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ID0112007800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1951 4577 120. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4578C Änderungen der Tagesordnung 4578C Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nrn. 801, 1518 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1895 der Drucksachen) 4578D, 4579A Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . . 4579A Kemper (CDU) 4580A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4580D Beschlußfassung 4581B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Wahrung der Eigentumsrechte der Sudetendeutschen im Wertpapierbereinigungsverfahren (Nr. 1742 der Drucksachen) 4581D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Interpellant 4581D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4582C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) . 4578D, 4583A Einzelplan I — Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts (Nr. 1901 der Drucksachen), Abstimmung 4583A Einzelplan II — Haushalt des Deutschen Bundestags (Nr. 1902 der Drucksachen), Abstimmung 4583A Einzelplan III — Haushalt des Deutschen Bundesrats (Nr. 1903 der Drucksachen), Abstimmung 4583B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Margarinepreis (Nr. 1888 der Drucksachen) 4578D, 4583B Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteller 4583C, 4587D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4584A, 4586B Kriedemann (SPD) 4585A, 4586C, 4588B, 4589A Loritz (WAV) . . . . 4585D, 4586D, 4587C Dr. Horlacher (CSU): zur Sache 4587A zur Geschäftsordnung 4589B Renner (KPD), Antragsteller . . . 4588C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 4589A Ausschußüberweisung 4589C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes (Nr. 1828 der Drucksachen) 4589D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Interpellant: zur Sache 4589D, 4596B zur Geschäftsordnung 4598D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4593B Dr. Oellers (FDP) 4594C Dr. Kleindinst (CSU) 4596A Müller (Frankfurt) (KPD) 4596D Dr. Reismann (Z) 4597B Schmidt (Bayern) (WAV) 4598A Ausschußüberweisung 4599A Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Verwendung der Bundesausfallbürgschaft für die deutsche Filmindustrie (Nr. 1856 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Finanzierung deutscher Filme (Nr. 1965 der Drucksachen) 4578D, 4599A Muckermann (CDU), Interpellant . . 4599B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4601B Ausschußüberweisung 4601C Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung von Verlusten der Altsparer (Altsparergesetz) (Nr. 1874 der Drucksachen) 4601D Dr. Bertram (Z), Antragsteller 4601D, 4609B Dr. Besold (BP) 4604B Dr. Gülich (SPD) 4605B Kunze (CDU) 4606C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4607D Loritz (WAV) 4609A Ausschußüberweisung 4609D Erste Beratung des vom deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlungen an Feiertagen (Nr. 1885 der Drucksachen) 4609D Ausschußüberweisung 4609D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1876 der Drucksachen) . . . 4609D Erler (SPD), Berichterstatter . . . 4610A Seuffert (SPD) 461213 Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 4613C, 4615C Bausch (CDU) 4614A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4614C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 4614D Schoettle (SPD) 4615A Scharnberg (CDU) 4615D Dr. Bertram (Z) 4616A Müller (Frankfurt) (KPD) 4617A Loritz (WAV) 4617D Abstimmungen 4616C, 4818A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Laforet u. Gen. betr. Stundung der Soforthilfeabgabe (Nrn. 1614, 1889 der Drucksachen) 4618A Dr. Bertram (Z), Berichterstatter . 4618A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4619A Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 4619A Dr. Horlacher (CSU) 4619D Schütz (CSU) 4620A Beschlußfassung 4620C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 13. November 1950 (Nr. 1936 der Drucksachen) 4620C Ritzel (SPD): als Berichterstatter 4620C als Abgeordneter . . . . 4621B, 4622C Donhauser (Unabhängig) 4621A Strauß (CSU) 4621B Renner (KPD) 4621C Ausschußrückverweisung 4622D Nächste Sitzung 4622D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion beabsichtigt, dieser Gesetzesvorlage zuzustimmen — in voller Würdigung des Umstandes, daß sie an und für sich einen Bestandteil des Haushaltsplans bildet, und unter Betonung des von uns grundsätzlich eingenommenen Standpunktes, daß die politische Verantwortung für den Haushaltsplan von der Regierungskoalition getragen werden muß. Es erscheint uns aber unumgänglich notwendig, die Zwecke zu erreichen, zu denen diese Anleihen aufgenommen werden, und wir sehen auch keinen anderen Weg, zu den Mitteln zu kommen, die dafür nötig sind.
    Der Entwurf enthält jetzt eine Anleiheermächtigung zur Deckung des außerordentlichen Haushalts, d. h. zur Finanzierung der Investitionen des außerordentlichen Haushalts. Ein Teil dieser Anleihe soll in Prämienbonds mit Spielanreiz ausgegeben werden, ein Experiment, das in dem vorgesehenen Umfang immerhin gemacht werden kann. Der Entwurf enthält weiter eine Anleiheermächtigung in Höhe von 310 Millionen zur Dekkung der Subventionsausgaben des Jahres 1950. Wir haben trotz einiger Bedenken der Aufnahme dieser Anleihe, die im wesentlichen oder ganz bei den Gegenwertkonten untergebracht werden soll, zugestimmt, nachdem uns versichert worden ist, daß die Inanspruchnahme der Gegenwertkonten auf diesem Wege ihre verwendung für Investitionen und was sonst notwendig ist nicht beeinträchtigen werde, und nachdem uns insbesondere zugesichert worden ist, daß im laufenden Haushalt des Jahres 1951/52 nicht nur die Beträge für die Tilgung dieser Anleihe eingestellt werden, sondern auch ausreichende Beträge für die nach Sachlage dann noch erforderlichen Subventionen; eine Verpflichtung, an deren Einhaltung ich gerade angesichts der jüngsten Entwicklung auf allen möglichen Gebieten mit Nachdruck erinnern möchte. Wir können also die se m Entwurf zustimmen, aber ich muß sagen, daß wir dem Regierungsentwurf keinesfalls hätten zustimmen können. Deswegen sind über den Regierungsentwurf, der vom Ausschuß abgelehnt worden ist, noch einige Worte zu sagen.
    Der Regierungsentwurf sah eine steuerbegünstigte Anleihe vor, die mit 25 % Kapitalertragsteuerabzug nur interessant war für Leute, die über 25 % Einkommensteuer zahlen; für sie hätte das einen Effektivzins von 12 % aufwärts bedeutet. Ich will gar nicht davon sprechen, wie man auf ein solches Projekt kommen konnte, nachdem frühere steuerbegünstigte Anleihen heute noch erfolglos auf dem Markte herumliegen. Wir hielten — und erfreulicherweise hat sich der Ausschuß dem angeschlossen — ein derartiges Projekt für eine nicht zu verantwortende Gefährdung unserer Kapitalmarktlage; dies um so mehr, als uns in der Zwischenzeit eine Aussprache im Ausschuß für Geld und Kredit geradezu erschütternde Vorstellungen über die Pflege des Kapitalmarktes offenbart hat, wie sie auf Regierungsseite herrschen und auch bei der Bank deutscher Länder zu herrschen scheinen. Wir haben bei dieser Aussprache feststellen müssen, daß offenbar nicht der geringste Wille vorhanden ist, etwas Brauchbares für die Stabilisierung des Zinsfußes oder für die Beruhigung und den Aufbau des Kapitalmarktes zu tun. Wir haben feststellen müssen, daß man nicht daran denkt, für niedrige oder auch nur stabile Zinsen einzutreten, die der Staat als heute größter Schuldner und die wir für unsere laufenden Projekte — Wohnungsbau und viele andere Aufbaumaßnahmen — dringend brauchen. Wir haben festgestellt, daß man immer wieder an monetären und an schematischen Maßnahmen festhalten will und selektive Planungen, selektive Investitionsprogramme ablehnt. Wir haben feststellen müssen, daß man trotz der Devisenlage, trotz der unaufhaltsam auf uns andrängenden Planungsaufgaben immer wieder lediglich das Mottenkisten-Rezept der Zins-und Diskonterhöhung hervorholt, eine Maßnahme, die letzten Endes immer auf den kleinen Verbraucher zurückschlagen muß, den profitstarken aber ungeschoren läßt. Ich wollte noch nicht einmal etwas sagen, wenn man vernünftigerweise einmal zu einer scharfen und schlagartigen, allerdings vorübergehenden Diskonterhöhung käme, die aber dann die Gefahrenlage, in der wir uns befinden, mit aller Deutlichkeit aufzeigen würde. Solange man das aber vermeiden will und immer mit ratenweisen, kleinen, unwirksamen und schädlichen Zins- und Diskonterhöhungsmaßnahmen spielen will, können wir in eine solche Politik kein Vertrauen setzen. Wir haben, auch wieder gehört, daß man den angeblich nur zeitweilig heraufgesetzten Diskont keinesfalls wieder herabsetzen kann, und einstweilen versprach, ihn nicht weiter zu erhöhen. Nun, wir werden ja sehen, was am Ende dieser Woche aus den angesetzten Beratungen herauskommt. Wir werden wahrscheinlich


    (Seuffert)

    derartige Zusagen genau so beurteilen müssen, wie wir andere Zusagen beurteilen mußten, die in der Zwischenzeit gemacht worden sind. Ich glaube, daß Dinge, über die man vielleicht vor 14 Tagen noch hätte streiten können, heute fast unstreitig geworden sind, nachdem die Liberalisierungspolitik in ihrer derzeitigen Form wenigstens vorläufig zusammengebrochen ist.
    Wir haben gehört, daß man auf dieser Seite von Abstoppen der Konjunktur spricht, — bei zwei Millionen Arbeitslosen! Wir haben gehört, daß man trotz allem eher noch zu weiteren Zinserhöhungen neigt, was nach unserer Überzeugung bei unseren laufenden Projekten — ich nenne wieder nur den Wohnungsbau — geradezu gemeingefährlich ist, schon im Hinblick auf die nötige Beruhigung des Kapitalmarktes.
    Es genügt offenbar nicht mehr, die Unstetigkeit in diesen Dingen auf die immer noch schwebende Frage der Zuständigkeit zurückzuführen, die bezüglich der Kreditangelegenheiten zwischen dem Finanz- und dem Wirtschaftsministerium besteht, obwohl es nun endlich einmal an der Zeit wäre, auch in dieser Frage — einsame oder nicht einsame — Beschlüsse zu fassen. Wir sind allerdings langsam zu der Auffassung gekommen, daß auch eine Bereinigung der Zuständigkeitsfragen hier kaum mehr helfen wird. Wir gewinnen den Eindruck, daß die Planlosigkeit und Indolenz, die bisher im Wirtschaftsministerium geherrscht haben, nun auch auf das Finanzministerium übergreifen. Die neuen Steuervorlagen geben uns Grund zu dieser Annahme.
    Unsere Ansicht zu diesen Dingen will ich nur kurz aussprechen. Wenn man nun endlich die Selbstfinanzierung als eine Gefahrenquelle erkannt hat, so genügt es nicht, sie negativ zu bekämpfen, sondern es müssen positive Gegenmaßnahmen, Maßnahmen für den Kapitalmarkt ergriffen werden. Wenn der Kapitalmarkt auf der Spartätigkeit beruht, so verlangt der Sparer heute nicht so sehr hoch zinsbringende Anlagen wie stabile Anlagen; und deswegen ist die Spartätigkeit eine direkte Funktion der Preispolitik und der Wirtschaftspolitik.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Man sollte sich endlich einmal, statt sich mit solchen halben und überstürzten Maßnahmen zu befassen, an konstruktive Überlegungen über moderne Formen des Sparens begeben; man sollte endlich einmal ernsthaft Gedanken über Sachwertanlagen, Sachwertpapiere usw. nachgehen.
    Zum Schluß noch zu der durch den Abänderungsantrag aufgeworfenen Frage. Meine Fraktion wird sich gegen den Abänderungsantrag aussprechen. Ich möchte allerdings in aller Kürze sagen, daß die Ausführungen des Herrn Berichterstatters über die zugrunde liegende Rechtsfrage, die im Ausschuß eingehend geprüft worden ist, nicht ganz unwidersprochen bleiben können, wenn man das Problem hier vertiefen würde. Ich halte dafür, daß die eine oder andere Fassung die Bundesregierung nicht davon entbindet, diejenigen Beträge, die aus dem Erlös der Schuldurkunden nicht in den eigentlichen Anleiheerlös fließen, sondern zu Vergütungen für Disagio, Bankprovision usw. verwandt werden, im ordentlichen Haushalt als Ausgaben anzufordern und auf diese Art zu decken. Ich glaube, daß das — und eine einigermaßen grundsätzliche Einigung mit dem Finanzministerium ist im Ausschuß auch in dieser Beziehung erzielt worden — der richtige Weg sein würde, diese Anleihebegebung zu handhaben.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, wir sind, obwohl erst in der zweiten Lesung, in eine allgemeine Aussprache eingetreten. Die Geschäftsordnung erlaubt dies im Ausnahmefall. Ich frage: Soll mit der allgemeinen Aussprache fortgefahren werden, oder wollen Sie zu den einzelnen Paragraphen diskutieren?

(Zurufe: Paragraphen!)

Dann rufe ich auf § 1. Hier liegen keine Abänderungsanträge vor. Wer einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Zu § 2 ist ein Abänderungsantrag angekündigt. Das Wort zur Begründung hat Herr Dr. HöpkerAschoff.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Höpker-Aschoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Die Antragsteller, für die ich hier spreche, gehören alle drei dem Bundesschuldenausschuß an. Wir haben unseren Antrag bereits bei der Beratung im Haushaltsausschuß vorgebracht und sind dort abgewiesen worden. Wir wären in der Wiederholung unseres Antrags vielleicht nicht so hartnäckig, wenn nicht inzwischen noch auf Veranlassung der Bundesschuldenverwaltung eine Sitzung des Schuldenausschusses stattgefunden hätte und in dieser Sitzung noch einmal das mit unserem Antrag angeschnittene Problem eingehend erörtert worden wäre.
    Meine Damen und Herren! Das Grundgesetz schreibt, wie der Herr Berichterstatter schon ausgeführt hat, im Art. 115 vor, daß im Wege des Kredites Geldmittel nur bei außerordentlichem Bedarf und in der Regel nur für Ausgaben zu werbenden Zwecken und nur auf Grund eines Bundesgesetzes beschafft werden. Im letzten Satz des Art. 115 ist bestimmt:
    In dem Gesetze muß die Höhe des Kredites oder
    der Umfang der Verpflichtung, für die der
    Bund die Haftung übernimmt, bestimmt sein. Es kann nach unserem Dafürhalten gar keinem Zweifel unterliegen — das war auch die einmütige Auffassung des Schuldenausschusses —, daß dieser letzte Satz des Art. 115 sich auch auf den ersten Satz bezieht, daß also die Höhe des aufgenommenen Kredits in dem Anleihegesetz festgesetzt werden muß. Das war ja gerade der Sinn dieser Bestimmung, daß die Befugnis der Verwaltung eingeschränkt und ihr eine Ermächtigung, Kredite aufzunehmen, nur in der Höhe gegeben werden sollte, die im Gesetz ausdrücklich festgelegt ist.
    Nun ist damit die andere Frage, ob die Kreditbegrenzung sich auf den Erlös der Anleihe oder auf den Betrag der Schuldverpflichtungen des Bundes, wie sie in den auszufertigenden Schuldurkunden zum Ausdruck kommt, bezieht, noch nicht ohne weiteres entschieden. Meine Damen und Herren, die Schuldenverwaltung ist eine eigenartige Behörde, nämlich eine Behörde mit voller Unabhängigkeit. Die Mitglieder der Schuldenverwaltung sind durch ihren Eid verpflichtet, darüber zu wachen, daß die Kreditermächtigungen, die der Gesetzgeber dem Finanzminister gibt, nicht überschritten werden. Sie dürfen kraft des von ihnen geleisteten Eides Schuldurkunden über die Anleihen, die der Finanzminister aufnehmen will, nur ausstellen, nachdem sie geprüft haben, ob sich auch die Anleihe im Rahmen der erteilten Ermächtigung hält. Die Herren der Schuldenverwaltung haben uns vorgetragen, daß der Art. 115 des Grundgesetzes nach ihrer Auffassung dahin auszulegen sei, daß der im Gesetz genannte Betrag die Ver-


    (Dr. Dr. Höpker Aschoff)

    pflichtung des Bundes, also den Kredit begrenze, nicht dagegen die Geldsumme begrenze, die im Wege des Kredits aufgenommen werden solle. Es soll eben durch die im Gesetz festgestellte Summe die Verpflichtung des Bundes, die sich aus der Kreditaufnahme ergibt, ohne Rücksicht darauf, wie hoch der Erlös ist, begrenzt sein.
    Die Antragsteller glauben, daß diese Auffassung der Schuldenverwaltung dem Grundgesetz entspricht. Die Herren von der Schuldenverwaltung haben auch gesagt, daß sie, wenn das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet werden würde, Bedenken haben würden, es als verfassungsmäßig anzuerkennen, und überhaupt Bedenken haben würden, dem Finanzminister auf seinen Wunsch Schuldurkunden auszustellen. Der Schuldenausschuß hat sich, allerdings in Abwesenheit des Herrn Kollegen Schoettle, einmütig auf den Standpunkt gestellt, daß diese Rechtsauffassung der Schuldenverwaltung richtig sei. Um hier also alle Schwierigkeiten auszuräumen und klare Rechtsverhältnisse zu schaffen, haben wir den Antrag gestellt. Ich glaube nicht, daß sich daraus allzu große Schwierigkeiten ergeben werden. Solche Schwierigkeiten werden sich in der Praxis sehr leicht überwinden lassen. Ich würde also das Haus bitten, im Interesse der rechtlichen Klarheit und mit Rücksicht auf die große Verantwortung, die die Schuldenverwaltung als eine unabhängige, nur dem Schuldenausschuß verantwortliche Behörde zu tragen hat, unserem Antrage zuzustimmen.