Rede von
Konrad
Frühwald
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Der Haushaltsausschuß hat in seiner 97. Sitzung am 8. Februar 1951 den Einzelplan XVII — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Bundesrates — beraten. Das Ergebnis der Beratung liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 1918 vor.
Der Herr Bundesminister Hellwege gab zunächst einen Überblick über den Aufbau und die Aufgaben seines Ministeriums. Anschließend erklärte Herr Abgeordneter Erler, daß die SPD dem vorliegenden Haushalt aus den bekannten Gründen ihre Zustimmung nicht erteilen kann.
Bei der Beratung über den Organisations- und Stellenplan kam es zu einer längeren Debatte über die Frage „parlamentarischer Staatssekretär". Herr Bundesminister Hellwege erklärte, daß, wie allgemein bekannt, die Stelle des Staatssekretärs nicht besetzt ist und die Geschäfte von Herrn Abgeordneten Dr. von Merkatz ehrenamtlich geführt werden. Die allgemeine Auffassung des Ausschusses war, daß die derzeitige Regelung unerwünscht ist. Er ersucht daher die Bundesregierung, baldmöglichst die rechtliche Stellung eines Abgeordneten, wie sie hier gegeben ist, klarzustellen.
Das Bundesministerium hat nur koordinierende Aufgaben und wurde im laufenden Etatsjahr erst ausgebaut. Die Zahl der Beamten hat sich von acht im Jahre 1949 auf 16 im Etatsjahr 1950 erhöht. Eine A-1-,b-Stelle wurde in eine A-1-a-Stelle gehoben. Neu sind folgende Stellen: Eine Stelle A 2 b, zwei Stellen A 2 c 2, eine Stelle A 3 b, zwei Stellen A 4 b 1, eine Stelle A 4 c 2, eine Stelle A 4 e. Die Schaffung der gehobenen Stellen des mittleren Dienstes war notwendig, um dem Ministerium einen Unterbau zu geben. Die Stellen für Angestellte haben sich von 19 auf 18 vermindert.
Anträge des Herrn Abgeordneten Erler, die neu geschaffenen Stellen zu streichen, wurden abgelehnt, desgleichen ein Antrag Erler auf Streichung der Stelle des Referenten beim Staatssekretär. Es wurde beschlossen, bei der Zentralabteilung hinter dem Wort „Leiter" die Bezeichnung „Ministerialrat" — die Stelle ist zur Zeit nicht besetzt — zu streichen und dafür einzusetzen „wird zur Zeit vom persönlichen Referenten des Ministers wahrgenommen".
Der Ausschuß tritt dann in die Beratung des vorliegenden Einzelplanes ein. Die Einnahmen werden von 8500 DM auf 1300 DM herabgesetzt. Bei den Ausgaben wird durch Herabsetzung der einzelnen Titel, zum größten Teil auf Vorschlag des Haushaltsreferenten des Ministeriums, eine Kürzung von insgesamt 38 100 DM vorgenommen. Die näheren Einzelheiten sind aus der Vorlage — Nr. 1918 der Drucksachen — ersichtlich.
Eine längere Aussprache ergab sich zu Tit. 20, „Kosten für Sachverständige", mit einem Ansatz von 6000 DM in der Regierungsvorlage. Die Aussprache dauerte hier so lange wie zu allen übrigen Titeln insgesamt. Herr Abgeordneter Erler kritisierte die Ausweitung der Sachverständigengutachten im allgemeinen und bei diesem Einzelplan im besonderen. Bei den hier vorliegenden speziellen verfassungsrechtlichen Fragen sei auch das Justizministerium und das Innenministerium für gutachtliche Stellungnahmen heranzuziehen. Er kritisierte insbesondere eine Aufstellung noch vorhandener Aufträge an Sachverständige in Fragen, für die nach seiner Auffassung das Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates
nicht zuständig sei. Der Ansatz wurde durch einstimmigen Beschluß von 6000 DM auf 3000 DM gekürzt.
Die einmaligen Ausgaben unter Kapitel E 11 Tit. 1 bis 4 mit. einem Ansatz von insgesamt 9000 DM wurden genehmigt.
Der Ausschuß beantragt, dem Einzelplan XVII — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Bundesrats — für das Rechnungsjahr 1950 mit den aus der Drucksache Nr. 1918 ersichtlichen Änderungen von Einzelpositionen und den sich daraus ergebenden Änderungen der Abschlußsummen, im übrigen unverändert nach der Vorlage zuzustimmen.