Seit dem verhängnisvollen Jahre 1945 sind in den drei Zonen Westdeutschlands etwa 3 bis 31/2 Millionen Menschen aus ihren Wohnungen entfernt, man kann sagen, vertrieben worden, aus Häusern und Wohnungen, die durch jahrelangen Fleiß, durch Sparsamkeit und, wie in meinem Bezirk, in der Hauptsache von der minderbemittelten Bevölkerung erworben worden sind. Viele dieser Verdrängten glaubten, die Beschlagnahme ihrer Wohnungen würde, wie z. B. in den Pfingsttagen des Jahres 1945, nur eine vorübergehende Maßnahme sein. Sie sind in dieser Erwartung bitter enttäuscht worden. Schweres Leid und bittere Enttäuschung haben sie in den letzten sechs Jahren erfahren müssen. Heute, fast sechs Jahre nach Beendigung des Krieges, sehen sie immer noch keine Möglichkeit der Aufhebung der Beschlagnahme und müssen zum größten Teil noch in Elendsquartieren hausen, müssen infolge der großen Wohnungsnot darin untergebracht werden und ihr Dasein fristen.
    Wir alle, die wir für eine Lösung dieser Frage im Namen des Rechts und der Menschlichkeit eintreten, müssen an die Besatzungmächte die Frage richten: Wie lange noch müssen die aus ihren Häusern und Wohnungen Vertriebenen auf die Rückgabe ihres Privateigentums warten? Die Besatzungsmächte haben bekanntlich das Grundgesetz anerkannt. In Art. 14 und in Art. 18 ist das Recht auf Privateigentum garantiert. Wir sind der Auffassung: Wenn das Verhältnis zwischen den Besatzungsmächten und der deutschen Bevölkerung sich nicht weiter verschlechtern soll, muß diese im Grundgesetz gegebene Garantie auch gegenüber den Evakuierten anerkannt werden.
    Es wird bekanntlich sehr viel über die gemeinsame Verteidigung der europäischen Interessen usw. geredet. Hier könnten die Besatzungsmächte ein Beispiel geben und beweisen, daß sie wirklich nur eine Schutzmacht und keine Kriegsmacht mehr sind; und aus dieser Atmosphäre müßte sich die Möglichkeit einer Freigabe der seit sechs Jahren beschlagnahmten Häuser ergeben.
    Als letzthin die Mitteilung durch die Presse ging, daß das Besatzungsstatut abermals revidiert werden solle und Erleichterungen für die Politik des Bundes und damit auch für die deutsche Bevölkerung eintreten sollten, waren sehr viele Leute der Auffassung, daß auch in der Frage der Freigabe ihrer Häuser eine Erleichterung geschaffen werde. Sie sind auch diesmal wieder sehr schwer enttäuscht worden. Die zuversichtliche Stimmung, die anfangs herrschte, wurde dadurch beeinträchtigt, daß durch die Presse die Nachricht ging, es solle weiterer Wohnraum für die neu ankommenden Truppen beschlagnahmt werden. Wir müssen fragen, ob Familienangehörige, Frauen und Kinder, überhaupt geeignet sind, einen Schutz Deutschlands zu gewährleisten. Soldaten müssen meiner Auffassung nach in Kasernen wohnen, und diese stehen, besonders in meinem Bezirk, in ausreichendem Maße zur Verfügung. Es gibt auch eine größere Anzahl von ehemaligen deutschen Wehrmachthäusern und eigens für die Besatzungsmacht gebauten Häusern, die man dem Gefolge der Besatzungstruppen zur Verfügung stellen könnte. Jeder weitere Eingriff in den augenblicklich vorhandenen Wohnraum ist meiner Meinung nach unzweckmäßig und nicht zu verantworten. Die Evakuierten wenden sich dagegen um so mehr, als sie selber, wie ich schon sagte, sich noch mit sehr miserablen Wohnverhältnissen begnügen müssen.
    Mein Herr Vorredner hat eben bereits angedeutet, daß ein überhöhter Bedarf der Besatzungsmacht an Wohnraum vorhanden ist. Ich will Sie nicht damit langweilen und belästigen, daß ich Ihnen all die Beispiele dafür aufzähle, wie dieser Wohnraum von der Besatzungsmacht genutzt wird. Die Ansprüche der Besatzungsmacht stehen in krassem Widerspruch zu den Verhältnissen, unter denen unsere Evakuierten heute leben müssen. Es ist Tatsache, daß die Besatzungsangehörigen — ich kann das belegen — in deutschen Häusern in Wohnraum geradezu schwelgen. Ich habe hier eine Liste mit 12 oder 14 Beispielen, von denen ich nur 2 herausgreifen will. Fall 2: Parterre 4 Räume, belegt von einer Person; erste Etage 4 Räume, belegt von 2 Personen. Ein anderer Fall: eine große Villa ist belegt von einem Offizier, einer Hausdame mit Sohn, einem Dienstmädchen und einem Nachtwächter. Zusammenfassend kann ich Ihnen sagen, daß z. B. in 95 Räumen, die hier erfaßt sind, nur 35 Personen inklusive deutschen Personals wohnen.

    (Hört! Hört! rechts.)

    Daß ein solcher Zustand auf die Dauer unerträglich ist, darüber muß sich auch die Besatzungsmacht letzten Endes einmal klar werden. Ich möchte Ihnen aus meiner Stadt, in der ich das zweifelhafte Vergnügen habe, mich mit diesen Fragen beschäftigen zu müssen, noch ein besonders markantes Beispiel geben. In dieser Stadt wurden im Jahre 1945 6000 Menschen innerhalb von 48 Stunden auf die Straße gesetzt. Wir haben es fertig gebracht, 40 % der damals beschlagnahmten 650 Häuser wieder freizubekommen. Aber nach einer Statistik vom 1. Januar dieses Jahres steht fest, daß jeder Besatzungsangehörige 51/2 mal soviel Wohnraum hat wie ein Deutscher.

    (Erneute Rufe rechts: Hört! Hört!)

    Das sollte auch den Besatzungsmächten zu denken geben; sie sollten selbst daran interessiert sein, daß diese Frage endlich einmal vernünftig gelöst wird.
    Meine Damen und Herren! Bei der Revision des Besatzungsstatuts hat — das habe ich vorhin schon gesagt — die evakuierte Bevölkerung Westdeutschlands große Hoffnungen gehabt, die wiederum enttäuscht worden sind. Sie muß sich weiterhin entschieden dagegen verwahren und zur Wehr setzen, daß man sie nach wie vor als Menschen zweiter Klasse behandelt und ihnen die im Bonner Grundgesetz verankerten Grundrechte vorenthält, deren gewissenhafte Beachtung man sich nach dem Besatzungsstatut zur Pflicht gemacht hat. Die Evakuierten stehen auf dem Standpunkt, daß die Angehörigen der Armeedienststellen in erster Linie in den vorhandenen Besatzungsbauten unterzubringen sind bzw. daß, wenn diese nicht ausreichen, unverzüglich mit dem Bau von Wohnungen und Unterkunftsräumen für die Angehörigen der Schutztruppe begonnen wird. Sie sind weiter der Meinung, daß es nach internationalem Recht und nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 18, dem Wohnungsgesetz, unzulässig ist, wenn Privatpersonen Privateigentum requirieren oder Requirierungen zulassen und ihre private Unterkunft aus Besat-


    (Hoecker)

    zungskosten bezahlen lassen. Es ist Tatsache, daß die Angehörigen der Besatzungsmacht, der Militärs oder der Beamten, die Frauen und Kinder, die Schwiegermütter, Großmütter und alles, was hierher nach Deutschland kommt, eine große Zahl der Besatzungsmacht ausmachen. In dem Gesetz Nr. 18, einem von der höchsten alliierten Instanz in Deutschland erlassenen. Gesetz, heißt es in Art. 8 Ziffer 20:
    Ausländer, die sich freiwillig in Deutschland aufhalten, sind wie deutsche Staatsangehörige zu behandeln.
    Und in Art. 13:
    Jede Verletzung oder Nichtbefolgung dieses Gesetzes wird strafrechtlich verfolgt.
    Demnach dürfte es keinem Zweifel unterliegen, daß Frauen und Kinder nicht zum Besatzungsheer, noch viel weniger zur Schutztruppe gehören und daß sie sich durchaus freiwillig in Deutschland aufhalten; denn es wird und kann von keiner Seite ein Zwang auf sie ausgeübt werden. Auf Grund der gleichen Vorschrift kann man aber auch nicht Privateigentum requirieren oder weiterhin requiriert lassen, um in diesen Wohnungen, wie es in einem sehr großen Maße der Fall ist, deutsche und ausländische Bedienstete der Besatzungsmacht unterzubringen. Das ist seit Jahren und jetzt noch in vielen beschlagnahmten Häusern der Fall. Ferner müssen die Evakuierten dagegen Verwahrung einlegen, daß in ihren Häusern kostspielige Umbauten vorgenommen werden, die zum großen Teil eine völlige Zweckentfremdung der Häuser herbeiführen, so daß sie späterhin als Wohnhäuser nicht mehr verwendet werden können.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich bitte, zum Schluß zu kommen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich bin sofort fertig, Herr Präsident! — Es wäre besser, wenn das Geld zum Bau von Besatzungshäusern verwendet werden würde.
    Zusammenfassend möchten wir die sofortige Freigabe fordern. Wir fordern, daß die Unterbringung von Familienangehörigen nicht eher vorgenommen wird, bis hierfür Raum zur Verfügung steht usw. Wir fordern weiter, daß die Regierung sich ernstlich bemüht, mit den Alliierten zu einem Akkord oder zu einer Verständigung zu kommen. Im Interesse der notwendigen europäischen Zusammenarbeit bitte ich das zu tun, ehe es zu spät ist und ehe eine Verzweiflungsstimmung in dem betroffenen Bevölkerungsteil aufkommt.