Rede:
ID0111302600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 97
    1. die: 9
    2. —: 7
    3. Ich: 6
    4. der: 6
    5. und: 5
    6. auf: 4
    7. Gesetz: 4
    8. ist: 4
    9. dem: 3
    10. Damen: 3
    11. Das: 3
    12. rufe: 3
    13. zu: 3
    14. schlägt: 2
    15. Ältestenrat: 2
    16. vor,: 2
    17. kommen: 2
    18. zur: 2
    19. in: 2
    20. §§: 2
    21. 1: 2
    22. bis: 2
    23. Einleitung: 2
    24. bitte: 2
    25. Herren,: 2
    26. Hand: 2
    27. erheben.: 2
    28. Gegenprobe!: 2
    29. einstimmig: 2
    30. des: 2
    31. danke: 1
    32. Herrn: 1
    33. Berichterstatter.Meine: 1
    34. Herren!: 1
    35. Genau: 1
    36. wie: 1
    37. Ausschuß: 1
    38. von: 1
    39. einer: 1
    40. Besprechung: 1
    41. abzusehen.: 1
    42. -: 1
    43. Wort: 1
    44. wird: 1
    45. nicht: 1
    46. weiter: 1
    47. gewünscht.Wir: 1
    48. Abstimmung: 1
    49. zweiten: 1
    50. Beratung.: 1
    51. 7: 1
    52. wobei: 1
    53. natürlich: 1
    54. Abänderung: 1
    55. Numerierung: 1
    56. vorbehalten: 1
    57. bleibt: 1
    58. —,: 1
    59. Überschrift.: 1
    60. zuzustimmen: 1
    61. wünschen,: 1
    62. angenommen.: 1
    63. Damit: 1
    64. zweite: 1
    65. Beratung: 1
    66. erledigt.Wir: 1
    67. zurdritten: 1
    68. Beratungund: 1
    69. Schlußabstimmung.: 1
    70. 7,: 1
    71. Überschrift.\': 1
    72. Angenommen.: 1
    73. im: 1
    74. ganzen: 1
    75. zustimmen: 1
    76. wollen,: 1
    77. angenommen.Ich: 1
    78. Punkt: 1
    79. 8: 1
    80. Tagesordnung:Beratung: 1
    81. Mündlichen: 1
    82. Berichts: 1
    83. Haushaltsausschusses: 1
    84. Der: 1
    85. auch: 1
    86. diesem: 1
    87. Falle: 1
    88. eine: 1
    89. Aussprache: 1
    90. verzichten.Berichterstatter: 1
    91. Herr: 1
    92. Abgeordnete: 1
    93. Wacker.: 1
    94. erteile: 1
    95. ihm: 1
    96. das: 1
    97. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1951 4243 113. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 4244B, 4261B, 4270C Niederlegung des Abgeordnetenmandats des Abg. Zinn 4244B Änderung der Tagesordnung . . . . 4244C, 4256A Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Wahlprüfungsgesetzes (Nr. 983 der Drucksachen); Bericht des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) (Nr. 1756 der Drucksachen) 4245D Dr. Mommer (SPD) 4246B Abstimmungen 4245D, 4246B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Verfügungen der Länder über Bundeseigentum (Nr.1748 der Drucksachen) 4246C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Interpellant 4246D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4251C Dr. Gülich (SPD) 4253A Dr. Besold (BP) 4254C Dr. Laforet (CSU) 4255C Ausschußüberweisung 4256A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Rückgabe der Insel Helgoland an ihre Bewohner (Nr. 1758 der Drucksachen) 4256A Beratung ausgesetzt 4256A Nichtzulassung des Antrags der WAV betr. Sitzung des Deutschen Bundestags auf Helgoland 4256A Erste Beratung der Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1784 der Drucksachen) 4256B Ausschußüberweisung 4256B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Frey und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes betreffend Fortschreibungen und Nachfeststellungen von Einheitswerten des Grundbesitzes auf den 21. Juni 1948 (Nr. 1749 der Drucksachen) 4256B Ausschußüberweisung 4256C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesdienststrafgerichten (Nr. 1754 der Drucksachen) 4256C Ausschußüberweisung 4256C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vom 19. September 1950 (Nr. 1655 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) (Nr. 1770 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Entschließung zum Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vorn 19. September 1950 (zu Nr. 1770 der Drucksachen) 4244C, 4256D zur Tagesordnung: Dr. Oellers (FDP) 4244C Dr. Pünder (CDU) 4244D Mellies (SPD) 4245B zur Sache: Dr. Pünder (CDU), Berichterstatter . 4256D Beschlußfassung 4259A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung (Nr. 1729 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 1808 der Drucksachen) 4259B Langer (FDP), Berichterstatter . . 4259B Beschlußfassung 4260B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Hilfsmaßnahmen für unwettergeschädigte Gebiete (Nrn. 1657, 1149 der Drucksachen) . . 4260B Wacker (CDU), Berichterstatter . . . 4260C Beschlußfassung 4261C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhandlungen über militärische Fragen (Nr. 1761 der Drucksachen) . . . . 4261C Fisch (KPD), Antragsteller 4261C Schröter (CDU) 4263B Renner (KPD) 4263C Übergang zur Tagesordnung 4263C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Schreiben des Ministerpräsidenten Grotewohl (Nr. 1762 der Drucksachen) . . 4263D Renner (KPD), Antragsteller . 4263D, 4265D Schröter (CDU) 4265C Übergang zur Tagesordnung 4266A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. zollfreie Einfuhr von Tabak, Kaffee und Tee im kleinen Grenzverkehr (Nr. 1777 der Drucksachen) 4266A Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 4266B, 4269C Schüttler (CDU) 4266D Heiland (SPD) 4267C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4268B Ausschußüberweisung 4270A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 53) 4270A Beschlußfassung 4270C Beratung der Übersicht Nr. 16 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 45) . 4270C Beschlußfassung 4270C Nächste Sitzung 4270C Berichtigungen zum Schriftlichen Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Entwurf eines Wahlprüfungsgesetzes (Anlage zum Stenographischen Bericht der 112. Sitzung) 4270B Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Berichtigungen zum Schriftlichen Bericht des Wahlprüfungsausschusses betreffend Entwurf eines Wahlprüfungsgesetzes (Anlage zum Stenographischen Bericht der 112. Sitzung, Seite 4236): Seite 4238D Zeile 14 ist statt „nach der Erfahrung" zu lesen: durch das Verfahren; Seite 4239A Zeile 32 ist statt „Sondervorschrift„ zu lesen: Sollvorschrift; Seite 4240B Zeile 10 ist das Wort „seiner" zu streichen; Seite 4240B Zeile 11 ist statt „Anträge" zu lesen: Antrag; Seite 4241C Zeile 4 ist statt „bestehende Verfahren" zu lesen: Beschwerdeverfahren; Seite 4241C Zeile 20 ist statt „Bundestags" zu lesen: Bundesrats.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erich Langer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache Nr. 1808 legt Ihnen der 26. Ausschuß den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vor und empfiehlt Ihnen seine Annahme.
    Seiner Tradition aus den Beratungen über das Bundesversorgungsgesetz folgend, hatte der Ausschuß vor Eintritt in die Hauptarbeit die Vertreter der führenden Kriegsopferorganisationen geladen. Damit war den Herren Gelegenheit gegeben, namens ihrer Organisationen ihre Wünsche und Anregungen dem Ausschuß direkt zu übermitteln. Als wesentlichster Punkt aus den Referaten der Herren Vertreter, soweit ihr Inhalt im Gesetz nicht zum Ausdruck gekommen ist, sei hervorgehoben, daß bei allen Organisationen volle Übereinstimmung darüber bestand, daß die Kriegsopferversorgungseinrichtungen an sich bundeseigene Verwaltung sein müßten.

    (Abg. Dr. Oellers: Sehr richtig!)

    Auch der Ausschuß stimmt mit dieser Forderung der Verbände vollkommen überein. Wenn er heute trotzdem nicht den Antrag stellt, diese Einrichtungen als bundeseigene Verwaltung aufzuziehen, dann nur deshalb, weil das Gesetz möglichst schnell in Funktion treten soll, damit das Bundesversorgungsgesetz, das nun schon seit langer Zeit verkündet ist, endlich zur Durchführung gelangt und die Umanerkennungen in zügiger Form durchgeführt werden. Es hat sich die Auffassung durchgesetzt, daß die bundeseigene Verwaltung nur durch Änderung des Art. 87 des Grundgesetzes zustande kommen könne. Da hierzu eine qualifizierte Mehrheit in diesem Hause und im Bundesrat und darüber hinaus noch die Zustimmung der Hohen Kommissare nötig wäre, konnte der Ausschuß es nicht verantworten, diesen Antrag zu stellen. Wir begnügen uns also damit, den Entwurf in der abgeänderten Form hier vorzulegen, damit er heute zur Annahme kommt. Der Ausschuß hat sich aber mit großer Mehrheit ausdrücklich vorbehalten, zu geeigneter Zeit darauf zu dringen, daß die jetzt zu schaffende Verwaltung für die Kriegsopfereinrichtungen möglichst bald bundeseigene Verwaltung wird. Die bisherigen Dienststellen der Landesversicherungsanstalten, die die Aufgaben durchgeführt haben, werden so lange in Tätigkeit bleiben, bis die neuen Versorgungsämter geschaffen sind.
    Bezüglich der personellen Besetzung dieser Dienststellen konnte erfreulicherweise festgestellt werden, daß die prozentuale Beteiligung gerade aus den Reihen der Kriegsopfer in dieser ihnen ureigenen Sache angemessen ist. Der Ausschuß gibt der Hoffnung Ausdruck, daß diese Entwicklung auch weiterhin positiv bleibt. Die auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes erfolgende Betreuung der Schwerbeschädigten, Hinterbliebenen, besonders auch der Hirnverletzten, der Blinden sowie der sonst schwer betroffenen Personengruppen erfordert nicht nur eine besondere sachliche Kenntnis, sondern setzt bei den Bediensteten der Behörden ein besonderes Maß an Einfühlungsvermögen und eine spezielle Eignung voraus. Aus dieser Erkenntnis kam der Ausschuß dazu, in einem § 3 a darauf hinzuweisen, daß die Beamten und Angestellten der Versorgungsverwaltung für ihre Aufgaben besonders geeignet sein müssen. Der personellen Besetzung der Dienststellen widmete der Ausschuß seine besondere Aufmerksamkeit noch einmal in § 5 Abs. 1. Es erschien notwendig, Sicherungen einzubauen, damit bei der Schaffung der neuen Dienststellen nicht eine Übervorteilung der Kriegsopfer dadurch eintritt, daß wenig gutes Personal in die neuen Dienststellen abgeschoben wird. Andererseits sahen wir uns gezwungen, zu verhindern, daß jenem Personenkreis, der seit Jahren in den Stellen der Landesversicherungsämter mit der Kriegsopferversorgung betraut wurde, persönliche Nachteile erwachsen. Auch die Überlegung, daß der nächste Schritt in der Kriegsopferversorgung, wie eingangs erwähnt, zu einer bundeseigenen Verwaltung führen muß, ließ die Einfügung dieses Absatzes opportun erscheinen.
    Die Kriegsopferorganisationen hatten eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß sie und die Gewerkschaften als Beiräte bei den Versorgungsdienststellen tätig sein müßten. Diese Forderung wurde


    (Langer)

    vom Ausschuß grundsätzlich gebilligt. Aber auch hier mußte von einer Verankerung im Gesetz abgesehen werden, um jede Verzögerung zu vermeiden.
    Die vorliegenden Unterlagen weisen aus, daß zur Zeit etwa 14 000 Personen in der Kriegsopferversorgung beschäftigt sind. Nach den Auskünften der zuständigen Ministerien wird sich diese Zahl um weitere 1 500 Personen vermehren. Auch hier gab der Ausschuß noch einmal seiner Auffassung Ausdruck, daß bei der Neueinstellung bewährte Kräfte aus den Organisationen der Kriegsopfer sowie der politisch, rassisch und religiös Verfolgten besonders zu berücksichtigen seien.
    Namens des Ausschusses darf ich mir einen besonderen Hinweis bezüglich der Berücksichtigung des Personenkreises gemäß Art. 131 des Grundgesetzes gestatten. Da dieses Gesetz noch immer nicht verabschiedet ist, glaubte der Ausschuß eine besondere Verpflichtung darin zu sehen, zu betonen, daß im Hinblick auf eine zu erwartende Regelung fachlich vorgebildete und geeignete Beamte, Angestellte und Arbeiter dieses besonderen Kreises bei den Neueinstellungen Berücksichtigung finden sollten.
    Der § 6 a ermöglicht die Ausdehnung des Gesetzes auch auf Berlin.
    Abschließend darf gesagt werden, daß die Auffassungen über das neue Gesetz bzw. die Einrichtung der in ihm vorgesehenen Dienststellen bei den Organisationen, dem Arbeitsausschuß soziale Fürsorge, dem Bundesausschuß der Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenenfürsorge und dem 26. Ausschuß des Bundestags völlig gleich sind. Wenn das Hohe Haus sich zur gleichen Auffassung wie der Ausschuß bekennt, dann ist eine Diskussion zu diesem Gesetz nach unserer Meinung nicht nötig.
    Ich habe daher die Ehre, Ihnen den vorliegenden Entwurf in der vom Auschuß abgeänderten Form zur Annahme zu empfehlen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Meine Damen und Herren! Genau wie der Ausschuß schlägt der Ältestenrat vor, von einer Besprechung abzusehen. - Das Wort wird nicht weiter gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung in der zweiten Beratung. Ich rufe auf §§ 1 bis 7 — wobei natürlich die Abänderung der Numerierung vorbehalten bleibt —, Einleitung und Überschrift. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das Gesetz ist einstimmig angenommen. Damit ist die zweite Beratung erledigt.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und zur Schlußabstimmung. Ich rufe auf die §§ 1 bis 7, — Einleitung und Überschrift.' — Angenommen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz im ganzen zustimmen wollen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betreffend Hilfsmaßnahmen für unwettergeschädigte Gebiete (Nrn. 1657, 1149 der Drucksachen).
Der Ältestenrat schlägt auch in diesem Falle vor, auf eine Aussprache zu verzichten.
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Wacker. Ich erteile ihm das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Wacker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuß hat in seiner Sitzung vom 4. September 1950 durch das Bundesfinanzministerium eine Auskunft über den Umfang der Unwetterschäden einholen lassen, die in diesem Jahre aufgetreten sind, und darüber, welche Abweichungen im Vergleich zu anderen Jahren vorliegen. Ferner sollte mitgeteilt werden, welchen Umfang die auf gesetzlicher Grundlage beruhende Hilfe bei Unwetterschäden hat. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat die Herren Minister und Senatoren für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Bundesgebiet gebeten, substantiierte Unterlagen über die Unwetterschäden in den einzelnen Ländern zu übersenden.
    Bayern hat eine Übersicht über die durch Trockenheit geschädigten Gebiete übersandt, ohne über den wertmäßigen Ausfall der Ernten insgesamt Mitteilung zu machen. Es hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten davon unterrichtet, daß die Staatsregierung durch den Beschluß des Bayerischen Landtags vom 2. August 1950 ersucht wurde, den durch Dürreschäden betroffenen Landwirten Steuervergünstigungen und angemessene Beihilfen, vor allem Kredite zur Beschaffung von Futtermitteln, Düngemitteln und Saatgut zu gewähren. Es hat darüber hinaus beantragt, daß seitens der Bundesregierung Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden.
    Die Landwirtschaftskammer Weser-Ems hat dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Antrag auf Hilfsmaßnahmen zugeleitet, in dem die durch die ungewöhnlich starken Niederschläge in diesem Gebiet erlittenen Ernteschäden geschildert werden. Eine Mitteilung über den wertmäßigen Schaden insgesamt wurde nicht gemacht.
    Des weiteren hat das Landwirtschaftsministerium von Württemberg-Baden durch Fernschreiben bekanntgegeben, daß der Gesamtschaden — ohne Hagelschaden — 5 280 000 DM beträgt.
    Aus der weiteren Aufstellung geht hervor, daß die Länder bereits die Schäden abgegolten haben, soweit sie nicht durch Hagelversicherung mit abgegolten worden sind.
    Bei der Soforthilfeabgabe ist ein Entgegenkommen, auch anläßlich von Unwetterschäden, nach Meinung des Bundesfinanzministeriums nur durch Stundung möglich. Ein Erlaß der Abgabe ist durch die ausdrückliche Vorschrift des § 59 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Ersten Teil des Soforthilfegesetzes in jedem Fall ausgeschlossen; mithin ist auch eine Ermäßigung der Abgabe im Verwaltungsweg unzulässig.
    Generelle Stundungsmaßnahmen für ganze Notstandsgebiete, die dann jeweils besonders abgegrenzt werden müßten, hält der Herr Bundesminister der Finanzen nicht für zweckmäßig. Er hat diesen Standpunkt, wie er ausführte, bisher stets vertreten, und zwar mit voller Billigung des Lastenausgleichsausschusses des Bundestags, und er hält ihn auch heute noch auf alle Fälle für Unwetterkatastrophen aufrecht.

    (Zuruf von der CSU: Staatliches Raubrittertum!)



    (Wacker)

    Allgemeine Maßnahmen würden nach seiner Ansicht vielen zuwenig und vielen zuviel geben. Das gilt für die Berücksichtigung von Unwetterschäden in derselben Weise wie für die Berücksichtigung von Kriegsschäden. Auch bei Unwetterschäden ist es erfahrungsgemäß nach seiner Meinung sehr oft so, daß unmittelbar neben Flächen, die z. B. vom Hagel auf das schwerste betroffen sind, sich andere befinden, die davon wenig oder überhaupt nicht berührt worden sind.
    Die Handhabung von Stundungsmaßnahmen in den einzelnen in Betracht kommenden Fällen ist bereits durch besondere Runderlasse geregelt. Sowohl für buchführende als auch für nicht buchführende Landwirte sind besondere Formblätter für Stundungsanträge ausgearbeitet worden, auf denen die betroffenen Abgabepflichtigen die wirtschaftliche Lage des Betriebes und ihre Gesamtlage genau klarzulegen haben, so daß das für die Stundung zuständige Finanzamt geeignete Unterlagen für die Beurteilung des Sachverhalts erhält.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat hierzu in dem die Verwendung dieser Formblätter regelnden Runderlaß vom 13. Februar 1950 insbesondere auch hinsichtlich der nicht buchführenden Landwirte darauf hingewiesen, daß ein Grund für eine Stundung gegeben sein könne, wenn infolge Dürre, Wetterschäden oder anderer besonderer Naturereignisse der Ertrag vom durchschnittlichen Normalergebnis erheblich abweicht. Dieser letztere Umstand könne für manche Landstriche beachtlich werden; in solchen Fällen sei Wert auf möglichst gleichmäßige Behandlung hinsichtlich der Würdigung dieses Tatbestandes zu legen.
    Hinsichtlich der Umsatzsteuer geht aus den Berichten der Obertinanzdirektionen hervor, daß Schäden nicht vorliegen, die größere Gebiete betreffen; sie sind vielmehr nur strichweise aufgetreten.
    Bei Landwirten, die Bücher oder Aufzeichnungen führen, wirken sich die Schäden schon dadurch automatisch steuerlich aus, daß entsprechend den geminderten Umsätzen die Umsatzsteuer niedriger festgesetzt ist. Bei nicht buchführenden Landwirten, deren Umsätze nach Richtsätzen ermittelt werden, ist auf Anordnung der Oberfinanzdirektionen zunächst durch Stundung mit dem Ziel eines späteren Erlasses geholfen worden. Soweit die Schäden in die Zeit nach dem 1. Juli 1950 fallen, wird dem bei der Festsetzung der Richtsätze für 1950/51 durch Abschläge Rechnung getragen werden.
    Sowohl bei buchführenden wie auch bei nichtbuchführenden Landwirten ist in Einzelfällen bei Totalschäden oder bedeutenden Schäden die Umsatzsteuer bereits gestundet. Ferner ist Erlaß im Billigkeitswege in Aussicht genommen.
    Der Hauhaltsausschuß hat nach Kenntnisnahme dieser Darstellungen den Beschluß gefaßt, den Antrag Drucksache Nr. 1657 für erledigt zu erklären. Diesem Beschluß hat sich der Ausschuß für den Lastenausgleich angeschlossen. Der Haushaltsausschuß hat mich gebeten, Ihnen vorzuschlagen, den Antrag anzunehmen.