Rede:
ID0111605700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 268
    1. —: 39
    2. die: 24
    3. den: 15
    4. der: 14
    5. zu: 14
    6. §: 12
    7. für: 11
    8. und: 10
    9. ist: 10
    10. auf: 9
    11. ist,: 9
    12. bitte: 9
    13. Gegenprobe!: 9
    14. Wer: 8
    15. ich,: 8
    16. Hand: 8
    17. erheben.: 8
    18. Annahme: 7
    19. des: 7
    20. Punkt: 7
    21. Gegen: 5
    22. einige: 5
    23. Stimmen: 5
    24. Drucksache: 5
    25. Ich: 4
    26. das: 4
    27. ohne: 4
    28. Haus: 4
    29. rufe: 4
    30. ein: 4
    31. Nr.: 4
    32. Antrag: 4
    33. ich: 4
    34. Ihnen: 3
    35. dieser: 3
    36. Antrages: 3
    37. Sie: 3
    38. verteilt: 3
    39. 3: 3
    40. als: 3
    41. Die: 3
    42. Dr.: 3
    43. dem: 2
    44. vor,: 2
    45. Das: 2
    46. 4: 2
    47. Abänderungsantrag: 2
    48. Umdruck: 2
    49. Soll: 2
    50. nicht: 2
    51. werden?: 2
    52. im: 2
    53. dieses: 2
    54. worden.: 2
    55. es: 2
    56. nach: 2
    57. zwischen: 2
    58. einer: 2
    59. lasse: 2
    60. wieder: 2
    61. über: 2
    62. in: 2
    63. nunmehr: 2
    64. abstimmen.: 2
    65. entfällt,: 2
    66. Einleitung: 2
    67. Überschrift.: 2
    68. Beratung: 2
    69. Gesetzes: 2
    70. um: 2
    71. 12: 2
    72. Schröder: 2
    73. soll: 2
    74. Es: 2
    75. sich: 2
    76. 1847: 2
    77. besondere: 2
    78. Begründung: 2
    79. Der: 2
    80. mir: 2
    81. 13: 2
    82. Tagesordnung: 2
    83. abgesetzt: 2
    84. Dann: 2
    85. Ist: 2
    86. danke: 1
    87. Herrn: 1
    88. Berichterstatter.: 1
    89. Meine: 1
    90. Damen: 1
    91. Herren,: 1
    92. Ältestenrat: 1
    93. schlägt: 1
    94. Gesetz: 1
    95. Aussprache: 1
    96. verabschieden.: 1
    97. einverstanden.Ich: 1
    98. 1,: 1
    99. 2,: 1
    100. 3.: 1
    101. drei: 1
    102. Paragraphen: 1
    103. angenommen.Zu: 1
    104. liegt: 1
    105. 69: 1
    106. vor.: 1
    107. weiter: 1
    108. begründet: 1
    109. Abänderung: 1
    110. Sinne: 1
    111. —\n: 1
    112. ——: 1
    113. kennen: 1
    114. 69.: 1
    115. Er: 1
    116. kann: 1
    117. ihn: 1
    118. verlesen.\n: 1
    119. Entschuldigung,: 1
    120. Zusatz: 1
    121. 3:: 1
    122. Abs.: 1
    123. erhält: 1
    124. einem: 1
    125. Semikolon: 1
    126. „darin: 1
    127. unmittelbare: 1
    128. Dienstverkehr: 1
    129. zuständigen: 1
    130. Fachreferat: 1
    131. Bundesministeriums: 1
    132. Wirtschaft: 1
    133. Gruppe: 1
    134. Bundesstelle: 1
    135. sicherzustellen."Wer: 1
    136. Zusatzes: 1
    137. Angenommen.Nun: 1
    138. festgestellten: 1
    139. Fassung: 1
    140. angenommen.§4,—§5,—§: 1
    141. 6,: 1
    142. 7: 1
    143. 8,—§: 1
    144. 9,—: 1
    145. 10: 1
    146. 11,: 1
    147. angenommen.: 1
    148. Damit: 1
    149. zweite: 1
    150. abgeschlossen.Ich: 1
    151. eröffne: 1
    152. diedritte: 1
    153. Beratung.Allgemeine: 1
    154. Aussprache.: 1
    155. Keine: 1
    156. Wortmeldungen.: 1
    157. schließe: 1
    158. allgemeine: 1
    159. Aussprache.Ich: 1
    160. §§: 1
    161. 1: 1
    162. bis: 1
    163. 11: 1
    164. Beschlüssen: 1
    165. zweiten: 1
    166. Beratung,: 1
    167. angenommen.Wer: 1
    168. Ganzes: 1
    169. Handzeichen.: 1
    170. angenommen.Ich: 1
    171. a: 1
    172. Tagesordnung:Beratung: 1
    173. AbgeordnetenDr.: 1
    174. Preusker: 1
    175. Gen.: 1
    176. betreffend: 1
    177. Untersuchungüber: 1
    178. Lage: 1
    179. Elektrizitäts-: 1
    180. Gaswirtschaft: 1
    181. zugestellt.: 1
    182. begründen?: 1
    183. interfraktioneller: 1
    184. Antrag.: 1
    185. Haben: 1
    186. Fraktionen: 1
    187. geeinigt?: 1
    188. steht: 1
    189. erster.: 1
    190. Herr: 1
    191. Kurlbaum,: 1
    192. sind: 1
    193. beauftragt,: 1
    194. begründen?\n: 1
    195. Kann: 1
    196. diese: 1
    197. Vorlage: 1
    198. eingebracht: 1
    199. gelten?\n: 1
    200. Tagesordnung,: 1
    201. vor: 1
    202. liegt,: 1
    203. eingeschoben: 1
    204. scheint,: 1
    205. daß: 1
    206. Beginn: 1
    207. Sitzung: 1
    208. ergänzt: 1
    209. hat.: 1
    210. worden.\n: 1
    211. gestern: 1
    212. worden,: 1
    213. wird: 1
    214. gesagt.: 1
    215. muß: 1
    216. Ihren: 1
    217. Fächern: 1
    218. liegen.: 1
    219. werden?\n: 1
    220. damit: 1
    221. einverstanden?: 1
    222. Absetzung: 1
    223. hoffe,: 1
    224. wir: 1
    225. brauchen: 1
    226. darüber: 1
    227. keinen: 1
    228. Hammelsprung: 1
    229. machen.: 1
    230. Letzteres: 1
    231. war: 1
    232. Mehrheit.: 1
    233. bleibt: 1
    234. Tagesordnung.Ich: 1
    235. schlage: 1
    236. aber: 1
    237. da: 1
    238. ausschließlich: 1
    239. einen: 1
    240. Vornahme: 1
    241. Enquete: 1
    242. handelt,: 1
    243. Debatte: 1
    244. entscheiden.: 1
    245. einverstanden?\n: 1
    246. Angenommen.Dann: 1
    247. auf:: 1
    248. Zweite: 1
    249. dritte: 1
    250. Entwurfs: 1
    251. eines: 1
    252. Finanzausgleich: 1
    253. unter: 1
    254. Ländern: 1
    255. Rechnungsjahre: 1
    256. 1950: 1
    257. Mündlicher: 1
    258. Bericht: 1
    259. Ausschusses: 1
    260. Finanz-: 1
    261. Steuerfragen: 1
    262. \n: 1
    263. Wort: 1
    264. zur: 1
    265. Berichterstattung: 1
    266. hat: 1
    267. Abgeordnete: 1
    268. Höpker-Aschoff.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1951 4395 116. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4393D, 4427D Begrüßung des Abg. Leonhard nach Wiedergenesung 4397A Änderung der Tagesordnung 4397A Zur Geschäftsordnung: Dr. Oellers (FDP) 4397B Dr. Reismann (Z) 4397D Einspruch des Abg. Renner gemäß § 92 der vorläufigen Geschäftsordnung gegen den ihm in der 113. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Nr. 1840 der Drucksachen) . . 4398D Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Remontage (Nr. 1703 der Drucksachen) 4398D Dr. Wellhausen (FDP), Interpellant 4398D, 4403D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . 4400B Dr. Schöne (SPD) 4400D Harig (KPD) 4402A Walter (DP) 4402C Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 4402D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . 4403B Willenberg (Z) 4403C Ausschußüberweisung 4404B Beratung der Interpellation der Abgeordneten Dr. Mühlenfeld, Dr. Seelos, Frommhold und Genossen betr. Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung (Nr. 1568 der Drucksachen) 4404B Dr. Mühlenfeld (DP), Interpellant 4404C, 4409B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4407B Ausschußüberweisung 4409C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung von Fristen auf dem Gebiete des Anwaltsrechts (Nrn. 1796, 1615, 1717 der Drucksachen) 4409C Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 4409C, 4411A Ewers (DP) 4410A Beschlußfassung 4411A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Entwurf eines Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Nrn. 1801, 1342, 1640, 1716 der Drucksachen) 4411B Dr. Andersen, Landesminister, Berichterstatter 4411B Beschlußfassung 4412A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1833 der Drucksachen) 4412A Beschlußfassung 4412B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nr. 1787 der Drucksachen) 4412B Dr. Bertram (Z) 4412B Ausschußüberweisung 4412C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das landwirtschaftliche Pachtwesen (Landpachtgesetz) (Nr. 1812 der Drucksachen) 4397B, 4412D Ausschußüberweisung 4412D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundes-Jagdgesetzes (Nr. 1813 der Drucksachen) 4397B, 4412D Ausschußüberweisung 4412D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Nrn. 328, 788, 1724 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 64); Anträge Umdruck Nrn. 65 und 71 4412D Dr. Arndt (SPD) 4413A Fisch (KPD) 4416A Schoettle (SPD) 4418D Abstimmungen 4419A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 586 [berichtigt] der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 1843 der Drucksachen) 4419B, 4427D Naegel (CDU), Berichterstatter . . . 4419C Abstimmungen 4421A, 4427D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Schröder (Düsseldorf), Dr. Koch, Dr. Preusker u. Gen. betr. Untersuchung über die Lage der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft (Nr. 1847 der Drucksachen) . . . 4397A, 4421B Beschlußfassung 4421C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1634 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1815 der Drucksachen) 4421D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter 4421D, 4423C Abstimmungen 4423B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Futtermittel (Nrn. 1792, 1497 der Drucksachen) 4423D, 4426C Happe (SPD), Berichterstatter . . . 4426C Beschlußfassung 4427B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Rückgabe zweckentfremdeter Jugendherbergen an das Deutsche Jugendherbergswerk (Nr. 1790 der Drucksachen) 4424A Arnholz (SPD), Antragsteller . . . . 4424A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4426B Beschlußfassung 4426B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Ermittlungen über noch nicht heim- gekehrte deutsche Kriegsgefangene (Nr. 1823 der Drucksachen) 4427B Mellies (SPD), Antragsteller . . . 4427B Ausschußüberweisung 4427C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 62) 4427D Nächste Sitzung 4427D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Naegel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr in der gewerblichen Wirtschaft ist schon vor sehr langer Zeit hier in erster Lesung behandelt worden. Im Laufe der Entwicklung der Wirtschaftslage haben sich Änderungswünsche auf verschiedenen Seiten ergeben, und es war notwendig, eine eingehende Behandlung innerhalb des Ausschusses für Wirtschaftspolitik und der übrigen zur Mitbearbeitung benannten Ausschüsse durchzuführen. Nunmehr liegt der Gesetzentwurf in der Drucksache Nr. 1843 vor. Er entspricht im wesentlichen den Auffassungen, die sich bei der Beratung gezeigt haben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bezweckt in erster Linie die Ausgliederung von nichtministeriellen Aufgaben aus dem Ministerium für Wirtschaft, wobei es sich aber um Aufgaben handelt, bei denen sich doch die Notwendigkeit einer zentralen Bearbeitung und Durchführung ergibt und die deshalb im Rahmen dieser Bundesstelle ähnlich wie früher in den Fachstellen zentral behandelt werden sollen. Es ist notwendig, eine neue gesetzliche Form zu finden, da das Fachstellengesetz, das noch im Mai 1949 vom Wirtschaftsrat in Frankfurt angenommen worden war, am 31. März des vorigen Jahres abgelaufen ist, ohne daß eine neue Fassung der darin verankerten Grundsätze inzwischen Gesetz geworden wäre.
    Die der Bundesstelle übertragenen hoheitsrechtlichen Aufgaben sollen sich beziehen auf die Durchführung der Einfuhr, die Durchführung der Ausfuhr, des Interzonenhandels und die Erledigung der
    sich aus den zur Zeit noch vorhandenen wenigen Bewirtschaftungsresten ergebenden Aufgaben. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik stimmte diesen Grundsätzen zu und nahm damit die Regierungsvorlage im Grundsatz, wie ich sagte, an. Er hat aber wesentliche Vorschläge zur Änderung der textlichen Formulierung gemacht. Vor allem war es ihm darum zu tun, die Aufgaben der Bundesstelle so zu präzisieren, daß sie nur noch die in § 2 einzeln aufgeführten Tätigkeiten ausüben darf. Diese Beschränkung der Aufgaben der Bundesstelle betrifft in erster Linie die Bearbeitung der Ausfuhrangelegenheiten, von denen nur die Genehmigung von Ausfuhranträgen für Waren der Vorbehaltsliste und die Devisenkontrolle als eine die Ausführungsorgane in den Ländern koordinierende Devisenüberwachungsstelle auf dem gewerblichen Sektor übrig geblieben ist. Dagegen verbleibt als ministerielle Aufgabe die Genehmigung der Gegenseitigkeitsgeschäfte des Veredelungsverkehrs mit dem Ausland beim Ministerium. Auch die von der Wirtschaft gebildeten Exportausschüsse behalten ihre beratende und Unterlagen sammelnde Tätigkeit bei.
    Im übrigen konzentriert sich die Tätigkeit der Bundesstelle auf zwei Gebiete, erstens auf die Durchführung von Rechtsverordnungen, die die Bundesregierung bzw. der Bundeswirtschaftsminister auf Grund des Wirtschaftssicherungsgesetzes, das wir in der vorigen Woche verabschiedet haben, erlassen kann, und zweitens auf die einzelnen in § 2 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 aufgeführten Vorbereitungs- und Durchführungsmaßnahmen, die bei der Einfuhr


    (Naegel)

    und im Interzonenhandel zu treffen sind. Es ist dabei nur eine Sonderregelung auf dem Gebiete der eisenschaffenden Industrie vorgesehen. Diese Sonderregelung hinsichtlich der Rohstoff- und Produktionsplanung erweist sich aber im Hinblick auf die große Bedeutung gerade dieses Industriezweiges für die gesamte deutsche Wirtschaft als notwendig.
    Die Bundesstelle ist eine Bundesoberbehörde, wie sie der Art. 87 des Grundgesetzes im Abs. 3 vorsieht. Dadurch wird von der Konstruktion, die die Fachstellen nach dem Frankfurter Gesetz hatten, völlig abgewichen und bewußt eine Neuordnung geschaffen.
    Um nun aber den unmittelbaren Dienstverkehr zwischen den Gruppen der Bundesstelle und den fachlich zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums ohne bürokratische Hemmungen ablaufen lassen zu können, hat der Ausschuß für Wirtschaftspolitik im § 3 den Abs. 3 eingefügt, der eine entsprechende Dienstanweisung des Bundesministers für Wirtschaft vorsieht. Damit soll ein möglichst reibungsloser Verkehr, aber auch eine möglichst einheitliche Gestaltung dieser Angelegenheiten erreicht werden.
    In Abweichung von der Regierungsvorlage soll der Sitz der Bundesstelle von dem Bundesminister für Wirtschaft im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorschriften bestimmt werden, um den verwaltungsmäßigen Notwendigkeiten Rechnung tragen zu können. Es war nicht möglich, an dem in der Regierungsvorlage vorgesehenen Sitz Frankfurt festzuhalten, weil inzwischen die McNair-Kaserne in Höchst, das augenblickliche Domizil der Fachstelle, von den Alliierten aufgekündigt ist und schnellstens geräumt werden muß.
    Die innere Organisation der Bundesstelle muß entsprechend den wechselnden Anforderungen, beweglich und einfach gestaltet werden. Daher ist im Gesetz die Gliederung in Gruppen vorgesehen, die sich unterteilen in fachliche Gruppen, soweit es sich um die Belange eines Fachzweiges handelt, und in überfachliche Gruppen, soweit Aufgabenbereiche erfaßt werden, die über einzelne Wirtschaftszweige hinausgehen, z. B. die Genehmigung von Ausfuhranträgen für Waren der Vorbehaltsliste oder die Devisenkontrolle.
    Es ist dann weiter vorgesehen, daß eine Auflösung bzw. Zusammenlegung der Gruppen sofort eintreten soll, wenn Aufgaben wegfallen, die deren bisherige Existenzgrundlage darstellen.
    Die Institution der Beiräte und deren Mitwirkungsrecht ist aus dem Fachstellengesetz übernommen worden. Wir hatten bei dem Fachstellengesetz vorgesehen, daß die verschiedenen Stufen der Wirtschaft und auch Vertreter der Gewerkschaften sich bei der Beratung der Fachstellen in allen Grundsatzfragen beteiligen sollten. Diese Regelung hat sich als gut und richtig erwiesen und ist nunmehr auch in dem neuen Gesetz festgehalten und ausdrücklich betont worden.
    Bei der Aufgabenzuteilung haben wir aber im Ausschuß einige textliche Neufassungen gegenüber der Regierungsvorlage vorgenommen, die nicht ganz ohne Bedeutung sind. So haben wir u. a. in einer Soll-Vorschrift verankert, daß nach Möglichkeit die Mitgliederzahl dieser Beiräte tunlichst auf 20 Köpfe beschränkt werden sollte, um nicht ein allzu umfangreiches Gebilde entstehen zu lassen, das nachher nicht arbeitsfähig ist. Darüber hinaus haben wir aber auch eine Beschränkung des Mitwirkungsrechts des Beirats auf alle grundsätzlichen Maßnahmen festgelegt. Wir glaubten, diese Be-
    schränkung im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Beschleunigung der Arbeiten verantworten zu sollen, damit nicht jede Einzelfrage und jeder Einzelfall zur Einberufung des gesamten Beirates Anlaß gibt.
    Aus dem bewährten Fachstellengesetz haben wir weiter übernommen: die Bestimmungen über die Zusammensetzung des Beirates und über die Entschädigung der Beiratsmitglieder sowie über die Pflicht der Bundesstelle, bei abweichenden Beschlüssen des Beirates die Entscheidung des Bundesministers für Wirtschaft einzuholen. Die gleiche Blockierung wird durch das beizubehaltene Gruppen-Veto oder Minderheits-Veto herbeigeführt.
    Wir nehmen an, daß diese Änderungen der Regierungsvorlage bzw. die Beibehaltung der in dem Fachstellengesetz vom Mai 1949 verankerten Vorschriften die Grundlagen der inneren Organisation geben werden, auf denen sich dann die Arbeiten reibungslos vollziehen können.
    Der Ausschuß hat den § 7 der Regierungsvorlage getrichen, und zwar handelt es sich dabei um eine Anordnung des Fachstellengesetzes, wonach der Ausschuß zur Unterrichtung der obersten Landeswirtschaftsbehörden verpflichtet werden sollte. Wir waren der Meinung, daß dieses eine ministerielle Aufgabe ist und daß es nicht Aufgabe der Bundesstelle sein kann, diese Unterrichtung durchzuführen, wenn gleichzeitig das Ministerium diese Obliegenheiten erfüllt. Wir sind auch der Meinung, daß es keines besonderen Länderausschusses bei der Bundesstelle bedarf, da ja alle Länderinteressen von den ministeriellen Fachreferenten in den dort vorhandenen Fachauschüssen bereits wahrgenommen werden. In diesen Sitzungen wird auch regelmäßig über die wichtigen Vorgänge bei der Bundesstelle berichtet werden können.
    Der Haushalt der Bundesstelle wird dem Bundestag in einem eigenen Haushaltsplan innerhalb des Haushalts für das Bundesministerium für Wirtschaft zur Genehmigung unterbreitet und damit der parlamentarischen Kontrolle unterworfen werden. Sie wissen, daß bei der Entwicklung zum Fachstellengesetz hin gerade die haushaltsrechtliche Behandlung des Problems zu besonderen Schwierigkeiten führte. Damals wurde die Lösung gefunden, eine Trennung der Kosten und Kostenträger durchzuführen, indem man alle personellen Kosten dem Haushalt und alle sachlichen Kosten durch eine Gebührenerhebung der Wirtschaft übertrug. Diese damalige Lösung hat niemals vollen Beifall gefunden. Wir sind deshalb glücklich, hier nun eine einheitliche, klare haushaltsrechtliche Lösung im Gesetz verankert zu haben.
    Damit kommen dann natürlich die beim Fachstellengesetz vorgesehenen Gebühren der Wirtschaft für alle Sonderarbeiten in Fortfall.
    Die Bedeutung des Gesetzes ist zeitlich bedingt, dementsprechend auch die Befristung — ähnlich wie im Rahmen des Wirtschaftssicherungsgesetzes — bis zum Auslauf des Marshallplans, bis zum 30. Juni 1952.
    Die Bundesstelle soll das Bundesministerium von der Vielzahl von Einzelentscheidungen entlasten. Sie kann diese wichtigen Aufgaben nur dann erfüllen, wenn sie ihre Arbeiten stets in engster Verbindung einerseits mit der von ihr betreuten Wirtschaft, andererseits aber mit den ministeriellen Dienststellen durchführt, wofür die Gesetzesvorlage die Organisationsvorschriften geschaffen hat.


    (Naegel)

    Ich darf das Hohe Haus bitten, dem Beschluß des Wirtschaftspolitischen Ausschusses beizutreten und dem Gesetz seine Genehmigung zu geben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. — Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, das Gesetz ohne Aussprache zu verabschieden. — Das Haus ist einverstanden.
Ich rufe auf § 1, — § 2, — § 3. Wer für die Annahme dieser drei Paragraphen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Zu § 4 liegt ein Abänderungsantrag auf Umdruck Nr. 69 vor. Soll der Abänderungsantrag nicht weiter begründet werden? — Wer für die Abänderung des § 4 im Sinne dieses Antrages ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. —

(Zurufe.)

Gegenprobe! —(Zurufe.)

— Sie kennen den Antrag auf Umdruck Nr. 69. Er ist verteilt worden. Ich kann ihn verlesen.

(Erneute Zurufe: Zu § 3!)

— Entschuldigung, es ist ein Zusatz zu § 3: § 3 Abs. 3 erhält nach einem Semikolon (statt eines Punktes) folgenden Zusatz:
„darin ist der unmittelbare Dienstverkehr zwischen dem zuständigen Fachreferat des Bundesministeriums für Wirtschaft und einer Gruppe der Bundesstelle sicherzustellen."
Wer für Annahme dieses Zusatzes ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Nun lasse ich wieder über § 3 in der nunmehr festgestellten Fassung abstimmen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
§4,—§5,—§ 6, — § 7 entfällt, — § 8,—§ 9,
— § 10 entfällt, — § 11, — Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich rufe auf die §§ 1 bis 11 nach den Beschlüssen der zweiten Beratung, Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Wer für die Annahme des Gesetzes als Ganzes ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Ich rufe nunmehr auf Punkt 12 a der Tagesordnung:
Beratung des Antrages der Abgeordneten
Dr. Schröder (Düsseldorf), Dr. Koch, Dr.
Preusker und Gen. betreffend Untersuchung
über die Lage der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft (Nr. 1847 der Drucksachen).
Die Drucksache ist Ihnen zugestellt. Wer soll den Antrag begründen? — Es ist ein interfraktioneller Antrag. Haben sich die Fraktionen nicht geeinigt? — Dr. Schröder steht als erster. — Herr Kurlbaum, sind Sie beauftragt, den Antrag Drucksache Nr. 1847 zu begründen?

(Zurufe.)

— Kann diese Vorlage ohne besondere Begründung als eingebracht gelten?

(Erneute Zurufe. — Zuruf von der FDP: Steht gar nicht auf der Tagesordnung!)

— Der Punkt ist auf der Tagesordnung, die vor mir liegt, zwischen Punkt 12 und 13 eingeschoben worden. Es scheint, daß das Haus zu Beginn der Sitzung die Tagesordnung ergänzt hat. Die Drucksache ist verteilt worden.

(Widerspruch.)

— Soll dieser Punkt abgesetzt werden? (Zustimmung.)

— Die Drucksache ist gestern verteilt worden, wird mir gesagt. Sie muß in Ihren Fächern liegen. — Dann soll dieser Punkt wieder abgesetzt werden?

(Zustimmung.)

Ist das Haus damit einverstanden? — Wer für die Absetzung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Ich hoffe, wir brauchen darüber keinen Hammelsprung zu machen. Letzteres war die Mehrheit. Der Punkt bleibt auf der Tagesordnung.
Ich schlage Ihnen aber vor, da es sich ausschließlich um einen Antrag auf Vornahme einer Enquete handelt, ohne besondere Begründung und ohne Debatte zu entscheiden. Ist das Haus einverstanden?

(Zustimmung.)

— Dann lasse ich abstimmen. Wer für die Annahme des Antrages auf Drucksache Nr. 1847 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Dann rufe ich Punkt 13 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern im Rechnungsjahre 1950 (Nr. 1634 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1815 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 106. Sitzung.)

Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Dr. Dr. Höpker-Aschoff.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Höpker-Aschoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Es ist im Parlamentarischen Rat erst nach langwierigen Verhandlungen mit den Besatzungsmächten gelungen, Vorschriften in das Grundgesetz einzufügen, welche dem Bund die Möglichkeit geben, einen horizontalen Finanzausgleich zwischen starken und schwachen Ländern durchzuführen. Das Grundgesetz hat zwei Möglichkeiten eines horizontalen Finanzausgleichs. Art. 106 Abs. 3 gibt dem Bund die Möglichkeit, auf Teile der Einkommen- und Körperschaftsteuer zurückzugreifen und dann die so gewonnenen Mittel auch als Zuschüsse an schwache Länder zu verteilen. Art. 106 Abs. 4 gibt sodann die zweite Möglichkeit, aus Steuermitteln der Länder eine Ausgleichsmasse zu bilden und aus dieser Ausgleichsmasse an steuerschwache Länder Zuschüsse zu geben.
    Der vorliegende Gesetzentwurf macht von der zweiten Möglichkeit Gebrauch. Er bildet eine Ausgleichsmasse, die durch Beiträge der steuersstarken Länder gespeist wird und aus der an die steuerschwachen Länder Zuschüsse gezahlt werden.
    Meine Damen und Herren! Wir haben diesen Entwurf im Finanz- und Steuerausschuß nicht nur unter uns beraten, sondern einem allmählich eingebürgerten Brauche entsprechend auch gemeinsame Beratungen mit dem Finanzausschuß des Bundes-


    (Dr. Dr. Höpker-Aschoff)

    rates abgehalten. Wir haben uns bemüht, da ja dieser Gesetzentwurf zunächst einmal tie Länder angeht, bei unseren Beratungen nach Möglichkeit den Vorschlägen des Bundesrats, wenigitens dann, wenn sie einmütig oder mit großer Mehrheit im Bundesrat gefaßt waren, zuzustimmen. Wir naben nur dann selbständig entschieden, wenn eine solche Einmütigkeit oder doch eine große Mehrheit im Bundesrat nicht vorhanden war. Wir haben also in diesen Verhandlungen gleichsam die solle eines ehrlichen Maklers zwischen den manchmal :echt weit auseinandergehenden Interessen der Länder zu spielen versucht.
    Der Grundgedanke des vorliegenden Gesetzentwurfs, der auch vom Finanz- und Steuerausschuß gebilligt ist, ist der, daß die steuerstarken Länder, also diejenigen Länder, deren Finanzkraft über dem Durchschnitt liegt, Beiträge an eine Ausgleichsmasse leisten und daß diejenigen Länder, deren Steuerkraft unter der durchschnittlichen Steuerkraft des Bundes liegt, aus dieser Ausgleichsmasse Zuschüsse erhalten. Über diese Grundsätze herrschte im Bundesrat Einvernehmen.
    Die Steuerkraft der einzelnen Länder wird nun, nach dem Grundgedanken des Entwurfs, in der Weise festgestellt, daß in Anrechnung gebracht werden die in einem Lande aufkommenden Landessteuern und die in einem Lande aufkommenden Realsteuern, daß aber auf der anderen Seite auf diese so ermittelte Steuerkraftmeßzahl dann gewisse Ausgleichslasten angerechnet werden. Diese Ausgleichslasten sind im einzelnen im § 5 des Gesetzentwurfs aufgeführt. Es handelt sich dabei um die Interessenquote der Länder, um Kriegszerstörungslasten, um die mittelbaren Flüchtlingslasten, um die Lasten der Dauerarbeitslosigkeit, um die Zinslasten der Ausgleichsforderungen und um die Hafenlasten der freien Hansestädte Bremen und Hamburg.
    Ich muß darauf aufmerksam machen, daß an dieser Stelle der Vorschlag des Finanz- und Steuerausschusses von dem Regierungsentwurf in einem entscheidenden Punkt abweicht. Der Regierungsentwurf wollte auch die sogenannten Hochschullasten als Ausgleichslasten in die Berechnung einbeziehen. Der Finanz- und Steuerausschuß dagegen hat davon abgesehen, die Hochschullasten einzubeziehen. Im Bundesrat selber bestanden hierüber große Meinungsverschiedenheiten. Wir haben die Hochschullasten als Ausgleichslasten gestrichen, einmal weil es nach unserer Auffassung eine ureigene Aufgabe der Länder ist, für die Unterhaltung der Hochschulen zu sorgen, dann aber auch aus praktischen Gründen, weil sich nämlich ein gerechter Maßstab für die Berechnung der Hochschullasten und für die Berechnung der Rechnungsanteile der einzelnen Länder kaum finden läßt. Wir haben dabei auch in Erwägung gezogen, daß die ursprüngliche Studienkommission, die von dem Herrn Bundesfinanzminister eingesetzt war und an der die maßgebenden Sachverständigen der Länder beteiligt waren, davon abgeraten hatte, die Hochschullasten als Ausgleichslasten einzubeziehen. Diese Hochschullasten sind also in dem Entwurf gestrichen, sowohl in dem Katalog des § 5 als in den nachfolgenden entsprechenden Paragraphen.
    Dann bestanden noch Meinungsverschiedenheiten darüber, in welcher Weise die Lasten der Dauerarbeitslosigkeit auf die Steuerkraftmeßzahl angerechnet werden sollten. Auch hier hat der Finanz- und Steuerausschuß die Regierungsvorlage in einem wichtigen Punkt geändert. Die Regierungsvorlage
    legt der Berechnung die besonders hohe Arbeitslosigkeit in einigen Notstandsgebieten zugrunde. Die Vorlage des Finanz- und Steuerausschusses geht davon aus, daß die Dauerarbeitslosigkeit im Durchschnitt des ganzen Landes bei der Berechnung der Ausgleichslast der Dauerarbeitslosigkeit berücksichtigt werden soll.
    Ich mache dann noch darauf aufmerksam, daß in diesem Gesetz auch eine besondere Berücksichtigung des Landes Schleswig-Holstein vorgesehen ist, indem das Land Schleswig-Holstein eine Sonderzuweisung erhält, die sich aus dem Unterschied zwischen der Steuerkraft des Landes Schleswig-Holstein und der Steuerkraft des nächstschwächeren Landes errechnet, und daß endlich Baden mit Rücksicht auf die besondere Lage der Stadt Kehl eine Sonderzuweisung von 2 Millionen DM erhält.
    Ich habe dann noch darauf hinzuweisen, daß gemäß einem Vorschlag des Bundesrats in den Gesetzentwurf eine sogenannte Hanseatenklausel eingefügt worden ist, durch die sichergestellt werden soll, daß die beiden Hansestädte in ihren Einnahmen nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Großstädte innerhalb des Bundesgebiets überhaupt.
    Meine Damen und Herren! Versucht man sich ein Bild von dem materiellen Ergebnis dieses horizontalen Finanzausgleichs zu machen, so kann man von den Berechnungen ausgehen, die der Regierungsvorlage als Anlage 14 beigefügt sind; allerdings mit einem gewissen Vorbehalt. Diese Berechnungen sind vorläufige Berechnungen, die auf den Schätzungen des Vorjahres aufbauen, während bei der endgültigen Abrechnung nach diesem Gesetzentwurf die Ergebnisse des laufenden Jahres zugrunde gelegt werden sollen. Ferner ergeben sich gewisse Verschiebungen dadurch, daß nach unseren Beschlüssen die Hochschullasten nicht mehr als Ausgleichslast einbezogen werden und daß auch in der Frage der Dauerarbeitslosigkeit die Beschlüsse des Finanz- und Steuerausschusses von der Vorlage abweichen. Aber diese Abweichungen sind nicht so bedeutsam, daß nicht doch die Anlage 14 ein Bild davon geben könnte, wie sich dieser Ausgleich auswirken wird.
    Es wird ein Betrag von 281,3 Millionen DM zum Ausgleich kommen. Ausgleichsberechtigt sind nachfolgende Länder mit nachfolgenden Beträgen: Das Land Baden mit 3,8 Millionen, das Land Bayern mit 43,8 Millionen, das Land Niedersachsen mit 92,2 Millionen, das Land Rheinland-Pfalz mit 30,8 Millionen und das Land Schleswig-Hostein mit 110,4 Millionen DM.
    Ausgleichspflichtige Länder sind die nachfolgenden: Bremen mit 14,1 Millionen, Hamburg 44,2 Millionen, Hessen mit 12,5 Millionen, Lindau mit 1,6 Millionen, Nordrhein-Westfalen mit 142,8 Millionen, Württemberg-Baden mit 62,6 Millionen, Württemberg-Hohenzollern mit 3,1 Millionen.
    Der Entwurf gilt nur für das Rechnungsjahr 1950. Was die zukünftige Regelung sein wird, steht dahin. Man wird aber vielleicht das ganze System der Interessenquoten ändern müssen; man wird vielleicht daran denken müssen, den Ausgleich in Zukunft nicht über den Art. 106 Abs. 4, sondern über den Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes durchzuführen, d. h. auf einen Anteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer zurückgreifen und aus den so gewonnenen Mitteln des Bundes Zuschüsse an steuerschwache Länder zu geben. Diese Frage hängt natürlich eng damit zusammen, wie sich die Einkommen- und Körper-


    (Dr. Dr. Höpker-Aschoff)

    schaftsteuer in Zukunft gestalten wird und in welchem Umfang Bund und Länder an dem Mehraufkommen der Einkommensteuer beteiligt werden sollen. Damit keine Unterbrechung eintritt, ist aber in einem der Schlußparagraphen des Gesetzentwurfes vorgesehen, daß der für das Jahr 1950 beschlossene Finanzausgleich auch zunächst im Jahre 1951 weiterlaufen soll, indem bis zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung 80 v. H. der nach diesem Gesetzentwurf zu leistenden Beiträge und Zuschüsse in monatlichen Beträgen vorläufig weitergezahlt werden.
    Ich habe nun noch auf einige kleine redaktionelle Änderungen aufmerksam zu machen. In § 1 Abs. 3, zweite Zeile, muß „(§ 13)" geändert werden in ,,(§ 15)". In der vierten Zeile muß „(§ 14)" geändert werden in „(§ 16)" mit Rücksicht darauf, daß wir im weiteren Verlauf die Paragraphen dieses Gesetzentwurfs umgestellt haben. Außerdem ist noch eine redaktionelle Ergänzung in dem alten § 13 notwendig, der nach den Beschlüssen des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen § 15 wird. In der dritten Zeile ist hinter dem Wort „Finanzkraftmeßzahl" einzuschalten: („§ 2"). Ich wäre dankbar, wenn diese redaktionellen Änderungen gleich mitbeschlossen werden könnten.
    Zusammenfassend habe ich im Namen des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen dem Hause vorzuschlagen, die Vorlage nach den Beschlüssen dieses Ausschusses anzunehmen.