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ID0111505700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Januar 1951 4335 115. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 31. Januar 1951. Glückwünsche zum Geburtstag des Herrn Bundespräsidenten Heuss 4335D Begrüßung des Abg. Morgenthaler nach seiner Genesung 4336A Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4336A, 4365C Zugehörigkeit des Abg. Paschek zur Fraktion der WAV 4336B Aufnahme des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg in die Fraktion der CDU . . . 4336B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich (Nr. 1800 der Drucksachen) 4336B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4336C Kunze (CDU) 4343D Kriedemann (SPD) 4347D, 4381C Dr. Kather (CDU) 4353A Dr. Horlacher (CSU) 4357B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4359A Tichi (BHE-DG) 4361A Wartner (BP) 4362D Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 4363D Kuhlemann (DP) 4365C Farke (DP) 4366C Dr. Atzenroth (FDP) 4367D Frommhold (DRP) 4369C Kohl (Stuttgart) (KPD) 4370C Wittmann (WAV) 4374A Loritz (WAV) 4375D Dr. von Golitschek -(FDP) 4377A Dr. Reismann (Z) 4377D Ausschußüberweisung 4383B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz) (Nr. 1799 der Drucksachen) 4383C Ausschußüberweisung 4383C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Eigentum an Wohnungen und gewerblichen Räumen (Nr. 252 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) (Nr. 1802 der Drucksachen) . . . 4383C Dr. Brönner (CDU), Berichterstatter 4383D Lücke (CDU) (zur Geschäftsordnung) 4390D Ewers (DP) 4391B Abstimmungen 4391A, D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frau Dr. Probst, Dr. Laforet, Dr. Solleder u. Gen. betr. Koordinierung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau (Nrn. 1803, 1096 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zusammenfassung der öffentlichen Finanzierungsmittel für den Wohnungsbau (Nrn. 1804, 1352 der Drucksachen) mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Aufteilung der Mittel für den Wohnungsbau auf die Länder (Nrn. 1805, 1540 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Wohnungsbauprogramme 1950 und 1951 (Nr. 1795 der Drucksachen) . . . . 4392B Wirths (FDP), Berichterstatter . . . 4392C Huth (CDU), Berichterstatter . . . . 4392D Kalbfell (SPD), Berichterstatter . 4392D Beschlußfassung 4393C Ausschußüberweisung 4393C Nächste Sitzung 4393C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
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    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedauere es unsäglich, wenn ich trotz der Mißlaune des Hauses, hier noch weiter zuzuhören, Bedenken rein juristischer Art äußern muß. Ich bitte deshalb um Entschuldigung. Wir haben die Vorlage erst gestern abend erhalten, und ich hatte daher nur heute morgen Zeit, mich vorübergehend mit den Dingen zu befassen.
    Ich kann daher auch zur Zeit keinen Antrag stellen. Ich sehe diese Vorlage zum ersten Mal in der heutigen Gestalt und bemerke dazu folgendes.
    In dem zweiten Abschnitt ist von dem gegenseitigen Vertrag, der dem Dauerwohnrecht zugrunde liegt, fast mit keinem Wort die Rede. Nur was darüber dem Grundbuchrichter mitzuteilen ist, ist erwähnt. Welche Gegenleistung gewährt werden kann oder muß, ob sie in Form der laufenden Miete, in Form der Schenkung — als Erlaß also — oder einer einmaligen Kaufsumme zu erfolgen hat, ist mit keinem Wort gesagt. Die letztere Möglichkeit kommt nur im § 39 Abs. 3 zum Ausdruck, wo der Dauerwohnberechtigte zu einem gewissen Zeitpunkt nachweisen muß, daß er seine „fälligen Zahlungsverpflichtungen" erfüllt hat.
    Das Wohnrecht, die persönliche Dienstbarkeit des Bürgerlichen Gesetzbuchs, ist grundsätzlich unentgeltlich. Dabei gibt es keine Gegenverpflichtung. Hier aber sind offenbar laufend fällig werdende Verpflichtungen vorgesehen, die sich also auf wiederkehrende Leistungen beziehen. Dann soll eine Vereinbarung getroffen werden können, die — wann sie geschlossen werden kann, ist nicht gesagt — den Rang im Grundbuch ändert, die aber nur wirksam ist, wenn die Gegenleistungen erfüllt sind bis zur Festlegung der Versteigerungsbedingungen. Wie das der Versteigerungsrichter, der nur gewohnt ist, auf in grundbuchmäßiger Form ihm vorliegende Erklärungen zu achten, feststellen soll, weiß ich nicht.
    Ich persönlich würde es begrüßen, wenn wir heute fortführen und wegen des Inhalts der §§ 38 und 39 noch einmal eine Stellungnahme des Rechtsausschusses bekämen.

    (Widerspruch.)

    — Ich meinerseits möchte als Jurist für die juristisch richtige Gestaltung der §§ 38 und 39 keine Verantwortung tragen. Ich werde mich insoweit der Stimme enthalten und würde es unendlich bedauern, wenn bei dieser begrüßenswerten Vorlage juristisch etwas übersehen sein sollte, was dem Juristen auf den ersten Blick auffällt. Mehr will ich nicht sagen; ich habe mich nicht genauer vorbereiten können. Ich kann nur die Bedenken äußern. Ich werde mich also der Stimme enthalten. Bitte, stimmen Sie ab.

    (Zurufe.)

    — Meine Anregung soll kein Antrag sein.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Zu § 38 liegen weitere Wortmeldungen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem § 38 in der Fassung der Ausschußvorlage zustimmen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. —

(Abg. Ewers: Enthalten!)

— Bei einigen Stimmenthaltungen — die Bewegung war nicht ganz eindeutig —

(Heiterkeit)

ist der § 38 angenommen.
Ich rufe weiter auf § 39, — § 40. — Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Paragraphen in der Ausschußfassung zustimmen, die Hand zu erheben.
— Angenommen.
Ich rufe nun auf § 41. Dazu liegt ein Abänderungsantrag auf Umdruck Nr. 66 Ziffer 6 vor. — Ich bitte diejenigen, die dem Abänderungsantrag zustimmen, die Hand zu erheben. — Angenommen.


(Vizepräsident Dr. Schafer)

Ich bitte diejenigen, die dem § 41 in der abgeänderten Fassung zustimmen, die Hand zu erheben — Angenommen.
Ich rufe weiter auf die §§ 42, — 43, — 44, — 45,
— 46 bis 49, — 50 bis 53, — 54, — 55, — 56, — 57
— Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Paragraphen zustimmen, die Hand zu erheben. — Angenommen.
Ich rufe auf § 58. Dazu liegt der Änderungsantrag auf Umdruck Nr. 66, Ziffer 7 vor. Ich bitte diejenigen, die der Abänderung zustimmen, die Hand zu erheben. — Angenommen.
Ich bitte diejenigen, die § 58 in der abgeänderten Form zustimmen, die Hand zu erheben. — Angenommen.
Ich rufe weiter auf die §§ 59 bis 61. Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Paragraphen zustimmen, die Hand zu erheben. — Angenommen.
§ 62. Dazu liegt der Abänderungsantrag auf Umdruck Nr. 70 vor. Ich bitte diejenigen, die dem Abänderungsantrag zustimmen, die Hand zu erheben.
— Angenommen.
Ich bitte diejenigen, die § 62 in der abgeänderten Form zustimmen, die Hand zu erheben. — Angenommen.
§ 63, — 64, — Einleitung und Überschrift. — Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Paragraphen, Einleitung und Überschrift zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? —
Damit ist das Gesetz in zweiter Lesung einstimmig angenommen mit der einen Ausnahme der Enthaltung bei § 38. Die zweite Beratung ist damit geschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz in der in zweiter Beratung angenommenen Fassung in der Schlußabstimmung zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Damit ist das Gesetz in dritter Beratung einstimmig angenommen.

(Lebhafter Beifall im ganzen Haus.)

Wir kommen dann noch zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses in Drucksache Nr.1802 Ziffer 2,
den Antrag der Abgeordneten Neuburger, Albers, Graf von Spreti, Bausch und Genossen, betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs über das Miteigentum an Wohneinheiten — Nr. 168, der Drucksachen — durch Beschlußfassung zu 1 für erledigt zu erklären.
Ich bitte diejenigen; die dem Antrag zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist zweifellos die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Ich rufe nun auf:
4. a) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Probst, Dr. Laforet, Dr. Solleder und Genossen betreffend Koordinierung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau (Nm. 1803, 1096 der Drucksachen);
b) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
Zusammenfassung der öffentlichen Finanzierungsmittel für den Wohnungsbau (Nrn. 1804, 1352 der Drucksachen);
c) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betreffend Aufteilung der Mittel für den Wohnungsbau auf die Länder (Nrn. 1805, 1540 der Drucksachen);
d) Beratung des Antrags der Fraktion der BP betreffend Wohnungsbauprogramme 1950 und 1951 (Nr. 1795 der Drucksachen).
Im Ältestenrat ist beschlossen worden, die Behandlung dieser 4 Punkte wegen der Themenverwandtschaft gemeinschaftlich vorzunehmen. Das Wort zur Berichterstattung ist vorgesehen zu a), b) und c) mit einer Redezeit von je 10 Minuten. Ich bitte das Haus um Zustimmung. — Die Zustimmung scheint gegeben zu sein, da nicht widersprochen worden ist.
Ich gebe also jetzt das Wort zunächst zur Berichterstattung zu Punkt 4 a) Herrn Abgeordneten Wirths.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Carl Wirths


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Der Antrag hat seine Berechtigung. Er beruht auf Klagen, die aus dem Lande Bayern gekommen sind. Der Ausschuß hat festgestellt, daß Klagen ähnlicher Art aus den anderen Ländern zu verzeichnen waren. Er hat also in vollem Umfang dem Inhalt dieses Antrages zugestimmt. Aber weil wir leider für dieses Jahr keine ERP-Mittel in dem großen Umfang wie im Vorjahr zur Verfügung haben, ist es nicht möglich, die gewünschten Änderungen für die Begebung dieser Mittel durchzuführen.
    Der Ausschuß empfiehlt aber, den Antrag der Bundesregierung als Material zuzuleiten.

    (Beifall.)