Rede von
Paul
Bausch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch einige Worte zur Begründung des Antrags sagen, den auch ich mit unterzeichnet habe. Der Herr Berichterstatter hat vorhin darauf hingewiesen, daß Zweifel über die Auslegung und über den Sinn des Art. 115 des Grundgesetzes bestünden. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß sich bei den Verhandlungen im Parlamentarischen Rat die Abgeordneten Dr. von Brentano und Paul Binder, die bei der Schaffung dieses Artikels mitgearbeitet haben, klar und eindeutig dahin ausgesprochen haben, es sei notwendig, eine absolute Begrenzung der Kreditaufnahme des Bundes zu schaffen. Die Kredite müßten durch Bundesgesetz der absoluten Höhe nach begrenzt werden. Es ist erstaunlich, daß trotzdem Zweifel über den Sinn des Art. 115 geäußert werden.
Zum zweiten möchte ich darauf hinweisen, daß die Bundesschuldenverwaltung, eine von der Regierung unabhängige Instanz mit richterlichen Befugnissen, die Auffassung vertritt, daß der § 2 dieses Gesetzentwurfs in der Fassung der Regierung verfassungswidrig ist. Die Bundesschuldenverwaltung hat weiter festgestellt, sie müsse sich unter Umständen außerstande erklären, Schuldurkunden zu unterzeichnen, weil diese Bestimmung der verfassungsmäßigen Begründung entbehre.
Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Ich habe gar keinen Zweifel daran, daß der jetzige Herr Finanzminister niemals eine unsolide Kreditgebarung in die Wege leiten wird. Daran habe ich nicht den geringsten Zweifel. Ich bin ohne weiteres in der Lage zu erklären, daß ich volles Vertrauen zu der Geschäftsgebarung des jetzigen Finanzministers habe. Aber darum dreht es sich nicht. Jetzt, in diesen Tagen, wahrscheinlich durch die heutige Sitzung des Bundesrates, werden die
Prinzipien für die Praxis der Kreditgebarung der Bundesrepublik festgelegt, die auch noch in fünf oder in zehn Jahren gelten.
Aber wer dann Finanzminister sein wird, das weiß ich nicht.
Deshalb bin ich der Auffassung, daß man nicht behutsam genug sein kann, wenn es sich darum handelt, für die Geschäftsgebarung des Bundesfinanzministers auf dem Gebiet der Schuldenaufnahme die Weichen zu stellen.