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ID0111604500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1951 4395 116. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4393D, 4427D Begrüßung des Abg. Leonhard nach Wiedergenesung 4397A Änderung der Tagesordnung 4397A Zur Geschäftsordnung: Dr. Oellers (FDP) 4397B Dr. Reismann (Z) 4397D Einspruch des Abg. Renner gemäß § 92 der vorläufigen Geschäftsordnung gegen den ihm in der 113. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Nr. 1840 der Drucksachen) . . 4398D Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Remontage (Nr. 1703 der Drucksachen) 4398D Dr. Wellhausen (FDP), Interpellant 4398D, 4403D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . 4400B Dr. Schöne (SPD) 4400D Harig (KPD) 4402A Walter (DP) 4402C Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 4402D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . 4403B Willenberg (Z) 4403C Ausschußüberweisung 4404B Beratung der Interpellation der Abgeordneten Dr. Mühlenfeld, Dr. Seelos, Frommhold und Genossen betr. Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung (Nr. 1568 der Drucksachen) 4404B Dr. Mühlenfeld (DP), Interpellant 4404C, 4409B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4407B Ausschußüberweisung 4409C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung von Fristen auf dem Gebiete des Anwaltsrechts (Nrn. 1796, 1615, 1717 der Drucksachen) 4409C Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 4409C, 4411A Ewers (DP) 4410A Beschlußfassung 4411A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Entwurf eines Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Nrn. 1801, 1342, 1640, 1716 der Drucksachen) 4411B Dr. Andersen, Landesminister, Berichterstatter 4411B Beschlußfassung 4412A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1833 der Drucksachen) 4412A Beschlußfassung 4412B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Nr. 1787 der Drucksachen) 4412B Dr. Bertram (Z) 4412B Ausschußüberweisung 4412C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das landwirtschaftliche Pachtwesen (Landpachtgesetz) (Nr. 1812 der Drucksachen) 4397B, 4412D Ausschußüberweisung 4412D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundes-Jagdgesetzes (Nr. 1813 der Drucksachen) 4397B, 4412D Ausschußüberweisung 4412D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Nrn. 328, 788, 1724 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 64); Anträge Umdruck Nrn. 65 und 71 4412D Dr. Arndt (SPD) 4413A Fisch (KPD) 4416A Schoettle (SPD) 4418D Abstimmungen 4419A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 586 [berichtigt] der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 1843 der Drucksachen) 4419B, 4427D Naegel (CDU), Berichterstatter . . . 4419C Abstimmungen 4421A, 4427D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Schröder (Düsseldorf), Dr. Koch, Dr. Preusker u. Gen. betr. Untersuchung über die Lage der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft (Nr. 1847 der Drucksachen) . . . 4397A, 4421B Beschlußfassung 4421C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1634 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1815 der Drucksachen) 4421D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter 4421D, 4423C Abstimmungen 4423B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Futtermittel (Nrn. 1792, 1497 der Drucksachen) 4423D, 4426C Happe (SPD), Berichterstatter . . . 4426C Beschlußfassung 4427B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Rückgabe zweckentfremdeter Jugendherbergen an das Deutsche Jugendherbergswerk (Nr. 1790 der Drucksachen) 4424A Arnholz (SPD), Antragsteller . . . . 4424A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4426B Beschlußfassung 4426B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Ermittlungen über noch nicht heim- gekehrte deutsche Kriegsgefangene (Nr. 1823 der Drucksachen) 4427B Mellies (SPD), Antragsteller . . . 4427B Ausschußüberweisung 4427C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 62) 4427D Nächste Sitzung 4427D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Außerdem darf ich noch darauf aufmerksam machen, daß es nach § 9 der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses, die ja außer Zweifel steht, nicht zulässig ist, einen anderen Antrag zur Sache zu stellen, daß also auch Herr Abgeordneter Ewers keine Möglichkeit hat, einen Antrag zu stellen, sondern nur, eine Erklärung abzugeben. Ich lege den § 9 auch so aus, daß er nicht eine Aussprache im Gefolge haben soll. Der Herr Berichterstatter hat berichtet; eine Erklärung ist abgegeben worden.
    Herr Abgeordneter Dr. Arndt, wollen Sie noch zur Geschäftsordnung sprechen?


Rede von Dr. Adolf Arndt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nein, ich hatte nur vor, dasselbe zu sagen wie Sie, denn wir können das Verfahren, wie es Herr Kollege Ewers geübt hat, hier nicht einführen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Dann sind wir uns völlig einig darüber. Ich glaube, wir brauchen das in keiner Weise zu erörtern. Weitere Erklärungen werden nicht gewünscht und sollen nicht abgegeben werden;

    (Zurufe)

    — nach der Meinung derjenigen, die diese Erklärung abgeben könnten.
    Ich lasse abstimmen über den Antrag des Vermittlungsausschusses, der Ihnen auf Drucksache Nr. 1796 vorliegt. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. —

    (Abg. Frau Dr. Weber [Essen] [zum Abg. Dr. Solleder gewandt]: Sie auch!)

    Ich bitte um die Gegenprobe. — Trotz der erfolglosen Einflußnahme der Frau Abgeordneten Dr. Weber war das erste die Mehrheit.

    (Heiterkeit.)

    Der Antrag des Vermittlungsausschusses ist angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Entwurf eines Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Nrn. 1081, 1341, 1640, 1716 der Drucksachen).
    Berichterstatter ist Herr Landesminister Dr. Andersen. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.
    Dr. Andersen, Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Allgemeine Eisenbahngesetz enthält in § 1 eine Abgrenzung des allgemeinen Begriffs der Eisenbahnen und in § 2 eine Abgrenzung des Begriffs der öffentlichen Eisenbahnen. Nach dem Regierungsentwurf sollte in Zweifelsfällen jeweils die zuständige oberste Landesverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsminister darüber entscheiden, ob und inwieweit eine Bahn überhaupt zu den Eisenbahnen gehört bzw. ob sie die Eigenschaften einer öffentlichen Eisenbahn hat oder verloren hat.
    Der Bundestag hat demgegenüber entsprechend einem Vorschlag des Bundesrats in seiner 107. Sitzung am 14. Dezember vorigen Jahres zu § 2 eine Änderung vorgeschlagen, die dahin geht, daß über Zweifelsfragen, ob eine Eisenbahn dem öffentlichen Verkehr dient, die obersten Landesverkehrsbehörden nicht mehr im Einvernehmen, sondern im Benehmen mit dem Bundesverkehrsminister entscheiden sollen. Die obersten Landesverkehrsbehörden sind danach gezwungen, Zweifelsfragen eingehend mit dem Bundesverkehrsminister zu erörtern und seinen Standpunkt eingehend zu erwägen. Die Entscheidung aber steht ihnen zu.
    Dagegen hat es der Bundestag bezüglich der Entscheidung darüber, ob eine Bahn überhaupt als Eisenbahn oder etwa als Straßenbahn oder als Bahn besonderer Bauart zu behandeln ist, bei der Regierungsvorlage belassen, also die Entscheidung der obersten Landesverkehrsbehörden an das Einvernehmen des Bundesverkehrsministers zu binden. Hiergegen hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuß angerufen und vorgeschlagen, die Entscheidung allein den obersten Landesverkehrsbehörden ohne jede Beteiligung des Bundesverkehrsministers zu überlassen. Der Vermittlungsausschuß hat die Frage eingehend erörtert und macht dem Bundestag und dem Bundesrat mit allen gegen zwei Stimmen den Änderungsvorschlag, auch in diesen Fällen die Entscheidungsbefugnis, soweit es sich nicht um bundeseigene Schienenbahnen handelt, den obersten Landesverkehrsbehörden im Benehmen mit dem Bundesverkehrsminister zu übertragen. Daß die Entscheidung, soweit es sich nicht um bundeseigene Schienenbahnen handelt, bei den obersten Landesverkehrsbehörden liegen muß, folgt notwendig aus dem Grundgesetz, das die nicht-bundeseigenen Bahnen der Verwaltungszuständigkeit der Länder überweist. Angesichts der Bestimmungen des Grundgesetzes aber, welches grundsätzlich getrennte Verwaltungen in Bund und Ländern vorsieht, ist es verfassungsrechtlich äußerst zweifelhaft, ob die Verwaltungsentscheidung des einen Teiles, also des Bundes oder eines Landes, überhaupt an das Einvernehmen des anderen Teiles gebanden werden darf.
    Abgesehen von diesen verfassungsrechtlich sehr erheblichen Bedenken erscheint es auch zweckmäßig, die Entscheidung nicht an das Einvernehmen zweier Stellen zu binden. Dabei ist zu beachten, daß es sich nur um ganz wenige Fälle, und zwar eben nur um Zweifelsfälle handeln wird. Sollte hier nicht die Gewähr gegeben sein, daß eine eindeutige Entscheidung gefällt wird, so muß die letzte Entscheidung einer einzigen Behörde übertragen werden, da sonst die Gefahr besteht, daß eine Entscheidung gerade in Zweifelsfällen überhaupt nicht zustandekommt. Andererseits werden die Interessen der praktischen Verwaltung hinreichend gewahrt, wenn die entscheidende Landesverkehrsbehörde gezwungen ist, vorher die Auffassung des Bundesverkehrsministers festzustellen und sie sachlich zu würdigen.
    Im übrigen darf nicht übersehen werden, daß es sich hierbei um Verwaltungsentscheidungen handelt, die nicht endgültig sind, sondern der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung unterliegen, und daß in besonderen Konfliktsfällen auch der Bundesminister für Verkehr die Möglichkeit hat, das Bundesverfassungsgericht nach Artikel 93 Abs. 1 Ziffer 3 und 4 des Grundgesetzes anzurufen.
    Unter Berücksichtigung aller dieser Umstände schien es dem Vermittlungsausschuß bei nur zwei abweichenden Stimmen richtig, eine Mittellösung vorzuschlagen, die verfassungsrechtlich zweifelsfrei und praktisch zweckmäßig ist. Ich bitte das Hohe Haus, diesem Änderungsvorschlag zuzustimmen.