Rede:
ID0111404400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Dr.: 1
    7. Etzel.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951 4271 114. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4273A, 4333C Genesung des Abg. Schmidt (Bayern) nach einem Autounfall 4273A Änderungen der Tagesordnung 42'73A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen) 4273C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern . 4273D, 4279C, 4282D, 4286A Dr. Menzel (SPD) 4275C, 4284D Paul (Düsseldorf) (KPD) 4278C Dr. von Merkatz (DP) . . . . 4280D, 4286B Neumayer (FDP) 4281D Dr. Dresbach (CDU) 4283B, 4286A von Thadden (DRP) 4284B Dr. Hamacher (Z) 4286B Ausschußüberweisung 4287A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Nrn. 328, 788 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1724 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 54, 56 4287A, 4303D Dr. Laforet (CSU) . 4287C, 4297D, 4303D Fisch (KPD) 4289D, 4294A, 4300A Dr. Reismann (Z) 4292D, 4299A Ewers (DP) 4293B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . 4294A, 4298A Jacobi (SPD) 4295D Dr. von Merkatz (DP) 4299C Schoettle (SPD) 4301C Dr. Arndt (SPD) 4302B, 4303B Abstimmungen . . . 4291C, 4295A, 4300C, 4303A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes (Drucksache Nr. 1836) . . . . 4303B, C Beschlußfassung 4303D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 1510, 1679 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr.1764 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 38, 51, 55 4273C, 4304A, 4313B Naegel (CDU), Berichterstatter 4304B, 4307D Kurlbaum (SPD) 4306D Ollenhauer (SPD) 4307D Dr. Bleiß (SPD) . . . 4313C, 4319C, 4320C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4315D, 4320A Agatz (KPD) 4318A Dr. Bertram (Z) 4318D Dr. Preusker (FDP) 4320D Abstimmungen 4307B, 4320B, 4321A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948/16. Mai 1949 (Nr. 1783 der Drucksachen) 4304A, 4308A Dr. Lauffer, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen, Berichterstatter 4308A Keuning (SPD) 4308D, 4312D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4310A Mensing (CDU) 4310C Kuntscher (CDU) 4311C Storch, Bundesminister für Arbeit . 4312A Ausschußüberweisung 4313B Abstimmungen 4320B, 4321A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 1757 der Drucksachen) . . . 4321A, 4325A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4325A Beschlußfassung 4325C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vom 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1781 der Drucksachen) 4321B Meyer (Bremen) (SPD), Berichterstatter 4321C Beschlußfassung 4321D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Deutsche Bundesbahn (Nrn 1776, 1533 der Drucksachen) 4321D Rümmele (CDU), Berichterstatter . 4322A Paul (Düsseldorf) (KPD) 4323C Jahn (SPD) 4323D Beschlußfassung 4325A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Rückgabe der Insel Helgoland an ihre Bewohner (Nr. 1758 der Drucksachen) 4273B, 4325A Beratung abgesetzt 4325A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Grenzübergang Emmerich (Nrn. 1782, 1631 der Drucksachen) . . . . 4325C Günther (CDU), Berichterstatter . . 4325C Beschlußfassung 4326A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1666 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1665 der Drucksachen) . . . . 4308A, 4326A Dr. Frey (CDU), Interpellant . . . 4326B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 4327B Beschlußfassung 4328D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Kohlenlieferungen für Bayern ails der Tschechoslowakei (Nr. 1825 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Etzel (Bamberg) u. Gen. betr. Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft bei Ausfall tschechoslowakischer Kohle (Nr. 1793 der Drucksachen) 4273B, 4328D Beratung abgesetzt 4328D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerwesen über den Antrag der Abg. Dr. Bertram u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nrn. 1541 und 1834 der Drucksachen) . . . . 4273B, 4328D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter 4329A Beschlußfassung 4329B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff (Nr. 1818 der Drucksachen) 4329B Muckermann (CDU), Berichterstatter 4329B Beschlußfassung 4329C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls (Nr 1819 der Drucksachen) 4329C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4329D Goetzendorff (DRP-Hosp.) 4330A Beschlußfassung 4330B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Renner (Nr. 1820 der Drucksachen) 4330B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 4330C Beschlußfassung 4330D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schmidt (Niedersachsen) (Nr. 1821 der Drucksachen) . . 4330D Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . . 4331A Dr. Reismann (Z) 4331C Dr. von Brentano (CDU) 4331D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4332A Ritzel (SPD) 4332B Beschlußfassung 4332C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Mayer (Stuttgart) (Nr. 1822 der Drucksachen) 4332D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4332D Beschlußfassung 4333A Nächste Sitzung 4333C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche hier zu dem Antrag, der von den Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses eingereicht ist. Er wird hier von mir vertreten, weil ich sozusagen noch die Eierschalen des Berichterstatters dieses Ausschusses zum Wahlprüfungsgesetz an mir trage

    (Sehr gut! bei der SPD)

    und sie erst allmählich abstreife. Ich werde die Namen dieser Damen und Herren verlesen; Sie werden dann sehen, es ist kein interfraktioneller, sondern ein Sachantrag von Abgeordneten aus allen Fraktionen. Es sind: der Vorsitzende unseres Ausschusses, Herr Dr. Schneider von der FDP, der allerdings noch nicht unterschrieben hat, weil er noch nicht erreichbar war, dann Herr Dr. Mommer von der SPD, mein Mitberichterstatter aus dem Ausschuß; dann die beiden Herren Funk und Mühlenberg von der CDU; Frau Strobel und Herr Hoecker von der SPD, der zwar nicht unterschrieben hat, aber zustimmt; dann Herr Kollege Dr. Arndt von der SPD, der die Rechtslage geprüft hat, und endlich meine Wenigkeit als Antragsteller.
    Der Wahlprüfungsausschuß hat zu der Sachlage folgendes zu bemerken: Wir haben mit Bedauern festgestellt, daß die das Wahlprüfungsrecht berührenden Bestimmungen dieses Verfassungs-Gerichtsgesetzes im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht sachlich verabschiedet waren, ehe man über die Einzelbestimmungen des Wahlprüfungsrechts selbst informiert war, insbesondere ehe man wußte, welche Tendenzen in dem damit beauftragten Wahlprüfungsausschuß eigentlich obwalteten. So sind zwei Dinge passiert: einmal ist über die Kosten eine Regelung getroffen, die wir anders gewünscht hätten; das andere ist das in § 48 geregelte Beschwerderecht. Den § 48 der Vorlage möchten wir nicht mehr ändern. Wenn er sich als nicht zweckmäßig herausstellen sollte, kann späterhin eine kurze gesetzliche Änderung erfolgen. Aber zu der Regelung der Kosten, die in § 34 behandelt wird, möchte ich ganz kurz etwas sagen.
    Der Verfassungsgerichtshof hat grundsätzlich kostenfrei zu entscheiden. Das ist ein Grundsatz, der in allen Verfassungsrechten zugestanden wird, weil nur so ein wirksamer Schutz für jeden gewährleistet ist, der sich durch eine Verletzung der Verfassung benachteiligt glaubt. In Abs. 4 des § 34 ist aber eine Ausnahme von diesem Grundsatz vorgesehen. Es heißt dort:
    Wird eine Verfassungsbeschwerde als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen, so kann das Bundesverfassungsgericht dem Beschwerdeführer eine Gebühr von zwanzig Deutsche Mark bis zu eintausend Deutsche Mark auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Mißbrauch darstellt.
    Es soll also dort, wo der Verfassungsgerichtshof als Beschwerdeinstanz, nachdem vorher Entscheidungen anderer Instanzen gefallen sind, von jedermann angerufen werden kann, eine kostenrechtliche Bremse für Querulanten eingeschoben werden. Jedermann soll sich prüfen, ob er seine Auffassung auch sorgfältig genug begründen kann und Chancen hat zu gewinnen, also keinen Mißbrauch mit Rechtseinrichtungen treibt.
    Genau der gleiche Gesichtspunkt ist nun aber nach Auffassung des Wahlprüfungsausschusses bei der zweiten Beschwerdemöglichkeit gegeben, der einzigen Beschwerde außer der allgemeinen Verfassungsbeschwerde, mit der man den Verfassungsgerichtshof anrufen kann, nämlich beim Wahlprüfungsrecht. Wir haben gestern das Wahlprüfungsgesetz bei einigen wenigen Stimmenthaltungen fast einstimmig verabschiedet. In meinem Bericht dazu habe ich ausgeführt, daß die so gegebene Ordnung vorsieht, eine quasi-richterliche Tätigkeit des Bundestages durch entsprechende Gestaltung der Vorbereitung der bundestäglichen Arbeit zu gewährleisten. Wir vertrauen darauf, daß danach der Bundestag nur rechtlich begründete Entschetdungen fällen wird, die selbstverständlich in einzelnen Fällen sehr wohl in der zweiten Instanz nicht Bestand haben mögen. Wir wollen aber nicht jedermann die Möglichkeit geben, risikofrei, da ohne Kosten, aus reinem Eigennutz eine von vornherein völlig aussichtslose Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundestages einzulegen; einmal weil das das Ansehen des Bundestages schädigen könnte, zum anderen weil wir natürlich diesen ohnehin überlasteten Gerichtshof vor unsinnigen Anträgen möglichst schützen müssen. Daher wird folgende dem System durchaus angepaßte kleine Änderung vorgeschlagen. Der Antrag lautet:
    Der § 34 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
    1. In der ersten Zeile sind zwischen die Worte „Verfassungsbeschwerde" und „ als" die Worte einzuschieben: „oder eine Beschwerde gemäß Art. 41 Abs. 2 des Grundgesetzes (§ 13 Nr. 3)."
    Daraus ergibt sich notwendig folgendes:
    2. In der sechsten Zeile wird das Wort „Verfassungsbeschwerde" durch das Wort „Beschwerde" ersetzt.
    Damit würde systemrichtig in jedem Fall der Beschwerde, die das einzige Rechtsmittel ist, auf Grund dessen das Bundesverfassungsgericht angerufen werden kann, die Möglichkeit eröffnet sein, willkürliche und mißbräuchliche Rechtsmittelakte


    (Ewers)

    zu vermeiden oder jedenfalls mit einem Kostenrisiko zu versehen, und zwar in beiden Fällen nicht etwa schon dann, wenn der Beschwerdeführer unterliegt, sondern erst dann, wenn er nach der Meinung des Gerichts von seinem Rechtsmittel mißbräuchlich, also frivol Gebrauch gemacht hat.
    Ich glaube, daß man das im Rechtsausschuß auch schon so formuliert hätte, wenn man die Bestimmungen des jetzt verabschiedeten Wahlprüfungsgesetzes damals gekannt hätte, als diese Fassung des § 34 im Rechtsausschuß festgelegt wurde.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Etzel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Teil II des Gesetzentwurfes haben wir nur eine Änderung zu beantragen, nämlich in § 35 das Wort „vollstreckt" durch das Wort „vollzieht" zu ersetzen. Die Mehrzahl der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind so geartet, daß ihre Ausführung, nicht ihre Vollstreckung in Frage kommt. Der Begriff „Vollzug" deckt die Unterbegriffe „Ausführung" und „Vollstreckung". Zudem ist zu beachten, daß in § 42 ausdrücklich zwischen der Entscheidung selbst und dem Vollzug unterschieden ist. Um eine Übereinstimmung der Gesetzessprache herzustellen, haben wir uns erlaubt, den Änderungsantrag zu stellen.