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    Deutscher Bundestag — 118. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1951 4485 118. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4487B Zur Tagesordnung 4487B; C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Einstellung von Schwerbeschädigten bei den Ministerien und sonstigen Verwaltungen der Bundesrepublik (Nr. 1829 der Drucksachen) 4487C Leddin (SPD), Interpellant 4487C Storch, Bundesminister für Arbeit 4488D Ausschußüberweisung des Antrags der Fraktion der SPD 4489C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht (Nr. 1844 der Drucksachen) 4489C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4489C Ausschußüberweisung 4490C Erste Beratung des von den Abg. Gengler, Kiesinger, Bauknecht u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 1849 der Drucksachen) 4490C Gengler (CDU), Antragsteller . . 4490C Ausschußüberweisung 4491A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 1845 der Drucksachen) 4491A Ausschußüberweisung 4491A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Oellers, Schröter und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundeshilfe für das Land SchleswigHolstein im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1867 der Drucksachen) 4491B Dr. Oellers (FDP), Antragsteller . 4491B Dr. Gülich (SPD) 4493D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4496A Gundelach (KPD) 4497A Brookmann (CDU) 4497C Ewers (DP) 1498B Ausschußüberweisung 1498D Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes auf Aufhebung des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung vom 26. Juni 1935 (Nr. 1859 der Drucksachen) 4499A Gundelach (KPD), Antragsteller . 4499A Ausschußüberweisung 4499C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Nr. 1832 der Drucksachen) . . 4499C Beschlußfassung 4499D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes (Nr.1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1850 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 79) 4499D, 4500B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . . 4500B Dr. Horlacher (CSU) 4501A Weiterberatung vertagt 4501A Zweite Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 und 1876 der Drucksachen) 4500A Absetzung von der Tagesordnung . . 4500A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. '77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Preisgesetzes (Nr. 1883 der Drucksachen) 4501B Zur Sache: Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4501B Dr. Horlacher (CSU) 45030 Dr. Preusker (FDP) 4506A Zur Geschäftsordnung: Kiesinger (CDU) 4504A, 4504B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4504A Ewers (DP) 4504C Dr. Bertram (Z) 4504D Dr. Horlacher (CSU) 4505B Dr. von Merkatz (DP) 4505C Beschlußfassung 4506C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaft- steuergesetzes (Nr. 1864 der Drucksachen) 4501A, 4506C Dr. Preusker (FDP), Antragsteller 4506D Ausschußüberweisung 4507A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nr.1287 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nrn. 1882, zu 1882 der Drucksachen, Umdruck Nr. 75; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 77, 80) . . 4500A, 4507A Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 4507A Arnholz (SPD) 4511A Farke (DP) 4511B Abstimmungen 4510D, 4511A Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4511C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (23. Ausschuß) (Nr. 1881 der Drucksachen, Änderungsantrag Umdruck Nr. 78) in Verbindung mit der Beratung des interfraktionellen Antrags der Abg. Dr. Dresbach, Dr. Menzel, Neumayer, Dr. Leuchtgens, Dr. Reismann u. Gen. betr. Stärke des Personals der Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1887 der Drucksachen) . . . . 4500A, 4511C, 4527D Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4511D Dr. Menzel (SPD) . . 4513A, B, D, 4514C, 4517C, 4527D, 4530C Freiherr von Aretin (BP) . . 4514A, 4528B Dr. von Merkatz (DP) . . . . 4514B, 4530A von Thadden (DRP) . ... . . . . . 4514B Dr. Jaeger (CSU) 4515A, 4530B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4515C, 4528A Dr. Dresbach (CDU) (zur Geschäftsordnung) 4517D Renner (KPD) 4528C Abstimmungen 4513B, D, 4515C, 4518B, 4531A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz) (Nr. 1799 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nr. 1886 der Drucksachen) 4500A, 4518B Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 4518B Beschlußfassung 4518C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Regelung über die Offenhaltung der Einzelhandelsgeschäfte (Nrn. 603, 1386 [neu] der Drucksachen, Umdruck Nr. 68) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Degener, Richter (Frankfurt), Determann u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den werktäglichen Ladenschluß (Nr. 1879 der Drucksachen) . . . . 4518D Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4518D Degener (CDU), Antragsteller 4519B, 4525B Dr. Kneipp (FDP) 4521A Naegel (CDU) 4522A Dr. Reismann (Z) 4522C Richter (Frankfurt) (SPD) 4523A Huth (CDU) 4523D Frau Kalinke (DP) 4524B, 4525D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4524D Meyer (Bremen) (SPD) 4525C Rademacher (FDP) (zur Geschäftsordnung) 4526B Dr. Preusker (FDP) (zur Abstimmung) 4527A Abstimmungen 4526B, 4527B Ausschußüberweisung 4526D, 4527A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 1852 der Drucksachen) 4531A Dr. Klein, Senator von Berlin, Berichterstatter 4531A Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 4531D von Thadden (DRP) 4532A Beschlußfassung 4532B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über die Anträge der Fraktionen der SPD und der KPD betr. Tariferhöhungen bei der Bundesbahn (Nrn. 1639, 1647, 1831 der Drucksachen) . . . 4532B Günther (CDU), Berichterstatter . 4532B Beschlußfassung 4532D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Häftlinge aus Konzentrationslagern der russischen Besatzungszone (Nrn. 1061, 1838 der Drucksachen) 4532D Frau Hütter (FDP), Berichterstatterin 4532D von Thadden (DRP) 4533B Müller (Frankfurt) (KPD) 4533C Pohle (SPD) 4534C Beschlußfassung 4534D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Belastung des Straßenverkehrs (Nrn. 1588, 1851 der Drucksachen) 4534D Hagge (CDU), Berichterstatter . . 4534D Beschlußfassung 4534D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Luftschutzabgaben (Nrn. 1326, 1875 der Drucksachen) 4535A Juncker (FDP), Berichterstatter . 4535A Beschlußfassung 4535A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Berthold (München) vom 20. und 28. November 1950 (Nr. 1817 der Drucksachen) 4535B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 4535C Donhauser (Unabhängig) 4536C Beschlußfassung 4536C Nächste Sitzung 4536C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Robert Lehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heutige Vorlage ist das Ergebnis einer langwierigen und mühevollen Arbeit.

    (Abg. Niebergall: Dafür ist sie um so kürzer!)

    Angesichts der Bedeutung, die der Sicherheitsschutz für unser Land hat, hat der Bundesregierung die Tendenz vorgeschwebt, das Hohe Haus zur Annahme des Bundesgrenzschutzgesetzes möglichst mit Einstimmigkeit zu veranlassen. Ich habe bei jeder Vorlage betreffend die Sicherheit im Innern betont, daß diese Sicherheit keine Angelegenheit einer einzelnen Partei oder der Regierungskoalition ist, sondern das ganze Hohe Haus — mit Ausnahme der Damen und Herren der KPD — in gleicher Weise betrifft. Deshalb haben wir in all den Verhandlungen versucht, einen gemeinsamen Weg zu gehen. Sie selber, die Sie im Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung an den Beratungen teilgenommen haben, wissen, wie mühevoll der Weg gewesen ist, den wir noch his in die letzten Stunden, ja bis in dieses Hohe Haus hinein gegangen sind.
    Ich habe mich mit vollem Bedacht nicht bei den einzelnen Bestimmungen zum Wort gemeldet, sondern es, nachdem die Dinge soweit vorbereitet waren, Ihnen überlassen, die Entscheidung zu fällen. So gestatten Sie mir hier einige allgemeine Bemerkungen, ohne daß ich auf Rechtsfragen im einzelnen eingehen will.
    Ich möchte aus den Punkten, die hier zuletzt erörtert worden sind, nur eine Rechtsfrage herausgreifen, nämlich die Frage, ob der Art. 73 des Grundgesetzes, der dem Bund wirklich das ausschließliche Recht der Gesetzgebung für den Grenzschutz gibt, infolgedessen nach Art. 124 des Grundgesetzes das bayerische Recht, das eine Landesgrenzpolizei geschaffen hat, zum Bundesrecht wandelt und somit auch für eine Landesgrenzpolizei kein Raum mehr ist. Soweit ich unterrichtet bin, ist die bayerische Landesgrenzpolizei durch eine Staatsministerialverordnung vom 25. November 1945 geschaffen worden. Diese Verordnung


    (Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Lehr)

    ist ein reiner Organisationsakt und schafft als solcher kein objektives Recht. Die Verordnung ist daher niemals Bundesrecht im Sinne des Art. 124 des Grundgesetzes geworden. Der Art. 87 des Grundgesetzes gibt dem Bund nur eine Möglichkeit, den Vollzug des nach Art. 73 des Grundgesetzes gesetzten Bundesrechts in bundeseigene Verwaltung zu übernehmen. Dabei ist aber nicht ausgeschlossen, daß der Bund unter Verzicht auf das Recht der eigenen Verwaltung den Vollzug des Gesetzes einem Land in eigener Verwaltung überläßt.
    Ich möchte mich hier nicht in Rechtsausführungen komplizierter Art verlieren, sondern auf den tragenden Gesichtspunkt zurückkommen. Es liegt mir daran, daß das Hohe Haus sich heute in zweiter und dritter Lesung über einen Gesetzentwurf einig wird, dessen Vollzug -dringende Notwendigkeit ist. Ich kann dem Hohen Haus die gute Nachricht übermitteln, daß heute morgen, ehe wir in die weiteren Beratungen bei mir drüben eintraten, ein Vertreter der Hohen Kommission in meinem Ministerium war, der uns mitteilte, daß die Hohe Kommission dem Gesetzentwurf, den wir heute beraten, grundsätzlich zustimmt.

    (Abg. Renner: Da haben Sie aber mal Glück gehabt! — Heiterkeit.)

    Deshalb bitte ich Sie, nachdem wir heute diesen Akt der Courtoisie erfahren haben, in Ihren Beschlüssen der Bundesregierung ebenso courtoisievoll zur Seite zu .stehen.
    Nun erlauben Sie mir einige allgemeine Ausführungen. In der Debatte anläßlich der ersten Lesung schien es so, als ob zwischen den Regierungsparteien und der Fraktion der SPD eine tiefe Meinungsverschiedenheit bestünde. Erfreulicherweise hat sich diese Besorgnis nicht bewahrheitet. In den Beratungen des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung hat sich namentlich der Herr Vorsitzende fortgesetzt bemüht, zu einer weitgehenden Annäherung der Standpunkte zu kommen, die zwar auf beiden Seiten gewisse Wünsche übriggelassen hat, die aber doch heute zu der Hoffnung berechtigt, daß sich bei der nun bevorstehenden Gesamtabstimmung eine große Mehrheit für den Entwurf aussprechen wird.
    Ich hätte es z. B. namens der Regierung sehr gern gesehen, wenn der Bundesregierung die Errichtung einer besonderen Grenzschutzoberbehörde gestattet worden wäre, um, wie es die ursprüngliche Regierungsvorlage vorsah, damit in meinem eigenen Hause die Fülle der Arbeit etwas zu verringern. Aber das haben Sie uns nicht konzediert, und damit müssen wir uns abfinden. Andererseits hätte die SPD gerne gesehen, daß bei der Bestimmung der Zahl und der Ausstattung der Grenzschutzbehörden der Bundestag mit eingeschaltet wäre, sei es durch den Vorbehalt eines besonderen Bundesgesetzes, sei es durch eine Verordnung, die der Zustimmung dieses Hohen Hauses bedarf. Wenn somit auf beiden Seiten Wünsche, Forderungen und Anregungen nicht ganz erfüllt worden sind, so hat dies doch der Einfachheit und der Klarheit des Gesetzentwurfs keinen Abbruch getan.

    (Abg. Dr. Dresbach: Sehr richtig!)

    Ich glaube, eine objektive Auslegung des Textes wird ohne weiteres zu dem Schluß kommen, daß es sich auch wirklich nur um eine Sicherung im Grenzbereich handelt, also nicht etwa um die getarnte Aufstellung einer Bundespolizei, die etwa auch in den von der Grenze abliegenden Gebieten tätig
    sein soll, selbstverständlich abgesehen von den Notfällen des Art. 91 des Grundgesetzes. Sie werden anerkennen müssen, daß diese Sicherung, wie sie sich auch aus dem § 3 des Entwurfes ergibt, eine rein polizeiliche Sicherung ist und nicht etwa irgendeinen militärischen Charakter trägt, wie es manche Gegner der Vorlage anfangs geargwöhnt haben.
    Gewisse Bedenken beziehen sich auch darauf, daß das Vollzugspersonal der Grenzschutzbehörden in Bereitschaften zusammengeführt werden soll. Die Gründe, die dafür angegeben worden sind, kann ich nicht als stichhaltig ansehen. Schon bei der ersten Lesung des Entwurfs habe ich darauf hingewiesen, daß Bundesgrenzschutzbehörden wenig Sinn hätten, wenn sie nur aus Büropersonal und Schreibkräften bestehen würden, daß es also zu dem Begriff des Grenzschutzes gehört, die mit ihm betrauten Behörden auch mit Exekutivpersonal auszustatten. Warum sollte es mit dem Grundgesetz lediglich vereinbar sein, daß diese Exekutivbeamten ihren Dienst an der Grenze einzeln verrichten dürfen, aber daß es dem Grundgesetz widersprechen würde, wenn man diese Einzelgänger in Bereitschaften zusammenfaßt, in denen sie diese Patrouillen gemeinsam vornehmen? Die Bereitschaften bedürfen einer gewissen Zusammenfassung. Das ist für einen planmäßigen Einsatz, für die Ausbildung und für die Durchführung einer einheitlichen und schnellwirkenden Befehlsgewalt notwendig. Bedenken Sie doch, bitte, daß wir eine Bundesgrenze von 4700 km zu schützen haben, und wenn Sie einem dreischichtigen Arbeitsdienstwechsel vorsehen, dann entfällt bei den vorgesehenen Mannschaftsstärken auf mehr als 1 1/2 km nur ein einziger Mann. Wir können es daher nicht verantworten, den Schutz der Grenzen einem weiträumig verzettelten Einzeldienst zu überlassen, wir müssen vielmehr auf eine gewisse Zusammenfassung Wert legen, eine Zusammenfassung, die uns in die Lage versetzt, unsere Einheiten schnell und planmäßig an die Schwerpunkte heranzubringen und dort einzusetzen.
    Ich begrüße ganz besonders die Anregung des Bundesrats über das Verhältnis zu den Landesbehörden. Auch vom Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung sind diese Anregungen einmütig gutgeheißen worden. Die Bundesregierung legt allergrößten Wert darauf, daß sich zwischen den künftigen Bundesgrenzschutzbehörden und den Polizeibehörden der Länder, sowohl den bisher bestehenden Ordnungspolizeibehörden wie den künftig entstehenden oder vielmehr, besser gesagt, den jetzt in der Entstehung begriffenen Landesbereitschaftspolizeibehörden eine gedeihliche Zusammenarbeit entwickelt.
    Auf personellem Gebiete wird dies aller Voraussicht nach dadurch zum Ausdruck kommen, daß wir die im Landesgrenzschutz tätigen Beamten, soweit sie hierzu geeignet sind, in den Bundesgrenzschutz übernehmen. Das ist eine Maßnahme, die auch zur Folge haben wird, daß die effektive Vermehrung der Zahl der Grenzschutzbeamten und des Grenzschutzes nicht unerheblich hinter der Zahl zurückbleibt, die Sie heute als Stärke des Bundesgrenzschutzes festlegen werden. Die Festlegung soll nach der interfraktionellen Abmachung jetzt durch einen Beschluß des Bundestages erfolgen, der der Zustimmung der Mehrheit seiner gesetzlichen Mitglieder bedarf. Mit einem solchen Beschluß ist Ihnen, meine Damen und Herren, eine hinreichende Gewähr dafür geboten, daß die Bundesregierung den Grenzschutz ohne Ihre Zustimmung nicht ver-


    (Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Lehr)

    mehren, nicht etwa verdoppeln oder verdreifachen kann. Außerdem werden die Stellen, die hier geschaffen werden, noch von Ihrem Haushaltsausschuß besonders bewilligt werden müssen. Sie haben also volle, doppelte Sicherheit, und es besteht kein Grund zu der Forderung, die Stärke des Grenzschutzes, wie es Herr Kollege Menzel wünscht, nicht nur durch Beschluß des Bundestages, sondern im Gesetz selber festzulegen und dabei die Zustimmung der absoluten Mehrheit dieses Hohen Hauses zu verlangen. Eine solche Festlegung im Gesetz selbst hat immer ihre großen Bedenken. Sie würde eine wesentliche Verschlechterung gegenüber der im Grundgesetz vorgesehenen Regelung bedeuten, wonach für die Einrichtung der Bundesgrenzschutzbehörden ein einfaches Bundesgesetz, d. h. die Zustimmung der relativen Mehrheit dieses Hauses genügt.
    Was nun freilich die Paßnachschau betrifft, die uns der Bundesrat gestrichen hat, so müssen wir darauf bestehen, meine Damen und Herren, daß diese Paßnachschau uns verbleibt und den Bundesgrenzschutzbehörden übertragen wird. In den Ausschußberatungen habe ich immer wieder angedeutet, daß wir dabei vorwiegend die Paßkontrolle an den Hauptübergangsstellen, an den Grenzübergängen im Auge haben und daß wir nach Übereinkunft mit den zuständigen Stellen auch die Paßnachschau an den kleineren Übergangsstellen regeln werden. Ich bin sicher, daß auf diese Weise die vom Bundesrat geäußerten Bedenken der Länder hinsichtlich der Paßkontrolle zu beschwichtigen sind.
    Der Entwurf, meine Damen und Herren, hat gewiß manche Fragen offen gelassen, die weniger durch Formulierungen hier in diesem Hohen Hause als durch den Geist entschieden werden sollen, in dem das Gesetz angewendet wird.

    (Abg. Renner: Diesen Geist haben Sie!)

    Ich bitte Sie daher dringend, in dem Bestreben,
    heute die letzte, optimale Forderung herauszuholen,
    die letzte, optimale Fassung zu finden, nicht noch
    nach neueren Formulierungen zu suchen, an denen
    es ja bis zum letzten Augenblick nicht gefehlt hat.
    Wir halten den Antrag der SPD, die Zuständigkeit der Grenzschutzbehörden auf eine Tiefe von 30 km zu beschränken, zwar nicht für sehr glücklich für uns und sehen darin für die praktische Durchführung des Gesetzes tatsächlich auch manche Erschwernisse in polizeitechnischer Hinsicht; aber wir glauben, daß diese Bedenken wenigstens zum Teil in einer Aussprache behoben worden sind, die ich noch kurz vorher mit Vertretern der Fraktionen gehabt habe.
    Ich darf noch auf ein Letztes hinweisen, anknüpfend an die Besprechung, die wir heute morgen mit einem Vertreter der Alliierten gehabt haben, in der uns mitgeteilt wurde, daß gegen den Grundgedanken des Gesetzes Einwendungen von dieser Seite nicht erhoben werden. Im Anschluß hieran darf ich Sie bitten, mit Ihrem Beschluß doch nicht hinter der Bereitwilligkeit der Besatzungsmächte zurückzubleiben,

    (Zurufe von der KPD)

    damit dem Gesetz die von uns so heiß begehrte
    breite Mehrheit dieses Hauses gesichert wird. Wenn
    Sie mit der von mir erhofften Einmütigkeit jetzt
    dem Gesetz Ihre Zustimmung in zweiter und —
    ich bitte Sie, keinen weiteren Aufschub zu beschließen — anschließend in dritter Lesung erteilen,

    (Abg. Renner: Müssen Sie heute abend schon auf den Petersberg kommen?)

    kann ich Ihnen die unzweideutige Versicherung abgeben, daß ich mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln dafür eintreten werde, daß die künftigen Bundesgrenzschutzbehörden als echte Polizeibehörden der verfassungsmäßigen Ordnung dienen und ihre Kräfte nur zum Wohle unseres Volkes für seine innere Freiheit und seine Sicherheit einsetzen werden.

    (Lebhafter Beifall. — Zurufe von der KPD. — Abg. Renner: Heil Hitler!)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Menzel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Menzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Ich möchte einer Feststellung des Herrn Bundesinnenministers namens meiner Fraktion widersprechen, der Feststellung, daß der Grenzschutz auch im Falle des Art. 91 des Grundgesetzes eingesetzt werden könne. Wenn der Herr Bundesinnenminister seine Ausführungen damit beendete, daß er erklärte, der Grenzschutz solle für die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes eingesetzt werden, so ist das natürlich richtig. Aber der Grenzschutz darf eben doch nur dort eingesetzt werden, wo das Gesetz ihm Aufgaben zuweist.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Der Art. 91, sowohl in der Fassung, die er jetzt hat, als auch in der Fassung, die vom Ausschuß für innere Angelegenheiten als Verfassungsänderung dem Hohen Hause vorzuschlagen beabsichtigt ist, erwähnt den Polizeieinzeldienst der Länder, die Länderpolizeibereitschaften und die künftigen Bundespolizeibereitschaften, nicht aber die Grenzschutzbehörden, sei es des Einzeldienstes, sei es der geschlossenen Formation. Sie haben vorhin unseren Antrag, der den Wünschen des Herrn Bundesinnenministers gerecht geworden wäre, leider abgelehnt, unseren Antrag, wonach die Funktionen des Bundesgrenzschutzes, soweit sie durch geschlossene Formationen ausgeübt werden, auf die künftige Bundesbereitschaftspolizei übergehen sollen. Mit dieser Ablehnung durch Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, haben Sie soeben die Einsetzung der Bundesgrenzschutzbereitschaften für die Zwecke des Art. 91 verhindert. Es lag also an der Mehrheit des Hohen Hauses, dieser Hoffnung des Herrn Bundesinnenministers gerecht zu werden. Da Sie das abgelehnt haben, und zwar nach meinem ausdrücklichen Hinweis darauf abgelehnt haben, halten wir es nicht für verfassungsgemäß, wenn der Bundesinnenminister gegen den soeben bekundeten Willen des Hohen Hauses erklärt, er würde den Grenzschutz doch zum Zweck des Art. 91 einsetzen. Das festzustellen, halten wir für unsere Pflicht.

    (Abg. Renner: Überlassen Sie doch das der Entwicklung! Bei dem Innenminister ist alles möglich!)