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    Deutscher Bundestag — 124. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. März 1951 4733 124. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 4734A, 4746C, 4756D Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzen über Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden 4734B Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände . 4734B Vermittlung der Annahme an Kindes Statt 4734B Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung . . . 4734B Anleihegesetz von 1950 4734B Verlängerung der Geltungsdauer des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes 4734B vermögensrechtliche Verhältnisse der Bundeswasserstraßen 4734B Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte 4734B Beschlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen (Nr. 2010 der Drucksachen) 4734B Anfrage Nr. 155 der Zentrumsfraktion betr. Gewerkschaft Elwerath (Nrn. 1809, 2009 der Drucksachen) 4734C Anfrage Nr. 162 der Abg. Strauß, Kemmer, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Vergünstigung für die im Ring der politischen Jugend zusammengeschlossenen parteilichen Jugendgruppen (Nrn. 1943 und 2012 der Drucksachen) 4734C Änderungen der Tagesordnung 4734C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen (Nrn. 1972, 2010, 2011 der Drucksachen) . . . . 4734C Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter 4734D Beschlußfassung 4'735B Erste Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 1998 der Drucksachen) 4735B Ausschußüberweisung 4735C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Nr. 1618 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (22. Ausschuß) (Nr. 1987 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 95) . . . 4735C Pfender (CDU), Berichterstatter . . 4735D Tichi (BHE-DG) 4737A Kuntscher (CDU) 4738A Priebe (SPD) 4739B Dr. Zawadil (FDP) 4740B Dr. Fink (BP) 4741C Willenberg (Z) 4742C Tobaben (DP) 4743A Müller (Frankfurt) (KPD) 4743D Paschek (WAV) 4744D Strauß (CSU) 4745A Abstimmungen 4745D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Oellers, Schröter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundeshilfe für das Land SchleswigHolstein im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1867 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2000 der Drucksachen) 4746C Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter 4746D Abstimmungen 4748D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Ausbau der Nordstrecke des Dortmund-Ems-Kanals (Nrn. 1329, 1830 der Drucksachen) 4749A Schulze-Pellengahr (CDU), Berichterstatter 4749B Abstimmungen 4750A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Neugliederung des Bundesgebietes (Nr. 1966 der Drucksachen) . . . 4750A Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 4750B Bettgenhäuser (SPD) 4751B Mehs (CDU) 4752A Beschlußfassung 4752B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Sicherungsmaßnahmen für den sozialen Wohnungsbau 1951 (Nr. 1970 der Drucksachen) 4752B Erler (SPD), Antragsteller 4752C Huth (CDU) 4754C Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 4756A Ausschußüberweisung 4756D Nächste Sitzung 4756D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Entsprechend der Übung des Hauses werden die übrigen amtlichen Mitteilungen ohne Verlesung ins stenographische Protokoll aufgenommen:
    Der Bundesrat hat mitgeteilt, daß er in seiner Sitzung am 2. März 1951 beschlossen hat, den nachfolgenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
    Gesetz über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden;
    Gesetz über die Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände;
    Gesetz über die Vermittlung der Annahme an Kindes Statt;
    Gesetz über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung;
    Anleihegesetz von 1950;
    Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer
    des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes;
    Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen;
    Gesetz zur Sammlung von Nachrichten über
    Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte.
    Er hat weiter mitgeteilt, daß er in der Sitzung am 2. März 1951 beschlossen hat, gegen das Gesetz über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen einen Einspruch nicht einzulegen, wenn bis zum Ablauf der Einspruchsfrist in Nr. 4 der Drucksache Nr. 1973 der Satz 3 des § 5 Abs. 1 gestrichen wird und der Bundestag dieser Berichtigung beitritt. Das Schreiben des Präsidenten des Deutschen Bundesrates wird als Drucksache Nr. 2010 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 3. März 1951 die Anfrage Nr. 155 der Fraktion des Zentrums betreffend Gewerkschaft Elwerath — Drucksache Nr. 1809 — beantwortet. Die Antwort wird als Drucksache Nr. 2009 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister für Verkehr hat am 6. März 1951 die Anfrage Nr. 162 der Abgeordneten Strauß, Kemmer, Dr. Jaeger und Genossen betreffend Vergünstigung für die im Ring der politischen Jugend zusammengeschlossenen parteilichen Jugendgruppen — Drucksache Nr. 1943 — beantwortet. Die Antwort wird als Drucksache Nr. 2012 vervielfältigt.
    Ich bitte Sie, davon Kenntnis zu nehmen und damit einverstanden zu sein, daß gemäß einer interfraktionellen Vereinbarung der Punkt 4 der Tagesordnung: zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes — Nrn. 720, 1153 der Drucksachen —, heute abgesetzt wird.
    Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen (Nrn. 1973, 2010, 2011 der Drucksachen).
    Berichterstatter ist der Abgeordnete Oellers. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.


Rede von Dr. Fritz Oellers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Hohe Haus hat in seiner 122. Plenarsitzung am 1. März 1951 den Antrag des Vermittlungsausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes betreffend den Entwurf eines Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen entsprechend der Drucksache Nr. 1973 angenommen. Dem Vermittlungsausschuß ist aber bedauerlicherweise bei der Redaktion dieses Antrags ein Versehen unterlaufen, indem eine Bestimmung stehengeblieben ist, die eigentlich nicht mehr hätte bestehen bleiben dürfen.
Es handelt sich um folgendes: Als wir das in Rede stehende Gesetz in der 107. Plenarsitzung vom 14. 12. 1950 verabschiedeten, belasteten wir im Gesetz die Länder mit den Ausgleichsforderungen, die die Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen zur Durchführung der Rentenzahlungen benötigen. Dagegen hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuß angerufen. Der Vermittlungsausschuß hat Ihnen dann vorgeschlagen, statt dessen die Haftung des Bundes für die Ausgleichsforderungen zu statuieren. Das Hohe Haus ist diesem Antrag auch gefolgt, aber leider ist in dem Mündlichen Bericht des Vermittlungsausschusses in der Drucksache Nr. 1973 zu Ziffer 4 bei der Behandlung des § 5 Abs. 1 der letzte Satz stehen geblieben. In diesem Satz heißt es:
Auf die Rentenausgleichsforderungen sind §§ 10, 11 Abs. 1 Satz 1 der Dreiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz sinngemäß anzuwenden.


(Dr. Oellers)

Diese Bestimmungen haben aber nur einen Sinn für die Länderausgleichsforderungen gemäß der seinerzeitigen Währungsreform, haben aber natürlich auf die vom Bund auszugebenden Ausgleichsforderungen keine Beziehung. Dementsprechend hat auch der . Bundesrat, wie aus der Drucksache Nr. 2010 ersichtlich ist, Einspruch angekündigt, falls dieses Versehen nicht rektifiziert wird.
Meine Berichterstattung gilt also der Richtigstellung dieses Versehens. Der Vermittlungsausschuß hat sich mit der Frage befaßt und schlägt Ihnen vor, folgenden Antrag anzunehmen:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der vom Bundestag in seiner 122. Sitzung vom
1. März 1951 gefaßte Beschluß betreffend
Entwurf eines Gesetzes über Leistungen aus
vor der Währungsreform eingegangenen
Renten- und Pensionsversicherungen —
Nr. 1973 der Drucksachen —
wird dahin berichtigt:
In Nr. 4 wird Satz 3 des § 5 Absatz 1 gestrichen. Damit würde auch der angekündigte Einspruch des Bundesrats seiner eigenen Darlegung nach hinfällig werden. Ich bitte das Hohe Haus, dem Antrage des Vermittlungsausschusses zu entsprechen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. — Meine Damen und Herren! Dieser Vorgang ist erstmalig im Bundestag. Wir haben aber gemeint, daß es nicht zweckmäßig sei, ein solch offenbares Versehen so zu berichtigen, wie wir es sonst mit Druckfehlern getan haben. Ich glaube, daß das Verfahren, das vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagen wird, nämlich in einem weiteren Beschluß auf Antrag des Vermittlungsausschusses diese Berichtigung vorzunehmen, das gebotene Verfahren ist. Ich nehme an, daß Erklärungen zu dem Antrag des Vermittlungsausschusses nicht abgegeben werden sollen.
    Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses Drucksache Nr. 2011, in Ziffer 4 des Beschlusses des Bundestages vom 1. März 1951 den Satz 3 des § 5 Abs. 1 zu streichen. Der Satz hat den Wortlaut:
    Auf die Rentenausgleichsforderungen sind §§ 10, 11 Abs. 1 Satz 1 der Dreiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz sinngemäß anzuwenden.
    Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist einstimmig angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
    Es ging mir eben eine Wortmeldung zu Punkt 3 der Tagesordnung zu. Wir haben uns im Ältestenrat darüber verständigt, daß Wortmeldungen grundsätzlich erst angenommen werden, wenn der betreffende Punkt der Tagesordnung aufgerufen wird, weil wir nicht Gefahr laufen wollen, daß an Sitzungstagen schon nachts um 12 Uhr Wortmeldungen eingehen.

    (Heiterkeit.)

    Ich bitte freundlichst, sich an diese Abrede zu halten.
    Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 1998 der Drucksachen).
    Darf ich annehmen, daß der Deutsche Bundesrat sich auf die schriftliche Begründung bezieht? —Das ist der Fall.
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Überweisung an den Ausschuß ohne Aussprache vorzunehmen. Ich schlage Ihnen vor Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht. Ich darf annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist. —

    (Zuruf von der Regierungsbank.)

    — Das Haus ist damit einverstanden — bis auf den Herrn Staatssekretär des Bundesjustizministeriums. Der Herr Staatssekretär schlägt vor, den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht federführend sein zu lassen und den Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu beteiligen. Darf ich annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist? — Herr Abgeordneter Naegel ist anderer Meinung?

    (Abg. Naegel: Ja! Federführend der Ausschuß für Wirtschaftspolitik!)

    — Also, meine Damen und Herren, bei diesem „Konflikt" muß ich abstimmen lassen. Ich bitte die Damen und Herren, die dafür sind, daß der Ausschuß für Wirtschaftspolitik federführend ist, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Die Überweisung ist entsprechend erfolgt. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht ist beteiligt. Ich hoffe, daß das keine sachliche Schwierigkeit haben wird.
    Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Nr. 1618 der Drucksachen);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (22. Ausschuß) (Nr. 1987 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 95).

    (Erste Beratung: 106. Sitzung.)

    Berichterstatter ist der Abgeordnete Pfender. Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Besprechungszeit von 60 Minuten vor. — Das Haus ist damit einverstanden. — Bitte, Herr Abgeordneter, wollen Sie freundlichst das Wort nehmen.