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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 126. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1951 4781 126. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4782B, 4833C Schreiben des Bundeskanzlers betr. Ubersicht über Städte außerhalb, Bonns als Sitz der Bundesgerichte sowie der obersten und oberen Bundesbehörden (Nr. 2045 der Drucksachen) 4782C Schreiben des Bundeskanzlers betr. Vorlage von Verordnungen zur Kenntnisnahme unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 des Gesetzes über Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 2031, 2046, 2047 der Drucksachen) . 4782C Anfrage Nr. 148 der Fraktion der SPD betr. Deutsche Dienstkommandos bei den Besatzungsmächten (Nrn. 1710, 2033 der Drucksachen) 4782C Anfrage Nr. 63 der Fraktion der DP betr. betriebliche Altersversorgung (Nrn. 1949, 2041 der Drucksachen) 4782D Anfrage Nr. 87 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß und Gen. betr. Bundespolizei (Nrn. 1045, 2052 der Drucksachen) 4782D Anfrage der Fraktion der SPD betr. Adenauerspende (Nm. 1827, 2053 der Drucksachen) 4782D Änderungen der Tagesordnung . . . 4782D, 4785D Mellies (SPD) 4783A Euler (FDP) 4783B Renner (KPD) 4783B Beschlußfassung 4783C, 4792A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 1974 der Drucksachen) 4783D Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter . 4783D Beschlußfassung 4784C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2044 der Drucksachen) 4'784C Bausch (CDU), Antragsteller 4784C Renner (KPD) 4785A Beschlußfassung 4785C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1985 der Drucksachen) 4785C Ausschußüberweisung 4785C Antrag auf Absetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie von der Tagesordnung: Zur Geschäftsordnung: Dr. von Brentano (CDU) . . . 4785D, 4788D Müller (Frankfurt) (KPD 4786A Ollenhauer (SPD) 4786B, 4791B Mellies (SPD) 4787C Loritz (WAV) 4788A Ritzel (SPD) 4788A Euler (FDP) 4789B Walter (DP) 4789D Renner (KPD) 4790A Dr. Arndt (SPD) 4790D Absetzung von der Tagesordnung . . . 4792A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nr. 1969 [neu] der Drucksachen). Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2022 der Drucksachen) 4792B Dr. Bleiß (SPD), Berichterstatter . 4792B Dr. Schöne (SPD) 4793B Naegel (CDU) 4794C Dr. Preusker (FDP) 4795C Vesper (KPD) 4796B Dr. Besold (BP) 4797A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 4797B Ausschußüberweisung 4797C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IX — Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft (Nr. 1910 der Drucksachen) in Verbindung mit der ' Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Staatssekretariat für Handwerk und gewerblichen Mittelstand (Nrn. 21, 2039 der Drucksachen) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaitssauschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Vergebung der Aufträge des Bundes (Nrn. 22, 2040 der Drucksachen) 4797D Dr. Vogel (CDU), Berichterstatter . 4798A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . 4800B Dr. Nölting (SPD) 4806B Dr. Semler (CSU) 4812A Dr. Preusker (FDP) 4814D Loritz (WAV) 4818A Freudenberg (FDP) 4320C Dr. Bertram (Z) 4821C Rische (KPD) 4824C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 4827C Günther (CDU) 4830A Abstimmungen 4830B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes (Nr. 2006 der Drucksachen) . . . 4811D Beratung vertagt 4812A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Grundstücksverkehr (Nrn. 127, 1991 der Drucksachen) 4831A Keuning (SPD), Berichterstatter . . 4831A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 4831C Dr. Reismann (Z) 4832B Beschlußfassung 4833A Nächste Sitzung 4833A, C Die Sitzung wird um 14 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich vermute, daß zur geschaftsordnungsmäßigen Frage wesentlich neue Gesichtspunkte nicht mehr vorgetragen werden. Darf ich Ihnen den Vorschlag machen, diese Geschäftsordnungsdebatte zu beenden.
    Ich stelle erstens zu dem, was Herr Kollege Arndt gesagt hat, fest, daß die Verkürzung anderer Fristen als der zwischen erster und zweiter Beratung nach § 47 Abs. 1 nicht an die Bedingung der Beantragung bei Beginn der Sitzung geknüpft ist; zweitens, daß die Absetzung von der `Tagesordnung — auch wenn es üblich ist, Herr Kollege Ollenhauer, sie zu Beginn der Sitzung zu beantragen — nach § 72 der Geschäftsordnung nicht an diesen Zeitpunkt gebunden ist. Ich hätte, wie ich Ihnen vorhin erklärt habe, beim Aufruf des Punktes 10 der Tagesordnung, wenn dessen Absetzung bis dahin nicht beantragt worden wäre, gefragt, ob die Tatsache, daß ein Ausschußbericht nicht vorliegt, zu einem Widerspruch führt. Dieser Widerspruch ist jetzt ausgesprochen worden, bevor der Punkt aufgerufen worden ist. Ich muß demgemäß über den jetzt gestellten Antrag auf Absetzung


    (Präsident Dr. Ehlers)

    des Punktes 10 von der Tagesordnung abstimmen lassen. Ich bitte die Damen und Herren, die für die Absetzung des Punktes 10 von der Tagesordnung sind, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. —

    (Zuruf von der SPD: Enthaltungen!)

    – Ich bitte, die Abstimmung noch einmal zu wiederholen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen bitte! —

    (Zuruf von der SPD: Herr Hoppe, Sie haben doch eben nicht mitgestimmt!)

    Der Sitzungsvorstand ist nicht einig. Meine Damen und Herren, ich bitte, über diesen Antrag auf Absetzung des Punktes 10 von der Tagesordnung durch Hammelsprung abzustimmen.

    (Die Abgeordneten verlassen den Saal.) Ich bitte, mit der Abstimmung zu beginnen.


    (Wiedereintritt und Zählung der Abgeordneten.)

    — Meine Damen und Herren, darf ich bitten, die Abstimmung zu beschleunigen.
    Ich bitte, zum Schluß der Abstimmung zu kommen. —
    Die Abstimmung ist geschlossen.
    Meine Damen und Herren! Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Für den Antrag auf Absetzung des Punktes 10 von der Tagesordnung haben gestimmt 202 Abgeordnete, dagegen 140; Enthaltungen 13.

    (Zuruf: Warum Hammelsprung?)

    –.Weil der Sitzungsvorstand über das Ergebnis der Abstimmung nicht einig war!

    (Abg. Dr. von Brentano: Richtig!)

    Darf ich annehmen, Herr Abgeordneter Mellies, daß der Antrag, den Sie gestellt haben, damit erledigt ist?

    (Zuruf des Abg. Mellies.)

    — Das ist der Fall. Punkt 10 der Tagesordnung ist abgesetzt.
    Meine Damen und Herren, ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nr. 1969 [neu] der Drucksachen);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2022 der Drucksachen).

    (Erste Beratung: 122. Sitzung.)

    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Bleiß.
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Aussprachezeit von 60 Minuten vor. Ich darf annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist. — Das ist der Fall.
    Ich bitte Herrn Abgeordneten Dr. Bleiß, das Wort zu nehmen.


Rede von Dr. Paul Bleiß
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 114. Sitzung hat das Hohe Haus den Beschluß gefaßt, die Bundesregierung zu ersuchen, die Zentralbüro für Mineralöl GmbH (ZB), die entsprechenden Arbeitsgemeinschaften oder andere private Organisationen nicht mehr in die Mineralölwirtschaft einzuschalten.
Im Anschluß an diese Beschlußfassung wurde von den Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der DP die in der Drucksache Nr. 1969 (neu) formulierte Gesetzesvorlage zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft eingebracht. Der Inhalt des Gesetzentwurfs ist kurz folgender.
Art. 1 Ziffer 1 sieht die Beseitigung der Rechtsgrundlage des ZB durch Aufhebung einer seit dem Jahre 1939 bestehenden Anordnung mit Wirkung ab 1. April 1951 vor. Ziffer 2 bestimmt die Aufhebung der bisher bestehenden Preisbindungen für Mineralöl und für Treibstoff mit Wirkung ab 1. Mai 1951. Hiervon sollen nur die Bestände ausgenommen sein, welche das ZB am 30. April 1951 noch auf Lager hat. Nach Ziffer 3 werden die bisher den privilegierten Verbrauchern, also der Landwirtschaft, der Binnenschiffahrt, der Hochseeschiffahrt und der Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger gewährten Vergünstigungen aufgehoben. Die Weiterführung dieser Vergünstigungen soll nunmehr durch Rechtsverordnungen geregelt werden, die der Bundesfinanzminister erläßt. Art. 1 stellt also im wesentlichen fest, was aufgehoben werden soll.
Art. 2 stellt fest, was bestehen bleibt, nämlich die Bewirtschaftung von Mineralöl, von Kraftstoff, von Spezial- und Testbenzin. Die Geltungsdauer der einschlägigen Verordnungen soll zunächst bis zum 30. Juni 1951 verlängert werden.
Art. 3 ermächtigt die Bundesregierung oder den Bundeswirtschaftsminister, mit Zustimmung des Bundesrats eine Verbrauchslenkung auf der Grundlage der durchgehenden Bezugsberechtigungen durchzuführen. Als Lenkungsorgan soll an die Stelle des in Fortfall kommenden ZB die Bundesstelle für den Warenverkehr treten, die mit der Durchführung der Bewirtschaftungsmaßnahmen die Fachstelle für Mineralöl mit dem Sitz in Hamburg beauftragen wird.
Die Bundesstelle für den Warenverkehr kann Ausschüsse bilden, deren Mitglieder aus Kreisen der Mineralölwirtschaft stammen sollen. In Aussicht genommen sind zwei Ausschüsse: ein Qualitätsausschuß — er soll sich aus 10 bis 12 Chemikern zusammensetzen —, zweitens ein Mengenausgleichsausschuß, der etwa 10 Personen umfassen soll. Hoheitsrechte dürfen auf diese Ausschüsse nicht übertragen werden.
So weit, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf.
Bei den Beratungen im Wirtschaftspolitischen Ausschuß konnte eine Übereinstimmung über die Gesetzesvorlage nicht erzielt werden. Von den Vertretern der SPD wurde darauf hingewiesen, daß eine Bewirtschaftung ohne Preisbindung sinnlos sei, weil sich der Preis unabhängig von dem durchlaufenden Bezugsrecht nach den Verknappungserscheinungen orientieren und nach oben auspendeln würde. Der Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums war der Meinung, daß die Preise für Vergaser- und Dieselkraftstoff zwar zunächst steigen, dann aber wahrscheinlich wieder sinken werden. Die Preissteigerung werde in der Hauptsache dadurch verursacht werden, daß sich auf Grund des Gesetzes die Übernahmepreise erhöhen und die Gleitzölle in Fortfall kommen.
Hinsichtlich der Tätigkeit der bei der Bundesstelle für den Warenverkehr einzurichtenden Ausschüsse entschied sich der Wirtschaftspolitische Ausschuß dahin, daß die Fachausschüsse nur zur Beratung in technischen Fragen herangezogen werden sollen.


(Dr. Bleiß)

In den Beratungen über den privilegierten Verbrauch der Landwirtschaft, der Binnenschiffahrt, der Hochseeschiffahrt usw. wurde von der SPD geltend gemacht, daß Art. 1 Ziffer 1 nicht klar erkennen läßt, ob die Vergünstigungen überhaupt bestehen und ob sie in der bisherigen Höhe bestehen bleiben sollen.
Der Ausschuß stellte mit Mehrheit fest, daß Art. 1 Ziffer 3 die Verpflichtung für den Bundesfinanzminister beinhalte, die vorgesehenen Rechtsverordnungen auch wirklich zu erlassen. Das gelte auch gegenüber der Landwirtschaft, obwohl von dem Vertreter des Bundesfinanzministeriums Bedenken geltend gemacht wurden, daß eine Privilegierung der Landwirtschaft zu einer mißbräuchlichen Verwendung der privilegierten Kontingente führen könnte.
Zu Art. 5 des Entwurfes wurde schließlich beschlossen, daß das Gesetz hinsichtlich der Bestimmungen des Art. 1 Ziffer 1 und der Art. 2, 3 und 4 ab 1. April dieses Jahres, hinsichtlich der übrigen Bestimmungen am 1. Mai 1951 in Kraft treten solle. Art. 3 des Gesetzes soll mit Ablauf des 30. Juni 1952 außer Kraft treten.
In der Schlußabstimmung wurde die Gesetzesvorlage in der geänderten Form mit einem Stimmenverhältnis von 10 zu 5 bei 2 Stimmenthaltungen gebilligt. Mit diesem Stimmverhältnis schlägt der Ausschuß dem Hohen Hause die Annahme des Antrags Drucksache Nr. 2022 vor.

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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Ich eröffne die Einzelbesprechung der zweiten Beratung. Ich darf annehmen, daß der Bundestag damit einverstanden ist, wenn ich gleich die Artikel 1 bis 5 gemeinsam aufrufe.
    Herr Abgeordneter Dr. Schöne, bitte!