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ID0112006800

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1951 4577 120. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4578C Änderungen der Tagesordnung 4578C Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nrn. 801, 1518 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1895 der Drucksachen) 4578D, 4579A Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . . 4579A Kemper (CDU) 4580A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4580D Beschlußfassung 4581B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Wahrung der Eigentumsrechte der Sudetendeutschen im Wertpapierbereinigungsverfahren (Nr. 1742 der Drucksachen) 4581D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Interpellant 4581D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4582C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) . 4578D, 4583A Einzelplan I — Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts (Nr. 1901 der Drucksachen), Abstimmung 4583A Einzelplan II — Haushalt des Deutschen Bundestags (Nr. 1902 der Drucksachen), Abstimmung 4583A Einzelplan III — Haushalt des Deutschen Bundesrats (Nr. 1903 der Drucksachen), Abstimmung 4583B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Margarinepreis (Nr. 1888 der Drucksachen) 4578D, 4583B Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteller 4583C, 4587D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4584A, 4586B Kriedemann (SPD) 4585A, 4586C, 4588B, 4589A Loritz (WAV) . . . . 4585D, 4586D, 4587C Dr. Horlacher (CSU): zur Sache 4587A zur Geschäftsordnung 4589B Renner (KPD), Antragsteller . . . 4588C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 4589A Ausschußüberweisung 4589C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes (Nr. 1828 der Drucksachen) 4589D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Interpellant: zur Sache 4589D, 4596B zur Geschäftsordnung 4598D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4593B Dr. Oellers (FDP) 4594C Dr. Kleindinst (CSU) 4596A Müller (Frankfurt) (KPD) 4596D Dr. Reismann (Z) 4597B Schmidt (Bayern) (WAV) 4598A Ausschußüberweisung 4599A Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Verwendung der Bundesausfallbürgschaft für die deutsche Filmindustrie (Nr. 1856 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Finanzierung deutscher Filme (Nr. 1965 der Drucksachen) 4578D, 4599A Muckermann (CDU), Interpellant . . 4599B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4601B Ausschußüberweisung 4601C Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung von Verlusten der Altsparer (Altsparergesetz) (Nr. 1874 der Drucksachen) 4601D Dr. Bertram (Z), Antragsteller 4601D, 4609B Dr. Besold (BP) 4604B Dr. Gülich (SPD) 4605B Kunze (CDU) 4606C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4607D Loritz (WAV) 4609A Ausschußüberweisung 4609D Erste Beratung des vom deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlungen an Feiertagen (Nr. 1885 der Drucksachen) 4609D Ausschußüberweisung 4609D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1876 der Drucksachen) . . . 4609D Erler (SPD), Berichterstatter . . . 4610A Seuffert (SPD) 461213 Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 4613C, 4615C Bausch (CDU) 4614A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4614C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 4614D Schoettle (SPD) 4615A Scharnberg (CDU) 4615D Dr. Bertram (Z) 4616A Müller (Frankfurt) (KPD) 4617A Loritz (WAV) 4617D Abstimmungen 4616C, 4818A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Laforet u. Gen. betr. Stundung der Soforthilfeabgabe (Nrn. 1614, 1889 der Drucksachen) 4618A Dr. Bertram (Z), Berichterstatter . 4618A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4619A Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 4619A Dr. Horlacher (CSU) 4619D Schütz (CSU) 4620A Beschlußfassung 4620C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 13. November 1950 (Nr. 1936 der Drucksachen) 4620C Ritzel (SPD): als Berichterstatter 4620C als Abgeordneter . . . . 4621B, 4622C Donhauser (Unabhängig) 4621A Strauß (CSU) 4621B Renner (KPD) 4621C Ausschußrückverweisung 4622D Nächste Sitzung 4622D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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      Rede von Johannes Kunze


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
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      (Abg. Dr. Bertram: Das war die Zentrumsfraktion!)


      (Kunze)


      (Beifall in der Mitte.)


    Rede von Dr. Hermann Schäfer
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      Rede von: Unbekanntinfo_outline


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      (Dr. Dr. 11 von der Nahmer)

      — Ich kann Sie nicht verstehen!

      (Zuruf rechts: Ach, kümmern Sie sich nicht darum!)

      Meine Herren, es ist ein schwer erträglicher Zustand, wenn nun diese Geldvermögen, die sich erst in der Kriegszeit gebildet haben, bei der Währungsreform ebenso behandelt werden wie Ersparnisse, die oft in einem jahrzehntelangen Leben angesammelt worden sind.
      Wir sind objektiv genug, uns zu freuen, wenn ein guter Vorschlag auch von außerhalb unserer Reihen kommt. Wir begrüßen lebhaft diesen Initiativgesetzentwurf des Zentrums, der die Wiederaufnahme der alten Regierungsvorlage bedeutet.
      Meine Damen und Herren! Auch wir sind, wie es Herr Dr. Bertram bei der Begründung zum Ausdruck gebracht hat, der Überzeugung, daß dieses Gesetz einen wertvollen Versuch darstellt, den Sparwillen wieder zu beleben. Niemand von uns kann eine Garantie dafür übernehmen, daß eine Generation, die zweimal einen betrügerischen Staatsbankerott erlebt hat, noch einmal bereit sein wird, ein drittes Mal zu sparen. Der Versuch muß aber aus volkswirtschaftlichen Gründen, die ja jedem geläufig sind und die ich im einzelnen nicht darzulegen brauche, auf alle Fälle gemacht werden. Wir sehen in diesem Gesetz ein brauchbares Mittel zur Belebung des Sparwillens. Dies Argument muß stark betont und in den Vordergrund gestellt werden.
      In meiner Fraktion bestand Einmütigkeit darüber, daß es unzweckmäßig ist, dieses Problem der, sagen wir einmal, Revision der verfehlten Währungsreform — denn darum handelt es sich doch hierbei! — wieder nur als Stückwerk zu behandeln. Meine Fraktion ist einmütig der Überzeugung, daß bei dieser Gelegenheit auch das Problem unserer Sozialversicherung unbedingt mit angeschnitten werden muß. Wir wissen alle, daß es im Augenblick wohl nicht möglich ist, die Frage des Kapitaldeckungsverfahrens oder Umlageverfahrens unter den obwaltenden Verhältnissen zu entscheiden. Wir sind andererseits der Ansicht, daß wir nicht eine entsprechende Aufwertung der Altsparkonten vornehmen können, ohne bei dieser Gelegenheit auch eine Aufwertung der großen Vermögensbestände der Sozialversicherung vorzunehmen. Wenn Sie das Statistische Handbuch für Deutschland zur Hand nehmen, so finden Sie, daß die Sozialversicherungsträger im Jahre 1936 schon wieder ein Vermögen von immerhin 6,1 Milliarden Mark hatten. Im Jahre 1939 ist es sogar auf 10,1 Milliarden Mark angewachsen. Allein die Invalidenversicherung hatte ein Vermögen von 4 Milliarden Mark, die Angestelltenversicherung sogar ein solches von 4,5 Milliarden Mark. Wir sind der Ansicht, daß jedenfalls ein Teil dieser alten Vermögensbestände bei dieser Gelegenheit neu aufgebaut werden muß. Wir versprechen uns insbesondere auch etwas davon, wenn wieder Zinsen aus den Kapitalanlagen der Sozialversicherung zufließen. Wir halten es des Studiums für wert, ob und inwieweit wir dann mit diesen Zinseinnahmen, etwa durch Anlage in Hypotheken usw., den Baumarkt fördern können, soweit diese Einnahmen nicht für die laufenden Rentenzahlungen benötigt werden.
      Meine Damen und Herren, ich will hier nicht — und kann das bei der Kürze der Zeit auch gar nicht — auf die Fülle der Einzelfragen, die der Gesetzentwurf aufwirft, eingehen. Nur zwei Dinge will ich behandeln, die in meiner Fraktion bei der Diskussion eine gewisse Rolle gespielt haben. Das ist
      erstens die Frage des Stichtages. Wir sind nicht der Ansicht, daß als Ausgangsstichtag der 1. Januar 1940 richtig ist. Auch die Statistik über die Entwicklung der Geldkapitalbildung zeigt, daß sich nach 1936 schon Inflationstendenzen bemerkbar machten, wenn auch zunächst noch in geringem Umfang. Wir glauben, daß ein Stichtag gewählt werden sollte, der vor der eigentlichen Rüstungskonjunktur liegt, also etwa der 1. Januar 1936 oder Ende 1936.
      Dann haben wir uns die Bedenken zu eigen gemacht, die der Verband der Lebensversicherungsunternehmen zu den Vorschlägen der ursprünglichen Regierungsvorlage hinsichtlich der Behandlung der Lebensversicherungsansprüche bereits im Herbst 1949 erhoben hat. In der Fraktion sind wir nach eingehender Beratung der Ausstellungen des sachverständigen Lebensversicherungsverbandes zu dem Ergebnis gekommen, daß wir bei der Aufwertung der Lebensversicherungen von dem Lebensalter der Versicherten ausgehen müssen und daß wir auch den Sparwert der Lebensversicherung nicht gut auf den 1. Januar 1940 abstellen können, sondern auf den Währungsstichtag, wobei es selbstverständlich ist, daß dabei nur Lebensversicherungen berücksichtigt werden können, die als Altversicherungen anzusehen sind. Wir werden im Ausschuß noch Gelegenheit haben, gerade die Frage der Lebensversicherungen im einzelnen besonders zu behandeln.
      Nun zu der entscheidenden Deckungsfrage. Meine Fraktion hat erhebliche Bedenken dagegen, den Lastenausgleichsfonds irgendwie zu schwächen. Wir können uns mit den in der Vorlage enthaltenen Vorschlägen, wonach vier Zehntel der Hypothekengewinnabgabe für die Zwecke dieses Gesetzes zur Verfügung gestellt werden sollen, nicht befreunden. Der Topf, aus dem der sonstige Lastenausgleich gespeist werden muß, wird dann zu sehr entleert, zumal wir uns im Lastenausgleichsausschuß vor die Tatsache gestellt sahen, für die Kriegsschädenrenten wahrscheinlich einen höheren Betrag als vorgesehen aufwenden zu müssen.
      Es kommt auch eine grundsätzliche finanzpolitische Erwägung hinzu. Wir halten es — und wir haben das schon wiederholt zum Ausdruck gebracht — für „finanzpolitisch nicht möglich" — um es einmal etwas „neutral" auszudrücken —, daß der Bund aus dieser furchtbaren Kriegskatastrophe ohne nennenswerte Schuldverpflichtungen hervorgeht. Uns erscheint diese finanzpolitische Situation auch unter internationalen Gesichtspunkten grundsätzlich verkehrt. Wir sind deswegen der Auffassung, daß die Kosten für die Durchführung dieses Gesetzes nur in der Form aufgebracht werden können, daß eine neue Bundesschuld kreiert wird und daß dann die Verzinsung und Tilgung dieser neuen Bundesschuld aus allgemeinen Steuermitteln erfolgen muß.

      (Abg. Dr. Wuermeling: Deckungsvorschlag!)

      — Wir sind uns völlig darüber klar, Herr Kollege Wuermeling, daß das selbstverständlich eine zusätzliche Aufwendung darstellt und daß wir nicht darum herumkommen werden, für diese dringende Aufgabe eine Steuererhöhung vorzusehen. Meine Freunde sind aber der Überzeugung, daß es sich hier um ein Problem von so großer Bedeutung für die Stärkung unseres Rechtsgefühls wie um entscheidende soziale Beweggründe handelt, daß sie bereit sind, diese zusätzliche Belastung zu vertreten. Dabei dürfen wir nicht den Fehler wiederholen, der bei den Ausgleichsforderungen von der


      (Dr. Dr. Nöll von der Nahmer)

      Währungsreformgesetzgebung gemacht wurde. Wir müssen diese Obligationen unbedingt tilgbar machen. An diesem Mangel kranken die Ausgleichsforderungen, was ihre Verwendung im Kreditwesen so außerordentlich erschwert.
      Alles in allem glauben wir, daß diese Vorlage eine geeignete Grundlage darstellt, um das schwierige Problem einer Entschädigung der Altsparer nunmehr im Wege der Gesetzgebung zu lösen. Wir sind der Ansicht, daß das Problem als Teil des allgemeinen Lastenausgleichs aufgefaßt werden muß. Deshalb schließen wir uns den bereits gestellten Anträgen an, dieses Gesetz dem allgemeinen Lastenausgleichsausschuß zur weiteren Behandlung zu überweisen.

      (Beifall bei der FDP.)