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ID0112000600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1951 4577 120. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4578C Änderungen der Tagesordnung 4578C Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nrn. 801, 1518 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1895 der Drucksachen) 4578D, 4579A Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . . 4579A Kemper (CDU) 4580A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4580D Beschlußfassung 4581B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Wahrung der Eigentumsrechte der Sudetendeutschen im Wertpapierbereinigungsverfahren (Nr. 1742 der Drucksachen) 4581D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Interpellant 4581D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4582C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) . 4578D, 4583A Einzelplan I — Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts (Nr. 1901 der Drucksachen), Abstimmung 4583A Einzelplan II — Haushalt des Deutschen Bundestags (Nr. 1902 der Drucksachen), Abstimmung 4583A Einzelplan III — Haushalt des Deutschen Bundesrats (Nr. 1903 der Drucksachen), Abstimmung 4583B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Margarinepreis (Nr. 1888 der Drucksachen) 4578D, 4583B Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteller 4583C, 4587D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4584A, 4586B Kriedemann (SPD) 4585A, 4586C, 4588B, 4589A Loritz (WAV) . . . . 4585D, 4586D, 4587C Dr. Horlacher (CSU): zur Sache 4587A zur Geschäftsordnung 4589B Renner (KPD), Antragsteller . . . 4588C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 4589A Ausschußüberweisung 4589C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes (Nr. 1828 der Drucksachen) 4589D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Interpellant: zur Sache 4589D, 4596B zur Geschäftsordnung 4598D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4593B Dr. Oellers (FDP) 4594C Dr. Kleindinst (CSU) 4596A Müller (Frankfurt) (KPD) 4596D Dr. Reismann (Z) 4597B Schmidt (Bayern) (WAV) 4598A Ausschußüberweisung 4599A Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Verwendung der Bundesausfallbürgschaft für die deutsche Filmindustrie (Nr. 1856 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Finanzierung deutscher Filme (Nr. 1965 der Drucksachen) 4578D, 4599A Muckermann (CDU), Interpellant . . 4599B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4601B Ausschußüberweisung 4601C Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung von Verlusten der Altsparer (Altsparergesetz) (Nr. 1874 der Drucksachen) 4601D Dr. Bertram (Z), Antragsteller 4601D, 4609B Dr. Besold (BP) 4604B Dr. Gülich (SPD) 4605B Kunze (CDU) 4606C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4607D Loritz (WAV) 4609A Ausschußüberweisung 4609D Erste Beratung des vom deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlungen an Feiertagen (Nr. 1885 der Drucksachen) 4609D Ausschußüberweisung 4609D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1876 der Drucksachen) . . . 4609D Erler (SPD), Berichterstatter . . . 4610A Seuffert (SPD) 461213 Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 4613C, 4615C Bausch (CDU) 4614A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4614C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 4614D Schoettle (SPD) 4615A Scharnberg (CDU) 4615D Dr. Bertram (Z) 4616A Müller (Frankfurt) (KPD) 4617A Loritz (WAV) 4617D Abstimmungen 4616C, 4818A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Laforet u. Gen. betr. Stundung der Soforthilfeabgabe (Nrn. 1614, 1889 der Drucksachen) 4618A Dr. Bertram (Z), Berichterstatter . 4618A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4619A Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 4619A Dr. Horlacher (CSU) 4619D Schütz (CSU) 4620A Beschlußfassung 4620C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 13. November 1950 (Nr. 1936 der Drucksachen) 4620C Ritzel (SPD): als Berichterstatter 4620C als Abgeordneter . . . . 4621B, 4622C Donhauser (Unabhängig) 4621A Strauß (CSU) 4621B Renner (KPD) 4621C Ausschußrückverweisung 4622D Nächste Sitzung 4622D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Heinrich Kemper


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Meine engeren Freunde bedauern den Vorschlag der beiden Ausschüsse. Wir sind der Auffassung, daß die Dinge damit doch nicht abgetan sein können. Ich werde zunächst mit Genehmigung des Herrn Präsidenten den Änderungsantrag verlesen:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    dem Entwurf eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen — Nr. 801 der Drucksachen — in der aus der Zusammenstellung in Drucksache Nr. 1518 ersichtlichen Fassung zuzustimmen.
    Das ist die Fassung, wie sie vom Rechtsausschuß vorgeschlagen wurde.
    Wir sind der Auffassung, daß die Übernahme der bisher von den Ländern wahrgenommenen
    Aufgaben durch den Bund nicht gleichzusetzen ist mit der Übergabe der bisher von den Ländern verwalteten Vermögen an den Bund.

    (Hört! Hört! bei der KPD.)

    Bei der Übergabe von staatlichen Aufgaben auf den Bund im Sinne der Überleitungsgesetze handelt es sich spezifisch um Ausgabeposten, welchen auf der Einnahmeseite Steuern gegenüberstehen. Hier ist der Grundsatz im allgemeinen richtig, daß Vermögensauseinandersetzungen unterbleiben, da das in Betracht kommende Verwaltungsvermögen im Verhältnis zu den mit den Aufgaben verbundenen Ausgaben nur eine untergeordnete Rolle spielt. Beim Übergang der Wasserstraßenverwaltung handelt es sich jedoch im Gegensatz dazu — wenn auch um einen Übergang von Aufgaben — wesentlich um den Übergang von umfangreichen Verwaltungs-, Betriebs- und Gemeingebrauchsvermögen. Es ist daher abwegig, die Materie der Überleitungsgesetze mit der eines Entwurfs über vermögensrechtliche Verhältnisse der Bundeswasserstraßen gleichzusetzen, und von diesem Standpunkt aus ist die Forderung der beiden Länder Baden und Rheinland-Pfalz als unzulässige Abweichung von der Regel zu bezeichnen. Es wird ja wohl seitens des Finanzministeriums anerkannt, daß z. B. das Land Rheinland-Pfalz infolge der außergewöhnlichen Ausgaben zum Nachteil seiner landeseigenen Aufgabe für Zwecke der Wasserstraßenverwaltung Schulden aufnehmen mußte. Hier liegt also ein Sonderfall vor, der mit anderen Fällen, beispielsweise bei Flüchtlingsaufgaben, nicht zu verwechseln ist. Abgesehen von der einleitend getroffenen grundsätzlichen Entscheidung kommen im Falle der Wasserstraßenverwaltung die mit Hilfe der Verschuldung erstellten Anlagen dem
    Bund als Vermögenszuwachs zugute. Ich will keine längeren Ausführungen hierzu machen; es ist jedenfalls ein Sonderfall, und man sollte in diesem Falle die Dinge auch von einem Sonderstandpunkt aus betrachten. Es scheint mir eine Forderung der Gerechtigkeit und Billigkeit zu sein, daß der Bund die beiden Länder von ihren Schulden entlastet, indem er ihnen eine Vergütung zukommen läßt. Die Länder der französischen Zone sind im Vergleich mit der Bizone auf sehr vielen Gebieten mit sehr erheblichen Vorbelastungen in den Bund gekommen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Weder das Gesetz über den Bundeshaushaltsplan 1949 noch das erste Überleitungsgesetz hat ihnen dafür einen Ausgleich gebracht. Wir suchen seit anderthalb Jahren beim Bund dafür Verständnis zu gewinnen, daß diese Vorbelastungen, wenn sie schon nicht ganz ausgeglichen werden, wenigstens im Einzelfall berücksichtigt werden sollten. Das vorliegende Gesetz böte die Möglichkeit, diesem Verlangen in einem bescheidenen Umfang Rechnung zu tragen, und dementsprechend ist unser Abänderungsantrag gestellt. Wie legen weniger Wert darauf, etwas im Gesetz zu verankern, als darauf, in der Praxis den Ländern für diese außergewöhnlichen Ausgaben, die sie im Interesse des Bundes hatten, nun auch eine entsprechende Entschädigung zugute kommen zu lassen.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie haben den Antrag des Herrn Abgeordneten Kemper und einer größeren Zahl weiterer Abgeordneter gehört. Der Herr Bundesminister der Finanzen wünscht dazu das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Bundesministerium der Finanzen muß an dem grundsätzlichen Standpunkt festhalten, den es bei den Beratungen des Ausschusses eingenommen hat. Ich darf zunächst einmal feststellen: durch das Überleitungsgesetz ist bestimmt worden, daß die Überleitung der Einnahmen und Ausgaben am 1. April 1950 nach dem Kassenprinzip erfolgt. Ich bemerke, daß dieses Kassenprinzip gewählt worden ist auf Wunsch der Länder und, wie ich feststellen möchte, sehr zum Vorteil der Länder. Der Bund hat, als dieser Grundsatz des Kassenprinzips gewählt wurde, ganz genau gewußt, daß es für diejenigen, die die Verwaltung der Kassen bis damals noch in der Hand hatten, sehr leicht möglich sein wird, das Kassenprinzip zu ihren Gunsten zu handhaben. Wenn wir also über Folgerungen des Überleitungsgesetzes reden wollen, dürfen wie nie vergessen, daß seinerzeit der Bund durch dieses Kassenprinzip gegenüber den Ländern schon ein sehr weitgehendes Entgegenkommen bewiesen hat. Man darf dabei nicht unterscheiden zwischen Übergängen in Einnahmen und Ausgaben, die mit einem Vermögen zusammenhängen, und Übernahme von Einnahmen und Ausgaben aus den laufenden Kassenverwaltungen. Man kann das auch nicht bei der Wasserstraßenverwaltung, weil auch andere Verwaltungsvermögen in der Zwischenzeit auf den Bund übergegangen sind, die eine Ausgabe für Investierung durch den zur Folge haben mußten, der damals dieses Vermögen verwaltet hat. Als Beispiel dafür führe ich die Autobahnen an, in die durch den Aufbau vieler Brücken und sonstige Neubauten viel Geld gesteckt werden mußte. Es ist unmöglich, das nachträglich zu ersetzen, was damals in einer Zeit aufgewendet worden ist, in der die


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    Teilung eben darin bestand, daß den Ländern die Einnahmen, die heute der Bund hat, noch zur Verfügung gestellt gewesen sind.
    In dem besonderen Falle kommt dazu, daß die Einnahmen aus der Wasserstraßenverwaltung in der französischen Zone im Gegensatz zur Bizone in jener Zeit den Ländern und nicht der bizonalen Verwaltung als dem Vorläufer des Bundes zugeflossen sind. Ich möchte weiterhin auch sagen, daß das Argument der Rücksichtnahme auf die Verschuldung der Länder insofern nicht durchschlagend sein kann, als es sich um keinen Ausnahmefall handelt. Eine ganz große Reihe von Ländern mußte damals eine Verschuldung eingehen mit Rücksicht darauf, daß der horizontale Finanzausgleich und der Ausgleich der Lasten noch nicht erfolgt war. Die großen Flüchtlingsländer wie Schleswig- Holstein, Niedersachsen und auch Bayern haben in jener Zeit schwere Schuldenlasten übernehmen müssen, an denen sie heute noch zu tragen haben.
    Letzten Endes geht es uns aber auch um einen entscheidenden praktischen Gesichtspunkt. Der Bundesrat hat schon einmal über diese Frage, die hier in dem Abänderungsantrag neu aufgeworfen worden ist, entschieden, und der Bundesrat hat mit allen Stimmen gegen die Stimmen der Antragsteller den Antrag abgelehnt. Wenn wir heute den Antrag wieder übernehmen würden, dann würde wahrscheinlich die Folge sein, daß der Bundesrat bei seiner Einstellung bleibt, weil sie auch auf grundsätzlichen Erwägungen aufgebaut ist, daß der Vermittlungsausschuß angerufen wird und sich da' mit das Gesetz, das hier Gegenstand der Beratung ist, sehr unliebsam und nach dem voraussichtlichen Ergebnis unnötig verzögern wird.
    Im übrigen darf ich den Herren Antragstellern folgendes sagen. Der Bundesminister der Finanzen weiß genau, daß steuerschwache Länder in besonderer Notlage sind und manchmal einer Hilfe des Bundes bedürfen. Wenn der Bundesminister der Finanzen gezwungen ist, hier den Weg, den Sie vorschlagen, aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen, ist damit noch lange nicht gesagt, daß er nicht vielleicht andere Möglichkeiten sieht, um steuerschwachen Ländern entgegenzukommen. Aber Ihr Antrag könnte zur Folge haben, daß andere Hilfsmaßnahmen, über die vielleicht bereits verhandelt wird, dadurch gefährdet werden, weil durch diesen Antrag dem Bunde ein Zuviel an Belastung zugemutet würde.

    (Abgeordneter Kemper: So schlimm ist es nun wieder nicht!)