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ID0112609300

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    Deutscher Bundestag — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1951 4781 126. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4782B, 4833C Schreiben des Bundeskanzlers betr. Ubersicht über Städte außerhalb, Bonns als Sitz der Bundesgerichte sowie der obersten und oberen Bundesbehörden (Nr. 2045 der Drucksachen) 4782C Schreiben des Bundeskanzlers betr. Vorlage von Verordnungen zur Kenntnisnahme unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 des Gesetzes über Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 2031, 2046, 2047 der Drucksachen) . 4782C Anfrage Nr. 148 der Fraktion der SPD betr. Deutsche Dienstkommandos bei den Besatzungsmächten (Nrn. 1710, 2033 der Drucksachen) 4782C Anfrage Nr. 63 der Fraktion der DP betr. betriebliche Altersversorgung (Nrn. 1949, 2041 der Drucksachen) 4782D Anfrage Nr. 87 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß und Gen. betr. Bundespolizei (Nrn. 1045, 2052 der Drucksachen) 4782D Anfrage der Fraktion der SPD betr. Adenauerspende (Nm. 1827, 2053 der Drucksachen) 4782D Änderungen der Tagesordnung . . . 4782D, 4785D Mellies (SPD) 4783A Euler (FDP) 4783B Renner (KPD) 4783B Beschlußfassung 4783C, 4792A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 1974 der Drucksachen) 4783D Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter . 4783D Beschlußfassung 4784C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2044 der Drucksachen) 4'784C Bausch (CDU), Antragsteller 4784C Renner (KPD) 4785A Beschlußfassung 4785C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1985 der Drucksachen) 4785C Ausschußüberweisung 4785C Antrag auf Absetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie von der Tagesordnung: Zur Geschäftsordnung: Dr. von Brentano (CDU) . . . 4785D, 4788D Müller (Frankfurt) (KPD 4786A Ollenhauer (SPD) 4786B, 4791B Mellies (SPD) 4787C Loritz (WAV) 4788A Ritzel (SPD) 4788A Euler (FDP) 4789B Walter (DP) 4789D Renner (KPD) 4790A Dr. Arndt (SPD) 4790D Absetzung von der Tagesordnung . . . 4792A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nr. 1969 [neu] der Drucksachen). Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2022 der Drucksachen) 4792B Dr. Bleiß (SPD), Berichterstatter . 4792B Dr. Schöne (SPD) 4793B Naegel (CDU) 4794C Dr. Preusker (FDP) 4795C Vesper (KPD) 4796B Dr. Besold (BP) 4797A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 4797B Ausschußüberweisung 4797C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IX — Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft (Nr. 1910 der Drucksachen) in Verbindung mit der ' Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Staatssekretariat für Handwerk und gewerblichen Mittelstand (Nrn. 21, 2039 der Drucksachen) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaitssauschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Vergebung der Aufträge des Bundes (Nrn. 22, 2040 der Drucksachen) 4797D Dr. Vogel (CDU), Berichterstatter . 4798A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . 4800B Dr. Nölting (SPD) 4806B Dr. Semler (CSU) 4812A Dr. Preusker (FDP) 4814D Loritz (WAV) 4818A Freudenberg (FDP) 4320C Dr. Bertram (Z) 4821C Rische (KPD) 4824C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 4827C Günther (CDU) 4830A Abstimmungen 4830B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes (Nr. 2006 der Drucksachen) . . . 4811D Beratung vertagt 4812A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Grundstücksverkehr (Nrn. 127, 1991 der Drucksachen) 4831A Keuning (SPD), Berichterstatter . . 4831A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4831C Dr. Reismann (Z) 4832B Beschlußfassung 4833A Nächste Sitzung 4833A, C Die Sitzung wird um 14 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, für die nachfolgende Aussprache hat der Ältestenrat eine Gesamtredezeit von 60 Minuten vorgesehen. Ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an.
    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Becker.
    Dr. Becker [Hersfeld] (FDP): Meine Damen und Herren! Der Antrag, über den der Ausschuß jetzt beschlossen hat, stammt aus dem Herbst 1949. Es fällt mir aber nicht ein, deshalb den Ausschußmitgliedern vorzuwerfen, sie hätten ihrerseits absichtlich die Arbeit daran verschleppt. Der Antrag verfolgt den Zweck: einmal soll das Material gesichtet werden, das sich auf die Genehmigungen im Grundstückswesen, bei Grundstücksverkäufen, -verpachtungen usw. bezieht, und anschließend sollen die Konsequenzen gezogen werden, die zu ziehen notwendig ist, um die Dinge zu regeln.
    Ich will Ihnen einmal an einem Beispiel, wie es jeder Notar und jedes Grundbuchamt täglich ein paar Mal erlebt, schildern, wie die Dinge in Wirklichkeit verlaufen. Nehmen Sie an, in einer kleinen Stadt hat ein Landwirt ein Anwesen. Er will einen Bauplatz, ein Stück Land oder einen Garten dazu an eines seiner Kinder übergeben. Das vollzieht sich folgendermaßen: Wenn er den Vertrag glücklich gemacht hat, dann muß dieser Vertrag, wenn in der betreffenden Gemeinde das Wohnsiedlungsgesetz von 1933 gilt, erst dem Landrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Wenn die Genehmigung erteilt ist, bekommt er sie nicht gleich ausgehändigt, sondern er erhält zunächst einen Brief, worin er aufgefordert wird, soundso viel Gebühren zu bezahlen. Wenn er die Gebühren bezahlt hat, wird ihm die Genehmigung ausgehändigt. Dann geht die Geschichte an die Preisstoppbehörde weiter, obwohl — weil Schenkung — kein Preisstopp in Frage kommen kann. Beim Kauf ginge sie mit Recht dahin. Die Preisstoppbehörde arbeitet einige Wochen daran. Oft sind die Preisstoppbehörden mit Leuten besetzt, die von der Gegend keine Ahnung haben und gar nicht wissen, wie die Preise in der Vergangenheit dort gewesen sind. Es gibt dann die größten Komplikationen.
    Eine weitere Genehmigung, die nötig ist: Nehmen Sie an, der Betreffende, der das Anwesen oder das Grundstück seinem Sohn übergibt, hat sich vor fünfzehn Jahren mal in Entschuldungsverfahren befunden. Dann muß das Entschuldungsamt noch seinen Segen dazu geben. Das dauert wieder drei oder vier Wochen. Außerdem muß er nach einem Gesetzgebungswerk, das seinen Ursprung in der Nazizeit hat, nämlich nach dem verbesserten Erb-hofrecht, das an sich offiziell aufgehoben, aber durch das Kontrollratsgesetz Nr. 45 meiner Ansicht nach noch verschlimmert ist — verschlimmert im Sinne der vice-versa-Betreuung der Nazimethoden —, nun die Genehmigung entweder des Kreislandwirts oder des Bauerngerichts einholen. Sie werden sagen, es ist sehr gut, daß die Bauern dabei noch mitsprechen. Ich will Ihnen sagen, daß in dem Gesetz steht, man könne von vornherein
    4832 Deutscher Bundestag — Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1951

    (Dr. Becker [Hersfeld])

    darauf verzichten, daß das Bauerngericht die Bauern als Beisitzer überhaupt herholt; der Vorsitzende kann dann allein entscheiden, und das, was der angebliche Vorzug dieses Bauerngerichts sein soll, ist ins Gegenteil verkehrt. Im übrigen: Warum muß überhaupt ein Mensch den anderen in Deutschland betreuen? Es ist seit der Nazizeit Mode geworden, daß eine Hälfte des deutschen Volkes immer die andere Hälfte betreuen muß.
    Kommen nun, wie der Herr Berichterstatter erwähnte, noch die landesgesetzlichen Aufbaugesetze hinzu und die landesgesetzlichen Ausführungsbestimmungen zum Kontrollratsgesetz Nr. 45, dann müssen noch alle möglichen sonstigen Genehmigungen eingeholt werden. Z. B. muß der Verzicht auf das Vorkaufsrecht der Gemeinde eingeholt werden, wenn schon ein sogenannter Baugebietsplan, also ein erweiterter Fluchtlinienplan in der Gemeinde besteht. Bitte, rechnen Sie sich jetzt einmal zusammen, wieviel Zeit bei Innehaltung dieser Fristen vergeht, bis alle diese Genehmigungen erteilt sind. Es sind Zeiträume von zwischen drei bis acht Monaten, was Ihnen jeder Notar und jedes Grundbuchamt bestätigen kann.
    Und nun — das wird den Herrn Wohnungsbauminister interessieren — ist die Frage zu stellen: Müssen diese Genehmigungen alle sein, müssen all diese Verzögerungen sein, bis der Betreffende zu seinem Bauplatz kommt, und müssen bei der Geschichte all diese überflüssigen Gebühren entstehen, oder lassen sich die Dinge nicht einfacher machen?
    Ziel meines Antrags war, gerade im Hinblick auf die Bauplatzbeschaffung, aber auch sonst zur Entlastung des Grundbuchverkehrs einmal. eine Sichtung des gesetzgeberischen Materials herbeizuführen. Das Ganze ist ein großer Wirrwarr von Paragraphen. Wenn Paragraphen glücklich machen könnten, meine Damen und Herren. dann müßte auf diesem Gebiet des Grundstücksverkehrs Deutschland das glücklichste Land der Welt sein. Die Wirklichkeit aber hat gezeigt, daß Monat um Monat vergeht, bis ein Eigentümer nur als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann. Das Ganze ist ein Irrgarten von gesetzlichen Vorschriften. Wenn ein Irrgarten verwachsen und verwildert ist, muß man ihn herunterbrennen, und wenn dann Platz geschaffen ist, muß etwas Gescheites, Neues, Übersichtliches, Einfaches und Klares darauf erstellt werden.
    Das war das Ziel meines Antrages. Meine Worte sollten nur einmal die Aufmerksamkeit all derjenigen Stellen, die mit der Durchführung zu tun haben, insbesondere die des Justizministeriums und Wohnungsbauministeriums, auf diese vielen Überflüssigkeiten und auf die Notwendigkeit lenken, hier Ordnung zu schaffen und diese Dinge zu beseitigen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Reismann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bernhard Reismann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Zentrum begrüßt den Antrag der FDP. Die Zahl der Beispiele, die Herr Dr. Becker soeben genannt hat, ließe sich noch um ein Erkleckliches ergänzen. Ich kenne aus meiner eigenen Praxis Fälle, deren Abwicklung von Dezember bis Juni gedauert hat. Dabei war das städtischer Besitz. Man muß sich aber einmal überlegen, welche Verluste den Leuten dadurch entstehen, und daran denken, daß auch der sehr mangelhafte Wiederaufbau der Stadtkerne zum Teil darauf zurückzuführen ist, daß solche behördlichen Hemmungen bestehen.
    Damit komme ich auf einen wesentlichen Punkt, der mir in dieser Formulierung unklar erscheint; er bedarf der Interpretation. Es heißt hier: „Maßnahmen zu treffen, um die zahlreichen Beschränkungen und ebenfalls das Genehmigungswesen usw. zu beseitigen". Beschränkungen! Es erhebt sich die Frage: sind damit nur Beschränkungen bezüglich des Eigentumswechsels gemeint oder auch Beschränkungen bezüglich des Eigentumsgebrauches? Ich möchte vor allem auf das Letztere hinweisen. Es ist erforderlich, daß auch das in eine einheitliche Norm gebracht wird. Ich erinnere bloß an den — inzwischen muß man schon sagen — groben Unfug der ewigen Bausperren. Sechs Jahre nach dem Kriege sind die Stadtplanungen noch nicht fertig geworden, ganze Stadtviertel können dadurch nicht wieder aufgebaut werden, abgesehen von den Verlusten, die die Eigentümer dabei haben. Es steht zu befürchten, daß auf diese Art und Weise die Leute stillschweigend bankrott werden und die Städte sich das so gewonnene Eigentum einverleiben.
    Manche Gemeinden benutzen diese Genehmigungsmöglichkeit auch zur Erlangung privater Vorteile. Es sind Fälle vorgekommen, daß eine Stadtgemeinde eine Erledigung verweigert hat, weil sie selber das Grundstück kaufen wollte, obwohl nichts anderes vorlag. Ich bin der Ansicht, daß die Wohnsiedlungsgenehmigung im großen und ganzen gar nicht einmal notwendig ist, denn es ist vollständig gleichgültig, wer Eigentümer eines unter das Wohnsiedlungsgesetz fallenden Grundstückes ist.
    Eine einfache Maßnahme, um eine Beschleunigung zu erzielen, ist die, von der Präklusivfrist Gebrauch zu machen, und ich möchte vorschlagen, das in der Beratung zu prüfen. Es ist eine sehr einfache Sache, wenn in dem Gesetz drinsteht: Ist die Genehmigung bis da und da hin nicht erfolgt, gilt sie als erteilt. Auf diese Art und Weise kann man den Behörden etwas Beine machen, und das scheint wirklich notwendig zu sein. Bei einer Überprüfung der Beschränkungen könnte man auch einmal dem noch aus der Nazizeit stammenden Grundgedanken zu Leibe rücken. Ich erinnere nur daran, daß in einem Paragraphen des Wohnsiedlungsgesetzes — ich glaube, es ist § 12 — noch die unentgeltliche Enteignung vorgesehen ist, die gegen unser heutiges Grundgesetz verstößt.
    Bei dieser Gelegenheit muß ich noch auf einen Übelstand hinweisen, da hier einmal Gelegenheit ist, das zu sagen. Der Umstand, daß die Gemeinden nach demokratischer Selbstverwaltungsform regiert werden, schützt nicht gegen Übergriffe, insbesondere nicht gegen Ungerechtigkeiten, da auch eine demokratische Mehrheit sich erfahrungsgemäß oft ungerecht gebärdet. Manche Gemeinden benutzen die ihnen zustehenden Möglichkeiten im Sinne einer Bedrückung ihrer Bürger, die nicht mehr in die Zeit paßt. Sie benutzen vielfach die Möglichkeit von Bauverboten einzig und allein zu dem Zweck, die Leute mürbe und zum Verkauf willig zu machen. Ich kann Ihnen aus Westfalen eine Reihe von Städten nennen, die ihre Bauplanung lediglich deswegen nicht zu Ende bringen, weil die Baubehörden ganz einfach bestimmte Absichten mit den Grundstücken haben und die Leute erst bankrott gemacht werden müssen. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben.

    (Beifall.)