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ID0111502700

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    Deutscher Bundestag - 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Januar 1951 4335 115. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 31. Januar 1951. Glückwünsche zum Geburtstag des Herrn Bundespräsidenten Heuss 4335D Begrüßung des Abg. Morgenthaler nach seiner Genesung 4336A Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4336A, 4365C Zugehörigkeit des Abg. Paschek zur Fraktion der WAV 4336B Aufnahme des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg in die Fraktion der CDU . . . 4336B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich (Nr. 1800 der Drucksachen) 4336B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4336C Kunze (CDU) 4343D Kriedemann (SPD) 4347D, 4381C Dr. Kather (CDU) 4353A Dr. Horlacher (CSU) 4357B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4359A Tichi (BHE-DG) 4361A Wartner (BP) 4362D Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 4363D Kuhlemann (DP) 4365C Farke (DP) 4366C Dr. Atzenroth (FDP) 4367D Frommhold (DRP) 4369C Kohl (Stuttgart) (KPD) 4370C Wittmann (WAV) 4374A Loritz (WAV) 4375D Dr. von Golitschek -(FDP) 4377A Dr. Reismann (Z) 4377D Ausschußüberweisung 4383B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz) (Nr. 1799 der Drucksachen) 4383C Ausschußüberweisung 4383C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Eigentum an Wohnungen und gewerblichen Räumen (Nr. 252 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) (Nr. 1802 der Drucksachen) . . . 4383C Dr. Brönner (CDU), Berichterstatter 4383D Lücke (CDU) (zur Geschäftsordnung) 4390D Ewers (DP) 4391B Abstimmungen 4391A, D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frau Dr. Probst, Dr. Laforet, Dr. Solleder u. Gen. betr. Koordinierung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau (Nrn. 1803, 1096 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zusammenfassung der öffentlichen Finanzierungsmittel für den Wohnungsbau (Nrn. 1804, 1352 der Drucksachen) mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Aufteilung der Mittel für den Wohnungsbau auf die Länder (Nrn. 1805, 1540 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Wohnungsbauprogramme 1950 und 1951 (Nr. 1795 der Drucksachen) . . . . 4392B Wirths (FDP), Berichterstatter . . . 4392C Huth (CDU), Berichterstatter . . . . 4392D Kalbfell (SPD), Berichterstatter . 4392D Beschlußfassung 4393C Ausschußüberweisung 4393C Nächste Sitzung 4393C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Christian Kuhlemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als im Frühjahr 1948 im Vereinigten Wirtschaftsgebiet die ersten Anfänge gemacht wurden, das Lastenausgleichsgesetz zu bearbeiten, waren wir im Wirtschaftsrat sehr eifrig bemüht, möglichst schnelle Arbeit zu leisten. Ich denke noch daran, daß wir damals in dem Homburger Plan genaue Vorschläge machen konnten, wie von seiten der Deutschen die Währungsreform zugleich mit dem Lastenausgleich durchgeführt werden sollte. Leider sind die Pläne, die damals ausgearbeitet wurden und in ganz genauen Durchsprachen auch abgestimmt waren, auf die deutschen Verhältnisse zugeschnitten, nachher nicht so weit gediehen, daß sie angenommen wurden. Die Währungsreform wurde damals von der Besatzungsbehörde diktiert, und wir wurden hinterher beauftragt, auf der Basis der Währungsreform ein neues Lastenausgleichsgesetz auszuarbeiten und diesen Lastenausgleich möglichst schnell in die Tat umzusetzen.
    Sie alle erinnern sich noch, wie wir damals gearbeitet haben und wie wir bei der Arbeit an dieser Sache schließlich zusammen mit den verschiedenen Parteien zu dem Vorschlag kamen, das Soforthilfegesetz im Wirtschaftsrat anzunehmen. Meine Partei hat damals allerdings dagegen gestimmt, und zwar aus bestimmten Gründen: weil wir annahmen, daß die Belastung des fundierten Vermögens mit 3% für die Landwirtschaft zu hoch sei. Dieses Soforthilfegesetz, das wir auf Anforderung der Militärregierung mit größter Beschleunigung ausarbeiten mußten, wurde von uns am 14. Dezember 1948 verabschiedet. Wir haben dann im Jahre 1949 lange warten müssen, bis wir endlich, in den ersten Tagen des April, hörten, das Soforthilfegesetz sei in veränderter Form von der Militärregierung genehmigt. Wir bekamen damals auch wieder Auflagen von der Militärregierung, die uns das Gesetz nochmals zurückschickte. Nachdem wir über fünf Monate gewartet hatten, wurde es schließlich am 24. Mai 1949 verabschiedet und am 18. August 1949, 14 Tage bevor der Bundestag seine Arbeit hier in Bonn aufnahm, endgültig in Kraft gesetzt. Wäre diese Zeit, die damals mehr oder weniger umsonst vertan worden ist, dazu benutzt worden, ein richtiges Lastenausgleichsgesetz zu schaffen, eine Zeit, die wir damals mit dem Soforthilfegesetz überbrückt haben, wie wir ja auch die jetzige Zeit noch mit diesem Gesetz überbrücken, dann hätte dieses endgültige Lastenausgleichsgesetz die ganzen Ideen bestimmt besser verwirklicht.
    Wir haben leider sehen müssen, daß durch diese zeitliche Verschiebung alles Mögliche in dem Lastenausgleichsgesetz mit größeren Schwierig-


    (Kuhlemann)

    keiten belastet worden ist und daß der jetzige Entwurf die ganze Materie nicht so hat bearbeiten können, wie sie damals bearbeitet worden wäre, hätte der Wirtschaftsrat diese Angelegenheit noch in die Hand genommen. Wir haben seinerzeit immer wieder darauf hingewiesen, daß eine schnellere Arbeit in der Frage des Lastenausgleichs nicht die Differenzen bringen würde, die augenblicklich vielleicht erst richtig zutage treten. Ich muß leider auch betonen, daß verschiedene Parteien, auch in der jetzigen Koalition mitarbeitende Parteien, es für richtiger befunden haben, in der Frage des Lastenausgleichs langsam zu treten. Nach meiner Meinung wäre es richtiger gewesen, man hätte sich in der Sache etwas mehr Mühe gegeben und sie schneller zu einer endgültigen Erledigung geführt; dann hätten wir vielleicht auch nicht soviel Differenzen bekommen.
    Nun liegt dieses Gesetz vor, und wir werden es in den nächsten Wochen und Monaten in den Ausschüssen beraten. Ich glaube nicht, daß die Sache im Auschuß einfach werden wird, daß es gelingen wird, die jetzt noch zur Diskussion stehenden Fragen schnell zu klären. Jedenfalls aber haben alle den Wunsch, an diesem Gesetz sachlich und willig mitzuarbeiten.
    Wenn man sich nun mit den einzelnen Fragen des Lastenausgleichsgesetzes beschäftigt, erkennt man, daß es verschiedene Punkte enthält, die dem einen oder anderen natürlich doch nicht so ausgeglichen zu sein scheinen, daß er ihnen augenblicklich zustimmen könnte. Aber ich hoffe und wünsche, daß die Arbeit in den Ausschüssen — es werden sich bestimmt mehrere Ausschüsse mit der Sache beschäftigen müssen — doch das bringen wird, was wir alle von einem Lastenausgleich erwarten: eine Regelung dergestalt, daß die Gegensätze zwischen den Gebenden und Nehmenden wenigstens so ausgeglichen sind, daß sich nachher nicht zu große Spannungen ergeben.
    Zu einzelnen Punkten des Lastenausgleichsgesetzes möchte ich nur noch folgendes sagen. Die Deutsche Partei steht auf dem Standpunkt, daß die öffentliche Hand in den Kreis der Abgabepflichtigen mit einzubeziehen ist. Ferner ist sie der Auffassung, daß das Vermögen der Kapitalgesellschaften nur auf der einen Seite, bei den Kapitalgesellschaften, direkt heranzuziehen ist, daß also nicht deren Gesellschafter noch einmal irgendwie eine Belastung erfahren, daß grundsätzlich Kriegsschäden bei der Vermögensabgabe irgendwie mit berücksichtigt und daß die Kriegsfolgeschäden in irgendeiner Art und Weise auch zu einer Erledigung kommen müssen.
    Die beste Lösung der Frage, wie der § 325 der Vorlage bearbeitet werden muß, ist nach meiner Meinung darin zu finden, daß wir, indem wir in derselben Art und Weise, wie Herr Kollege Nöll von der Nahmer vorgeschlagen hat, verfahren und diesen ganzen Fragenkomplex möglichst bald mit erledigen.
    Wir haben auch noch eine weitere Frage unbedingt zu erledigen. Damit komme ich zu einem Punkt, der uns ja in der ganzen Frage auch schon vor ihrer jetzigen Behandlung sehr oft bewegt und beschäftigt hat. Ich meine die Frage der Kriegsschäden. Wenn wir die Kriegsschäden unberücksichtigt lassen würden, würden wir den Wiedereinstieg derjenigen Leute, die besonders infolge der Kriegsschäden bis jetzt noch keine Gelegenheit gehabt haben, ihre Betriebe irgendwie aufzubauen, in die Wirtschaft verhindern. Wir müssen versuchen, diesen kriegsgeschädigten Betrieben durch möglichst schnelle Hergabe von Krediten irgendwie die Möglichkeit zu geben, ihre Betriebe wenigstens wieder in Gang zu setzen, denn wir werden gerade in der nächsten Zeit alle Betriebe nötig haben, um die Forderungen, die demnächst an unsere Wirtschaft herangebracht werden, zu erfüllen.
    Im großen ganzen hoffe und wünsche ich nun, daß die endgültige Erledigung des Lastenausgleichs durch die Arbeit in dem Lastenausgleichsausschuß so weit vorbereitet und durchgeführt werden kann, daß wir in nächster Zeit die endgültige Verabschiedung hier in diesem Hause vornehmen können.

    (Beifall bei der DP und bei einzelnen Abgeordneten der CDU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Farke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst August Farke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das belastbare Restvermögen, die verbliebene Restsubstanz der Bundesrepublik hat bisher die ungeheuren Besatzungskosten, die sonstigen Kriegsfolgelasten und die gewaltige, aber ungenügende Versorgung von Millionen von Vertriebenen tragen müssen. Diese Lasten erfahren in der Zukunft keine Verminderung, sondern eine beträchtliche Erhöhung. Für diese Leistungen gibt es kein Beispiel in unserer Geschichte, ich glaube aber auch, sagen zu dürfen, kein Beispiel in der Geschichte irgendeines anderen Volkes auf dem Erdball. Dazu kommt nun der Lastenausgleich, der den Rechtsanspruch der Kriegsgeschädigten befriedigen soll. Die Lösung des Lastenausgleichsproblems kann aber nur — und daran kann kein vernünftiger Mensch vorbeigehen — in Bezugnahme auf die vorhandene Belastung der Substanz gefunden werden. Die Abgabe für den Lastenausgleich darf unter keinen Umständen zu einer Zersplitterung dieser Substanz führen, da eine zersplitterte Substanz nicht mehr in der Lage wäre, die Mittel für die laufenden Forderungen aufzubringen.
    Der uns vorliegende Gesetzentwurf geht von dieser Erkenntnis aus, und darum bejahen wir ihn im Prinzip.
    Wir müssen aber darauf aufmerksam machen, daß wir noch Gefahren für die Abgabenseite sehen, die wir bei den Verhandlungen im Ausschuß beachtet wissen möchten. Da ist einmal das Problem der Verzinsung. Die fünfzigprozentige Abgabe soll die ganze Laufzeit von 30 Jahren hindurch zu 4 %, 3 % bzw. 2 % verzinst werden, und zwar soll diese Verzinsung immer von der gesamten Summe gezahlt werden, so daß im letzten Jahre von einer kleinen Restsumme praktisch 100 % Zinsen erhoben werden. Wir erachten es für notwendig, daß die Verzinsung in Abständen zu der noch vorhandenen Abgabesumme in Beziehung gesetzt wird.
    Es ist auch wohl nicht angängig, daß man landwirtschaftlichen Besitz, der schon durch die Bodenreform in Anspruch genommen ist, zu der Abgabe heranzieht wie den übrigen Besitz, zumal feststeht, daß der bisher abgegebene Besitz zu nur etwa 40 % des Einheitswertes vergütet wurde.
    Beim Hausbesitz muß vor allen Dingen darauf Rücksicht genommen werden, daß es ein Unterschied ist, ob ich ein Haus in einer größeren Stadt oder Großstadt oder in einem kleinen Orte auf dem Lande habe. Ich muß also die Abgabe zu den Erträgnissen in Beziehung setzen. Das ist in dem Entwurf bisher nicht geschehen.


    (Farke)

    Das Wesentliche ist aber, daß der öffentliche Besitz herangezogen wird. Die Ausnahmen, die man gemacht hat, gehen uns doch ein wenig zu weit. Es ist von unserem Standpunkt aus einfach nicht zu verantworten, den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Besitz in der öffentlichen Hand — das sind 78 % der Forsten! — ganz auszulassen. Wir wünschen also, daß die Ausnahmeliste noch wesentlich eingeschränkt wird.
    Dann ist es uns ein besonderes Anliegen, daß wir die Stiefkinder, die wir in der Bundesrepublik haben, sorgsam behandelt wissen wollen. Das sind die Flüchtlingsländer mit ihrer Überzahl von Menschen. Hier haben diejenigen, die fünf Jahre hindurch die Leistungen aufbrachten, Ungeheures tun müssen, mehr als die in anderen Ländern, wo die Verhältnisse besser liegen; sie haben an Grund-, Gemeinde-, Kreissteuern Summen aufbringen müssen, die mit den Summen in den glücklicheren Ländern gar nicht in Vergleich zu setzen sind; sie werden es weiter tun müssen; denn Sie wissen genau, daß die Umsiedlung für diese Länder keine große Erleichterung bringen wird. Da ist es wohl recht, wenn wir verlangen, daß für die Betreffenden, die ja nun nicht das Doppelte leisten können, hier in irgendeiner Form ein prozentualer Abschlag kommen muß.
    Nun, meine Damen und Herren, komme ich zu der Ausgleichsseite. Es ist für uns selbstverständlich, daß für die Ausgleichsseite der quotale Lastenausgleich in Frage kommt. Wir wünschen die individuelle Behandlung.

    (Bravo! bei der DP.)

    Ich muß sagen, daß mir die individuelle Behandlung im Gesetzentwurf noch nicht weit genug geht. Das betrifft vor allen Dingen den größten Teil der Vertriebenen. Es ist doch so, daß etwa 40 % von den Verdrängten, aber auch von den Bombengeschädigten, Menschen sind, die Vermögen im eigentlichen Sinne hatten, daß aber 60 % Vermögen in diesem Sinne überhaupt nicht hatten; sie hatten nur Hausrat, allerdings darin oft ein großes Vermögen angelegt. Meine Damen und Herren, ich habe mit meinem Kollegen, Herrn Nöll von der Nahmer, in dem Feststellungsausschuß darum gekämpft, daß diese Menschen unter keinen Umständen so gesehen werden, als hätten sie kein Eigentum gehabt.

    (Sehr richtig! bei der DP und FDP.)

    Aus europäischer Auffassung heraus darf es keinen Menschen geben, der kein Eigentum hat, und in Wirklichkeit haben wir auch keine Menschen gehabt, die nichts hatten. Der Hausrat stellte Eigentum dar und muß auch so behandelt werden.
    Es wird nun gesagt — auch der Herr Finanzminister ist der Meinung —, daß dann für den Existenzaufbau zuwenig Geld bliebe. Ich bin gegenteiliger Meinung. Denn wenn ich den Hausrat als Vermögen sehe, dann bekommen die 60%, die ja auch eine Existenz aufbauen sollen, ebenfalls Mittel dazu, wenn es auch bescheidene Mittel sind, und nicht nur die 40 %.

    (Sehr richtig! bei der DP.)

    Ich weiß aus Erfahrung, daß es sehr viele Vertriebene gibt, denen man kreditmäßig bisher nicht helfen konnte. Aber wenn man ihnen jetzt auf Grund eines wirklichen früheren Vermögens an Hausrat einen Anspruch gibt, sind sie in der Lage, sich eine Existenz aufzubauen. Ich glaube, dadurch wird die Möglichkeit, produktionsmäßig wieder etwas aufzubauen, etwas zu schaffen, den Menschen eine Existenz zu geben — das ist doch das Prinzip,
    das für den Lastenausgleich maßgebend sein muß —, wesentlich erweitert.
    Meine Damen und Herren, wir können uns auch nicht damit abfinden, daß man als Höchstgrenze der Anerkennung von Vermögen 150 000 DM gesetzt hat und dann zu der Höchstentschädigung von 15 000 DM im Grundbetrag kommt. Wie soll ein ausgebombter Betrieb mit 15 000 DM hier wieder aufbauen? Es wären dafür vielleicht ein paar 100 000 DM nötig, um Hunderte von Menschen in Arbeit und Brot zu bringen. Das gilt nicht nur für den Ausgebombten, für den Einheimischen hier, das gilt auch für einen großen Teil der Vertriebenen. Es muß unter allen Umständen dafür gesorgt werden, daß hier Ausnahmen möglich sind, damit neue Produktions- und dadurch neue Arbeitsstätten geschaffen werden können; dazu ist den Geschädigten im Interesse der anderen Geschädigten, die dann wieder einen Arbeitsplatz finden, aus dem Lastenausgleich eine Möglichkeit zu geben.
    Es ist selbstverständlich — mein Kollege Kuhlemann hat es eben schon gesagt —, daß das Altsparer-Problem nicht in der Weise abgetan wird, wie es in dem § 325 geschieht. Darüber werden wir uns noch ausführlich unterhalten müssen.
    Zum Schluß, meine Damen und Herren: Der Bundesrat hat Stellung genommen und sehr viele Einwendungen gemacht. Wenn er aus Länderinteressen Einwendungen macht, so ist er dazu berechtigt. Wenn er beispielsweise damit nicht einverstanden ist, daß die Vermögensteuer den Ländern zum Teil genommen wird oder daß die öffentliche Hand, der öffentliche Besitz der Länder in Mitleidenschaft gezogen wird, so ist dagegen nichts einzuwenden, darüber kann man sprechen. Wenn aber der Bundesrat dazu übergeht, sich zum Parlament zu machen und politische Grundsatzfragen zu erwägen, dann geht das zu weit, dann stimmt das mit dem Grundgesetz nicht mehr überein.

    (Beifall bei der DP und FDP.)

    Das muß ihm einmal gesagt werden. Für grundsätzliche politische Fragen ist der Bundestag zuständig und niemals der Bundesrat.

    (Sehr gut! rechts.)

    Wir denken nicht daran, die Einsprüche, die der Bundesrat in dieser Hinsicht gemacht hat, in irgendeiner Weise zu billigen und zu unterstützen, nein, wir lehnen sie in aller Schärfe ab.

    (Lebhafter Beifall bei der DP und FDP.)