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ID0112609200

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    Deutscher Bundestag — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1951 4781 126. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4782B, 4833C Schreiben des Bundeskanzlers betr. Ubersicht über Städte außerhalb, Bonns als Sitz der Bundesgerichte sowie der obersten und oberen Bundesbehörden (Nr. 2045 der Drucksachen) 4782C Schreiben des Bundeskanzlers betr. Vorlage von Verordnungen zur Kenntnisnahme unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 des Gesetzes über Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 2031, 2046, 2047 der Drucksachen) . 4782C Anfrage Nr. 148 der Fraktion der SPD betr. Deutsche Dienstkommandos bei den Besatzungsmächten (Nrn. 1710, 2033 der Drucksachen) 4782C Anfrage Nr. 63 der Fraktion der DP betr. betriebliche Altersversorgung (Nrn. 1949, 2041 der Drucksachen) 4782D Anfrage Nr. 87 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß und Gen. betr. Bundespolizei (Nrn. 1045, 2052 der Drucksachen) 4782D Anfrage der Fraktion der SPD betr. Adenauerspende (Nm. 1827, 2053 der Drucksachen) 4782D Änderungen der Tagesordnung . . . 4782D, 4785D Mellies (SPD) 4783A Euler (FDP) 4783B Renner (KPD) 4783B Beschlußfassung 4783C, 4792A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 1974 der Drucksachen) 4783D Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter . 4783D Beschlußfassung 4784C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2044 der Drucksachen) 4'784C Bausch (CDU), Antragsteller 4784C Renner (KPD) 4785A Beschlußfassung 4785C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1985 der Drucksachen) 4785C Ausschußüberweisung 4785C Antrag auf Absetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie von der Tagesordnung: Zur Geschäftsordnung: Dr. von Brentano (CDU) . . . 4785D, 4788D Müller (Frankfurt) (KPD 4786A Ollenhauer (SPD) 4786B, 4791B Mellies (SPD) 4787C Loritz (WAV) 4788A Ritzel (SPD) 4788A Euler (FDP) 4789B Walter (DP) 4789D Renner (KPD) 4790A Dr. Arndt (SPD) 4790D Absetzung von der Tagesordnung . . . 4792A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nr. 1969 [neu] der Drucksachen). Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2022 der Drucksachen) 4792B Dr. Bleiß (SPD), Berichterstatter . 4792B Dr. Schöne (SPD) 4793B Naegel (CDU) 4794C Dr. Preusker (FDP) 4795C Vesper (KPD) 4796B Dr. Besold (BP) 4797A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 4797B Ausschußüberweisung 4797C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IX — Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft (Nr. 1910 der Drucksachen) in Verbindung mit der ' Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Staatssekretariat für Handwerk und gewerblichen Mittelstand (Nrn. 21, 2039 der Drucksachen) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaitssauschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Vergebung der Aufträge des Bundes (Nrn. 22, 2040 der Drucksachen) 4797D Dr. Vogel (CDU), Berichterstatter . 4798A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . 4800B Dr. Nölting (SPD) 4806B Dr. Semler (CSU) 4812A Dr. Preusker (FDP) 4814D Loritz (WAV) 4818A Freudenberg (FDP) 4320C Dr. Bertram (Z) 4821C Rische (KPD) 4824C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 4827C Günther (CDU) 4830A Abstimmungen 4830B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes (Nr. 2006 der Drucksachen) . . . 4811D Beratung vertagt 4812A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Grundstücksverkehr (Nrn. 127, 1991 der Drucksachen) 4831A Keuning (SPD), Berichterstatter . . 4831A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4831C Dr. Reismann (Z) 4832B Beschlußfassung 4833A Nächste Sitzung 4833A, C Die Sitzung wird um 14 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dietrich Keuning


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der lebhaften Debatte, die alle Gegensätze aufgezeigt hat, die überhaupt in diesem Hause vorhanden sind, habe ich nun einen Antrag zu begründen, der das hier und dort noch Gemeinsame in diesem Hause anspricht. Die Drucksache Nr. 127, die den Antrag der FDP betreffend Grundstücksverkehr enthält, wurde am 10. November 1949 dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik federführend und dem Ausschuß für Bau- und Bodenrecht zur Mitbearbeitung überwiesen. Bereits in der ersten Beratung im Ausschuß stellte sich heraus, daß bei der Ordnung der Materie ungeheure Schwierigkeiten auftreten würden. Der Ausschuß selber trat nicht in eine materielle Behandlung des Themas ein. Es wurden vielmehr Referentenbesprechungen in den betreffenden Ministerien angeregt. Diese Referentenbesprechungen fanden statt. In einem langen Zeitraum wurden die in den verschiedenen Ländern gültigen Gesetze zusammengetragen. Ende vorigen Jahres legte das Justizministerium eine Zusammenstellung der heute noch gültigen Beschränkungen im Grundstücksverkehr vor, und zwar nach dem Stand vom 1. Oktober 1950, eine sehr umfangreiche Darstellung. Nach den Äußerungen des Vertreters des Bundesjustizministeriums ist die Meinung vorherrschend, momentan sei eine einheitliche Regelung der hier angesprochenen Materie nicht möglich. Jede einzelne Verordnung, jeder einzelne Erlaß ist nur im Zusammenhang mit dem Gesetz zu sehen, und es ist anzustreben, daß die Zuständigkeiten auf möglichst schnellem Wege wenigstens vereinheitlicht werden. •
    In dem Bericht werden zehn große Sachgebiete aufgezeigt, die sich mit dem Grundstücksverkehr beschäftigen. Als Beispiel möchte ich die Vorschriften über das städtische Siedlungs- und Wohnungswesen herausheben. Neben dem Kontrollratsgesetz Nr. 45, das sich allgemein mit dem Grundstücksverkehr beschäftigt, sind auf diesem Gebiet heute noch gültig das Wohnsiedlungsgesetz vom Jahre 1933, das Reichsheimstättengesetz vom 19. Mai 1920 und das Gesetz über einstweilige Maßnahmen zur Ordnung des deutschen Siedlungswesens vom 5. September 1949. Außerdem wurde in neun Bundesländern nach 1945 das Vorkaufsrecht der Gemeinden in entsprechenden Gesetzen nochmals geregelt. Ich glaube, dieses kleine Beispiel zeigt schon, welche Fülle von Vorschriften hier besteht, so daß eine einheitliche Regelung nur sehr schwer möglich ist.
    Die antragsteilende Fraktion erklärte, mit der Zusammenstellung des Bundesjustizministeriums ihr Antragsziel im wesentlichen als erreicht anzusehen. Somit kam im Ausschuß ein einstimmiger
    Beschluß zustande, der in Drucksache Nr. 1991 niedergelegt ist. Der mitbeschäftigte Ausschuß für Bau- und Bodenrecht schloß sich diesem einstimmigen Beschluß ebenfalls einstimmig an und forderte in Abs. 2 der Drucksache Nr. 1991, die Bundesregierung möge dem Bundestag über das Veranlaßte in gewissen Abständen Bericht erstatten. Ich habe im Auftrag des Ausschusses zu bitten, dem vorliegenden Antrag Ihre Zustimmung zu geben.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, für die nachfolgende Aussprache hat der Ältestenrat eine Gesamtredezeit von 60 Minuten vorgesehen. Ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Becker.
Dr. Becker [Hersfeld] (FDP): Meine Damen und Herren! Der Antrag, über den der Ausschuß jetzt beschlossen hat, stammt aus dem Herbst 1949. Es fällt mir aber nicht ein, deshalb den Ausschußmitgliedern vorzuwerfen, sie hätten ihrerseits absichtlich die Arbeit daran verschleppt. Der Antrag verfolgt den Zweck: einmal soll das Material gesichtet werden, das sich auf die Genehmigungen im Grundstückswesen, bei Grundstücksverkäufen, -verpachtungen usw. bezieht, und anschließend sollen die Konsequenzen gezogen werden, die zu ziehen notwendig ist, um die Dinge zu regeln.
Ich will Ihnen einmal an einem Beispiel, wie es jeder Notar und jedes Grundbuchamt täglich ein paar Mal erlebt, schildern, wie die Dinge in Wirklichkeit verlaufen. Nehmen Sie an, in einer kleinen Stadt hat ein Landwirt ein Anwesen. Er will einen Bauplatz, ein Stück Land oder einen Garten dazu an eines seiner Kinder übergeben. Das vollzieht sich folgendermaßen: Wenn er den Vertrag glücklich gemacht hat, dann muß dieser Vertrag, wenn in der betreffenden Gemeinde das Wohnsiedlungsgesetz von 1933 gilt, erst dem Landrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Wenn die Genehmigung erteilt ist, bekommt er sie nicht gleich ausgehändigt, sondern er erhält zunächst einen Brief, worin er aufgefordert wird, soundso viel Gebühren zu bezahlen. Wenn er die Gebühren bezahlt hat, wird ihm die Genehmigung ausgehändigt. Dann geht die Geschichte an die Preisstoppbehörde weiter, obwohl — weil Schenkung — kein Preisstopp in Frage kommen kann. Beim Kauf ginge sie mit Recht dahin. Die Preisstoppbehörde arbeitet einige Wochen daran. Oft sind die Preisstoppbehörden mit Leuten besetzt, die von der Gegend keine Ahnung haben und gar nicht wissen, wie die Preise in der Vergangenheit dort gewesen sind. Es gibt dann die größten Komplikationen.
Eine weitere Genehmigung, die nötig ist: Nehmen Sie an, der Betreffende, der das Anwesen oder das Grundstück seinem Sohn übergibt, hat sich vor fünfzehn Jahren mal in Entschuldungsverfahren befunden. Dann muß das Entschuldungsamt noch seinen Segen dazu geben. Das dauert wieder drei oder vier Wochen. Außerdem muß er nach einem Gesetzgebungswerk, das seinen Ursprung in der Nazizeit hat, nämlich nach dem verbesserten Erb-hofrecht, das an sich offiziell aufgehoben, aber durch das Kontrollratsgesetz Nr. 45 meiner Ansicht nach noch verschlimmert ist — verschlimmert im Sinne der vice-versa-Betreuung der Nazimethoden —, nun die Genehmigung entweder des Kreislandwirts oder des Bauerngerichts einholen. Sie werden sagen, es ist sehr gut, daß die Bauern dabei noch mitsprechen. Ich will Ihnen sagen, daß in dem Gesetz steht, man könne von vornherein
4832 Deutscher Bundestag — Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1951

(Dr. Becker [Hersfeld])

darauf verzichten, daß das Bauerngericht die Bauern als Beisitzer überhaupt herholt; der Vorsitzende kann dann allein entscheiden, und das, was der angebliche Vorzug dieses Bauerngerichts sein soll, ist ins Gegenteil verkehrt. Im übrigen: Warum muß überhaupt ein Mensch den anderen in Deutschland betreuen? Es ist seit der Nazizeit Mode geworden, daß eine Hälfte des deutschen Volkes immer die andere Hälfte betreuen muß.
Kommen nun, wie der Herr Berichterstatter erwähnte, noch die landesgesetzlichen Aufbaugesetze hinzu und die landesgesetzlichen Ausführungsbestimmungen zum Kontrollratsgesetz Nr. 45, dann müssen noch alle möglichen sonstigen Genehmigungen eingeholt werden. Z. B. muß der Verzicht auf das Vorkaufsrecht der Gemeinde eingeholt werden, wenn schon ein sogenannter Baugebietsplan, also ein erweiterter Fluchtlinienplan in der Gemeinde besteht. Bitte, rechnen Sie sich jetzt einmal zusammen, wieviel Zeit bei Innehaltung dieser Fristen vergeht, bis alle diese Genehmigungen erteilt sind. Es sind Zeiträume von zwischen drei bis acht Monaten, was Ihnen jeder Notar und jedes Grundbuchamt bestätigen kann.
Und nun — das wird den Herrn Wohnungsbauminister interessieren — ist die Frage zu stellen: Müssen diese Genehmigungen alle sein, müssen all diese Verzögerungen sein, bis der Betreffende zu seinem Bauplatz kommt, und müssen bei der Geschichte all diese überflüssigen Gebühren entstehen, oder lassen sich die Dinge nicht einfacher machen?
Ziel meines Antrags war, gerade im Hinblick auf die Bauplatzbeschaffung, aber auch sonst zur Entlastung des Grundbuchverkehrs einmal. eine Sichtung des gesetzgeberischen Materials herbeizuführen. Das Ganze ist ein großer Wirrwarr von Paragraphen. Wenn Paragraphen glücklich machen könnten, meine Damen und Herren. dann müßte auf diesem Gebiet des Grundstücksverkehrs Deutschland das glücklichste Land der Welt sein. Die Wirklichkeit aber hat gezeigt, daß Monat um Monat vergeht, bis ein Eigentümer nur als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann. Das Ganze ist ein Irrgarten von gesetzlichen Vorschriften. Wenn ein Irrgarten verwachsen und verwildert ist, muß man ihn herunterbrennen, und wenn dann Platz geschaffen ist, muß etwas Gescheites, Neues, Übersichtliches, Einfaches und Klares darauf erstellt werden.
Das war das Ziel meines Antrages. Meine Worte sollten nur einmal die Aufmerksamkeit all derjenigen Stellen, die mit der Durchführung zu tun haben, insbesondere die des Justizministeriums und Wohnungsbauministeriums, auf diese vielen Überflüssigkeiten und auf die Notwendigkeit lenken, hier Ordnung zu schaffen und diese Dinge zu beseitigen.

(Beifall.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Reismann.