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ID0112005900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1951 4577 120. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4578C Änderungen der Tagesordnung 4578C Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nrn. 801, 1518 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1895 der Drucksachen) 4578D, 4579A Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . . 4579A Kemper (CDU) 4580A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4580D Beschlußfassung 4581B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Wahrung der Eigentumsrechte der Sudetendeutschen im Wertpapierbereinigungsverfahren (Nr. 1742 der Drucksachen) 4581D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Interpellant 4581D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4582C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) . 4578D, 4583A Einzelplan I — Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts (Nr. 1901 der Drucksachen), Abstimmung 4583A Einzelplan II — Haushalt des Deutschen Bundestags (Nr. 1902 der Drucksachen), Abstimmung 4583A Einzelplan III — Haushalt des Deutschen Bundesrats (Nr. 1903 der Drucksachen), Abstimmung 4583B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Margarinepreis (Nr. 1888 der Drucksachen) 4578D, 4583B Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteller 4583C, 4587D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4584A, 4586B Kriedemann (SPD) 4585A, 4586C, 4588B, 4589A Loritz (WAV) . . . . 4585D, 4586D, 4587C Dr. Horlacher (CSU): zur Sache 4587A zur Geschäftsordnung 4589B Renner (KPD), Antragsteller . . . 4588C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 4589A Ausschußüberweisung 4589C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes (Nr. 1828 der Drucksachen) 4589D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Interpellant: zur Sache 4589D, 4596B zur Geschäftsordnung 4598D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4593B Dr. Oellers (FDP) 4594C Dr. Kleindinst (CSU) 4596A Müller (Frankfurt) (KPD) 4596D Dr. Reismann (Z) 4597B Schmidt (Bayern) (WAV) 4598A Ausschußüberweisung 4599A Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Verwendung der Bundesausfallbürgschaft für die deutsche Filmindustrie (Nr. 1856 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Finanzierung deutscher Filme (Nr. 1965 der Drucksachen) 4578D, 4599A Muckermann (CDU), Interpellant . . 4599B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4601B Ausschußüberweisung 4601C Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung von Verlusten der Altsparer (Altsparergesetz) (Nr. 1874 der Drucksachen) 4601D Dr. Bertram (Z), Antragsteller 4601D, 4609B Dr. Besold (BP) 4604B Dr. Gülich (SPD) 4605B Kunze (CDU) 4606C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4607D Loritz (WAV) 4609A Ausschußüberweisung 4609D Erste Beratung des vom deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlungen an Feiertagen (Nr. 1885 der Drucksachen) 4609D Ausschußüberweisung 4609D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1876 der Drucksachen) . . . 4609D Erler (SPD), Berichterstatter . . . 4610A Seuffert (SPD) 461213 Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 4613C, 4615C Bausch (CDU) 4614A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4614C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 4614D Schoettle (SPD) 4615A Scharnberg (CDU) 4615D Dr. Bertram (Z) 4616A Müller (Frankfurt) (KPD) 4617A Loritz (WAV) 4617D Abstimmungen 4616C, 4818A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Laforet u. Gen. betr. Stundung der Soforthilfeabgabe (Nrn. 1614, 1889 der Drucksachen) 4618A Dr. Bertram (Z), Berichterstatter . 4618A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4619A Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 4619A Dr. Horlacher (CSU) 4619D Schütz (CSU) 4620A Beschlußfassung 4620C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 13. November 1950 (Nr. 1936 der Drucksachen) 4620C Ritzel (SPD): als Berichterstatter 4620C als Abgeordneter . . . . 4621B, 4622C Donhauser (Unabhängig) 4621A Strauß (CSU) 4621B Renner (KPD) 4621C Ausschußrückverweisung 4622D Nächste Sitzung 4622D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage nach der Verwendung der 20-Millionen-Bundesausfallbürgschaft beantworte ich dahin:
    Der Bürgschaftsausschuß hat unter Berücksichtigung der vorstehend dargelegten Grundsätze bisher Bürgschaften und Zusagen für 27 Filme erteilt; er hat 3 Anträge abgelehnt, weitere 5 Anträge können wegen Nichterfüllung von Auflagen als zurückgezogen betrachtet werden.
    Was die Höhe der Kredite anlangt, so beläuft sich das Obligo des Bundes aus der Bürgschaft zur Zeit bei Gesamtproduktionskosten der 27 Filme in Höhe von 20,1 Millionen DM auf 6,7 Millionen DM. Erläuternd sei hierzu bemerkt, daß der Bund gemäß den Verfahrensvorschriften grundsätzlich die Bürgschaft für die letzten 35 % der anerkannten Herstellungskosten des Films übernimmt, soweit sich nicht im Einzelfall der Produzent am Risiko beteiligt. Die Gesamtbeteiligung der Produzenten an den bisher verbürgten Filmen beträgt insgesamt 2 Millionen DM.
    Die Frage, für welche Filmvorhaben die Bürgschaft übernommen worden ist, ist dahin zu beantworten: Der Bürgschaftsausschuß hat in seiner Sitzung am 21. 9. 1950 auf Wunsch der Produzenten und aus Wettbewerbsgründen beschlossen, der Öffentlichkeit keine Angaben über die einzelnen in Bürgschaft genommenen Filmvorhaben zu machen. Es bestehen Bedenken, diesen Grundsatz zu durchbrechen. Falls es der Bundestag wünscht, kann aber eine Aufstellung der verbürgten Filme einem Beauftragten des Bundestags zur vertraulichen Unterrichtung der an der Liste interessierten Bundestagsmitglieder vorgelegt werden.
    Die zweite Frage lautet dahin, ob die Bundesregierung gedenkt, die noch nicht ausgegebenen Restmittel noch in diesem Haushaltsjahr auszugeben, oder ob die Absicht besteht, die Bundesausfallbürgschaft in bezug auf den noch nicht verbrauchten Restbetrag auf das kommende Haushaltsjahr auszudehnen. Die Bürgschaft wird in diesem Haushaltsjahr, wie die Höhe des derzeitigen Obligos, d. h. im Umfang von 6,7 Millionen DM, ergibt, nicht mehr ausgeschöpft. Die Bürgschaftsaktion soll weitergeführt werden, solange nicht ein Beschluß des Bundestags ihre Weiterführung unterbindet oder sich die Möglichkeit ergibt, die deutsche Filmproduktion auf privater Basis oder durch Einsatz des zur Zeit noch von der Militärregierung blockierten Ufa-Vermögens zu finanzieren. Im Augenblick würde die Einstellung der Bürgschaftsaktion zum Zusammenbruch der deutschen Filmproduktion führen. Die Bürgschaftsaktion hätte damit ihren Zweck verfehlt. Eine Änderung der Bürgschaftsrichtlinien ist in Vorbereitung. Bei ihr wird insbesondere geprüft werden, inwieweit in stärkerem Maße privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten Rechnung getragen werden kann. Das Gesetz zur Überleitung von Sicherungsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft wird die Fortführung der Aktion auch im kommenden Haushaltsjahr ermöglichen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort zur Aussprache wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Es liegt zunächst seitens des Herrn Interpellanten der Antrag vor, die Interpellation dem Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film zu überweisen. Ich bitte diejenigen, die diesem Antrag zustimmen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag scheint einstimmig angenommen zu sein.
Dann liegt weiter auf Drucksache Nr. 1965 der interfraktionelle Antrag der Abgeordneten Mukkermann, Brunner und Genossen vor. Ich bitte diejenigen, die der Überweisung dieses Antrags an den eben genannten Ausschuß zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist zweifellos die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung von Verlusten der Altsparer (Altsparergesetz) (Nr. 1874 der Drucksachen).
Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter Dr. Bertram.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Aufgabe, den Antrag betreffend Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung von Verlusten der Altsparer zu begründen. Erwarten Sie bitte nicht von mir, daß ich Ihnen heute in der ersten Lesung dieses Gesetz in allen seinen Einzelheiten vortragen werde. Ich werde mich darauf beschränken, die wesentlichsten Bestimmungen und die allgemeinen Gründe vorzutragen, die uns zur Einbringung dieses Gesetzes veranlaßt haben.
    Das Gesetz hat eine lange Vorgeschichte. Schon in der Regierungserklärung hatte der Bundeskanzler eine Entschädigung der Altsparer in Aussicht gestellt und sie als eine staatspolitische Notwendigkeit bezeichnet, um das Vertrauen der Altsparer in die Gesetzgebung wieder zu gewinnen. Der Bundesfinanzminister hat in einer Rede in Hamburg den Stand der Vorarbeiten zu dem Gesetzentwurf bekanntgeben. Später sind den Mit-


    (Dr. Bertram)

    gliedern des Ausschusses für den Lastenausgleich die Unterlagen der Regierung — Bemerkungen zu einem Altsparergesetz — zugeleitet worden. Trotzdem ist im Lastenausgleichsgesetzentwurf, und zwar im § 325, keine Regelung der Altspareraufwertung vorgesehen worden. Es ist dort nur bestimmt, daß durch besondere Gesetze eine Altspareraufwertung noch erfolgen könne.
    Dieser § 325 des Lastenausgleichgesetzentwurfs hat uns schon im Ausschuß beschäftigt und eigentlich zu einer fast einheitlichen Meinungsbildung dahin geführt, daß er in der jetzigen Fassung nicht bestehen bleiben könne, da es sich bei dieser Gesetzesbestimmung um einen Wechsel auf die Zukunft handelt, der ohne Deckung ausgestellt worden ist. Die Schadensgruppen, die im § 325 des Lastenausgleichgesetzentwurfs zitiert worden sind, sind im wesentlichen dieselben, wie sie in dem Altsparergesetzentwurf aufgeführt worden sind. Da aber Mittel für die Berücksichtigung der neuen Schadensgruppen des § 325 im Gesetzentwurf nicht vorgesehen sind, ist gar nicht zu erkennen, woher derartige Mittel kommen sollten, wenn nach Verteilung der Lastenausgleichsmasse das Lastenausgleichsgesetz einmal fertig sein sollte. Wird also den Altsparern nicht jetzt eine entprechende Entschädigung zuerkannt, so würde die Bestimmung des § 325 eine Verschiebung der Erfüllung ihrer berechtigten Ansprüche auf den Sankt-Nimmerleins-Tag bedeuten. Der Paragraph ist daher in Wirklichkeit nur eine leere Vertröstung.
    Wenn ich zunächst auf die Einzelheiten des Gesetzentwurfs in großen Zügen kurz eingehen soll, so möchte ich erwähnen, daß eine Entschädigung nur für typische Sparanlagen gezahlt werden soll. Der Begriff selbst ist im Gesetz nicht näher definiert. Aber ich glaube, daß die Schwierigkeiten, die die Definition des Begriffs mit sich bringen könnte, in der Praxis nicht sehr groß sein werden; denn in der Bankpraxis werden Spareinlagen und andere Geldeinlagen sehr sorgfältig voneinander geschieden, so daß sich allzu große Schwierigkeiten aus der Begriffsbestimmung „Sparanlagen" in der Praxis nicht ergeben dürften.
    Als Stichtag ist der 1. Januar 1940 aufgeführt. Als typische Sparanlagen sind nicht nur die Einlagen bei Sparkassen anzusehen — also Anlagen, die überwiegend dinglich gesichert sind —. sondern auch Anlagen in Anleihen, soweit sie den Charakter einer Sparanlage haben. Nach unserem Vorschlag soll kein Unterschied gemacht werden, ob der Schuldner der Sparanlage eine dingliche Sicherung vorgenommen hat oder nicht.
    Die Entschädigung soll nur an natürliche Personen gezahlt werden, jedoch sollen Sozialfonds und Versorgungskassen wie natürliche Personen behandelt werden, da sie nur als Durchgangsstation anzusehen sind. Juristische Personen sparen nicht. Sparen heißt doch, Vorsorge treffen für zukünftige ungewisse Bedürfnisse einer natürlichen Person. Einen derartigen Vorgang bei einer juristischen Person kann man sich nicht vorstellen.
    Die Sparentwicklung, die im letzten Jahre eine stark rückläufige Tendenz hatte, beweist uns, daß wir unter allen Umständen etwas dafür tun müssen, daß der Spargedanke im deutschen Volk wachgehalten wird, wenn er nicht überhaupt erst wieder geweckt werden muß. Wenn wir im Januar des vorigen Jahres bei einem Sparüberschuß von 150 Millionen DM lagen und jetzt, wenn wir die Zinsgutschriften nicht berücksichtigen, bereits bei einem Auszahlungsüberschuß sind, so sehen wir
    daran, daß die Abhebungen die Einzahlungen übersteigen, so daß eine effektive Sparleistung nicht mehr zu erkennen ist. Nach der vorigen Inflation ist der Betrag der Spargutschriften nach der Aufwertung achtmal so hoch gewesen wie derjenige Betrag, der den einzelnen Sparkonten gutgeschrieben worden war. Damals haben die Sparer gesehen, daß es sich wieder lohnte zu sparen, und haben dann ein Vielfaches von dem zurückgelegt, was ihnen durch die Aufwertungsgesetzgebung zunächst zugesprochen worden war.
    Es kommt hinzu, daß durch die Entsparung — die wir nicht nur auf den typischen Sparkonten sehen, sondern der Entsparungsvorgang hat ja auch die Bankkonten ergriffen — zusätzlich Geld in den Geldkreislauf strömt und zusammen mit der erhöhten Geldumlaufsgeschwindigkeit eine zusätzliche Geldmenge und damit eine zusätzliche Kaufkraft auf dem Markt erscheint, die ganz wesentlich mit daran schuld ist, daß wir die Preisauftriebstendenzen in Deutschland in diesem Maße haben, wie wir sie tatsächlich vor uns sehen. Durch die Schaffung von Vertrauen bei den Sparern wird es uns also gleichzeitig gelingen, die übertriebenen Preisauftriebstendenzen zu dämpfen und eine Umkehr bzw. eine Mäßigung dieses Hineinströmens von Geld in den Konsumkreislauf zu erreichen.
    Die Berechtigung wird an eine weitere Bedingung geknüpft. Diese verlangt, daß der Sparer auch am Währungsstichtag noch Inhaber der Sparanlage gewesen sein muß. Die Rechtsnachfolge in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1940 und dem Währungsstichtag ist unschädlich, wenn der Rechtsnachfolger mit dem Rechtsvorgänger in gerader Linie verwandt ist.
    Wie sollen nun die Beträge hierfür aufgebracht werden? Dem einzelnen Altsparer ist die Entschädigung durch Einrichtung eines Guthabens bei einem in Betracht kommenden Sparinstitut zu geben. Dieses Guthaben bleibt zunächst bis auf die gleich zu erörternden Ausnahmefälle gesperrt. Zinsansprüche sollen erst vom 1. Januar 1953 an entstehen, und zwar deshalb, weil in den kommenden Jahren die Belastung des Lastenausgleichs-fonds besonders groß sein und sich ab 1953 ein gewisser Spielraum ergeben wird.
    Eine besondere Ungerechtigkeit für die Altsparer bestand darin, daß die Kopfbeträge angerechnet worden sind. Diese Anrechnung der Kopfbeträge hat eine Fülle von Klein- und Kleinstkonten und damit von potentiellen Sparern zum Verschwinden gebracht. Diese Ungerechtigkeit muß beseitigt werden, selbst wenn damit außerordentlich viel Arbeit verbunden ist. Es sind rund sechs Millionen derartige Altsparkonten gestrichen worden.
    Die Entschädigung ist einheitlich auf 20 % vorgesehen. Das entspricht auch dem Umstellungssatz, wie er im Umstellungsgesetz unter Hinzurechnung der Schattenquote ursprünglich vorgesehen war. Da durch das Umstellungsgesetz die Ansprüche in verschiedenem Maßstab zusammengelegt worden sind, muß der Entschädigungssatz je nach der Art der erfolgten Umstellung verschieden sein, um dann einheitlich den Plafond von 20 % zu erreichen.
    Von besonderer Bedeutung sind die Bestimmungen über die Freigabe der Entschädigung; denn letzten Endes will der Sparer außer den Zinsen irgend etwas auch mit dem Sparguthaben anfangen können. Eine Freigabe soll zunächst dann erfolgen, wenn die Gutschriftsbeträge vom Sparer wiederum langfristig angelegt werden. In diesem


    (Dr. Bertram, Falle wird durch die Umwandlung der Gutschrift von dem Aufwertungskonto — um es mal so zu bezeichnen — auf ein langfristiges Anlagekonto der Geldmarkt überhaupt nicht berührt. Dann soll weiterhin eine Freigabe erfolgen, wenn der Altsparer seinerseits wieder zu neuem Sparen übergeht. Das ist ja einer der Hauptzwecke dieses Gesetzes. Wenn der Altsparer — sagen wir — hundert Mark neu spart, soll aus dem Altsparguthaben ein bestimmter Prozentsatz, beispielsweise 30 %, gutgeschrieben werden; und über diese 30 % könnte er dann frei verfügen. Das ist ohne weiteres möglich, weil die Gesamtsumme des Gewinns für den Kapitalmarkt die Auszahlungsverpflichtungen aus der Prämie für die Altsparguthaben übersteigen wird. In Härtefällen ist weiter eine Freigabe auf Antrag vorgesehen. Daß die Härtefälle im einzelnen nicht zentral überprüft werden können, ist selbstverständlich. Es müßte deshalb vielleicht so vorgegangen werden, daß bestimmte Globalsummen den Soforthilfeämtern oder den sonstigen Verwaltungsstellen übertragen und daß dann aus diesen Globalsummen die Härtefälle berücksichtigt würden. Die Aufbringung der Mittel geschieht nach folgenden Gedanken. Die Inanspruchnahme der Staatsgrundschulden zugunsten des Lastenausgleichs stellt eine Inanspruchnahme dieser Vermögensteile über das Maß des allgemeinen Lastenausgleichs hinaus dar. Wenn man den Standpunkt vertritt, daß allen Geldschuldnern ihre Schulden zu 90 % durch die Währungsreform gestrichen worden sind und ihr Vermögen insgesamt nur zu 50 % belastet werden soll, so liegt zu Lasten der Schuldner eine Überbeanspruchung von 40 % vor. Oder wenn man einen Gedanken verfolgt, der wiederholt auch von Hypothekenbanken vertreten worden ist, daß die dinglich gesicherten Forderungen wirtschaftlich wie Sachwerte zu behandeln seien, dann würde eine Überinanspruchnahme von 40 % beim Gläubiger vorliegen. In jedem Fall ist die 90%ige Inanspruchnahme durch die Hypothekengewinnabgabe des Lastenausgleichsgesetzes eine 40%ige Überinanspruchnahme gegenüber dem allgemeinen Satz von 50 %, den das Lastenausgleichsgesetz vorsieht. Hier soll auf Grund unseres Gesetzentwurfs dadurch eine Korrektur herbeigeführt werden, daß die 40%ige Überinanspruchnahme zugunsten der Altsparkontenaufwertung in Anspruch genommen wird. Dies rechtfertigt sich aus der Erwägung, daß die Gläubiger der dinglich gesicherten Forderungen durchweg öffentliche Kassen sind, deren Gläubiger wieder die Altsparer sind. Damit wird auch derjenige Schuldner begünstigt, der Sparer war, während derjenige, der nur Sachwerte erworben hatte, sich nicht beklagen kann; denn er steht sich nicht schlechter, als er sich ohne die Währungsreform gestanden hätte. Die gesamte aufzuwendende Summe beträgt nach den Berechnungen der Regierung 4,51 Milliarden DM. ohne Berücksichtigung der Ansprüche der Vertriebenen. Wenn man davon ausgeht, daß insgesamt 13 Milliarden Umstellungsgrundschulden zur Verfügung stehen, von denen vielleicht 10 oder 11 Milliarden noch vollwertig sind, so würden sich bei Ausführung dieses Gesetzes die zur Verfügung stehenden Mittel und die Verpflichtungen des Bundes in etwa die Waage halten. Die Zinsverpflichtungen würden bei einer vorgeschlagenen Verzinsung von 4 % zuzüglich 1/2 % für Verwaltungskosten unter Berücksichtigung etwaiger Einsparungen 150 Millionen DM betragen. Hierzu treten noch die Belastungen aus der Vergütung für Heimatvertriebene, die eine Kapitalbelastung von rund einer Milliarde und Zinsverpflichtungen von rund 45 Millionen jährlich ergeben würden. Die von verschiedenen Seiten vorgeschlagene Beschränkung der Altsparkontenaufwertung auf dinglich gesicherte Forderungen vermischt in unzulässiger Weise wirtschaftliche und rechtliche Gesichtspunkte; denn entweder sind die ehemaligen Reichsmarkforderungen ein Vermögensbestandteil, dann sind sie unter dem Oberbegriff Vermögen dasselbe wie Sachvermögen; oder aber, wenn man die Sache nur rechtlich besieht, dann sind Forderungsrechte etwas anderes als Eigentumsrechte, und ob die Forderungsrechte dinglich gesichert sind oder nicht, ändert ihren Charakter als Forderungsrechte nicht. Man kann deshalb nicht etwa sagen, nur dinglich gesicherte Forderungsrechte dürften aufgewertet werden, während Anleihen, Reichstitel usw. nicht aufgewertet werden sollen. Die Entschädigung für Heimatvertriebene wird insofern auf technische Schwierigkeiten stoßen, als die wenigsten in der Lage sind, ihre Ansprüche durch Sparbücher und dergleichen nachzuweisen. Wir haben vorgeschlagen, daß ein bestimmter Sparbetrag für das ganze Bundesgebiet pro Kopf des einzelnen Heimatvertriebenen als Grundlage der Entschädigung vorzusehen ist. Ich möchte mit einigen grundsätzlichen Bemerkungen schließen. Zum Vermögensbegriff gehören im weiteren Sinne Sachenrechte ebenso wie Forderungsrechte. Da es die Hauptaufgabe eines gerechten Lastenausgleichs sein muß, Vermögenserhaltung und Vermögensverminderung durch Kriegsschäden auszugleichen, ist die Herausnahme eines einzelnen Vermögensbestandteils aus dem allgemeinen Lastenausgleich ein vollkommen willkürlicher und durch keinerlei rechtliche Erwägungen gestützter Akt. Die Anlage beim Staat als Schuldner von Forderungsrechten muß ebenso sicher sein wie die Anlage in Sachwerten. Es ist ein Gebot der Redlichkeit, Verpflichtungen, die der Staat eingeht, ebenso einzuhalten, wie es für Sachwerte eine unmittelbare Sicherheit gibt. Die Bundesrepublik ist Rechtsnachfolger des alten Deutschen Reiches, wenn uns auch zur Zeit nicht das gesamte frühere Staatsgebiet unterstellt ist. Es ist selbstverständlich, daß wir leichtfertig eingegangene Schuldverpflichtungen des früheren Reiches nicht voll ausgleichen können; aber wenn man bedenkt, daß der Stichtag der 1. Januar 1940 ist und daß der Aufwertungsbetrag nur 20 % sein soll, so wird man zugeben müssen. daß insofern die Unterschrift auch des früheren Reiches honoriert werden muß. Eine innere Rechtfertigung dafür, daß der Sachwertbesitzer besser gestellt werden soll als der Geldwertbesitzer, kann von uns nicht anerkannt werden. Im Gegenteil! Das Versprechen des Staates müßte. da es doch von der Gesamtheit aller Bürger gedeckt wird, wertvoller als nur eine Sachdeckung sein. „Ein Mann — ein Wort" gilt im Privatleben als selbstverständlich; das gilt aber auch als moralische Forderung für den Staat, und wir müssen dafür sorgen, daß das Gebot der Vertragstreue auch von dem Staat anerkannt wird. Das ist der Hauptgrund, warum wir diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Als Partei des Rechtes wollen wir der Idee des Rechtes hiermit zum Siege verhelfen. Wir sind nicht der Ansicht, daß wir damit irgendeinen Interessenstandpunkt vertreten. Durch die Sperrung der Gutschrift ist verhindert, daß der Geldumlauf erhöht werden kann. Eine Beeinflussung der Preisbewegung im günstigen Sinne ist zu erwarten. Die Anerkennung des Rechtsanspruchs der alten Reichsmark-Gläubiger wird — daran zweifle ich keinen Augenblick viele Altsparer veranlassen, die Flucht aus dem Geld zu unterlassen und wieder neu zu sparen. Die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes wird durch diesen Akt der Gerechtigkeit günstig beeinflußt werden. Daß durch dieses Gesetz die besonders schwierige Frage der Geldvermögensbehandlung im endgültigen Lastenausgleichsgesetzentwurf erleichtert wird, ist klar. Ohne eine Altsparerkontenaufwertung lassen sich aber vor allem soziale Härten im Lastenausgleichsgesetz nicht vermeiden. Der Streit zwischen sogenannter sozialer und quotaler Gestaltung des Lastenausgleichsgesetzes wird durch die Altsparkontenaufwertung viel von seiner Schärfe verlieren. Durch die Fortführung der Zahlung einer Rente ähnlich wie beim Soforthilfegesetz einerseits — und der Lastenausgleichsausschuß war sich ja darüber einig, daß keine bloße Zusatzrente, sondern eine Vollrente gezahlt werden soll — und die Aufwertung der Altspareinlagen andererseits wird den alten und nicht mehr arbeitenden Menschen die Möglichkeit einer Sicherung ihres Lebensabends gegeben und die. Rücksichtslosigkeit, mit der die bisherige Regelung das Vertrauen dieses Personenkreises enttäuscht hatte, wiedergutgemacht. Fiskalische Gesichtspunkte dürfen demgegenüber keine Rolle spielen, wenn es sich um Fragen von Recht und Gerechtigkeit handelt. Dies ist nach unserer Ansicht der Kernpunkt des vorliegenden Gesetzes: Gerechtigkeit für diejenigen, die im Vertrauen auf die in jedem Geldzeichen verkörperten Versprechungen des Staates gespart haben. Für die Aussprache zu dem vorliegenden Gesetzentwurf hat der Ältestenrat eine Gesamtredezeit von 90 Minuten vorgesehen. Ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Besold. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Bayernpartei begrüßt den von der Fraktion des Zentrums eingereichten Initiativgesetzentwurf, weil der Bundestag damit erneut die Frage der Auswertung der Altspargu haben behandeln muß. Sie wissen ja, daß die Fraktion der Bayernpartei gleich zu Beginn der Arbeiten des Bundestages, bereits am 7. Oktober 1949, einen Antrag auf Aufwertung des Kapitals der Altsparer gestellt hat. Dieser Antrag ist bis heute noch nicht zur Entscheidung gekommen. Weiterhin wurde dann im Juli 1950 eine Interpellation der Bayernpartei und des Zentrums sowie der Gruppe der Deutschen Reichspartei im Bundestag eingebracht, die wiederum kein Ergebnis gezeitigt hat. In dem Brief des Bundesfinanzministeriums vom 28. Juni 1950 wurde dann zur Frage der Aufwertung der Altsparguthaben gesagt, daß sie im Lastenausgleich gelöst werden sollte. Es sind somit fast 1/2 Jahre seit der Antragstellung der Bayernpartei verflossen, ohne daß das Problem der Aufwertung der Altsparguthaben durch den Bundestag irgendwie zu einer endgültigen Lösung geführt wurde. Wenn man diese lange Zeit seit Stellung des Antrages der Bayernpartei bis zum heutigen Tage rückblickend übersieht und auf der andern Seite jetzt die Regierungserklärung vorn 20. September 1949 zum Altsparproblem berücksichtigt, so ist der Bundestag nun doch verpflichtet, dieses Problem endgültig zu lösen. Denn damals hat der Bundeskanzler erklärt, daß die alsbaldige Durchführung einer Altsparerentschädigung eine staatspolitische Forderung ersten Ranges ist. Im Volk wurde diese Erklärung der Bundesregierung als ein Versprechen aufgenommen. Diesem Versprechen ist bis heute noch nicht stattgegeben worden. Wir glauben auch, daß jetzt der Zeitpunkt der Regelung der Rechte der Altsparer gegeben ist, da zwischen der Entschädigung der Altsparer und dem Lastenausgleich unter allen Umständen organische Zusammenhänge bestehen. Es muß immer wieder betont werden, daß die Altsparerentschädigung eine Forderung der Gerechtigkeit und eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit ist; eine Forderung des Rechts, weil die Währungsumstellung vom 20. Juni 1948 nicht nur soziale Härten verursacht hat durch Gleichstellung von entwertetem Umlaufgeld und in guter Währung angesammelten Ersparnissen, von Scheinvermögen und real gedecktem Vermögen —, sondern sich auch mit dem Recht durch Nichtbeachtung von Rechtsgarantien und Grundsätzen von Treu und Glauben in offenen Widerspruch gesetzt hat. Wenn wir die Auswirkungen des Lastenausgleichs und die des Währungsgesetzes in einem krassen Fall gegenüberstellen, so ist folgendes gegeben: daß ein dinglich gesicherter Hypothekengläubiger durch die Währungsgesetze 90 % seiner Ersparnisse verloren hat, während z. B. ein Hauseigentümer, der vielleicht durch diese Hypotheken sein Haus erst erstellen konnte, durch den Lastenausgleich nunmehr mit einer Rente nur aus dem halben Einheitswert in Anspruch genommen werden soll. Das verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Gleichbehandlung der Staatsbürger. Genau so wie bei den Hypothekengläubigern ist es auch bei den Inhabern von Pfandbriefen und hypothekengesicherten Industrieobligationen. Durch die Währungsgesetze, die ja auch im Gegensatz zu dem Homburger Plan stehen, wird zweifellos der Rechtsstaatsgedanke erschüttert. Es widerspricht einfach dem Rechtsempfinden und der Billigkeit, daß das Vermögen der echten Sparguthaben zu 90 %, andere Vermögen dagegen nur mit 50 % zum Lastenausgleich herangezogen werden. Der Lastenausgleichsfonds ist also insoweit ungerechtfertigt bereichert, und die Altsparer haben daher einen Bereinigungsanspruch an ihn. Wenn hier nicht gleiches Recht für alle geschaffen wird und wenn hier nicht diese Divergenzen ausgeschaltet werden, so wird der Eigentumsbegriff einfach bolschewisiert. Die Altsparerentschädigung ist aber auch eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit. Wir haben aus den zahllosen Zuschriften der Bevölkerung, die wir seit der Stellung des Aufwertungsantrags für die Altsparguthaben bekommen haben, erkennen müssen, daß die Erbitterung über das erlittene Währungsunrecht und das Mißtrauen in die Rechtlichkeit des Staates in unserem Volk sehr weit verbreitet sind. Die Folgen davon sind, daß sich die Spargewohnheiten grundlegend geändert haben. Es wird mehr verbraucht, als notwendig ist. Die Spartätigkeit konzentriert sich auf Beschaffung von Sachgütern. Ungesunde und absolut nicht sinnvolle Auswirkung der Selbstfinanzierung ist festzustellen. Die Verkümmerung des Wertpapiermarktes ist ebenfalls gegeben. An die Stelle der Finanzierung aus Kapitalmarktmitteln ist in den Bereichen, wo Selbstfinanzierung eine geringe Rolle spielt, so besonders im Wohnungsbau, in größtem Ausmaß die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln getreten. Ich darf hier aus einer Schrift kurz folgendes verlesen: Von den sämtlichen Ausleihungen der Bodenkreditund Kommunalkreditinstitute für den Wohnungsbau sind nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes per 30. September 1950 nur 23 % aus den Wertpapieremissionen dieser Institute finanziert worden, während 77 % aus ERP-Mitteln und öffentlichen Mitteln des Bundes und der Länder stammten. Da mit einem ganz erheblichen Rückgang der öffentlichen Mittel gerechnet werden muß, ist die Finanzierung des Wohnungsbaues in Gefahr, weil die Kapitalmarktbildung durch die Mißachtung der Aufwertungsansprüche zurückgedämmt worden ist. Die Aufwertung ist weiter zuvörderst auch ein psychologisches Problem, insoweit die Wiederherstellung des Vertrauens in die Rechtlichkeit des Staates wieder zu erringen ist. Es ist ja schon darauf hingewiesen worden, welche Auswirkungen gerade das Aufwertungsgesetz im Jahre 1925 gehabt hat, wo die Spartätigkeit in kürzester Zeit um das Achtfache zugenommen hat. Meine Damen und Herren! Letzten Endes möchte ich Sie darauf hinweisen, daß die Sparer doch der beste und staatsfreundlichste Teil der Bevölkerung sind und daß deren berechtigte Ansprüche nun endlich auch in die Tat umgesetzt werden müssen. Es ist beachtenswert, daß dieser Teil unserer Bevölkerung, der so schwer geschädigt worden ist, bisher wirklich Geduld gezeigt hat, während er vielleicht mehr Anlaß gehabt hätte, auf die Straße zu gehen, um sein Recht dem Bundestag gegenüber in Erinnerung zu bringen, —Vizepräsident Dr. Schäfer: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen! — als die Demonstranten einer anderen geschädigten Gruppe, deren Auftreten besser nicht geschehen wäre. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Gülich. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor einigen Wochen schrieb mir ein 82jähriger Rentner, daß er mich bitte, ihm in seiner Angelegenheit behilflich zu sein, nachdem er Dutzende von Briefen an die zuständigen Behörden, auch an das Bundesfinanzministerium, gerichtet hatte. Ich fuhr unangemeldet zu ihm hin und fand ihn, den 82jährigen, mit der 80jährigen Frau in einem kalten Zimmer; er ist Hausbesitzer, sein ganzes Haus ist mit Flüchtlingen überbelegt. Er gab mir nun Einblick in die Korrespondenz, die er mit den verschiedenen Stellen geführt hat. Er soll, da er Hausbesitzer ist, zur Soforthilfe herangezogen werden. Das Mieteinkommen beträgt 57 DM monatlich, wovon die Unterhaltung des Hauses zu bestreiten ist. Er ist einer der Altsparer, die im ersten Weltkriege Kriegsanleihe — 200 000 Mark — gezeichnet haben, welche dann in Vorzugsrente umgewandelt und durch § 14 des Umstellungsgesetzes annulliert worden ist. Seitdem ist der Rentner Kruse wie zahllose andere vollständig ohne Einkommen und bitterer Not preisgegeben. Man muß sich diese Dinge am einzelnen Schicksal klarmachen; erst dann begreift man sie. Ich habe wenige Tage danach mit dem Herrn Bundesfinanzminister Schäffer über dieses Problem gesprochen, der dann die Bundesschuldenverwaltung angewiesen hat, mir die Unterlagen über den Gesamtkomplex der Vorzugsrenteninhaber zu geben. Von diesen Vorzugsrentnern gab es am 1. Oktober 1944 noch um 270 000 Personen, am 1. Dezember 1950 aber nur noch um 27 000, im Durchschnittsalter von 71 Jahren, mit einem Gesamtrentenjahresbetrag von 4,7 Millionen D-Mark. Da sich bisher nicht alle gemeldet haben und noch laufend Anträge eingehen, ist damit zu rechnen, daß sich diese Zahl noch erhöht. Auf der andern Seite wird die Zahl der in Frage kommenden Personen wegen ihres schon hohen Lebensalters immer geringer. Im Amtsdeutsch der Bundesschuldenverwaltung heißt das so ich darf mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten den Satz zitieren —: Bei dem hohen Durchschnittsalter der Vorzugsrentengläubiger ist die laufende Verringerung des Rentenbestandes infolge des Erlöschen von Vorzugsrenten durch den Tod von Rentengläubigern erheblich. Die Vorzugsrentnetfrage ist eine der Fragen der Altsparer, jener Kategorie von Menschen, die im Vertrauen auf den Staat ihre Ersparnisse dem Staat zur Verfügung gestellt haben und denen der Staat eine bescheidene Rente bis an das Lebensende versprochen hat. Die Enttäuschung in diesen Kreisen ist deshalb ungemein, die Verbitterung gegenüber dem Staat überaus groß, denn diese Menschen leben wirklich, wie schon gesagt, in bitterer Not, von der sich nur wenige eine Vorstellung machen können. Es ist also einmal ein soziales Problem, das hier gelöst werden muß, und es ist zum anderen auch ein politisch-ethisches Problem und psychologisches Problem. Denn das Vertrauen dieser Alten in den Staat ist erschüttert, und das Mißtrauen, von dem sie beseelt sind, geben sie an die folgende Generation weiter. Daß die Bundesregierung das Problem erkannt hatte, wurde schon vom Kollegen Dr. Bertram und vom Kollegen Dr. Besold erwähnt. In der Regierungserklärung wurde ganz deutlich gesagt: Es ist notwendig, den Altsparern das Vertrauen zur staatlichen Gesetzgebung wiederzugeben. Das scheint mir — sagte der Herr Bundeskanzler — eine staatspolitische Forderung ersten Ranges zu sein. Die von den Alliierten erlassene Währungsreform enthält vermeidbare soziale Härten, insbesondere in der Behandlung der Altsparer aller Art. Die Frage, in welchem Umfange diese Mängel beseitigt werden können, bedarf einer beschleunigten Prüfung und Erledigung. So hieß es wörtlich in der Regierungserklärung. Es ist einfach nicht zu verstehen, daß die Regierung so lange gezögert hat, bis sie an die Erledigung dieses Problems heranging, d. h. sie hat bisher immer noch gezögert; es ist ja der Initiative der Fraktion des Zentrums zu verdanken, daß wir uns heute im Bundestag mit dieser Angelegenheit beschäftigen. Mir sind die Argumente, die für und wider eine solche Regelung des Altsparerproblems sprechen, bekannt. Aber ich meine, es handelt sich hier um ein rechtliches Problem, das man nicht nach finanzpolitischen Gesichtspunkten lösen kann. Die Altsparer empfinden den Rechtsanspruch und können deshalb nicht begreifen, daß man ihnen mit Kassierermiene sagt, die Kasse sei leer. Wer einen Rechtsanspruch hat, kann sich mit diesem Argument nicht abspeisen lassen. Dazu darf kritisch eingewendet werden, daß die Regierung, die sich in ihrer Regierungserklärung so klar zur Lösung dieses Problems bekannte, auf der anderen Seite doch eine großbesitzund großeinkommensfreundliche Haltung gezeigt hat, die gerade wiederum der ganzen großen Schicht der Altsparer mißfällt. — Sie schütteln mit dem Kopf, Herr Kollege Kunze, aber mein Freund Dr. Koch hat neulich bei der Behandlung des Mineralölsteuergesetzes, ohne Widerspruch von der Regierungsbank zu finden, darauf hingewiesen, daß allein durch die kleine Einkommensteuerreform 50 000 Beziehern großer Einkommen im Jahre 1950 im Durchschnitt je 10 000 DM geschenkt wurden, das sind 500 Millionen DM Mindereinnahmen, die zweckmäßigerweise nicht den Wohlhabenderen hätten geschenkt werden sollen, sondern denen, die sich in bitterer Not befinden. Wenn in unserem Volke in gewissen Schichten nicht ein so großer Luxus getrieben würde — im wesentlichen auf der Basis der sogenannten betriebsnotwendigen Ausgaben, der unerhörten Spesenwirtschaft —, dann würde die Unzufriedenheit in den Kreisen der Geschädigten nicht so groß sein, wie sie heute notwendigerweise ist. Ich kann in der kurzen Zeit, die mir zu Verfügung steht, nicht die Paragraphen des ganzen Gesetzes im einzelnen behandeln; das ist auch nicht die Aufgabe bei einer ersten Lesung. Aber ich glaube, es ist auch schon durch die bisherigen Darlegungen klargeworden, daß dieses gesamte Altsparerproblem — und das möchte ich unterstreichen — zum großen Aufgabengebiet des Lastenausgleichs gehört. In § 325 des Lastenausgleichsgesetzes sind die Dinge nicht so angesprochen worden, wie die Altsparer glauben beanspruchen zu können. Es kommt also darauf an, daß wir dieses Gesetz jetzt in den Ausschüssen behandeln, und ich glaube, es wird notwendig sein, daß wir beim Altsparergesetz demselben sozialen Gesichtspunkt Rechnung tragen sollten, unter dem von meinen Freunden der Lastenausgleich betrachtet wird. Ich stelle angesichts der Gesamtarmut der öffentlichen Hand die Frage — ich will sie nicht beantworten —, ob es möglich sein wird, wirklich die Altsparer schlechthin zu entschädigen, oder ob es nicht notwendig sein wird, so wie wir uns das im Lastenausgleich vorstellen, nach sozialen Gesichtspunkten zu entschädigen und von einem gewissen Alter ab, so daß also auch diejenigen, die sich inzwischen neue Vermögen erworben haben, nicht unter die Altspareraufwertung fallen würden. — Ich habe das Problem nur ganz oberflächlich angeschnitten; es wird im Ausschuß vertieft werden müssen. Die Bundesrepublik, sagte Herr Dr. Bertram, sei die Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches. Wir sind eigentlich, glaube ich, ganz übereinstimmend anderer Auffassung, indem wir die Identität von Reich und Bund behaupten, des Bundes, der lediglich in neuen Formen den alten Staat neu organisiert. So bekennen wir uns selbstverständlich zu der vollen Verpflichtung. Die Möglichkeiten der Lösung der Frage müssen im einzelnen erörtert werden. per Komplex ist mit vielen Problemen beladen, so daß er jetzt an dieser Stelle keine vertiefte Erörterung erfahren kann. Nach den Darlegungen, die ich von der sozialen Seite her gemacht habe, scheint es mir notwendig, daß der Altsparergesetzentwurf federführend von dem Ausschuß für den Lastenausgleich behandelt wird, nachdem dort die eingearbeiteten Experten sitzen, die das Gesamtproblem kennen. Ich stelle deshalb den Antrag, den Gesetzentwurf des Zentrums, für den der Bundestag dem Zentrum meines Erachtens Dank schuldet, an den Ausschuß für den Lastenausgleich zu überweisen, der dann seinerseits die Sachverständigen aus dem Ausschuß für Geld und Kredit zur Bearbeitung des Gesetzentwurfs hinzuziehen soll. Das Wort hat Herr Abgeordneter Kunze. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe namens meiner Fraktion am 31. Januar bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs über einen Lastenausgleich ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Frage der Altsparer eine Lösung finden müsse und daß wir uns im Ausschuß für den Lastenausgleich sehr intensiv, sehr gründlich mit dieser Frage befassen müßten. Es ist ja nicht so, als ob die Regierung in dieser Angelegenheit nur gesprochen hätte, sondern es ist von seiten der Regierung auch einiges geschehen. Erlauben Sie mir, darauf hinzuweisen, daß bereits im Juni 1949 im Zusammenhang mit der damals im Ausschuß für Geld und Kredit behandelten Drucksache Nr. 84 — Antrag der Bayernpartei betreffend Aufwertung des Kapitals der Altsparer — ein Referentenentwurf zum Altsparergesetz ausgearbeitet worden ist, der wesentlich das enthält, was die Vorlage des Zentrums heute bringt. Der Antrag des Zentrums enthält 75 % des Wortlauts dieses Referentenentwurfs des Ministeriums. Das ist kein Vorwurf; im Gegenteil, es wird uns hier der Weg gezeigt, wie wir uns mit dieser Materie wahrscheinlich zweckmäßig unter Bezugnahme auf die Vorarbeiten der Regierung im Ausschuß für den Lastenausgleich zu beschäftigen haben. Ich möchte nur Mißdeutungen verhindern, wie sie in der Vergangenheit aufgetreten sind, als seien die Regierung und auch dieses Hohe Haus gar nicht tätig gewesen. Denn als diese Dinge unter Einbeziehung dieses Referentenentwurfs im Ausschuß für Geld und Kredit behandelt wurden, da hat der Vorsitzende dieses Ausschusses — das war am 10. Juli 1950 — mir als dem Vorsitzenden des Ausschusses für den Lastenausgleich offiziell mitgeteilt: Der Ausschuß für Geld und Kredit hat in den Beratungen über den ihm vorliegenden Antrag der Bayernpartei betreffend Aufwertung des Kapitals der Altsparer und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesfinanzministers vom 3. Juli, die beigefügt ist, sich gegen eine Stimme außerstande gesehen, einer Erledigung des Antrags durch eine geldschöpferische Form ohne Zusammenhang mit der Regelung des Lastenausgleichs näherzutreten; er bittet deshalb den Ausschuß für den Lastenausgleich, nach Vorliegen der Lastenausgleichsentwürfe den Ausschuß für Geld und Kredit an den Beratungen über diese Frage zu beteiligen. Ich glaube, daß man für die Geschichte dieser Materie und ihre Behandlung abschließend feststellen darf: die Regierung hat sich mit der Frage positiv beschäftigt, eine Fraktion dieses Hohen Hauses hat sich damit befaßt, der von diesem Hohen Hause eingesetzte zuständige Ausschuß hat sich ebenfalls damit befaßt, und es ist übereinstimmend festgestellt worden, daß wir die Altsparerfrage nicht ohne Zusammenhang mit dem allgemeinen Lastenausgleich lösen können. Jetzt ist die Stunde gekommen — darüber waren sich die Sprecher aller Fraktionen dieses Hauses am 31. Januar einig —, daß wir im Ausschuß für den Lastenausgleich dieses Material nunmehr im einzelnen bearbeiten. Erlauben Sie mir, meine Damen und Herren, darauf zu verzichten, jetzt im einzelnen auf die Materie einzugehen, zumal schon eine Fülle von Dingen, die ich selbst genau so gut hätte sagen können, von dem Kollegen Bertram bei der Begründung dieses Antrages angeführt worden sind. Ich darf nur noch auf ein paar Gesichtspunkte hinweisen, von denen wir uns im Ausschuß bei unseren Beratungen leiten lassen sollen und müssen. Es scheint uns grundsätzlich eine sehr ernsthaft zu prüfende Frage, ob dieses Problem allein im Lastenausgleich aus Mitteln des Lastenausgleiches gelöst werden kann. Ich erkläre ausdrücklich, um jedem Mißverständnis oder jeder Mißdeutung zu begegnen: damit soll nicht in Zweifel gezogen werden, daß wir uns die letzte Mühe geben müssen und wollen, die Frage zu lösen. Aber das ist eine der wichtigsten Fragen. Es wurde mir in diesen Tagen von jemandem gesagt, das sei eine Frage, die gar nicht in den Lastenausgleich gehöre, sondern mit der Geldreform zu tun habe und nur mit einer Wiedergutmachung von Versäumnissen der Währungsreform zu lösen sei. Ich habe geantwortet, ob denn wohl zwischen den folgenden beiden Fällen ein Unterschied festgestellt werden könne und vom Volk verstanden würde. Auf der einen Seite sitzt eine Frau oder ein altes Ehepaar, das sein Leben lang Geld gespart hat, um bei Erwerbsunfähigkeit im Alter davon zu leben. Das Geld liegt auf der Sparkasse, und man sagt zu diesem Ehepaar: die Währungsreform hat dir das leider alles genommen; du mußt dich jetzt auf Grund dieses Währungsschadens mit einer Rente von 24 Mark zufriedengeben. Im übrigen geh doch bitte zum Wohlfahrtsamt! — Auf der anderen Seite steht jemand, der etwas „weiser und klüger" gehandelt und sich Grundbesitz gekauft hat. Dieser versucht nun, aus den Erträgnissen seines Grundbesitzes zu leben. Dem ersten sagt man: „Du kriegst deine 24 Mark", und dem anderen läßt man den Ertrag seines Besitztums. Beide Parteien, von denen ich jetzt im Beispiel sprach, fühlen sich gleich geschädigt, und diesem natürlichen Empfinden haben wir Rechnung zu tragen. Darum können und wollen wir diese Gesetzesberatung nicht vom Lastenausgleich lösen, obwohl selbstverständlich, wie ich sagte, eine Fülle von Schwierigkeiten vorhanden sind. Mein Herr Vorredner hat schon auf die soziale Problematik hingewiesen. Von dem Vertreter des Zentrums ist angedeutet worden, daß man die juristischen Personen in diesem Entwurf ausgelassen habe. Das entspricht dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Es ist ebenfalls aus dem letzten Entwurf des Finanzministeriums, der vor kurzem herausgekommen ist — hinzugesetzt worden, daß man die Sozialfonds, also bestimmte Sparbeträge, die nicht in Privathand gewesen sind, deren Erträgnisse aber — um den Ausdruck zu gebrauchen — den kleinen Leuten, den Bedürftigen zugute kommen, mit einbeziehen 1 wolle. Wir werden auch die Frage zu prüfen haben, ob die großen Pensionskassen hier in dem Zusammenhang ausgespart werden können, wenn sie zufällig — seien es Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder seien es zweckgebundene Fonds — bei dem betreffenden Unternehmen erhalten geblieben sind. Ich erinnere Sie an die Millionenfonds von Reserven der gemeinnützigen, mildtätigen kirchlichen Einrichtungen, die alle durch die Währungsreform vernichtet worden sind. Kurzum, ich deute damit nur an, wie weit dieser Fragenkreis reicht, und wie schwer es sein wird, hier zu einer Lösung zu kommen. Aber ich glaube, es ist von großer Wichtigkeit, daß wir diese Dinge, wie schon einmal gesagt, mit dem Lastenausgleich zusammen beraten. Ich stimme dem Antrag des Sprechers der sozialdemokratischen Fraktion zu, daß der Ausschuß für den Lastenausgleich dann die Spezialisten anderer Ausschüsse — das können auch Spezialisten aus dem Ausschuß für Finanzund Steuerfragen sein, darüber sind wir ja einig, Herr Kollege Gülich — hinzuzieht, damit etwas Vernünftiges dabei herauskommt. Ich bin froh, daß ich der grundsätzlichen Darstellung des Sprechers des Zentrums folgen kann, und möchte getreu meinem alten Prinzip, Wiederholungen zu vermeiden, jetzt schließen, auch wenn die Redezeit einmal nicht ausgenutzt sein sollte. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Nöll von der Nahmer. Meine Damen und Herren! Mein verehrter „doppelter" Kollege Herr Professor Gülich hat ganz recht gehabt: Man kann das diesem Gesetzentwurf zugrunde liegende Problem nur angehen, wenn man an die Millionen Mitbürger denkt, die nicht allein an ihrem materiellen Schicksal verzweifelt sind, sondern die vor allen Dingen auch den Glauben an die Gerechtigkeit verloren haben. Die materielle Not dieser enterbten und enteigneten Sparerschichten ist nicht weniger groß und uns bedrückend als dieses verlorene Rechtsgefühl. Es muß immer wieder vor der Welt, die uns glaubt diffamieren zu können, gesagt werden: Kein Deutscher trägt die Verantwortung für die unmögliche Währungsreform. Allein die Reichsschuld ist von 30 Milliarden im Jahre 1939 bis zum Mai 1945 auf 380 Millarden gestiegen. Was bedeutet diese Steigerung? Man kann doch immer nur Schulden machen, wenn man auf der anderen Seite jemand findet, der die nötigen Mittel hat, um zu pumpen. Selbstverständlich ist die zusätzliche Geldschöpfung nicht so groß gewesen, wie es nach diesen Zahlen der Fall zu sein scheint. Auch Sachvermögen wurde während des Krieges aufgelöst und in Geldkapital umgewandelt. Aber es bleibt doch immer wieder die eine Tatsache bestehen: in der Zeit von 1939 bis zur Währungsreform ist in großem Umfang Geldkapital gebildet worden. Es widerspricht jedem Gerechtigkeitsgefühl, wenn es dabei sein Bewenden haben soll, daß dieses leicht verdiente Geld — verdient in der Zeit der Not und des Blutopfers von Hunderttausenden unserer Mitbürger — — (Abg. Baur [Augsburg] : Die Hortung nicht vergessen!)


    (Dr. Bertram)


    (Beifall beim Zentrum.)