Rede von
Dr.
Wilhelm
Niklas
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich in meiner Erklärung auf den Punkt 5 der Tagesordnung, das I Preisgesetz, und da insbesondere auf den Antrag Umdruck Nr. 94 beschränken und darf zu den Ausführungen, die Frau Abgeordnete Strobel im ersten Teil ihrer Darlegungen machte, folgende Erklärung abgeben.
Entgegen anderen Auffassungen sind die Preise für Brotgetreide aus der inländischen Ernte 1950 nicht durch das Getreidegesetz vom 4. November geregelt. Das Getreidegesetz sieht in § 10 eine derartige Regelung für die Zukunft vor, indem es bestimmt, daß jeweils vor der Ernte für das kommende Wirtschaftsjahr die Preise für inländisches Brotgetreide gesetzlich festgelegt werden sollen. Die Preise für inländisches Brotgetreide aus der Ernfe 1950 sind dagegen durch die Verordnung PR Nr. 59/50 über Getreidepreise für die Monate Oktober 1950 bis Juni 1951 vom 7. Oktober festgeleet worden. Diese Verordnung ist noch auf Grund des § 2 des Preisgesetzes vom 10. April 1948 in der heute geltenden Fassung mit Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats erlassen worden.
Die Bundesregierung hat sich mit der Entwicklung der Brotgetreidepreise aus der Ernte 1950 in der letzten Zeit wiederholt befaßt. Sie will angesichts der eingetretenen Änderung der Verhältnisse eine Neuregelung dieser Preise durchführen. Dies wird in Form einer Preisanordnung geschehen, welche die entsprechenden Sätze der Preisanordnung vorn 7. Oktober ändert. Die Bundesregierung wird diese Preisanordnung ebenso, wie es seinerzeit der Fall war, dem Bundesrat und dem Bundestag zur Zustimmung vorlegen.
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 2. März 1951 zu dieser Frage in folgender Weise Stellung genommen:
Die Getreidepreise haben in der letzten Zeit eine Entwicklung genommen, die zu ernster Sorge Anlaß gibt. Es ist bekannt, daß die bisher festgelegten Festpreise mit Rücksicht auf die Entwicklung auf dem Weltmarkt auf die Dauer nicht werden beibehalten werden können. Die Bundesregierung beabsichtigt daher eine Erhöhung der Getreidepreise im Rahmen eines umfassenden Wirtschaftsprogramms. Diese Erhöhung der Getreidepreise wird aber über den Preis von 400 bis 420 DM für die Tonne Weizen und 380 DM für die Tonne Roggen nicht hinausgehen. Die Bundesregierung wird daher sofort die Preisbehörden anweisen, gegen alle Preissteigerungen, die diese Grenze überschreiten, in voller Schärfe vorzugehen.
Dieser Kabinettsbeschluß ist den Landesregierungen und den Preisbildungsstellen mitgeteilt worden. Andere Anweisungen sind an die Preisbildungsstellen nicht ergangen.