Rede von
Dr.
Ludwig
Erhard
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage nach der Verwendung der 20-Millionen-Bundesausfallbürgschaft beantworte ich dahin:
Der Bürgschaftsausschuß hat unter Berücksichtigung der vorstehend dargelegten Grundsätze bisher Bürgschaften und Zusagen für 27 Filme erteilt; er hat 3 Anträge abgelehnt, weitere 5 Anträge können wegen Nichterfüllung von Auflagen als zurückgezogen betrachtet werden.
Was die Höhe der Kredite anlangt, so beläuft sich das Obligo des Bundes aus der Bürgschaft zur Zeit bei Gesamtproduktionskosten der 27 Filme in Höhe von 20,1 Millionen DM auf 6,7 Millionen DM. Erläuternd sei hierzu bemerkt, daß der Bund gemäß den Verfahrensvorschriften grundsätzlich die Bürgschaft für die letzten 35 % der anerkannten Herstellungskosten des Films übernimmt, soweit sich nicht im Einzelfall der Produzent am Risiko beteiligt. Die Gesamtbeteiligung der Produzenten an den bisher verbürgten Filmen beträgt insgesamt 2 Millionen DM.
Die Frage, für welche Filmvorhaben die Bürgschaft übernommen worden ist, ist dahin zu beantworten: Der Bürgschaftsausschuß hat in seiner Sitzung am 21. 9. 1950 auf Wunsch der Produzenten und aus Wettbewerbsgründen beschlossen, der Öffentlichkeit keine Angaben über die einzelnen in Bürgschaft genommenen Filmvorhaben zu machen. Es bestehen Bedenken, diesen Grundsatz zu durchbrechen. Falls es der Bundestag wünscht, kann aber eine Aufstellung der verbürgten Filme einem Beauftragten des Bundestags zur vertraulichen Unterrichtung der an der Liste interessierten Bundestagsmitglieder vorgelegt werden.
Die zweite Frage lautet dahin, ob die Bundesregierung gedenkt, die noch nicht ausgegebenen Restmittel noch in diesem Haushaltsjahr auszugeben, oder ob die Absicht besteht, die Bundesausfallbürgschaft in bezug auf den noch nicht verbrauchten Restbetrag auf das kommende Haushaltsjahr auszudehnen. Die Bürgschaft wird in diesem Haushaltsjahr, wie die Höhe des derzeitigen Obligos, d. h. im Umfang von 6,7 Millionen DM, ergibt, nicht mehr ausgeschöpft. Die Bürgschaftsaktion soll weitergeführt werden, solange nicht ein Beschluß des Bundestags ihre Weiterführung unterbindet oder sich die Möglichkeit ergibt, die deutsche Filmproduktion auf privater Basis oder durch Einsatz des zur Zeit noch von der Militärregierung blockierten Ufa-Vermögens zu finanzieren. Im Augenblick würde die Einstellung der Bürgschaftsaktion zum Zusammenbruch der deutschen Filmproduktion führen. Die Bürgschaftsaktion hätte damit ihren Zweck verfehlt. Eine Änderung der Bürgschaftsrichtlinien ist in Vorbereitung. Bei ihr wird insbesondere geprüft werden, inwieweit in stärkerem Maße privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten Rechnung getragen werden kann. Das Gesetz zur Überleitung von Sicherungsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft wird die Fortführung der Aktion auch im kommenden Haushaltsjahr ermöglichen.