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ID0111302400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1951 4243 113. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 4244B, 4261B, 4270C Niederlegung des Abgeordnetenmandats des Abg. Zinn 4244B Änderung der Tagesordnung . . . . 4244C, 4256A Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Wahlprüfungsgesetzes (Nr. 983 der Drucksachen); Bericht des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) (Nr. 1756 der Drucksachen) 4245D Dr. Mommer (SPD) 4246B Abstimmungen 4245D, 4246B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Verfügungen der Länder über Bundeseigentum (Nr.1748 der Drucksachen) 4246C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Interpellant 4246D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4251C Dr. Gülich (SPD) 4253A Dr. Besold (BP) 4254C Dr. Laforet (CSU) 4255C Ausschußüberweisung 4256A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Rückgabe der Insel Helgoland an ihre Bewohner (Nr. 1758 der Drucksachen) 4256A Beratung ausgesetzt 4256A Nichtzulassung des Antrags der WAV betr. Sitzung des Deutschen Bundestags auf Helgoland 4256A Erste Beratung der Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1784 der Drucksachen) 4256B Ausschußüberweisung 4256B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Frey und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes betreffend Fortschreibungen und Nachfeststellungen von Einheitswerten des Grundbesitzes auf den 21. Juni 1948 (Nr. 1749 der Drucksachen) 4256B Ausschußüberweisung 4256C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesdienststrafgerichten (Nr. 1754 der Drucksachen) 4256C Ausschußüberweisung 4256C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vom 19. September 1950 (Nr. 1655 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) (Nr. 1770 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Entschließung zum Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vorn 19. September 1950 (zu Nr. 1770 der Drucksachen) 4244C, 4256D zur Tagesordnung: Dr. Oellers (FDP) 4244C Dr. Pünder (CDU) 4244D Mellies (SPD) 4245B zur Sache: Dr. Pünder (CDU), Berichterstatter . 4256D Beschlußfassung 4259A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung (Nr. 1729 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 1808 der Drucksachen) 4259B Langer (FDP), Berichterstatter . . 4259B Beschlußfassung 4260B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Hilfsmaßnahmen für unwettergeschädigte Gebiete (Nrn. 1657, 1149 der Drucksachen) . . 4260B Wacker (CDU), Berichterstatter . . . 4260C Beschlußfassung 4261C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhandlungen über militärische Fragen (Nr. 1761 der Drucksachen) . . . . 4261C Fisch (KPD), Antragsteller 4261C Schröter (CDU) 4263B Renner (KPD) 4263C Übergang zur Tagesordnung 4263C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Schreiben des Ministerpräsidenten Grotewohl (Nr. 1762 der Drucksachen) . . 4263D Renner (KPD), Antragsteller . 4263D, 4265D Schröter (CDU) 4265C Übergang zur Tagesordnung 4266A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. zollfreie Einfuhr von Tabak, Kaffee und Tee im kleinen Grenzverkehr (Nr. 1777 der Drucksachen) 4266A Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 4266B, 4269C Schüttler (CDU) 4266D Heiland (SPD) 4267C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4268B Ausschußüberweisung 4270A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 53) 4270A Beschlußfassung 4270C Beratung der Übersicht Nr. 16 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 45) . 4270C Beschlußfassung 4270C Nächste Sitzung 4270C Berichtigungen zum Schriftlichen Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Entwurf eines Wahlprüfungsgesetzes (Anlage zum Stenographischen Bericht der 112. Sitzung) 4270B Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Berichtigungen zum Schriftlichen Bericht des Wahlprüfungsausschusses betreffend Entwurf eines Wahlprüfungsgesetzes (Anlage zum Stenographischen Bericht der 112. Sitzung, Seite 4236): Seite 4238D Zeile 14 ist statt „nach der Erfahrung" zu lesen: durch das Verfahren; Seite 4239A Zeile 32 ist statt „Sondervorschrift„ zu lesen: Sollvorschrift; Seite 4240B Zeile 10 ist das Wort „seiner" zu streichen; Seite 4240B Zeile 11 ist statt „Anträge" zu lesen: Antrag; Seite 4241C Zeile 4 ist statt „bestehende Verfahren" zu lesen: Beschwerdeverfahren; Seite 4241C Zeile 20 ist statt „Bundestags" zu lesen: Bundesrats.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Pünder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf an die
    Geschäftsordnungsdebatte anknüpfen, die wir heute
    bei Beginn der Sitzung hatten, und muß bemerken, daß die Berichterstattung zu diesem Gesetzentwurf und seiner Anlage natürlich etwas schwierig ist, weil das Hauptstück dieses Gesetzes nicht
    eilen Damen und Herren des Hohen Hauses vorliegt Ich habe aber bereits eingangs der Geschäftsordnungsdebatte gesagt, daß die Drucksache
    Nr. 1655, mit der die Bundesregierung uns diesen
    Gesetzentwurf vorgelegt hat, nicht nur inhalt-


    (Dr. Pünder)

    reich, sondern auch sehr erschöpfend und klar ist, so daß jeder, der die Drucksache in sich aufgenommen hat, mit dem wichtigsten materiellen Inhalt vertraut ist. Immerhin — ich sagte es vorhin bereits — ist dieses Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion in einem ziemlich dicken Buch von 41 Seiten mit 36 Paragraphen und manchen Anlagen niedergelegt, und bei der Belastung des einzelnen würde mancher kaum in der Lage gewesen sein, den komplizierten Inhalt ganz in sich aufzunehmen.
    Der Gesetzentwurf selber, der Ihnen vorliegt, ist in seinen drei knappen Artikeln in der bereits eingebürgerten Form solcher Ratifizierungsgesetze gegliedert. Erforderlich ist hier gemäß Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes eine Annahme des Abkommens durch den Bundestag, da, wie es in dem Artikel heißt, politische Beziehungen des Bundes geregelt werden.
    Unser ERP-Ausschuß, dem dieses wichtige Gesetz federführend zugeleitet worden war, hat sich zusammen mit den beiden anderen beteiligten Ausschüssen, nämlich dem Ausschuß für Geld und Kredit und dem Ausschuß für Außenhandelsfragen, in zwei Sitzungen am 9. und 11. Januar 1951 eingehend mit diesem Gesetzentwurf und seiner Anlage befaßt und schlägt Ihnen — gemeinsam mit den beiden anderen Ausschüssen — vor, das Gesetz nebst seiner Anlage unverändert anzunehmen. Er hat diesen Beschluß einstimmig gefaßt, wie überhaupt in unserem ERP-Ausschuß bisher nur einstimmige Beschlüsse gefaßt worden sind.

    (Abg. Renner: Die Opposition hat man ja herausgeschmissen!)

    — Verzeihen Sie, ich habe es nicht gehört! (Abg. Renner: Ich habe mir erlaubt, festzustellen, daß man die Opposition vorsichtshalber schon herausgeworfen hat!)

    - Nein, nein, das ist absolut, nicht richtig! Wir
    haben sie gar nicht herausgeworfen. Bloß weil es
    ein kleiner Ausschuß ist, haben Sie bei der ,,Größe"
    Ihrer Fraktion nach dem Berechnungsverfahren
    leider keinen Platz in diesem Ausschuß erhalten.

    (Zuruf von der KPD: Sie sind nicht auf dem laufenden!)

    Wir haben niemanden herausgeworfen. Ich darf feststellen, daß zur Opposition auch die große SPD-Fraktion gehört, und die ist sehr zahlreich im Ausschuß vertreten.

    (Abg. Renner: Seit wann machen Sie denn in Dialektik?)

    - In Dialektik? Ich meine, wir sind beide von der Mosel, wir kennen uns ja schon seit einigen Jahren, und das reizt mich auch, wenn Sie so liebenswürdige Bemerkungen machen, zu versuchen, Ihnen ebenso liebenswürdig zu antworten, Herr Renner!
    Nun zur Sache zurück! Von den 18 Unterzeichnern des bisher nur paraphierten Abkommens haben sich bereits zwei materiell zu ihm geäußert, das ist die Schweiz, die bereits ratifiziert hat, und ferner ist im englischen Unterhaus bereits - so, wie wir es heute hoffentlich auch hier haben werden — ein positives Votum erfolgt. Wir werden also voraussichtlich von den 18 Ländern das dritte Land sein, das ein positives Votum abgibt. Die Europäische Zahlungsunion ist bereits, wie Sie aus den Erläuterungen gesehen haben werden, am 1. Juli 1950 — also schon vor einem guten halben Jahr — auf Grund eines Zusatzprotokolls, das diesem Abkommen beigefügt war und das am gleichen Tage, nämlich am 19. September vorigen Jahres, unterzeichnet worden ist, in vorläufige Anwendung gekommen. Sowohl das Abkommen als auch dieses Protokoll sind von dem aus unserer Frankfurter Zeit schon bekannten ausgezeichneten Leiter unserer ERP-Mission in Paris, Herrn Dr. von Mangoldt, unterzeichnet worden.
    Die Begründung der Europäischen Zahlungsunion ist die notwendige Folge der Liberalisierung des Handels. Diese Liberalisierung kann den mit ihr erstrebten freien Warenaustausch eben nur dann ermöglichen, wenn sie von einem Zahlungssystem begleitet wird, das die Währungen der europäischen Empfängerländer wieder untereinander austauschbar macht. Eine einheitliche europäische Währung wäre natürlich noch weit wünschenswerter gewesen, aber dieses Endziel mußte im Augenblick leider noch als unerreichbar zurückgestellt werden. Jedoch wird jeder Freund einer hoffentlich kommenden europäischen Einheit sehr begrüßen, daß wenigstens dieser wichtige erste Schritt der Gründung der Europäischen Zahlungsunion getan worden ist. Denn abgesehen von der Annahme der Ihnen bekannten Erklärung der Menschenrechte und ferner von der im Gang befindlichen Gründung des internationalen europäischen Flüchtlingsamts ist gerade das Ihnen vorliegende Abkommen der erste bedeutsame Schritt zu dieser europäischen Einheit. Wir müssen es mit Dankbarkeit anerkennen, daß es auch hier wieder die Vereingten Staaten gewesen sind, die die europäischen Länder zu diesem Schritt ermutigt haben. Im Dezember 1949 hatte die amerikanische Marshallplanverwaltung der OEEC in Paris den Vorschlag eines solchen umfassenden europäischen Zahlungsaustauschplanes gemacht.
    Die Zahlungsunion stellt einen Vertrag der Mitgliedsstaaten dar, durch den diese ihre Zahlung;verbindlichkeiten untereinander nun nicht mehr bilateral, sondern multilateral verrechnen und ihre Defizite und Überschüsse durch Kreditgewährung oder Geldeinzahlungen ausgleichen müssen.
    Der technische Apparat für diese in der praktischen Einzelausführung sehr komplizierten und schwierigen Vorgänge ist verhältnismäßig einfach. Die Tätigkeit dieser Union wird nach Weisung und unter Aufsicht des Rates der OEEC durch ein Direktorium und durch die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel ausgeübt. Diesem Direktorium, das aus höchstens 7 Mitgliedern bestehen soll, wird auch ein deutscher Vertreter angehören. Wie wir gehört haben, wird der vorhin erwähnte Herr Dr. von Mangoldt das deutsche Mitglied dieses Direktoriums sein.
    Meine Damen und Herren! Es wäre über diesen Gesetzentwurf mit seiner wichtigen Anlage noch viel zu bemerken. Ich will mich aber kurz fassen. An wichtigsten Einzelheiten ist vor allem festzuhalten: Die Länder der EZU — Europäische Zahlungsunion — verrechnen ihre im zweiseitigen Zahlungsverkehr auflaufenden Forderungen und Verbindlichkeiten nun nicht mehr von Land zu Land, sondern mittels des durch das Abkommen neugeschaffenen Abrechnungsverfahrens untereinander. Dies ist in einem Absatz der Begründung auf Seite 5 sehr anschaulich ausgeführt, auf den ich mit Erglaubnis des Herrn Präsidenten hinweisen darf. Da heißt es:
    Für jedes Teilnehmerland ist damit nicht mehr der Stand seiner Zahlungsbilanz gegenüber einem andern Land, sondern gegenüber der Gesamtheit aller Mitgliedsländer wichtig. Während jedes Land bisher um einen möglichst ausgeglichenen Zahlungsverkehr mit jedem


    (Dr. Pünder)

    einzelnen anderen Land besorgt sein mußte, kann es sich von jetzt ab bei einem andern Land oder mehreren z. B. durch Warenbezüge verschulden, wenn es durch verstärkte Leistungen bei anderen Ländern Guthaben erwirbt, mit denen es die Schulden über die Zahlungsunion tilgen kann. Waren und Dienstleistungen können damit unter den Teilnehmerstaaten ohne die Sorge um das Vorhandensein von Guthaben oder Krediten in bestimmten Währungen unter dem Gesichtspunkt der größten Leistungsfähigkeit und Preiswürdigkeit ausgetauscht werden.
    Und dann das Beispiel:
    Deutschland kann also mit Deviseneinnahmen aus Ausfuhrüberschüssen z. B. nach der Türkei, Griechenland und Österreich Importe z. B. aus Großbritannien bezahlen.
    Zur praktischen Durchführung dieses neuen Verrechnungssystems sind selbstredend ganz bestimmte Vorkehrungen erforderlich gewesen, und zwar zunächst dahin, daß jedes der 18 Teilnehmerländer der Zahlungsunion einen Kredit einräumt und von ihr erhält. Für jedes Land ist die Höhe der Kredite verschieden. Im allgemeinen wurden — das bitte ich zu vermerken - 15% des Außenhandelsstatus von 1949 festgelegt, und zwar in sogenannten Rechnungseinheiten. Die deutsche Quote nach diesem Modus ist auf 370 Millionen solcher Rechnungseinheiten festgesetzt worden. Aber außer diesen Krediten der Teilnehmerländer ist in dem Abkommen eine USA-Hilfe in Höhe von 350 Millionen Dollar vorgesehen und gemäß Art. 23 des Abkommens bereits in den Fonds der EZU eingezahlt.
    Hierbei ist Deutschland ein Anfangsguthaben nicht gewährt worden, weil es nach amerikanischer Auffassung wieder wie früher Überschüsse im Handel mit den Teilnehmerländern wahrscheinlich erzielen wird. Die Bundesregierung hat aber, falls sich die amerikanische Auffassung als unrichtig herausstellen sollte, nach den Bestimmungen dieses Abkommens bei der für die Folgezeit vorgesehenen Neufestsetzung dieser Anfangsguthaben die Gelegenheit, noch einmal die wirtschaftliche Lage der Bundesrepublik darzulegen und gleichfalls die Gewährung eines Anfangsguthabens zu erbitten.
    Außerdem ist noch ein besonderer Hilfsfonds der Vereinigten Staaten aus ERP-Mitteln vorgesehen, aus dem nach dem Abkommen dann geholfen werden kann, wenn Schuldnerländer wider Erwarten in eine Notlage geraten und ihre Verpflichtungen gegenüber der EZU nicht erfüllen können. Dies gilt natürlich auch für die Bundesregierung. Aus diesem Hilfsfonds ist ihr inzwischen, soviel ich orientiert bin, bereits ein Betrag von 30 Millionen Dollar zugesichert worden.
    Die Vorteile der deutschen Mitgliedschaft an diesem Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion sind auf der Schlußseite 8 der Ihnen vorliegenden Drucksache Nr. 1655 gleichfalls sehr anschaulich dargelegt. Hier wird insbesondere noch einmal darauf hingewiesen, daß wir ja erfreulicherweise schon seit längerer Zeit in der OEEC gleichberechtigtes Mitglied dieser Gemeinschaft sind, wo wir durch den ERP-Minister, Herrn Bundesminister Blücher, vertreten sind. Diese Stellung, die wir bereits in der Organisation in Paris haben, wird naturgemäß verstärkt, wenn wir jetzt auch dieser Zahlungsunion beitreten. Ganz wesentlich ist für uns auch, daß die alten Schulden, die uns aus der Vergangenheit naturgemäß drücken — aus dem zweiseitigen Zahlungsverkehr mit anderen Ländern aus der früheren Zeit —, uns nicht mehr ganz so zu drücken brauchen, weil sie nämlich nicht mehr durch sofortige Devisenzahlungen oder Warenlieferungen an die einzelnen Gläubigerländer getilgt werden müssen, sondern nunmehr gleichfalls in das internationale Clearing eingegliedert werden. Schließlich wird noch darauf hingewiesen, daß Deutschland naturgemäß auch in den Genuß der zusätzlichen amerikanischen ERP-Mittel gelangt, über die ich Ihnen vorhin berichtet habe. In der Drucksache Nr. 1655 kommt daher die Bundesregierung nach Auffassung der beteiligten Ausschüsse mit Recht zu dem Schluß, daß die Zustimmung erteilt werden sollte.
    In den eingehenden Überlegungen, die wir im ERP-Ausschuß zusammen mit unseren Kollegen aus den beiden anderen Ausschüssen angestellt haben, haben wir natürlich die Schwierigkeiten, die für uns aus dieser Zahlungsunion und der ihr zugrunde liegenden Liberalisierung des Handels erwachsen, auch nicht vergessen; sie sind ja hinlänglich bekannt, man könnte darüber stundenlang reden. Diese Schwierigkeiten beruhen nicht zuletzt auf der Festsetzung der deutschen Quote von 15%, über die ich Ihnen vorhin berichtet habe. Ich habe ausgeführt. daß diese 15% im wesentlichen unter Rückgriff auf die .Außenhandelszahlen des Jahres 1949 festgelegt worden sind. Während nun aber die anderen Empfangsländer des Marshallplans ihre Handelsbeziehungen fast durchweg schon im Jahre 1949 normalisiert hatten, war das in Deutschland nicht der Fall. Wir haben uns erlaubt, das in dem Zusatzantrag, der Ihnen ja in der Drucksache zu Drucksache Nr. 1770 vorliegt, darzulegen. Da wird darauf hingewiesen, daß Deutschland im Jahre 1949 erst einen Außenhandel in Höhe von 1123 Millionen Dollar, aber im Jahre 1950 von 2 Milliarden Dollar gehabt hat. Es ist deshalb ein dringender Wunsch unserer Ausschüsse, dem sich auch die Bundesregierung anschließt, daß die Quotenfestsetzung erneut überprüft wird. Wenn man bei 15% bleibt, muß bei uns jetzt ein Status angenommen werden, der mindestens dem Volumen von 1950 entspricht. Das ist der Inhalt des Ihnen vorliegenden Antrags in der Drucksache z u Drucksache Nr. 1770, worüber ich Ihnen berichtet habe. Der Antrag trägt — Herr Renner, zu Ihrem Kummer muß ich es bemerken — abermals die Unterschriften sämtlicher Fraktionen. Darunter sind also nicht nur die der Koalitionsparteien. sondern auch die große Oppositionspartei der SPD hat gern mitgewirkt. Wir möchten bitten, daß Sie auch diesem Antrag zustimmen, da er der Bundesregierung willkommene Gelegenheit geben wird, bei ihren bevorstehenden Verhandlungen darauf hinzuwirken, die deutsche Quote in der europäischen Zahlungsunion entsprechend zu erhöhen.
    Abschließend darf ich daher an das Hohe Haus die Bitte richten, sowohl dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf nebst beiliegendem Abkommen wie aber auch namentlich der Entschließung zuzustimmen, die ich soeben vor Ihnen erörtert habe.

    (Allseitiger Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Berichterstattung gehört. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache in der zweiten Beratung. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.


(Präsident Dr. Ehlers)

Ich lasse abstimmen über Art. I, Art. II, Art. III, Einleitung und Überschrift des Gesetzes nach dem Ausschußantrag auf Drucksache Nr. 1770. Den Text finden Sie in der Drucksache Nr. 1655. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz in zweiter Beratung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Enthaltungen? — Bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen.

(Abg. Dr. Oellers: Enthaltung der FDP aus den naheliegenden und bekannten Gründen!)

— Nicht vollständig; Herr Abgeordneter Freudenberg hat zugestimmt.

(Abg. Dr. Oellers: Er war nicht dabei, er ist Hospitant! — Heiterkeit.)

Ich eröffne die
dritte Beratung
des Gesetzes. — Zur allgemeinen Aussprache liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich komme zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vom 19. September 1950. Ich lasse abstimmen über Art. I, Art. II, Art. III, Einleitung und Überschrift. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen bei der FDP und einigen Gegenstimmen angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über die Ihnen in der Drucksache zu Drucksache Nr. 1770 vorgelegte Entschließung. Ich bitte die Damen und Herren, die dieser Entschließung zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Gegen einige kommunistische Stimmen angenommen.
ich rufe weiter auf Punkt 7 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung (Nr. 1729 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 1808 der Drucksachen). (Erste Beratung: 109. Sitzung.)
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Langer.
Der Ältestenrat hat angenommen, daß das Gesetz ohne Aussprache verabschiedet werden kann.
Darf ich Herrn Abgeordneten Langer bitten, das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erich Langer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache Nr. 1808 legt Ihnen der 26. Ausschuß den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vor und empfiehlt Ihnen seine Annahme.
    Seiner Tradition aus den Beratungen über das Bundesversorgungsgesetz folgend, hatte der Ausschuß vor Eintritt in die Hauptarbeit die Vertreter der führenden Kriegsopferorganisationen geladen. Damit war den Herren Gelegenheit gegeben, namens ihrer Organisationen ihre Wünsche und Anregungen dem Ausschuß direkt zu übermitteln. Als wesentlichster Punkt aus den Referaten der Herren Vertreter, soweit ihr Inhalt im Gesetz nicht zum Ausdruck gekommen ist, sei hervorgehoben, daß bei allen Organisationen volle Übereinstimmung darüber bestand, daß die Kriegsopferversorgungseinrichtungen an sich bundeseigene Verwaltung sein müßten.

    (Abg. Dr. Oellers: Sehr richtig!)

    Auch der Ausschuß stimmt mit dieser Forderung der Verbände vollkommen überein. Wenn er heute trotzdem nicht den Antrag stellt, diese Einrichtungen als bundeseigene Verwaltung aufzuziehen, dann nur deshalb, weil das Gesetz möglichst schnell in Funktion treten soll, damit das Bundesversorgungsgesetz, das nun schon seit langer Zeit verkündet ist, endlich zur Durchführung gelangt und die Umanerkennungen in zügiger Form durchgeführt werden. Es hat sich die Auffassung durchgesetzt, daß die bundeseigene Verwaltung nur durch Änderung des Art. 87 des Grundgesetzes zustande kommen könne. Da hierzu eine qualifizierte Mehrheit in diesem Hause und im Bundesrat und darüber hinaus noch die Zustimmung der Hohen Kommissare nötig wäre, konnte der Ausschuß es nicht verantworten, diesen Antrag zu stellen. Wir begnügen uns also damit, den Entwurf in der abgeänderten Form hier vorzulegen, damit er heute zur Annahme kommt. Der Ausschuß hat sich aber mit großer Mehrheit ausdrücklich vorbehalten, zu geeigneter Zeit darauf zu dringen, daß die jetzt zu schaffende Verwaltung für die Kriegsopfereinrichtungen möglichst bald bundeseigene Verwaltung wird. Die bisherigen Dienststellen der Landesversicherungsanstalten, die die Aufgaben durchgeführt haben, werden so lange in Tätigkeit bleiben, bis die neuen Versorgungsämter geschaffen sind.
    Bezüglich der personellen Besetzung dieser Dienststellen konnte erfreulicherweise festgestellt werden, daß die prozentuale Beteiligung gerade aus den Reihen der Kriegsopfer in dieser ihnen ureigenen Sache angemessen ist. Der Ausschuß gibt der Hoffnung Ausdruck, daß diese Entwicklung auch weiterhin positiv bleibt. Die auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes erfolgende Betreuung der Schwerbeschädigten, Hinterbliebenen, besonders auch der Hirnverletzten, der Blinden sowie der sonst schwer betroffenen Personengruppen erfordert nicht nur eine besondere sachliche Kenntnis, sondern setzt bei den Bediensteten der Behörden ein besonderes Maß an Einfühlungsvermögen und eine spezielle Eignung voraus. Aus dieser Erkenntnis kam der Ausschuß dazu, in einem § 3 a darauf hinzuweisen, daß die Beamten und Angestellten der Versorgungsverwaltung für ihre Aufgaben besonders geeignet sein müssen. Der personellen Besetzung der Dienststellen widmete der Ausschuß seine besondere Aufmerksamkeit noch einmal in § 5 Abs. 1. Es erschien notwendig, Sicherungen einzubauen, damit bei der Schaffung der neuen Dienststellen nicht eine Übervorteilung der Kriegsopfer dadurch eintritt, daß wenig gutes Personal in die neuen Dienststellen abgeschoben wird. Andererseits sahen wir uns gezwungen, zu verhindern, daß jenem Personenkreis, der seit Jahren in den Stellen der Landesversicherungsämter mit der Kriegsopferversorgung betraut wurde, persönliche Nachteile erwachsen. Auch die Überlegung, daß der nächste Schritt in der Kriegsopferversorgung, wie eingangs erwähnt, zu einer bundeseigenen Verwaltung führen muß, ließ die Einfügung dieses Absatzes opportun erscheinen.
    Die Kriegsopferorganisationen hatten eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß sie und die Gewerkschaften als Beiräte bei den Versorgungsdienststellen tätig sein müßten. Diese Forderung wurde


    (Langer)

    vom Ausschuß grundsätzlich gebilligt. Aber auch hier mußte von einer Verankerung im Gesetz abgesehen werden, um jede Verzögerung zu vermeiden.
    Die vorliegenden Unterlagen weisen aus, daß zur Zeit etwa 14 000 Personen in der Kriegsopferversorgung beschäftigt sind. Nach den Auskünften der zuständigen Ministerien wird sich diese Zahl um weitere 1 500 Personen vermehren. Auch hier gab der Ausschuß noch einmal seiner Auffassung Ausdruck, daß bei der Neueinstellung bewährte Kräfte aus den Organisationen der Kriegsopfer sowie der politisch, rassisch und religiös Verfolgten besonders zu berücksichtigen seien.
    Namens des Ausschusses darf ich mir einen besonderen Hinweis bezüglich der Berücksichtigung des Personenkreises gemäß Art. 131 des Grundgesetzes gestatten. Da dieses Gesetz noch immer nicht verabschiedet ist, glaubte der Ausschuß eine besondere Verpflichtung darin zu sehen, zu betonen, daß im Hinblick auf eine zu erwartende Regelung fachlich vorgebildete und geeignete Beamte, Angestellte und Arbeiter dieses besonderen Kreises bei den Neueinstellungen Berücksichtigung finden sollten.
    Der § 6 a ermöglicht die Ausdehnung des Gesetzes auch auf Berlin.
    Abschließend darf gesagt werden, daß die Auffassungen über das neue Gesetz bzw. die Einrichtung der in ihm vorgesehenen Dienststellen bei den Organisationen, dem Arbeitsausschuß soziale Fürsorge, dem Bundesausschuß der Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenenfürsorge und dem 26. Ausschuß des Bundestags völlig gleich sind. Wenn das Hohe Haus sich zur gleichen Auffassung wie der Ausschuß bekennt, dann ist eine Diskussion zu diesem Gesetz nach unserer Meinung nicht nötig.
    Ich habe daher die Ehre, Ihnen den vorliegenden Entwurf in der vom Auschuß abgeänderten Form zur Annahme zu empfehlen.