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ID0112604700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1951 4781 126. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4782B, 4833C Schreiben des Bundeskanzlers betr. Ubersicht über Städte außerhalb, Bonns als Sitz der Bundesgerichte sowie der obersten und oberen Bundesbehörden (Nr. 2045 der Drucksachen) 4782C Schreiben des Bundeskanzlers betr. Vorlage von Verordnungen zur Kenntnisnahme unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 des Gesetzes über Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 2031, 2046, 2047 der Drucksachen) . 4782C Anfrage Nr. 148 der Fraktion der SPD betr. Deutsche Dienstkommandos bei den Besatzungsmächten (Nrn. 1710, 2033 der Drucksachen) 4782C Anfrage Nr. 63 der Fraktion der DP betr. betriebliche Altersversorgung (Nrn. 1949, 2041 der Drucksachen) 4782D Anfrage Nr. 87 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß und Gen. betr. Bundespolizei (Nrn. 1045, 2052 der Drucksachen) 4782D Anfrage der Fraktion der SPD betr. Adenauerspende (Nm. 1827, 2053 der Drucksachen) 4782D Änderungen der Tagesordnung . . . 4782D, 4785D Mellies (SPD) 4783A Euler (FDP) 4783B Renner (KPD) 4783B Beschlußfassung 4783C, 4792A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 1974 der Drucksachen) 4783D Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter . 4783D Beschlußfassung 4784C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2044 der Drucksachen) 4'784C Bausch (CDU), Antragsteller 4784C Renner (KPD) 4785A Beschlußfassung 4785C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1985 der Drucksachen) 4785C Ausschußüberweisung 4785C Antrag auf Absetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie von der Tagesordnung: Zur Geschäftsordnung: Dr. von Brentano (CDU) . . . 4785D, 4788D Müller (Frankfurt) (KPD 4786A Ollenhauer (SPD) 4786B, 4791B Mellies (SPD) 4787C Loritz (WAV) 4788A Ritzel (SPD) 4788A Euler (FDP) 4789B Walter (DP) 4789D Renner (KPD) 4790A Dr. Arndt (SPD) 4790D Absetzung von der Tagesordnung . . . 4792A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nr. 1969 [neu] der Drucksachen). Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2022 der Drucksachen) 4792B Dr. Bleiß (SPD), Berichterstatter . 4792B Dr. Schöne (SPD) 4793B Naegel (CDU) 4794C Dr. Preusker (FDP) 4795C Vesper (KPD) 4796B Dr. Besold (BP) 4797A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 4797B Ausschußüberweisung 4797C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IX — Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft (Nr. 1910 der Drucksachen) in Verbindung mit der ' Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Staatssekretariat für Handwerk und gewerblichen Mittelstand (Nrn. 21, 2039 der Drucksachen) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaitssauschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Vergebung der Aufträge des Bundes (Nrn. 22, 2040 der Drucksachen) 4797D Dr. Vogel (CDU), Berichterstatter . 4798A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . 4800B Dr. Nölting (SPD) 4806B Dr. Semler (CSU) 4812A Dr. Preusker (FDP) 4814D Loritz (WAV) 4818A Freudenberg (FDP) 4320C Dr. Bertram (Z) 4821C Rische (KPD) 4824C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 4827C Günther (CDU) 4830A Abstimmungen 4830B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes (Nr. 2006 der Drucksachen) . . . 4811D Beratung vertagt 4812A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Grundstücksverkehr (Nrn. 127, 1991 der Drucksachen) 4831A Keuning (SPD), Berichterstatter . . 4831A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4831C Dr. Reismann (Z) 4832B Beschlußfassung 4833A Nächste Sitzung 4833A, C Die Sitzung wird um 14 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Paul Bleiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 114. Sitzung hat das Hohe Haus den Beschluß gefaßt, die Bundesregierung zu ersuchen, die Zentralbüro für Mineralöl GmbH (ZB), die entsprechenden Arbeitsgemeinschaften oder andere private Organisationen nicht mehr in die Mineralölwirtschaft einzuschalten.
    Im Anschluß an diese Beschlußfassung wurde von den Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der DP die in der Drucksache Nr. 1969 (neu) formulierte Gesetzesvorlage zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft eingebracht. Der Inhalt des Gesetzentwurfs ist kurz folgender.
    Art. 1 Ziffer 1 sieht die Beseitigung der Rechtsgrundlage des ZB durch Aufhebung einer seit dem Jahre 1939 bestehenden Anordnung mit Wirkung ab 1. April 1951 vor. Ziffer 2 bestimmt die Aufhebung der bisher bestehenden Preisbindungen für Mineralöl und für Treibstoff mit Wirkung ab 1. Mai 1951. Hiervon sollen nur die Bestände ausgenommen sein, welche das ZB am 30. April 1951 noch auf Lager hat. Nach Ziffer 3 werden die bisher den privilegierten Verbrauchern, also der Landwirtschaft, der Binnenschiffahrt, der Hochseeschiffahrt und der Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger gewährten Vergünstigungen aufgehoben. Die Weiterführung dieser Vergünstigungen soll nunmehr durch Rechtsverordnungen geregelt werden, die der Bundesfinanzminister erläßt. Art. 1 stellt also im wesentlichen fest, was aufgehoben werden soll.
    Art. 2 stellt fest, was bestehen bleibt, nämlich die Bewirtschaftung von Mineralöl, von Kraftstoff, von Spezial- und Testbenzin. Die Geltungsdauer der einschlägigen Verordnungen soll zunächst bis zum 30. Juni 1951 verlängert werden.
    Art. 3 ermächtigt die Bundesregierung oder den Bundeswirtschaftsminister, mit Zustimmung des Bundesrats eine Verbrauchslenkung auf der Grundlage der durchgehenden Bezugsberechtigungen durchzuführen. Als Lenkungsorgan soll an die Stelle des in Fortfall kommenden ZB die Bundesstelle für den Warenverkehr treten, die mit der Durchführung der Bewirtschaftungsmaßnahmen die Fachstelle für Mineralöl mit dem Sitz in Hamburg beauftragen wird.
    Die Bundesstelle für den Warenverkehr kann Ausschüsse bilden, deren Mitglieder aus Kreisen der Mineralölwirtschaft stammen sollen. In Aussicht genommen sind zwei Ausschüsse: ein Qualitätsausschuß — er soll sich aus 10 bis 12 Chemikern zusammensetzen —, zweitens ein Mengenausgleichsausschuß, der etwa 10 Personen umfassen soll. Hoheitsrechte dürfen auf diese Ausschüsse nicht übertragen werden.
    So weit, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf.
    Bei den Beratungen im Wirtschaftspolitischen Ausschuß konnte eine Übereinstimmung über die Gesetzesvorlage nicht erzielt werden. Von den Vertretern der SPD wurde darauf hingewiesen, daß eine Bewirtschaftung ohne Preisbindung sinnlos sei, weil sich der Preis unabhängig von dem durchlaufenden Bezugsrecht nach den Verknappungserscheinungen orientieren und nach oben auspendeln würde. Der Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums war der Meinung, daß die Preise für Vergaser- und Dieselkraftstoff zwar zunächst steigen, dann aber wahrscheinlich wieder sinken werden. Die Preissteigerung werde in der Hauptsache dadurch verursacht werden, daß sich auf Grund des Gesetzes die Übernahmepreise erhöhen und die Gleitzölle in Fortfall kommen.
    Hinsichtlich der Tätigkeit der bei der Bundesstelle für den Warenverkehr einzurichtenden Ausschüsse entschied sich der Wirtschaftspolitische Ausschuß dahin, daß die Fachausschüsse nur zur Beratung in technischen Fragen herangezogen werden sollen.


    (Dr. Bleiß)

    In den Beratungen über den privilegierten Verbrauch der Landwirtschaft, der Binnenschiffahrt, der Hochseeschiffahrt usw. wurde von der SPD geltend gemacht, daß Art. 1 Ziffer 1 nicht klar erkennen läßt, ob die Vergünstigungen überhaupt bestehen und ob sie in der bisherigen Höhe bestehen bleiben sollen.
    Der Ausschuß stellte mit Mehrheit fest, daß Art. 1 Ziffer 3 die Verpflichtung für den Bundesfinanzminister beinhalte, die vorgesehenen Rechtsverordnungen auch wirklich zu erlassen. Das gelte auch gegenüber der Landwirtschaft, obwohl von dem Vertreter des Bundesfinanzministeriums Bedenken geltend gemacht wurden, daß eine Privilegierung der Landwirtschaft zu einer mißbräuchlichen Verwendung der privilegierten Kontingente führen könnte.
    Zu Art. 5 des Entwurfes wurde schließlich beschlossen, daß das Gesetz hinsichtlich der Bestimmungen des Art. 1 Ziffer 1 und der Art. 2, 3 und 4 ab 1. April dieses Jahres, hinsichtlich der übrigen Bestimmungen am 1. Mai 1951 in Kraft treten solle. Art. 3 des Gesetzes soll mit Ablauf des 30. Juni 1952 außer Kraft treten.
    In der Schlußabstimmung wurde die Gesetzesvorlage in der geänderten Form mit einem Stimmenverhältnis von 10 zu 5 bei 2 Stimmenthaltungen gebilligt. Mit diesem Stimmverhältnis schlägt der Ausschuß dem Hohen Hause die Annahme des Antrags Drucksache Nr. 2022 vor.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Einzelbesprechung der zweiten Beratung. Ich darf annehmen, daß der Bundestag damit einverstanden ist, wenn ich gleich die Artikel 1 bis 5 gemeinsam aufrufe.
Herr Abgeordneter Dr. Schöne, bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Joachim Schöne


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorlage Nr. 1969 (neu) hat im wesentlichen einmal die Beseitigung der Arbeitsgemeinschaft für Mineralöl und damit indirekt die Beseitigung des Zentralbüros und zum andern die Beseitigung der Preisbindung zum Inhalt, dann den Umbau der Bewirtschaftung und letztlich eine Änderung des bisherigen Systems der sogenannten privilegierten Verbraucher. Zu dem ersten Punkt, Beseitigung des Zentralbüros, ist, glaube ich, nicht viel zu sagen. Auch wir weinen dem Zentralbüro keine Träne nach. Wir haben nur die Hoffnung, daß die Akten des Zentralbüros noch so lange leben, bis der Untersuchungsausschuß zur Überprüfung der Verhältnisse auf dem Gebiet des Kraftstoffvertriebes zu einem endgültigen Resultat gekommen ist.
    Zur Frage der Preisbindung möchte ich doch noch einige Bedenken wiederholen, die bereits von meinen Freunden im Ausschuß vorgebracht worden sind und die in der Ausschußberatung nicht ausgeräumt werden konnten. Die Treibstoffversorgung im vergangenen Jahr wurde zu drei Vierteln durch Einfuhren getätigt, zu einem Viertel aus der deutschen Erzeugung. Auch für dieses Jahr wird ein Viertel aus der deutschen Förderung kommen, und drei Viertel werden durch Einfuhren aufgebracht werden müssen. Damit wäre die Versorgung der deutschen Volkswirtschaft mit Mineralöl theoretisch sichergestellt. Es erhebt sich nur die eine Frage, ob die zur Bezahlung der Einfuhr notwendigen Gelder vorhanden sein werden. So ist für die 1,9 Millionen Tonnen Benzin allein eine
    Summe von 80 Millionen Dollar erforderlich, und es erscheint meinen Freunden sehr bedenklich im Hinblick auf die gegenwärtige Zahlungsbilanzsituation, ob mit einer solchen Versorgung durch Einfuhren gerechnet werden kann. Fehlt aber der genügende Import aus diesen Gründen, dann fehlt damit eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Preisfreigabe; und wir haben im Ausschuß ganz deutlich vor einem zu starken Vertrauen in die Tugenden der freien Wirtschaft gewarnt.
    Zum zweiten Punkt, zum Umbau der Bewirtschaftung, darf ich noch einmal wiederholen, daß eine Bewirtschaftung nur dann einen Sinn hat, wenn sie zugleich eine Preisbindung kennt. Tut sie das nicht — und das vorgesehene System kennt diese Bindung nicht —, so führt sie ganz konsequent zu zwei Tatsachen, einmal zu einer ungesunden Marktspaltung und zum andern zu einer Begünstigung der großen Mineralölfirmen. Diese Begünstigung der großen Mineralölfirmen ergibt sich insbesondere aus dem Zwang zur Mischung.
    Diese Bedenken, insbesondere die in dem letzten Punkt vorgetragenen, werden noch verstärkt, wenn man sich genauer mit dem System beschäftigt, das auf dem Gebiete der Bewirtschaftung an die Stelle des alten Zentralbüros treten soll. Im Wirtschaftsausschuß des Bundesrates sagte der Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums:
    Das Bundeswirtschaftsministerium ist zu der Überzeugung gelangt, daß Bewirtschaftungsaufgaben, wie sie für die nächste Zeit unerläßlich sind, zweckmäßigerweise nicht von einer privaten Gesellschaft erledigt werden, sondern einer staatlichen Stelle übertragen werden müssen. Ohne eine zentrale Stelle sind nicht zu lösen die Fragen des zentralen Qualitätsausgleichs, des zentralen Mengenausgleichs und drittens des Frachtausgleichs.
    Diese Formulierung im Wirtschaftsausschuß des Bundesrats bedeutete im Grunde genommen einen Sieg des Bundeswirtschaftsministeriums über den Bundeswirtschaftsminister. Der Bundeswirtschaftsminister hatte sich nämlich zuvor bemüht, an die Stelle des Zentralbüros eine Bewirtschaftung in Form von Marktabreden zu setzen, und er fand sich da in vollstem Einverständnis mit den großen vier Firmen auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft. Wegen Bedenken, die wohl die Hohen Kommissare äußerten, mußte einmal der Bundeswirtschaftsminister dann seine Plaung revidieren, und es mußte zum andern der Antrag Drucksache Nr. 1969, der uns erst vorgelegt wurde, in Drucksache Nr. 1969 (neu) umgewandelt werden.
    Nun, die Reste dieser Auffassung finden sich aber trotzdem noch in der Drucksache Nr. 1969 (neu). In Art. 3 heißt es nämlich nur, daß die Bundesregierung eine Neuregelung der Bewirtschaftung schaffen kann. Zweitens hat uns die Ausführung über die Organisation der Fachstelle, insbesondere die Institution eines sogenannten Mengenausschusses unter Hinzuziehung von namhaften Vertretern der Mineralölwirtschaft, doch zu den größten Bedenken genötigt. Wenn schon nach Meinung des Bundeswirtschaftsministeriums eine Aufhebung der Bewirtschaftung unverantwortbar ist, so darf ich für meine Freunde sagen, daß wir dann ein funktionierendes Bewirtschaftungssystem verlangen. Hierzu gehört wenigstens, daß in die Bewirtschaftung ein System von zumindest Höchstpreisen eingebaut wird.
    Im gleichen Zusammenhang steht ein weiteres Bedenken, das sich aus Art. 3 Abs. 1 Satz 2 ergibt.


    (Dr. Schöne)

    Danach genehmigt der Bundeswirtschaftsminister lediglich den Bezug durch zentrale Versorgung einzelner Verbrauchergruppen; die Landeswirtschaftsverwaltungen dagegen erhalten Globalkontingente. Die Einschaltung der Landeswirtschaftsverwaltungen steht also im Belieben des Bundeswirtschaftsministers. Unter Umständen aber — und die Möglichkeit ist offengelassen — bedient sich der Bundeswirtschaftsminister der Organisation der Mineralölwirtschaft. Wir haben hier doppelte Bedenken. Sie sind einmal herausgeboren aus dem Verhältnis der Landeswirtschaftsverwaltungen zur Bundeswirtschaftsverwaltung, und zum andern haben wir sehr starke Bedenken im Interesse einer sauberen Trennung zwischen den Funktionen der Wirtschaft und den Funktionen des Staates.
    Die Frage einer Begrenzung durch Höchstpreise konnte im Ausschuß von seiten der Verwaltung keineswegs befriedigend beantwortet werden. Es wurde von seiten einiger Ausschußmitglieder darauf hingewiesen, daß die zur Verfügung stehende Einfuhrmenge zwangsläufig zu einem sinkenden Preisniveau führen müsse. Nun stehen sinkende Preise mit einem Höchstpreissystem keineswegs im Widerspruch. Es ist also gar nicht einzusehen, warum man wenigstens nicht das Höchstpreissystem beibehalten will.
    Ein ganz besonderes Gebiet, das gerade bei der Preisbildung hervorgehoben werden muß, ist das der Sicherung der Benzinlieferung zum gleichen Preis in verkehrsferne Gebiete. Im Ausschuß selbst sprach der Vertreter des Landes Bayern für seine besonderen Belange, und er konnte durch die Erwiderung der Verwaltung eigentlich nicht davon überzeugt werden, daß seine Auffassung nicht richtig sei.
    Besondere Bedenken gruppieren sich um den von mir bereits vorhin erwähnten Punkt, nämlich um die Neuordnung der Privilegierungen, also der Subventionen an die sogenannten privilegierten Verbraucher. Nach einer Auskunft des Vertreters des Bundesfinanzministeriums würde nach der neuen Ordnung eine Subventionierung der landwirtschaftlichen Dieselölverbraucher nicht mehr erforderlich sein, da nach dem neuen Wirtschafts- und Agrarprogramm der Bundesregierung die Landwirtschaft derart im Geld und in Gewinnen schwimmen könnte und würde, daß sie eben nicht mehr irgendwelche Subventionen auf dem Gebiete des Mineralöls brauche.

    (Hört! Hört! links.)

    Für die Binnenschiffahrt und Küstenfischerei hat man die nichtbindende Zusage gegeben, daß man vielleicht doch im Laufe der Zeit gewisse Subventionsmethoden finden würde.
    Nun haben sich, meine Damen und Herren, in letzter Minute noch neue Bedenken eingeschlichen, die in der Frage der Zollpolitik begründet sind. Die Zollverhandlungen sind bei dieser Frage des Mineralöls besonders schwierig und dürften auch weiterhin noch auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen.
    Kurzum, die Bedenken meiner Freunde sind durch die Sitzung des Ausschusses nicht ausgeräumt, im Gegenteil durch die letzte Sitzung noch verstärkt worden. Ich darf Sie namens meiner Freunde bitten, unserem Antrag zuzustimmen, nämlich die Drucksache Nr. 1969 (neu) an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik zurückzuverweisen unter Hinzuziehung insbesondere des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und
    unter Hinzuziehung des Ausschusses für Verkehrswesen.

    (Beifall bei der SPD.)