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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 118. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1951 4485 118. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4487B Zur Tagesordnung 4487B; C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Einstellung von Schwerbeschädigten bei den Ministerien und sonstigen Verwaltungen der Bundesrepublik (Nr. 1829 der Drucksachen) 4487C Leddin (SPD), Interpellant 4487C Storch, Bundesminister für Arbeit 4488D Ausschußüberweisung des Antrags der Fraktion der SPD 4489C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht (Nr. 1844 der Drucksachen) 4489C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4489C Ausschußüberweisung 4490C Erste Beratung des von den Abg. Gengler, Kiesinger, Bauknecht u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 1849 der Drucksachen) 4490C Gengler (CDU), Antragsteller . . 4490C Ausschußüberweisung 4491A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 1845 der Drucksachen) 4491A Ausschußüberweisung 4491A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Oellers, Schröter und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundeshilfe für das Land SchleswigHolstein im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1867 der Drucksachen) 4491B Dr. Oellers (FDP), Antragsteller . 4491B Dr. Gülich (SPD) 4493D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4496A Gundelach (KPD) 4497A Brookmann (CDU) 4497C Ewers (DP) 1498B Ausschußüberweisung 1498D Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes auf Aufhebung des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung vom 26. Juni 1935 (Nr. 1859 der Drucksachen) 4499A Gundelach (KPD), Antragsteller . 4499A Ausschußüberweisung 4499C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Nr. 1832 der Drucksachen) . . 4499C Beschlußfassung 4499D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes (Nr.1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1850 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 79) 4499D, 4500B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . . 4500B Dr. Horlacher (CSU) 4501A Weiterberatung vertagt 4501A Zweite Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 und 1876 der Drucksachen) 4500A Absetzung von der Tagesordnung . . 4500A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. '77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Preisgesetzes (Nr. 1883 der Drucksachen) 4501B Zur Sache: Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4501B Dr. Horlacher (CSU) 45030 Dr. Preusker (FDP) 4506A Zur Geschäftsordnung: Kiesinger (CDU) 4504A, 4504B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4504A Ewers (DP) 4504C Dr. Bertram (Z) 4504D Dr. Horlacher (CSU) 4505B Dr. von Merkatz (DP) 4505C Beschlußfassung 4506C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaft- steuergesetzes (Nr. 1864 der Drucksachen) 4501A, 4506C Dr. Preusker (FDP), Antragsteller 4506D Ausschußüberweisung 4507A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nr.1287 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nrn. 1882, zu 1882 der Drucksachen, Umdruck Nr. 75; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 77, 80) . . 4500A, 4507A Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 4507A Arnholz (SPD) 4511A Farke (DP) 4511B Abstimmungen 4510D, 4511A Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4511C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (23. Ausschuß) (Nr. 1881 der Drucksachen, Änderungsantrag Umdruck Nr. 78) in Verbindung mit der Beratung des interfraktionellen Antrags der Abg. Dr. Dresbach, Dr. Menzel, Neumayer, Dr. Leuchtgens, Dr. Reismann u. Gen. betr. Stärke des Personals der Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1887 der Drucksachen) . . . . 4500A, 4511C, 4527D Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4511D Dr. Menzel (SPD) . . 4513A, B, D, 4514C, 4517C, 4527D, 4530C Freiherr von Aretin (BP) . . 4514A, 4528B Dr. von Merkatz (DP) . . . . 4514B, 4530A von Thadden (DRP) . ... . . . . . 4514B Dr. Jaeger (CSU) 4515A, 4530B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4515C, 4528A Dr. Dresbach (CDU) (zur Geschäftsordnung) 4517D Renner (KPD) 4528C Abstimmungen 4513B, D, 4515C, 4518B, 4531A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz) (Nr. 1799 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nr. 1886 der Drucksachen) 4500A, 4518B Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 4518B Beschlußfassung 4518C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Regelung über die Offenhaltung der Einzelhandelsgeschäfte (Nrn. 603, 1386 [neu] der Drucksachen, Umdruck Nr. 68) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Degener, Richter (Frankfurt), Determann u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den werktäglichen Ladenschluß (Nr. 1879 der Drucksachen) . . . . 4518D Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4518D Degener (CDU), Antragsteller 4519B, 4525B Dr. Kneipp (FDP) 4521A Naegel (CDU) 4522A Dr. Reismann (Z) 4522C Richter (Frankfurt) (SPD) 4523A Huth (CDU) 4523D Frau Kalinke (DP) 4524B, 4525D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4524D Meyer (Bremen) (SPD) 4525C Rademacher (FDP) (zur Geschäftsordnung) 4526B Dr. Preusker (FDP) (zur Abstimmung) 4527A Abstimmungen 4526B, 4527B Ausschußüberweisung 4526D, 4527A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 1852 der Drucksachen) 4531A Dr. Klein, Senator von Berlin, Berichterstatter 4531A Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 4531D von Thadden (DRP) 4532A Beschlußfassung 4532B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über die Anträge der Fraktionen der SPD und der KPD betr. Tariferhöhungen bei der Bundesbahn (Nrn. 1639, 1647, 1831 der Drucksachen) . . . 4532B Günther (CDU), Berichterstatter . 4532B Beschlußfassung 4532D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Häftlinge aus Konzentrationslagern der russischen Besatzungszone (Nrn. 1061, 1838 der Drucksachen) 4532D Frau Hütter (FDP), Berichterstatterin 4532D von Thadden (DRP) 4533B Müller (Frankfurt) (KPD) 4533C Pohle (SPD) 4534C Beschlußfassung 4534D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Belastung des Straßenverkehrs (Nrn. 1588, 1851 der Drucksachen) 4534D Hagge (CDU), Berichterstatter . . 4534D Beschlußfassung 4534D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Luftschutzabgaben (Nrn. 1326, 1875 der Drucksachen) 4535A Juncker (FDP), Berichterstatter . 4535A Beschlußfassung 4535A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Berthold (München) vom 20. und 28. November 1950 (Nr. 1817 der Drucksachen) 4535B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 4535C Donhauser (Unabhängig) 4536C Beschlußfassung 4536C Nächste Sitzung 4536C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Wilhelm Gülich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Selbstverständlich! Ich danke Ihnen sehr, Herr Präsident!
    Ich wollte nun zum Schluß sagen: Ich habe das nicht vorgebracht, um hier schleswig-holsteinische Wäsche zu waschen, sondern weil es sich um mehr als um schleswig-holsteinische Angelegenheiten handelt.

    (Sehr richtig! bei der SPD.) Die Vorgänge in Schleswig-Holstein sind nicht nur im englischen Unterhaus behandelt, sie sind auch in führenden amerikanischen und anderen ausländischen Zeitungen mit sehr großer Aufmerksamkeit registriert worden; und zwar nicht als Vorgänge in Schleswig-Holstein, sondern als Symptome einer neuen Entwicklung der deutschen Politik.


    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Das ist das Entscheidende, und deswegen habe ich mir erlaubt, diese Anmerkungen zu machen, weil ich überzeugt bin, daß es einmal vor dem Forum des Deutschen Bundestages gesagt werden muß. Daß ich sehr maßvoll darüber gesprochen habe, werden mir alle diejenigen zugeben, die die Verhältnisse in Schleswig-Holstein kennen.
    Was kann nun der Bund für Schleswig-Holstein tun? Was kann die Regierung tun? Was können Sie, meine Damen und Herren, tun? Ganz kurz: Es sollten mehr Aufträge nach Schleswig-Holstein gegeben werden, die in zahlreichen Fällen nur deswegen nicht gegeben werden, weil wir so verkehrsfern liegen. Es sollten die Bundesbahnfrachttarife eingehend überprüft werden. Wir sollten aus den vorhandenen Investitionsmitteln größere Investitionskredite bekommen. Wenn ich Ihnen ein Bild davon geben könnte, was in Schleswig-Holstein durch Flüchtlingsindustrien in Handwerk, Mittel- und Großindustrie geleistet worden ist, dann würden Sie lebendig sehen, daß die Flüchtlinge in Schleswig-Holstein uns nicht nur eine Last, sondern auch eine wahre Bereicherung sind.

    (Abg. Schröter: Sehr richtig!)

    Dann würden Sie auch begreifen, daß es notwendig ist, hier stärkere Mittel für den Straßenbau und für den Fremdenverkehr einzusetzen. Von 140 Ostseebädern z. B. sind nur noch 17 im Gebiet der Bundesrepublik, und die sind mit Flüchtlingen überbelegt. Geben Sie uns die notwendigen, recht geringen Kredite, und wir können die Bäder wieder nutzbar machen. Nicht zu vergessen die landwirtschaftliche Siedlung. Was wir in den letzten Jahren dort aufgebaut haben, ist sehenswert und wird sogar die alten Gegner von Bodenreform und Siedlung überzeugen. Wir brauchen nur Siedlungskredite. Das Land ist da, die gesetzlichen Grundlagen sind da, und wir sollten auf diesem Gebiet weiterarbeiten.
    Ich bin überzeugt, daß die Probleme SchleswigHolsteins durch Finanzausgleich nicht gelöst werden können. Es gibt keinen Schlüssel, der dieses arme Land mit einbeziehen könnte. Das sehen wir an dem vorliegenden Gesetzentwurf, der über das Finanzausgleichsgesetz hinausgeht, in dem sich ja bereits ein Sonderbonus für Schleswig-Holstein befindet. Finanzausgleich kann — das hat Popitz überzeugend nachgewiesen — immer nur Spitzenausgleich sein. Mit den Mitteln des Finanzausgleichs also kann diesem armen Lande nicht geholfen werden.
    Die Steuerverteilung nach Art. 106 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes offenbart auch durch die mitgeteilten Zahlen über das Aufkommen von Landes-und Bundessteuern, daß sie nicht der Bundesrepublik Weisheit letzter Schluß sein kann. Vielmehr sollten wir nach Abschluß des laufenden Rechnungsjahres unverzüglich mit den Vorarbeiten für eine endgültige Steuerverteilung auf Bund und Länder nach Art. 107 des Grundgesetzes beginnen, da diese Gesetzgebung bis zum 31. Dezember 1952 abgeschlossen sein muß. Auch eine Steuerreform nach Art. 107 wird das Problem nicht lösen. Die unglückliche Konstruktion der deutschen Länder


    (Dr. Gülich)

    macht eine sinnvolle Zusammenarbeit der Länder unmöglich. Es ist eine Gebietsreform nötig, wenn der Föderalismus in Deutschland überhaupt Wirklichkeit werden soll, denn bisher steht er nur auf dem Papier.
    Scheitert auch eine solche Steuerreform nach Art. 107, dann sehe ich keinen anderen Ausweg mehr als die zentrale Bundesfinanzverwaltung. Diese zentrale Bundesfinanzverwaltung ist auf dem Wege. Der Vortrupp dahin wird immer stärker, und wenn mein Gesicht mich nicht täuscht, erkenne ich in dem Bannerträger dieses Vortrupps die sympathischen bayerisch-föderalistischen Züge unseres Herrn Bundesfinanzministers.

    (Heiterkeit und Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Vorredner war eben so liebenswürdig, von den sympathischen Zügen des Bundesministers der Finanzen, den er in diesem Fall als bayerischen Föderalisten oder Vertreter des bayerischen Föderalismus bezeichnete, zu sprechen.

    (Zurufe links.)

    Der Bundesminister der Finanzen sieht sich genötigt, hier ganz trocken und nüchtern auf eine sehr schwierige Frage, auf eine verfassungsrechtliche Frage zu sprechen zu kommen. Der Bundesminister der Finanzen und jeder Föderalist, der den Föderalismus des Grundgesetzes anerkennt, muß zunächst einmal darauf verweisen. daß die Unterstützung steuerschwacher Länder in Art. 106 des Grundgesetzes, und zwar, wie ich annehme, erschöpfend, geregelt ist. Es stünde mit unserer Verfassung nicht im Einklang, und ich glaube auch, daß es praktisch gar nicht durchführbar wäre, wenn der Bund aus Bundesmitteln, aus Mitteln des Haushalts, steuerschwache Länder finanzieren und ihnen die Mittel zur Verfügung stellen wollte. Dieser Weg müßte in seiner Auswirkung gegen den föderalistischen Gedanken sprechen, wäre aber auch finanztechnisch wohl überhaupt nicht gangbar. Es wird die Regelung — und das will an sich auch der Gesetzentwurf — gewählt werden müssen, in einem solchen Fall nur nach den Bestimmungen des Art. 106 Abs. 3 oder auch Abs. 4, der in dem Entwurf allerdings nicht erwähnt ist, zu verfahren.
    Ich glaube aber mit dem Herrn Vorredner einer Meinung zu sein, wenn ich erkläre: Ich übernehme seine Anregung, zu prüfen, ob nicht ein interner Finanzausgleich unter benachbarten Ländern möglich ist, wenn zwischen diesen benachbarten Ländern wirtschaftliche Zusammenhänge bestehen. die vielleicht zu der besonderen Notlage des einen Landes führen, also zu prüfen, ob bei der Handhabung des Art. 106 Abs. 4 solche wirtschaftlichen Zusammenhänge in einem regionalen Finanzausgleich berücksichtigt werden können. Wir würden dann. glaube ich, einen gesunden Weg gehen, indem der horizontale Finanzausgleich des Bundes verstärkt werden könnte durch regionale Gesichtspunkte.

    (Abg. Schröter: Sehr richtig!)

    die unter benachbarten Ländern statthaben.
    Ich darf infolgedessen zu dem Gesetzentwurf nur die eine Bemerkung machen: Wenn in § 2 des Entwurfs eine Kann-Bestimmung gewählt ist — „Zur Deckung dieses Zuschusses kann der Bund gemäß Artikel 106 Absatz 3 ... die Länder in Anspruch nehmen" —, so ist nach meinem Dafürhalten dies nicht als Kann-Bestimmung aufzufassen, sondern es ist eine Muß-Bestimmung insofern, als die Mittel nach meiner Überzeugung n u r auf dem Wege des Art. 106 gewonnen werden können.
    Ich möchte zur Sache noch folgendes bemerken. Wir haben uns seinerzeit über das Problem des horizontalen Finanzausgleichs in diesem Hause und im Gebäude des Bundesrats den Kopf zerbrochen. Wir haben das Bestmögliche getan, um auch die Frage Schleswig-Holstein durch den horizontalen Finanzausgleich mit zu lösen. Ich darf daran erinnern, daß das Steueraufkommen des Landes Schleswig-Holstein nach den damals vorhandenen Unterlagen rund 110 Millionen D-Mark beträgt und daß nach dem Gesetzentwurf über den horizontalen Finanzausgleich Schleswig-Holstein dieselbe Summe, also 100% seines Aufkommens, aus dem horizontalen Finanzausgleich erhalten sollte. Eine Kommission, die ich bereits vor längeren Monaten nach Schleswig-Holstein gesandt habe, hat damals einen Finanzbedarf über die eigenen Steuereinnahmen hinaus von ungefähr 154 Millionen berechnet. Eine spätere kam zu einer Berechnung von insgesamt 170 Millionen; ich gebe nur runde Ziffern. Ich darf bemerken, daß der Bund in der letzten Zeit bereits Schleswig-Holstein in Form eines Kassenkredits helfend hat beispringen müssen; daß das Land Schleswig-Holstein bis dahin schon eine Art von Selbsthilfemaßnahmen ergriffen hatte, die heule zur Folge haben, daß neben der eigenen Steuerkraft Schleswig-Holsteins, d. h. seinen Steuereinnahmen, und den Einnahmen aus dem horizontalen Finanzausgleich auf dem Wege des Kredits und der Selbsthilfemaßnahmen dem Land Schleswig-Holstein schon mehr zugeflossen ist, als diese Differenz nach den Berechnungen und dem Bedarf erfordert hätte. Ich ziehe daraus hier nur die Schlußfolgerung, daß der Gesetzentwurf notwendig ist und daß wir uns über die Frage der Regelung der finanziellen Verhältnisse des Landes Schleswig-Holstein. mit Hilfe der Gesetzgebung des Bundes in aller Form und mit aller Gründlichkeit werden aussprechen müssen.
    Ich darf dabei noch auf einen Gesichtspunkt hinweisen. Ich glaube, daß das Hohe Haus gern bereit ist, alles zu tun, um das Land Schleswig-Holstein finanziell gesund und lebensfähig zu erhalten. Aber es wird eine schwierige Aufgabe sein, zu entscheiden, ob der Bund in seiner Gesetzgebung dabei über die Grenze hinausgehen kann, die dadurch gezogen ist, daß er hier mit Bundeshilfe vielleicht einem Lande mehr zuweist, als Nachbarländer, die die Bundeshilfe nicht in Anspruch genommen haben, insgesamt an Steuerkraft und Mitteln des Finanzausgleichs heute haben. Das ist eine Grenze, die bei den Beratungen wohl überlegt werden muß.
    Im übrigen glaube ich sagen zu dürfen. daß für die Bundesregierung die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit des Landes Schleswig-Holstein durch Mittel der Bundesgesetzgebung eine brennende Frage ist. Schleswig-Holstein ist das Land, das am meisten mit Flüchtlingen durchsetzt ist, ist ein Land, das an der Ostgrenze liegt, und Schleswig-Holstein muß daher zahlungsfähig gehalten werden. Die Bundesregierung ist also sehr gern bereit, sich an den Beratungen über diesen Initiativgesetzentwurf im Ausschuß zu beteiligen mit dem Ziele, das Land Schleswig-Holstein zahlungsfähig zu erhalten, in dem Rahmen, den das Grundgesetz für das Verhältnis zwischen Bund und Ländern auf finanziellem Gebiete zieht.

    (Bravo! bei der CDU.)