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    Deutscher Bundestag - 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951 4271 114. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4273A, 4333C Genesung des Abg. Schmidt (Bayern) nach einem Autounfall 4273A Änderungen der Tagesordnung 42'73A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen) 4273C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern . 4273D, 4279C, 4282D, 4286A Dr. Menzel (SPD) 4275C, 4284D Paul (Düsseldorf) (KPD) 4278C Dr. von Merkatz (DP) . . . . 4280D, 4286B Neumayer (FDP) 4281D Dr. Dresbach (CDU) 4283B, 4286A von Thadden (DRP) 4284B Dr. Hamacher (Z) 4286B Ausschußüberweisung 4287A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Nrn. 328, 788 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1724 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 54, 56 4287A, 4303D Dr. Laforet (CSU) . 4287C, 4297D, 4303D Fisch (KPD) 4289D, 4294A, 4300A Dr. Reismann (Z) 4292D, 4299A Ewers (DP) 4293B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . 4294A, 4298A Jacobi (SPD) 4295D Dr. von Merkatz (DP) 4299C Schoettle (SPD) 4301C Dr. Arndt (SPD) 4302B, 4303B Abstimmungen . . . 4291C, 4295A, 4300C, 4303A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes (Drucksache Nr. 1836) . . . . 4303B, C Beschlußfassung 4303D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 1510, 1679 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr.1764 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 38, 51, 55 4273C, 4304A, 4313B Naegel (CDU), Berichterstatter 4304B, 4307D Kurlbaum (SPD) 4306D Ollenhauer (SPD) 4307D Dr. Bleiß (SPD) . . . 4313C, 4319C, 4320C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4315D, 4320A Agatz (KPD) 4318A Dr. Bertram (Z) 4318D Dr. Preusker (FDP) 4320D Abstimmungen 4307B, 4320B, 4321A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948/16. Mai 1949 (Nr. 1783 der Drucksachen) 4304A, 4308A Dr. Lauffer, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen, Berichterstatter 4308A Keuning (SPD) 4308D, 4312D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4310A Mensing (CDU) 4310C Kuntscher (CDU) 4311C Storch, Bundesminister für Arbeit . 4312A Ausschußüberweisung 4313B Abstimmungen 4320B, 4321A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 1757 der Drucksachen) . . . 4321A, 4325A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4325A Beschlußfassung 4325C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vom 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1781 der Drucksachen) 4321B Meyer (Bremen) (SPD), Berichterstatter 4321C Beschlußfassung 4321D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Deutsche Bundesbahn (Nrn 1776, 1533 der Drucksachen) 4321D Rümmele (CDU), Berichterstatter . 4322A Paul (Düsseldorf) (KPD) 4323C Jahn (SPD) 4323D Beschlußfassung 4325A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Rückgabe der Insel Helgoland an ihre Bewohner (Nr. 1758 der Drucksachen) 4273B, 4325A Beratung abgesetzt 4325A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Grenzübergang Emmerich (Nrn. 1782, 1631 der Drucksachen) . . . . 4325C Günther (CDU), Berichterstatter . . 4325C Beschlußfassung 4326A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1666 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1665 der Drucksachen) . . . . 4308A, 4326A Dr. Frey (CDU), Interpellant . . . 4326B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 4327B Beschlußfassung 4328D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Kohlenlieferungen für Bayern ails der Tschechoslowakei (Nr. 1825 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Etzel (Bamberg) u. Gen. betr. Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft bei Ausfall tschechoslowakischer Kohle (Nr. 1793 der Drucksachen) 4273B, 4328D Beratung abgesetzt 4328D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerwesen über den Antrag der Abg. Dr. Bertram u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nrn. 1541 und 1834 der Drucksachen) . . . . 4273B, 4328D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter 4329A Beschlußfassung 4329B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff (Nr. 1818 der Drucksachen) 4329B Muckermann (CDU), Berichterstatter 4329B Beschlußfassung 4329C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls (Nr 1819 der Drucksachen) 4329C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4329D Goetzendorff (DRP-Hosp.) 4330A Beschlußfassung 4330B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Renner (Nr. 1820 der Drucksachen) 4330B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 4330C Beschlußfassung 4330D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schmidt (Niedersachsen) (Nr. 1821 der Drucksachen) . . 4330D Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . . 4331A Dr. Reismann (Z) 4331C Dr. von Brentano (CDU) 4331D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4332A Ritzel (SPD) 4332B Beschlußfassung 4332C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Mayer (Stuttgart) (Nr. 1822 der Drucksachen) 4332D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4332D Beschlußfassung 4333A Nächste Sitzung 4333C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Ich möchte mich an die von dem Herrn Präsidenten vorgeschlagene Regelung halten, die grundsätzliche Debatte während der dritten Lesung und nicht während der zweiten Lesung abzuhalten. Ich möchte daher -lediglich zu den Abänderungsanträgen meiner Fraktion, die zum ersten Teil des vorliegenden Entwurfs eingebracht worden sind, Stellung nehmen und diese Anträge begründen.
    Meine Fraktion hat zunächst den Antrag gestellt, den § 1 Abs. 1 zu streichen. In dem § 1 ist der ganze Sinn des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht verkörpert. In ihm kommt zum Ausdruck, welche Rolle dieses Sondergericht über — nicht neben, sondern über — allen anderen sogenannten verfassungsmäßigen Organen des Bundes spielen soll.
    Es wird einige kluge Leute geben, die sagen, dieser § 1 sei die Verwirklichung des alten Grundsatzes einer jeden demokratischen Ordnung, nämlich des Grundsatzes der Dreiteilung der Gewalten.


    (Fisch)

    Es ist ein Aberglaube, anzunehmen, daß dieser Grundsatz gewisser bürgerlicher Staatsrechtler eine ewige Wahrheit darstellt. Der Grundsatz der Dreiteilung der Gewalten ist genau so zeitbedingt wie alle anderen Theorien von Juristen, die in ihrer Zeit jeweils die Theorie fabriziert haben, die das herrschende Regime von ihnen verlangt und erwartet hat. Die Forderung der Dreiteilung der Gewalten kam zu einer Zeit auf, als es galt, gegen den Absolutismus des französischen Königtums Front zu machen. Montesquieu, sozusagen der Erfinder der Theorie der Dreiteilung der Gewalten, war der Repräsentant einer Gruppe der damaligen Revolutionäre gegen den herrschenden Absolutismus. Nur insofern konnte damals diesem Prinzip ein gewisser fortschrittlicher Charakter beigemessen werden, als damals eine Dreiteilung der Gewalten zumindest einen kleinen gesellschaftlichen Fortschritt gegenüber der bisherigen Regelung der ungeteilten Gewalt darstellte, die durch das herrschende Königtum ausgeübt wurde. Schon nach 1789 zeigte sich sehr bald, daß die Losung der Dreiteilung der Gewalten zu der Privattheorie eines Teils der ursprünglichen Revolutionäre wurde, nämlich des Teils, der auf eine möglichst starke Erhaltung der Elemente der alten Kräfte hinstrebte. Die Forderung der Dreiteilung der Gewalten wurde die Forderung derjenigen, die die revolutionäre Entwicklung bremsen, die gewisse konservative Elemente garantieren wollten und die darum dem alleinigen Willen des Volkes, dargestellt durch die Volksvertretung, einen entscheidenden Riegel vorsetzen wollten.
    Wenn damals schon die Theorie der Dreiteilung der Gewalten umstritten war und schließlich zu einem Reservat der reaktionären Kräfte wurde, so gilt dies erst recht für die heutige Zeit. Wir haben es in der Weimarer Zeit erlebt. Auch damals wurde die Theorie der Dreiteilung der Gewalten zur Grundlage des Staatsrechts genommen. Ich möchte die sozialdemokratischen Sprecher fragen, wo sie in der Zeit von 1918 bis 1933 aus der Anwendung der Theorie der Dreiteilung der Gewalten auch nur die geringste Sicherung der fortschrittlichen Kräfte in der politischen Entwicklung hergenommen haben. Die Entwicklung verlief vielmehr umgekehrt. In der Weimarer Republik wurde diese Theorie und die daraus abgeleitete Praxis zu einem gewaltigen Kräftezuwachs für die Elemente der Reaktion und schließlich zu einem entscheidenden Hilfsmittel für die Vorbereitung der Machterschleichung Adolf Hitlers.

    (Sehr richtig! bei der KPD.)

    Ich möchte aus der Weimarer Zeit nur an die unselige Wirksamkeit des Art. 48 erinnern, an die unglückselige Wirksamkeit der Straf- und Verwaltungsjustiz, verkörpert in der Rechtsprechung des Reichsgerichts. Ich möchte insbesondere an die Tragikomödie erinnern, die sich in den Verhandlungssälen des Reichsgerichts in Leipzig an den 20. Juli 1932 angeschlossen hat. Als damals die preußische Regierung Braun-Severing von einem Leutnant und zwei Soldaten davongejagt wurde, war bekanntlich die einzige Antwort der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion und der Parteiführung der Appell an das Reichsgericht. Wir sollten heute an die damaligen Vorgänge erinnern, als die Herren Reichsrichter für die sozialdemokratische Beschwerde nichts anderes übrig hatten als ein höhnisches Achselzucken und im übrigen die Sprache der Tatsachen als entscheidend gelten ließen.
    Schließlich muß man auch an die sogenannten Notverordnungen zum Schutz von Volk und Staat erinnern, die Adolf Hitler zur Niederschlagung einer jeden Opposition, zur Auflösung der Parteien, zur Errichtung des Konzentrationslagerregimes usw. benutzt hat, ohne der Form nach auch nur einen einzigen Artikel der Weimarer Verfassung zu brechen, indem er sich im Gegenteil ausdrücklich auf die entscheidenden Grundlagen der Weimarer Verfassung und nicht zuletzt auf das Prinzip der Dreiteilung der Gewalten sowie auf die Wirksamkeit der Justiz als sogenannten unabhängigen Faktor stützen konnte.
    Wenn damals weitreichende Lehren für unser Volk aufgestellt wurden, so sollte man heute diese Lehren nicht einfach beiseite schieben. Was sich damals in der Form der Justiz des Reichsgerichts und der von ihm beeinflußten sonstigen Rechtsprechung abgespielt hat, das soll heute durch die Vorlage des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und insbesondere durch den in § 1 niedergelegten Grundsatz nachgeahmt werden. Heute soll der § 1 die Garantie dafür geben, daß eine Sonderjustiz jederzeit Mittel anwenden kann, um die Grundrechte des Grundgesetzes außer Kraft zu setzen, um Parteien zu verbieten, um bestimmte fortschrittliche Bestimmungen einzelner Länderverfassungen und Ländergesetze unwirksam zu machen, um auf jeden Fall und überall zu jeder Zeit die autoritären Absichten der Bundesregierung und der ihr willfährigen höheren Justiz durchzusetzen.
    Meine Damen und Herren! Es handelt sich nicht um irgendwelche Rechtsfindungen nach absoluten Grundsätzen. Es handelt sich, wenn der Grundsatz des § 1 zur Anwendung gelangt, um ein eindeutiges System politischer Entscheidungen, die von den herrschenden Schichten, von den ihr hörigen Regierungsbeamten der obersten Stufe gefällt werden.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Fisch! Ich darf Sie bitten, etwas vorsichtiger zu formulieren. Ihre Vorstellungen von Hörigkeit scheinen mir nicht ganz den Verhältnissen der Bundesrepublik zu entsprechen.

(Zurufe von der KPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Ich glaube, Herr Präsident, daß ich meine Vorstellungen der Praxis entnehme.
    Meine Damen und Herren! Es wird sich also um politische Entscheidungen handeln, die von Angehörigen der reaktionärsten Oberschicht des westdeutschen Bundesstaates gefällt werden, die von solchen Richtern gefällt werden, die zu neun Zehnteln ihre juristischen Funktionen bereits unter dem Naziregime und durchaus im Sinne des Naziregimes ausgeübt haben.

    (Sehr richtig! bei der KPD.)

    Es handelt sich um politische Entscheidungen, gefällt von den Vertretern der Junker und der Bourgeoisie. Es handelt sich um politische Entscheidungen einer bestimmten herrschenden politischen Auffassung, die gegenwärtig in Westdeutschland die Geschicke lenkt, mit der amerikanischen Zielsetzung, aus Westdeutschland ein amerikanisches Kolonialgebiet zu machen, dessen Menschen und Material den amerikanischen Machtbestrebungen zu dienen haben. Das ist die Grundlage, auf die sich auch die Justiz des kommenden Bundesverfassungsgerichtes stützen wird.
    Meine Damen und Herren! Weil .von einer unabhängigen Rechtsprechung nicht die Rede sein kann, weil es sich in Wirklichkeit um die Rechtsprechung des verläßlichsten Instrumentes der herrschenden


    (Fisch)

    Klasse handeln wird, weil sich diese „dritte Gewalt" über den Volkswillen und über die Volksmeinung, über Gesetze und Abstimmungen der Parlamente hinwegsetzen soll im Dienste und im Sinne der wirklichen Herren des westdeutschen Staates, darum haben wir den Antrag gestellt, den § 1 dieses Entwurfs zu streichen.
    Zu § 3, meine Damen und Herren, haben wir den Antrag gestellt, die Qualifikation der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts auf die Erfahrung im öffentlichen Dienst zu beschränken. Ich möchte unterstreichen, daß die vorliegende Fassung des § 3 dem Grundgesetz widerspricht, also verfassungswidrig ist. In Art. 94 des Grundgesetzes heißt es:
    Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern,
    wobei unter „anderen Mitgliedern" zweifellos Laienrichter gemeint sind. In der vorliegenden Fassung ist jedoch das Laienrichterelement vollkommen ausgeschaltet. In Ziffer 2 des § 3 heißt es:
    Die Richter müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen oder auf Grund der vorgeschriebenen Staatsprüfung die Befähigung zum
    höheren Verwaltungsdienst erworben haben. Nicht nur dem Grundgesetz widerspricht diese Fassung, sondern sie widerspricht auch Auffassungen, die im Gremium des Bundesrates und teilweise auch von der sozialdemokratischen Fraktion geltend gemacht worden sind. Wir sind darum der Meinung, daß, wenn es überhaupt eine Möglichkeit gibt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wenigstens in der Nähe der Volksmeinung und des Volkswillens zu halten, die Mitglieder dieses Bundesverfassungsgerichtes ausschließlich aus Laienrichtern zu bestehen haben, denen keine andere Qualifikation vorgeschrieben sein darf als die Erfahrung im öffentlichen Leben.
    Zu § 4, meine Damen und Herren, hat meine Fraktion gleichfalls einen Abänderungsantrag gestellt. Er lautet:
    Die Richter werden für die Dauer einer Legislaturperiode des Bundestages gewählt.
    Es bedarf wohl keiner besonderen Erklärung, warum meine Fraktion die Wahl von Bundesrichtern durch das Organ des Bundesrates für falsch und ablehnungswürdig hält. In § 4 wird vorgeschrieben, daß ein Teil der Richter auf Lebenszeit und ein anderer Teil auf die Dauer von 8 Jahren gewählt wird. Ich möchte hier an alte Grundsätze der Sozialdemokratischen Partei erinnern, die sich gegen die Unabsetzbarkeit der Richter wendeten und sich insbesondere gegen die Beauftragung mit Richterämtern auf Lebenszeit gewandt haben. Ich möchte an das Heidelberger Programm der Sozialdemokratischen Partei von 1925 erinnern, in dem zu dieser Frage ausführlich und klar Stellung genommen wurde. Es würde mich keineswegs wundern, wenn die sozialdemokratische Fraktion anläßlich dieser Debatte auch auf diesen alten Grundsatz der sozialistischen Arbeiterbewegung verzichten würde. Wir sind nicht nur dagegen, daß die Richter auf Lebenszeit gewählt werden, sondern auch dagegen, daß sie auf eine so lange Zeit, wie sie hier mit 8 Jahren vorgesehen ist, gewählt werden. Das muß noch keineswegs eine „bolschewistische" Staatsauffassung sein, meine Damen und Herren, bekommen Sie nur keine Angst! In einem Lande wie der Schweiz, die nach Ihrer Auffassung doch gewiß genügend zuverlässig demokratisch legitimiert ist, besteht die Regelung, daß die. Mitglieder des Bundesgerichts vom Nationalrat jeweils nach
    der Neuwahl und dessen erstem Zusammentritt
    auf die Dauer einer Legislaturperiode dieses Parlamentes gewählt werden, und zwar ausschließlich von
    eben diesem Parlament. Sie sehen also, daß unsere
    Abänderungsvorschläge nichts anderes, nichts Revolutionäreres wollen als die Verwirklichung eines
    Grundsatzes, der in der Verfassung der bürgerlichdemokratischen Republik der Schweiz bereits niedergelegt und seit vielen Jahrzehnten in Übung ist.

    (Beifall bei der KPD.)