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ID0111911100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag, — 119. Sitzung. norm, Mittwoch, den 21. Februar 1951 4537 119. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4538D Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Ersten Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Dr. Hans Böckler 4539A Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Rüdiger 4539B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Ermittlungen über noch nicht heimgekehrte deutsche Kriegsgefangene (Nrn. 1823, 1931 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten, zweiten und dritten Beratung des von den Abg. Dr. Gerstenmaier, Wehner, Dr. Pfleiderer, Dr. von Merkatz u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte (Nr. 1932 der Drucksachen) 4539B Dr. Gerstenmaier (CDU): als Berichterstatter 4539C als Abgeordneter . . . . 4548D, 4549C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 4540D, 4545C Wehner (SPD) 4542B, 4546C Müller (Frankfurt) (KPD) 4543D Höfler (CDU) 4544D Frau Arnold (Z) 4545D Dr. Mende (FDP) 4546B von Thadden (DRP) 4547A Renner (KPD) 4547B Wartner (BP) 4548C Dr. von Merkatz (DP) 4548D Abstimmungen 4548B, D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Europa-Paß und Sichtvermerkzwang (Nr. 1837 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Strauß, Kemmer u. Gen. betr. Aufhebung des Visumzwanges für Jugendliche und Schaffung eines Europa-Passes (Nr. 1839 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Europa-Paß und Sichtvermerkzwang (Nr. 1962 der Drucksachen) . . . 4550B Dr. Mommer (SPD), Interpellant und Antragsteller 4550C Strauß (CSU), Antragsteller . . . 4551C Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . 4552A Beschlußfassung 4553A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes (Nr. 1890 der Drucksachen) 4553A Schulze-Pellengahr (CDU) (zur Geschäftsordnung) 4553B Beschlußfassung 4553C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) 4553C Einzelplan I — Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts (Nr. 1901 der Drucksachen) 4553D Bausch (CDU), Berichterstatter 4553D, 4554D Renner (KPD) 4554C, 4555A Abstimmung vertagt 4553D Einzelplan II — Haushalt des Deutschen Bundestags (Nr. 1902 der Drucksachen) 4555B Bahlburg (DP), Berichterstatter . 4555C Ritzel (SPD) 4556B Renner (KPD) 4559A, 4563B Bausch (CDU) 4559D Dr. Ehlers (CDU) 4560B Dr. Mommer (SPD) 4560C Dr. Oellers (FDP) 4561D Brese (CDU) 4562D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 4564C Dr. Reismann (Z) 4565A Matthes (DP) 4565D von Thadden (DRP) 4566C Abstimmung vertagt 4553D, 4566D Einzelplan III — Haushalt des Deutschen Bundesrats (Nr. 1903 der Drucksachen) . 4566D Bausch (CDU), Berichterstatter . . 4566D Abstimmung vertagt 4567C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nrn. 801, 1518 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1895 der Drucksachen) 4567C Beratung vertagt 4567C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung (Nr. 1625 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1899 der Drucksachen) 4567D Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 4567D Beschlußfassung 4568D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Überprüfung des § 404 der Reichsabgabenordnung (Nrn. 1572, 1897 der Drucksachen) 4568D Majonica (CDU), Berichterstatter . 4568D Beschlußfassung 4569B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Strauß, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Entschädigung der durch Angehörige der Besatzungsmächte durch Körperverletzung mit und ohne Todesfolge geschädigten Personen (Nrn. 1119, 1898 der Drucksachen) 4569B Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 4569B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4570B Strauß (CSU) 4570D Frau Nadig (SPD) 4571A Renner (KPD) 4571C Beschlußfassung 4571D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit beim Dienst in einer Fremdenlegion (Nr. 879, 1884 der Drucksachen) 4572B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter - 4572B von Thadden (DRP) 4572D Dr. Reismann (Z) 4573C Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 4574A Dr. Fink (BP) 4574B'. Fisch (KPD) 4574D Beschlußfassung 4575C' Antrag der Fraktion der SPD betr. Fahrpreisermäßigung zum Besuch von Kriegsgräbern (Nr. 1941 der Drucksachen) . . 4575C Antrag zurückgezogen 4575C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Margarinepreis (Nr. 1888 der Drucksachen) 4575C Beratung vertagt 4575D Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Fahrpreisermäßigung für Frei- willige des Internationalen Zivildienstes (Nr. 1891 der Drucksachen) 4575D Ausschußüberweisung 4575D Beratung der Übersicht Nr. 19 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 74) 4575D Beschlußfassung 4575D1 Nächste Sitzung 4575D Die Sitzung wird um 17 Uhr 32 durch der Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Wir sind nicht in der Lage, den Vorschlag des zuständigen Ausschusses, der darauf hinausläuft, der Bundesregierung den Auftrag zu geben, erneut Verhandlungen mit der Alliierten Hohen Kommission zu diesem Gegenstand aufzunehmen, als richtig und ausreichend anzuerkennen.
    Es geht keineswegs nur um das Problem der Aufwertung der Abfindungen. Es geht meines Erachtens darum, deutsche Organe nach deutschen Gesetzen, etwa nach den Bestimmungen der Unfallversicherungsgesetzgebung, bei der Festsetzung des Grades der Erwerbsbeschränkung einzuschalten, die durch den von einem Angehörigen der Besatzungsmacht verursachten Körperschaden hervorgerufen worden ist. Es geht aber auch darum, dafür zu sorgen, daß deutsche Organe in die Lage kommen, festzustellen und darüber zu entscheiden, ob hier ein Schaden vorliegt, der durch .das Verschulden eines Mitgliedes der Besatzungsmacht entstanden ist. Darauf kommt es doch entscheidend an. Bis heute hat der Geschädigte keine Möglichkeit der Einwirkung auf den Bescheid, der ihm durch die Besatzungsmacht erteilt wird. In sehr vielen Fällen wird die gewährte Rente in ihrer Höhe dem Schaden nicht entfernt gerecht. Sehr oft ist es auch so, daß die Besatzungsmacht eine Entschädigung ablehnt, weil sie bestreitet, daß eines ihrer Mitglieder für den einem Deutschen zugefügten Körperschaden verantwortlich ist.
    Wir sind eigentlich ein wenig erstaunt darüber, daß der Ausschuß eine derart weitgehende Bescheidenheit an den Tag legt. Wir stellen also den Antrag, diesen Bericht zu ergänzen und der Regierung den Auftrag zu geben, der Besatzungsmacht, der Hohen Kommission auf dem Petersberg bekanntzugeben: der Bundestag ist der Auffassung, daß nicht nur ab sofort die Feststellung und die Entschädigung der Schäden, die durch Angehörige der Besatzungsmacht verursacht werden, durch deutsche Organe zu erfolgen hat, sondern daß wir uns auch das Recht vorbehalten, alle bisher getroffenen Entschädigungsbescheide, sowohl was die Höhe des Rentensatzes wie auch was die Ursache des entstandenen Schadens angeht, durch deutsche Organe einer Nachprüfung zu unterziehen.
    Daß die Besatzungsmächte kein besonderes Interesse daran haben, den geschädigten Deutschen die ihnen auf Grund des erlittenen Schadens zukommende Rente zu bewilligen, ist eigentlich selbstverständlich. Denn die Kosten, die dabei entstehen, gehen doch über Besatzungslasten, und die Besatzungsmacht hat kein Interesse daran, offen erkennen zu lassen, in wie zahllosen Fällen durch Mitglieder der Besatzungsmacht Deutschen Personenschäden zugefügt werden. Es handelt sich dabei nicht nur um Unfälle; es handelt sich dabei auch um die Schäden, die entstehen, wenn Deutsche von Angehörigen der Besatzungsmächte überfallen, mißhandelt und getötet werden. All diese Komplexe spielen doch da hinein. Deshalb sollten wir und sollten vor allem auch Sie im Zuge Ihrer angeblichen Bestrebungen der Rückeroberung der Staatssouveränität der Besatzungsmacht ganz eindeutig klar machen: das ist eine Frage, die wir durch deutsche Organe sowohl rückwirkend wie auch in der Zukunft geregelt wissen wollen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Antrag des Ausschusses ihre Zustim-


(Vizepräsident Dr. Schafer)

mung geben, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. —

(Abg. Renner: Wir haben doch einen Gegenvorschlag gemacht: die Regierung zu beauftragen, der Besatzungsmacht klarzumachen, daß wir die Sache durch deutsche Organe geregelt wissen wollen!)

— Herr Abgeordneter Renner, ich habe keinen Gegenantrag vorliegen. Wenn ein Antrag zur Abänderung eingebracht wird, muß das schriftlich geschehen. Es ist bisher allgemein üblich gewesen, daß ein Redner, wenn er hier sprach und einen Abänderungsantrag stellte, gleichzeitig den Text vorlegte.

(Sehr richtig! in der Mitte. — Abg. Renner: Sie haben bei anderen Gelegenheiten schon zugelassen, daß solche Anträge gestellt wurden!)

— Mir lag kein Abänderungsantrag vor, infolgedessen konnte ich nicht darüber abstimmen lassen. Inzwischen ist ja auch der Antrag des Ausschusses angenommen. Sie sehen aus dem Abstimmungsergebnis, daß der Antrag von einer großen Mehrheit des Hauses gebilligt wurde.

(Abg. Renner: Es kommt uns darauf an, zum Ausdruck zu bringen — —)

— Herr Abgeordneter Renner, wenn es Ihnen auf etwas ankommt, bitte ich, nach der Geschäftsordnung zu verfahren und Abänderungsanträge schriftlich 'vorzulegen.

(Abg. Renner: Ich bitte ums Wort zu einer Erklärung zur Abstimmung! — Unruhe.)

— Der Punkt ist erledigt; es gibt keine Worterteilung mehr dazu.

(Abg. Renner: Ich kann doch eine Erklärung zu unserer Haltung bei der Abstimmung abgeben!)

— Herr Abgeordneter Renner, Sie haben das Wort in der Diskussion gehabt. Die Abstimmung hat stattgefunden. Nachdem die Abstimmung gewesen ist, kann das Wort zu dieser Abstimmung nicht mehr erteilt werden.

(Abg. Renner: Aber zur Erklärung unserer Haltung! — Widerspruch.)

Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung:

(Abg. Renner: Zur Geschäftsordnung, Herr Präsident!)

Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß), über den Antrag der Abgeordneten von Thadden und Genossen betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit beim Dienst in einer Fremdenlegion (Nrn. 879, 1884 der Drucksachen).
Zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Dr. Pfleiderer das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Georg Pfleiderer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Abgeordneten von Thadden und Genossen —Drucksache Nr. 879 — wurde seinerzeit zuerst an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung überwiesen. Der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung hat sodann eine Zweiteilung vorgenommen, sich für die Absätze 1 und 2 selbst für zuständig erklärt und bezüglich der Absätze 3 und 4 den Antrag an den Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten überwiesen.
    Zu den Absätzen 1 und 2 beschloß der Ausschuß für innere Verwaltung bereits im Juni letzten Jahres mit Zustimmung der Herren Antragsteller, dem Hause vorzuschlagen, die Angelegenheit im Hinblick auf § 83 des zu erwartenden Strafrechtsänderungsgesetzes 1950 für erledigt zu erklären. Ich bitte um die Erlaubnis, diesen Paragraphen vorlesen zu dürfen:
    Wer einen Deutschen zum Wehr- oder Rüstungsdienst einer ausländischen Macht anwirbt oder ihren Werbern oder dem ausländischen Wehr- oder Rüstungsdienst zuführt, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten
    bestraft. Der Versuch ist strafbar.
    Als Wehr- oder Rüstungsdienst einer ausländischen Macht ist nicht der Dienst bei zwischenstaatlichen Einrichtungen anzusehen, an denen
    die Bundesrepublik beteiligt ist oder auf die
    sie Hoheitsrechte übertragen oder zu deren
    Gunsten sie Hoheitsrechte eingeschränkt hat.
    Zu den Punkten 3 und 4 des Antrags Drucksache Nr. 8'79 war der Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten der Ansicht, daß auf jeden Fall die von den H Antragstellern vorgeschlagene Rechtsfolge des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit mit Art. 16 des Grundgesetzes nicht vereinbar sei. Im übrigen ist ein Gesetz über Militärdienst deutscher Staatsangehöriger gemäß Ziffer 2 des Besatzungsstatuts immer noch ausgeschlossen. Danach ist es im Augenblick auch noch nicht möglich, gesetzlich die Modalitäten festzulegen, unter denen ein Deutscher Soldat werden könnte.
    Der Ausschuß bittet daher das Hohe Haus, beschließen zu wollen, die Absätze 3 und 4 des Antrags der Abgeordneten von Thadden und Genossen mit Rücksicht auf Ziffer 2 des Besatzungsstatuts sowie auf Art. 16 des Grundgesetzes für unzulässig zu erklären. Der Ausschuß ist jedoch der Ansicht, daß die Frage der deutschen Dienstkommandos bei den Besatzungsmächten, die in der Anfrage Nr. 148 — Drucksache Nr. 1710 — von der SPD aufgeworfen ist, damit noch offenbleibt. Ich bitte die Damen und Herren, den Antrag des Ausschusses anzunehmen.