Rede von
Dr.
Robert
Lehr
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal zu den Punkten 1 und 2 des Antrages Mende, und zwar vorerst zu Ziffer 2 a der Drucksache Nr. 1968, Stellung nehmen. Gemeinsam mit dem Bundesjugendring und mit den ihm angeschlossenen Sportjugendverbänden werden zur Zeit Verhandlungen geführt über die Verwirklichung dieses Antrages, gesamtdeutsche Veranstaltungen der Jugend auf sportlicher und kultureller Ebene durchzuführen und einen „Tag der deutschen Jugend" einzuführen. Der Bundesjugendring wird sich in seiner nächsten Sitzung mit diesem Antrag befassen. Mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister ist wegen der Einberufung eines Kuratoriums für die Bundesjugendkämpfe seit längerer Zeit Fühlung genommen. Zur Gründung dieses Kuratoriums sollen Vertreter der Länder, der Turn- und Sportverbände, des Bundesjugendringes und der Stadtämter für Leibesübungen zugezogen werden. Eine Vorbesprechung mit den Fachreferenten der Länder hat deren Zustimmung gefunden. Inzwischen ist der Deutsche Sportbund gegründet worden und hat der Veranstaltung gleichfalls zugestimmt. Die Stellungnahme der Ständigen Konferenz der Kultusminister steht noch aus. Sobald sie eingegangen ist, werden Gründung des Kuratoriums und Ausschreibung der Bundesjugendkämpfe sofort erfolgen.
Ich komme zu Ziffer 2 b der Drucksache Nr. 1968. Damit gleichzeitig behandle ich Ziffer 3 der Drucksache Nr. 1030. Ich setze voraus, daß hier im Hohen Hause bekannt ist, daß das Handwerk, und zwar der Zentralverband des Handwerks, bereits seit längerer Zeit Berufswettkämpfe durchgeführt hat. Nun wollen wir im Einvernehmen mit dem Herrn Bundeswirtschaftsminister den Industrie- und Handelstag bitten, im Zusammenwirken mit den Gewerkschaften für die Berufe in Industrie und Handel ebenfalls Berufswettkämpfe einzuführen.
Ich komme dann zu der Ziffer 2 c der Drucksache Nr. 1968, zugleich zu den Ziffern 9 und 10 der Drucksache Nr. 1030, zu dem Segelfliegen. Ein Spitzenverband für das Segelfliegen und das
Modellsegelfliegen ist inzwischen in Gestalt des Deutschen Aeroklubs gegründet worden. Sobald die Genehmigung des Segelfliegens durch die Alliierte Hohe Kommission erfolgt ist, wird die Wiedereinführung des Segelfliegens mit Mitteln des Sport- und Jugendfonds gefördert werden. Auch zur Wiederbelebung des Amateurfunkwesens werde ich im Einvernehmen mit den zuständigen Verbänden die notwendigen Schritte einleiten.
Ich komme zu Ziffer 1 der Drucksache Nr. 1968, gleichzeitig zu den Punkten 4 bis 8 des Antrags Mende in Drucksache Nr. 1030. Nach dem Antrag des Jugendfürsorgeausschusses soll der Bundestag beschließen, die Punkte 4 bis 8 dieser Drucksache auf Grund der Durchführung des Bundesjugendplans für erledigt zu erklären. Das gibt mir Veranlassung, dem Hohen Hause über die Durchführung des Bundesjugendplans in aller Kürze einen Bericht zu erstatten. Die erste Sitzung des seinerzeit gegründeten Kuratoriums hat noch vor Weihnachten stattgefunden, und im Anschluß an diese Gründung sind sofort Richtlinien für die Durchführung des Bundesjugendplans öffentlich bekanntgegeben worden, mit Ausnahme der Richtlinien für den 20-Millionen-Kredit zur Schaffung von Lehrwerkstätten. Dann haben zwischenzeitlich mehrere Sitzungen des vorbereitenden Aktionsausschusses des Kuratoriums stattgefunden. Die nächste Sitzung des Gesamtkuratoriums, in der über die von den Landesregierungen und den zentralen Jugendorganisationen eingereichten Anträge endgültig entschieden werden soll, findet bereits am 20. März dieses Monats statt. Um dringliche Maßnahmen nicht zu verzögern, sind zwischendurch schon im Einvernehmen mit dem Bundesjugendring und dem Ring der politischen Jugend vorweg beträchtliche Zuweisungen an diese erfolgt. Sie wissen, daß der Bundesjugendplan den Beitrag des Bundes zu den so bedeutsamen Arbeiten für die Jugend der Bundesrepublik darstellt. Durch den Bundesjugendplan soll geholfen werden, die Arbeiten der deutschen Jugendorganisationen so zu aktivieren, daß die internationale Verständigung zwischen den Jugendlichen Deutschlands und der anderen Völker gefördert und nicht zuletzt die staatsbürgerliche Erziehung der Jugend intensiviert wird.
Daneben laufen nun die umfangreichen Maßnahmen zur Behebung der Not der arbeits- und berufslosen männlichen und weiblichen Jugend. Hierbei muß ich daran erinnern, daß das Kabinett beschlossen hat, dem Bundesministerium für Wirtschaft zu den üblichen Zinsbedingungen Kreditmittel in Höhe von 20 Millionen DM für diejenigen Kreise der Wirtschaft zu vermitteln, die sich verpflichten, unter Aufwendung erheblicher eigener Mittel — im allgemeinen sollen das 60 % des Betrages sein — zusätzlich Lehrlingsplätze zu schaffen. Nun ist leider angesichts der schwierigen kreditpolitischen Lage die ursprüngliche Planung etwas in Rückstand gekommen, im Rahmen des sogenannten Engpaßprogramms die Kreditmittel zu beschaffen. Wir haben das leider noch nicht durchführen können; doch hat das Bundeswirtschaftsministerium sofort weitere Wege beschritten, um die nötigen Kreditmittel flüssig zu machen. Diese Verhandlungen stehen zur Zeit vor dem Abschluß. Der Herr Wirtschaftsminister wird dem Ausschuß des Bundestags für Fragen der Jugendfürsorge bis zum 15. dieses Monats einé Erklärung abgeben, auf welchem Wege und in welcher Höhe die Kreditmittel der Wirtschaft zugeleitet werden sollen. Die
Bedeutung dieser Kreditaktion ist von der Bundesregierung voll erkannt; sie wird dazu dienen, der Jugend zahlreiche Lehrlingsplätze neu zu erschließen.
Wir haben weiter Maßnahmen zur Förderung der Erziehung und Erwerbsbefähigung Jugendlicher eingeleitet. Wir werden sie durch einen Erlaß zum Kriegsfolgenhilfsgesetz auf eine sichere und den Forderungen des modernen Jugendfürsorgerechts entsprechende Basis stellen. Im Rahmen dieses Erlasses übernimmt der Bund 75 % der Kosten von beruflichen Erziehungsmaßnahmen für alle hilfsbedürftigen Jugendlichen, die unter die Kriegsfolgenhilfe fallen, vor allem also für die Jugendlichen aus dem Kreis der Heimatvertriebenen. Außerdem fördert der Bund durch Gewährung von Zuschüssen die Errichtung von Jugendwohnheimen und anderen Einrichtungen, die der Erziehung und Erwerbsbefähigung der Jugend an arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkten dienen.
Einen Arbeitsdienst nach dem Muster der Vergangenheit einzurichten, wie wir ihn in den Jahren vor dem Zusammenbruch erlebt haben, beabsichtigt die Bundesregierung nicht. Auch Jugendgemeinschaftswerke, deren Träger Jugendorganisationen, Wohlfahrtsverbände oder Selbstverwaltungskörperschaften sind, sollen nur dann von uns gefördert werden, wenn andere Beschäftigungsmöglichkeiten für die Jugend nicht gegeben sind. Dabei ist nur an Gemeinschaftsarbeiten in kleinen Gruppen und auf freiwilliger Basis gedacht, möglichst unter Einschaltung der Selbstverwaltung der Jugend. Ich gebe der Überzeugung Ausdruck, daß wir mit diesen Maßnahmen nach Überwindung gewisser Schwierigkeiten im Anlauf — die Anträge der Länder liegen z. B. zum Teil noch gar nicht vor — Zehntausenden von jungen Menschen Hilfe leisten können. Durch diese Maßnahmen sind dann auch die Ziffern 4 und 5 des Antrags Mende erfaßt.
Was nun das Jugendförderungsprogramm angeht, von dem ich sprach, so bezieht es sich auch auf den Ausbau zentraler Einrichtungen der Jugendorganisationen einschließlich der Unterstützung des deutschen Jugendherbergswesens, soweit es von der Bundesebene her unterstützt werden kann. Ebenso gehört hierhin die Förderung guten Jugendschrifttums; es gehört hierhin die Unterstützung von Fahrpreisermäßigungen für Jugendfahrten. Ich darf noch besonders darauf hinweisen, daß die Bundesregierung zur Erleichterung des internationalen Jugendaustausches auch an die Hohe Alliierte Kommission mit der Bitte herangetreten ist, internationale Vereinbarungen zur Schaffung eines Jugendpasses oder eines Jugendvisums anzuregen. Ich hoffe, daß ich Ihnen bald Näheres über die Antwort der Hohen Kommission berichten kann.
Ich darf dem Herrn Abgeordneten Strauß sagen, daß auch die Bundesregierung und insbesondere mein eigenes Haus auf dem Standpunkt steht, daß dies alles ein Anfang ist und daß die 53 Millionen DM keineswegs das Ende oder die letzte Höhe der bereitzustellenden Mittel bedeuten, sondern daß bereits für das nächste Etatjahr entsprechend höhere Beträge vorgesehen werden. Wir hoffen, damit den Wünschen des Hohen Hauses in allen Teilen gerecht werden zu können.