Rede von
Fritz
Erler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen hatte sich mit der ihm vor geraumer Zeit überwiesenen Drucksache Nr. 1467 zu befassen. Der Sinn des Antrages, den die Freie Demokratische Partei eingebracht hatte, war, den privaten Bausparkassen die gleichen Erleichterungen beim Kleinwohnungsbau zu gewähren, wie sie durch die bestehenden Bestimmungen denjenigen Sparern zuteil werden, die ihre Bausparverträge bei einer öffentlichen Bausparkasse abgeschlossen haben. Dieser Unterschied sollte beseitigt werden.
Der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen ist im Grundsatz diesem Begehren der Freien Demokratischen Partei beigetreten. Er hat aber das Problem im ganzen untersucht und kam zu dem Ergebnis, daß es nicht gut wäre, jetzt eine Teillösung vorzunehmen, sondern daß es sehr erwünscht wäre, an das Problem der Gebührenbefreiung beim Kleinwohnungsbau überhaupt einmal heranzugehen. Wir haben einen Bericht der Vertreter des Ministeriums entgegengenommen, aus dem sich ergab, daß mit den Ländern seit geraumer Zeit Verhandlungen über diese Fragen im Gange sind. Die Bundesregierung beabsichtigt, dieses ganze Rechtsgebiet einheitlich zu regeln, aber nur in Übereinstimmung mit den Ländern. In einer ganzen Reihe von Ländern sind schon entsprechende Bestimmungen ergangen, in anderen nicht. Die Meinungen gehen darüber auseinander. Der Ausschuß glaubt nun, durch die von ihm vorgetragene Empfehlung, die wir der Bundesregierung mit auf den Weg geben, die Verhandlungen der Regierung mit den Ländern zu erleichtern. Der Ausschuß war der Meinung, daß es nicht nur darauf ankommt, jetzt den einen Sonderfall „private Bausparkassen" zu regeln, sondern daß es auch darauf ankommt, dafür zu sorgen, daß endlich einmal all die verschiedenartigen Definitionen, die für Steuerbefreiungen und für andere Förderungsmaßnahmen gelten, auf einen einheitlichen Nenner gebracht werden. Er wünscht, daß dieser Nenner nicht in längst verklungenen alten Bestimmungen gefunden wird, sondern daß wir das Gesetz zugrunde legen, das wir hier alle gemeinsam erarbeitet haben, nämlich das erste Wohnungsbaugesetz. Er wünscht also, daß alle Befreiungs-
und Erleichterungsbestimmungen für Gebühren gleich welcher Art — ob es nun Notariatsgebühren, Gerichtsgebühren, Grunderwerbsteuern sind oder was es auch sein mag — in ihrem Inhalt auf das erste Wohnungsbaugesetz abgestimmt werden, da-
mit es z. B. gleiche Flächengrenzen gibt, damit es z. B. auch die gleichen Körperschaften gibt, die der Begünstigung durch das Gesetz unterliegen.
Der Ausschuß wollte keinen Zweifel daran lassen, daß er mit der Annahme des jetzigen Antrages durch den Bundestag seine Mission noch nicht als erfüllt ansieht. Der Ausschuß hat sich zum Ziel gesetzt, in nicht allzu ferner Zukunft zu überprüfen, wie weit die Verhandlungen mit den Ländern gediehen sind, und sich davon zu überzeugen, ob dem Bundestag entweder Maßnahmen der Bundesregierung oder solche der Länder mitgeteilt werden können, die sachlich das gleiche Ergebnis erzielen. Ich glaube daher, Ihnen im Auftrage des Ausschusses mit gutem Gewissen die Annahme der Drucksache Nr. 1978 empfehlen zu können, die dahin geht, die Bundesregierung zu ersuchen, die Verordnung über die Gebührenbefreiung beim Kleinwohnungsbau vom 27. August 1936 an das erste Wohnungsbaugesetz anzupassen.