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ID0111301400

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    Deutscher Bundestag — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1951 4243 113. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 4244B, 4261B, 4270C Niederlegung des Abgeordnetenmandats des Abg. Zinn 4244B Änderung der Tagesordnung . . . . 4244C, 4256A Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Wahlprüfungsgesetzes (Nr. 983 der Drucksachen); Bericht des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) (Nr. 1756 der Drucksachen) 4245D Dr. Mommer (SPD) 4246B Abstimmungen 4245D, 4246B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Verfügungen der Länder über Bundeseigentum (Nr.1748 der Drucksachen) 4246C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Interpellant 4246D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4251C Dr. Gülich (SPD) 4253A Dr. Besold (BP) 4254C Dr. Laforet (CSU) 4255C Ausschußüberweisung 4256A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Rückgabe der Insel Helgoland an ihre Bewohner (Nr. 1758 der Drucksachen) 4256A Beratung ausgesetzt 4256A Nichtzulassung des Antrags der WAV betr. Sitzung des Deutschen Bundestags auf Helgoland 4256A Erste Beratung der Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1784 der Drucksachen) 4256B Ausschußüberweisung 4256B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Frey und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes betreffend Fortschreibungen und Nachfeststellungen von Einheitswerten des Grundbesitzes auf den 21. Juni 1948 (Nr. 1749 der Drucksachen) 4256B Ausschußüberweisung 4256C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesdienststrafgerichten (Nr. 1754 der Drucksachen) 4256C Ausschußüberweisung 4256C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vom 19. September 1950 (Nr. 1655 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) (Nr. 1770 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Entschließung zum Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vorn 19. September 1950 (zu Nr. 1770 der Drucksachen) 4244C, 4256D zur Tagesordnung: Dr. Oellers (FDP) 4244C Dr. Pünder (CDU) 4244D Mellies (SPD) 4245B zur Sache: Dr. Pünder (CDU), Berichterstatter . 4256D Beschlußfassung 4259A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung (Nr. 1729 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 1808 der Drucksachen) 4259B Langer (FDP), Berichterstatter . . 4259B Beschlußfassung 4260B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Hilfsmaßnahmen für unwettergeschädigte Gebiete (Nrn. 1657, 1149 der Drucksachen) . . 4260B Wacker (CDU), Berichterstatter . . . 4260C Beschlußfassung 4261C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhandlungen über militärische Fragen (Nr. 1761 der Drucksachen) . . . . 4261C Fisch (KPD), Antragsteller 4261C Schröter (CDU) 4263B Renner (KPD) 4263C Übergang zur Tagesordnung 4263C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Schreiben des Ministerpräsidenten Grotewohl (Nr. 1762 der Drucksachen) . . 4263D Renner (KPD), Antragsteller . 4263D, 4265D Schröter (CDU) 4265C Übergang zur Tagesordnung 4266A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. zollfreie Einfuhr von Tabak, Kaffee und Tee im kleinen Grenzverkehr (Nr. 1777 der Drucksachen) 4266A Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 4266B, 4269C Schüttler (CDU) 4266D Heiland (SPD) 4267C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4268B Ausschußüberweisung 4270A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 53) 4270A Beschlußfassung 4270C Beratung der Übersicht Nr. 16 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 45) . 4270C Beschlußfassung 4270C Nächste Sitzung 4270C Berichtigungen zum Schriftlichen Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Entwurf eines Wahlprüfungsgesetzes (Anlage zum Stenographischen Bericht der 112. Sitzung) 4270B Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Berichtigungen zum Schriftlichen Bericht des Wahlprüfungsausschusses betreffend Entwurf eines Wahlprüfungsgesetzes (Anlage zum Stenographischen Bericht der 112. Sitzung, Seite 4236): Seite 4238D Zeile 14 ist statt „nach der Erfahrung" zu lesen: durch das Verfahren; Seite 4239A Zeile 32 ist statt „Sondervorschrift„ zu lesen: Sollvorschrift; Seite 4240B Zeile 10 ist das Wort „seiner" zu streichen; Seite 4240B Zeile 11 ist statt „Anträge" zu lesen: Antrag; Seite 4241C Zeile 4 ist statt „bestehende Verfahren" zu lesen: Beschwerdeverfahren; Seite 4241C Zeile 20 ist statt „Bundestags" zu lesen: Bundesrats.
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Interpellation wirft eine Frage auf, die zum Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten zwischen Bund und Ländern werden kann, die aber zu einer unmittelbaren Entscheidung drängt. Ich bitte daher, Verständnis dafür zu haben, wenn ich mich erstens auf die Beantwortung der in der Interpellation gestellten Fragen beschränke und sie zweitens ohne den Humor und ohne die Ablenkung, die in der Debatte inzwischen geherrscht haben, mit einem ruhigen und sachlichen Ernst beantworte.
    Die Verwaltung des ehemaligen Reichsvermögens und der ehemaligen preußischen Beteiligungen liegt zur Zeit noch in den Händen der Länder. Die Länder leiten ihre Verwaltungsbefugnis aus Militärregierungsvorschriften her, die inhaltlich zum Teil in Widerspruch zum Grundgesetz stehen. Im Rahmen dieser Verwaltung nehmen die Länder laufend Verfügungen über diese Werte — vor allem über ehemaliges Wehrmachtvermögen — ohne eine Mitwirkung des Bundes vor. Der Bundesregierung sind mehrfach Nachrichten darüber zugegangen, daß bei solchen Verfügungen zum Nacht eil dieser Vermögensmasse ungewöhnliche Bedingungen und Preise vereinbart worden seien. Eine Nachprüfung dieser Fälle war jedoch bisher nicht möglich, da die Länder die Verwaltung dieses Vermögens als ihre eigene Angelegenheit beanspruchen und der Bundesregierung Unterlagen über die Veräußerungen daher nicht zur Verfügung stehen.
    Die Bundesregierung hat die Länder mehrfach auf die Bedenken hingewiesen, die gegen solche Veräußerungen erhoben werden müssen. Die Länder haben demgegenüber stets erklärt, daß alle von ihnen getroffenen Verfügungen nur ihm Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung und unter strenger Beachtung der Reichshaushaltsordnung und der Reichswirtschaftsbestimmungen vorgenommen seien: auch eine bundeseigene Verwaltung hätte nach Ansicht der Länder keine anderen Verfügungen treffen können. Die Bundesregierung wird in den noch zu erwähnenden Gesetzesvorlagen eine Nachprüfung aller von den Ländern getroffenen Maßnahmen vorsehen: nach Durchführung dieser Prüfung wird entschieden werden, ob die Verfügungen nachträglich genehmigt werden können. Eine solche Genehmigung wird zwar im Interesse der Rechtssicherheit selbstverständlich dann erteilt werden, wenn die Veräußerungen aus zurückliegender Zeit sachlich nicht zu be-


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    anstanden sind; die Erlöse aus genehmigten Geschäften werden für den Bund in Anspruch genommen werden.
    Wenn aber soeben von mir zum Ausdruck gebracht worden ist, daß noch über die nachträgliche Genehmigung dieser Verfügungen zu entscheiden sein wird, so ist damit bereits angedeutet, daß die Bundesregierung diese Verfügungen für schwebend unwirksam hält. Nach ihrer Ansicht ergibt sich aus Fassung, Sinn und Zweck des Art. 134 des Grundgesetzes, daß der Gesetzgeber die Vermögenswerte des Deutschen Reiches zumindest der Bundesrepublik zur Übernahme als ihr Eigentum sichern, wenn nicht schon in ihr Eigentum übergegangen sehen wollte. Diese Auffassung gilt auch für die Vermögenswerte, die auf Grund des Gesetzes Nr. 19 der US-Militärregierung zunächst auf die Länder der US-Zone übergegangen waren. Denn dieser Rechtsübergang ist durch das Grundgesetz selbst rückgängig gemacht worden. Art. 134 Abs. 4 des Grundgesetzes bestimmt zwar, daß das Nähere durch ein Bundesgesetz geregelt werden soll. Dieser Hinweis auf ein besonderes Ausführungsgesetz betrifft jedoch nur die Klärung von Einzelheiten, die notwendig ist, um der grundsätzlichen Regelung des Art. 134 des Grundgesetzes auch in allen praktischen Fragen zur Wirksamkeit zu verhelfen. Da somit der Bund jedenfalls die Sicherheit haben soll, in alle Rechte des Deutschen Reiches einzutreten, können Verfügungen über Werte des Reichsvermögens nur durch ihn oder mit seiner Zustimmung getroffen werden.
    Die Länder vertreten demgegenüber den Standpunkt, daß Art. 134 Abs. 1 des Grundgesetzes nur eine Richtlinie für die in Art. 134 Abs. 4 des Grundgesetzes vorgesehene Bundesgesetzgebung darstellt. Selbst wenn diese Auffassung zutreffend wäre, so würden die Länder mit Rücksicht auf Art. 134 des Grundgesetzes gleichwohl die ihnen auf Grund der Militärregierungsvorschriften zustehenden Befugnisse nur im Rahmen dieser Richtlinien, d. h. also auch nur unter Mitwirkung des Bundes ausüben können.
    Die Bundesregierung führt seit einem Jahr Verhandlungen mit den Ländern über eine Verwaltungsvereinbarung, die dem Bund den notwendigen Einfluß auf die Verwaltung der Vermögenswerte einräumen soll. Sie hat ferner den Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen ausgearbeitet, der voraussichtlich in den nächsten Tagen dem Bundestag zugehen wird. Dieser Entwurf spricht im Interesse der Klarstellung die an sich durch das Grundgesetz bereits erfolgte Aufhebung der durch die Militärregierungsvorschriften angeordneten Eigentumsübertragungen auf die Länder noch einmal ausdrücklich aus. Er überträgt die Verwaltung der Vermögenswerte auf den Bund. Endlich hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Reichsvermögen und den Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung der Beteiligungen und anderer Vermögenswerte des ehemaligen Landes Preußen auf den Bund vorbereitet. Diese beiden Gesetze dienen der Ausführung der Art. 134 Abs. 1 und Art. 135 Abs. 4 und 6 des Grundgesetzes. Die Entwürfe werden dem Bundestag nach Abschluß der noch laufenden Erörterungen mit den Ländern zugeleitet werden. Der Abschluß dieser Erörterungen ist für den 31. Januar 1951 vorgesehen.
    Ich darf im übrigen noch hervorheben, daß sich die Hohe Kommission ausdrücklich bereit erklärt hat, sämtliche Militärregierungsvorschriften über das Reichsvermögen auf Antrag der Bundesregierung jederzeit aufzuheben.

    (Sehr gut! rechts.)

    Sie sehen also, meine Damen und Herren, daß von seiten der Bundesregierung alles getan worden ist, um auch die Zweifel, die hinsichtlich der Tragweite der oben erwähnten Militärregierungsvorschriften in etwa noch bestehen, zu beseitigen und das Reichsvermögen in seinem Bestand zu erhalten.
    Die Interpellation bezieht sich auch auf Verfügungen der Länder über das Vermögen ehemaliger Reichsgesellschaften und ehemaliger preußischer Gesellschaften. Die Länder haben sich zum Teil auf den Standpunkt gestellt, daß dieses Vermögen als mittelbares Reichsvermögen oder preußisches Vermögen auf Grund der Militärregierungsvorschriften auf sie übergegangen sei. Die Bundesregierung hat diese völlig abwegige Auffassung vor allem im Interesse der Gläubiger dieser Gesellschaften von Anfang an mit aller Entschiedenheit bekämpft. Denn diese Auffassung hätte zur Folge gehabt, daß für diese Gläubiger nur die leere Rechtsform dieser Gesellschaften übriggeblieben wäre. Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, daß bei allen Gesellschaften des Reichs und des ehemaligen Landes Preußen die im Handelsrecht vorgesehenen Organe bestellt werden. Soweit solche Gesellschaften nicht mehr lebensfähig oder nicht mehr existenzberechtigt sind, werden diese nach Maßgabe des geltenden Rechts, insbesondere also unter Beachtung der Gläubigerschutzbestimmungen liquidiert werden. Verfügungen der Länder über das Vermögen solcher Gesellschaften sind unwirksam. Die schon erwähnten Bundesgesetze werden dies noch einmal ausdrücklich klarstellen.
    Die Interpellation führt schließlich aus, daß die Gerichte und Grundbuchämter die Berechtigung der Länder zu Verfügungen über die in Rede stehenden Vermögenswerte mehrfach in Zweifel gezogen hätten. Diese Angabe trifft zu. Darüber, daß in Einzelfällen versucht worden sei, die Gerichte durch Dienstaufsichtsbeschwerden von ihrer ablehnenden Haltung abzubringen, liegen indessen der Bundesregierung zuverlässige Angaben nicht vor. Die Bundesregierung wird jedoch versuchen, Näheres über solche Fälle zu ermitteln. Sollte sich hierbei, was die Bundesregierung allerdings kaum annehmen möchte, bestätigen, daß versucht worden ist, Gerichte oder Grundbuchämter im Dienstaufsichtswege zu beeinflussen, so würde die Bundesregierung eine öffentliche Untersuchung dieser Fälle herbeiführen.

    (Bravorufe.)

    Meine Damen und Herren, damit glaube ich die in der Interpellation gestellten Fragen sämtlich beantwortet zu haben. Ich möchte noch den Wunsch aussprechen, der föderative Gedanke des Grundgesetzes möge darin seinen Ausdruck finden, daß ihm von beiden Seiten in voller Loyalität Rechnung getragen wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, die Beantwortung der Interpellation ist erfolgt. Ich frage, ob 50 Abgeordnete die sofortige Besprechung der Interpellation wünschen. - Das ist der Fall.
Es hat sich zunächst zum Wort gemeldet Herr Abgeordneter Dr. Gülich. — Ich weise darauf hin, daß wir eine Begrenzung der Redezeit auf zusammen 60 Minuten vereinbart haben.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Gülich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Punkt 2 der heutigen Tagesordnung betrifft zweifellos eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte. Ich will im Augenblick nicht feststellen, welche Werte an ehemaligem Reichsvermögen verlorengegangen sind, noch jetzt den Verlust dieser Werte beklagen. Ich will nur eine Anmerkung politischer Art machen: daß auf dem Gebiet der Regelung der Vermögenswerte des ehemaligen Reiches und des ehemaligen Landes Preußen der Länderegoismus, der sich ja auch auf anderen Gebieten in furchtbarer Form gezeigt hat, dem föderativen Gedanken einen sehr schweren, ich hoffe, nicht tödlichen Schlag versetzt hat.
    Ich bin in der angenehmen Lage, namens der sozialdemokratischen Fraktion den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Höpker-Aschoff voll zustimmen zu können. Wir machen uns die von ihm vorgetragene rechtliche Auffassung zu eigen. Daher brauche ich auf die rechtliche Seite der Sache, wie ich mir ursprünglich vorgenommen hatte, nicht einzugehen. Aber selbst für den Fall, daß jemand diese rechtliche Würdigung formal nicht anerkennen sollte, ist doch über das Formalrechtliche hinaus, glaube ich, dieses noch wichtiger: Nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes mußte für die deutschen Länder das Grundgesetz die oberste Rechtsquelle sein. Ferner: Gewisse Länder wollen in die Verbindlichkeiten des früheren Reiches und des früheren Landes Preußen nicht eintreten, aber bei der Behandlung und Verwertung von deren Aktivwerten beanspruchen sie die eigene Zuständigkeit unter Berufung auf alliierte Gesetze. In dem Gesetz Nr. 19 der amerikanischen Zone, Art. XV Ziffer 20, steht aber der von Herrn Dr. Höpker-Aschoff erwähnte Generalvorbehalt. Diesen Generalvorbehalt erkennen die Länder, die sich auf die alliierte Gesetzgebung berufen, eigentümlicherweise nicht an. Man ist hier also in keiner Weise konsequent. Ich bin weiter der Meinung, daß um des Ansehens des neuen Staates willen und aus allgemeinen rechtspolitischen Erwägungen mit alliierten Gesetzen nicht mehr operiert werden sollte.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Das große ehemalige Reichs- und preußische Vermögen und die großen Beteiligungen sind unter einheitlicher Verwaltung gewesen, bis der Zusammenbruch und die Auflösung bzw. die Aufteilung des Territoriums des früheren deutschen Reiches in Zonen sie dieser einheitlichen Verwaltung entzogen. Aus dieser Einheitlichkeit müßte aber klar hervorgehen, daß ein so großes Vermögen auch nur einheitlich abgewickelt und in einzelnen Teilen nur von einer zentralen Stelle aus liquidiert werden kann, damit die notwendige Rationalisierung erfolgen und die dann unvermeidbare Neuordnung durchgeführt werden kann.
    Ich will hier nicht gegen die Länder opponieren. Aber die im Bundesrat herrschende Einstellung ist mir heute wieder klar geworden, als ich mir noch einmal den Sitzungsbericht der Sitzung des Bundesrates vom 18. August 1950 zur Hand nahm. In dieser Sitzung sagte der Herr Vorsitzende des vom Herrn Kollegen Dr. Höpker-Aschoff als „Stiefvaterkollegium" bezeichneten Bundesrates zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen" nach Aufrufung des Punktes: „Sind dazu Ausführungen zu machen oder wollen wir gleich ablehnen?"

    (Heiterkeit und Zurufe.)

    Sie sehen, man war also ohne weiteres bereit, gleich abzulehnen.
    Bevor ich nun aus dem Gesagten einige Schlußfolgerungen ziehe, möchte ich noch auf eines hinweisen: Wir dürfen nicht immer nur von „Reichsvermögen" sprechen, sondern wir müssen dieses Reichsvermögen auch unterschiedlich betrachten; denn manche von diesen Vermögen, welche im Zuge der Aufrüstung geschaffen worden sind, können in Zukunft weder Reichs- noch Landesvermögen sein, sondern müssen eben liquidiert werden. Der Anschaulichkeit halber gebe ich ein Beispiel für viele:
    Im Jahre 1936 oder 1937 wurden der Stadt Mölln im Kreise Herzogtum Lauenburg mitten aus ihrem Stadtforst 200 ha herausgeschnitten, um eine Muna dort einzurichten. Nach dem Kriege, als ich Landrat des Kreises Lauenburg war, gelang es mir, gegen die Zusicherung, dieses gesamte Gebiet binnen eines Jahres zu entmilitarisieren, es für die Wirtschaft freizubekommen. Inzwischen ist eine ganz neue Stadt entstanden: 18 Industriebetriebe in 42 Häusern, 7 Gewerbebetriebe in 8 Häusern, 6 Handelsbetriebe in 7 Häusern, eine Bankfiliale in einem Hause, eine Postdienststelle. Eine Güterabfertigung ist im Augenblick im Entstehen. Von den 75 über der Erde liegenden, aber völlig eingeerdeten und zugewaldeten Bunkern wurde die Erde abgetragen, und aus jedem Bunker wurden 4 Wohnungen hergestellt. Nach meinen Erhebungen vom vorgestrigen Tage arbeiten in der Muna in Mölln jetzt 1025 Menschen. Es sind bereits über 4 Millionen D-Mark - überwiegend privates - Kapital dort investiert worden. Allein die „Möllner Textilwerke", die zum Phryx-Konzern gehören, beschäftigen dort 600 Personen. Nun kann man natürlich einen solchen Komplex in Zukunft nicht mehr als geschlossene Anlage bewahren. Ich habe vielmehr, als ich Unternehmer dafür geworben habe. immer gesagt: Ich werde mich dafür einsetzen, daß Sie später Ihr Areal als Eigentum oder im Erbbaurecht erwerben können." Ich möchte also dem Herrn Bundesfinanzminister die Anregung geben, diese Dinge auch zu prüfen und sie nicht generell und schematisch zu regeln.
    Ich komme jetzt zu den Schlußfolgerungen, die ich zu ziehen habe. Es besteht kein Zweifel, daß die endgültige Auseinandersetzung dieses gesamten großen Vermögenskomplexes mutmaßlich noch einige Jahre in Anspruch nehmen wird. Andererseits darf meines Erachtens in diesem Hause kein Zweifel darüber bestehen, daß der gegenwärtige Zustand nicht fortgeführt werden kann. Es ist also notwendig, daß Klarheit geschaffen wird. Der Herr Bundesfinanzminister hat vorhin gesagt, welche Gesetze in Vorbereitung sind. Aber bevor diese Gesetze durchberaten und verabschiedet werden, müßten — ich stimme auch darin mit Herrn Kollegen Höpker-Aschoff überein — die vorhandenen Werte, soweit sie nicht bereits eindeutig Verwaltungsvermögen der Länder sind, beim Bund zusammengefaßt werden. Die Anlage zum Einzelplan XXIII des Bundeshaushaltsplans 1950 enthält den Wirtschaftsplan des Vermögensteiles „Ehemaliges Reichsvermögen (britische Zone) ohne Beteiligungen des ehemaligen Reichs und Preußens". Wenn ich mir diesen Wirtschaftsplan ansehe, so muß ich feststellen, daß er bereits ein gewaltiger Fortschritt ist. Aber ist es nicht grotesk, daß wir für die britische Zone einen solchen Wirtschaftsplan haben und für die beiden anderen Zonen nicht? Für die anderen Zonen brauchen wir ihn


    (Dr. Giilich)

    auch. Wir sollten überhaupt allmählich aufhören, in Zonen zu denken.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Ein ähnlicher Wirtschaftsplan — das fordere ich — müßte also für 1951 auch für das Gebiet der Bundesrepublik aufgestellt werden.
    Es ist demnach zu fordern, daß alle Vermögenswerte einschließlich der Beteiligungen zunächst in eine einheitliche Bundesvermögensverwaltung übergehen, die am 1. April dieses Jahres eingerichtet sein sollte. Über das Strittige können wir dann. wenn der erste Schritt getan ist, in Ruhe verhandeln. Ich glaube ferner, daß der Herr Bundesminister der Finanzen dem Bundestag schleunigst den Entwurf eines Vorabgesetzes vorlegen sollte, damit die Verwaltung und die Haushaltsführung am 1. April in Kraft treten können. Selbstverständlich soll den Ländern nichts genommen werden, was den Ländern gebührt; aber des Bundes muß sein, was des Bundes ist. Ich empfinde es tief bedauerlich, wenn nicht gar als schandbar, daß sechs Jahre nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches. welches so gewaltige Vermögenswerte angesammelt hatte. daß anderthalb Jahre nach der Etablierung des Deutschen Bundestages und einer deutschen Bundesregierung die :e Frage noch immer nicht geklärt ist. Darum ist das oberste Gebot. Klarheit zu schaffen und alle Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
    Die Manager der einzelnen Liegenschaften und insbesondere der Betriebe mit den Beteiligungen haben — diesen Eindruck hat man oft - vielleicht größeres Interesse an der Stärkung oder Erhaltung ihrer Position als an den höheren Belangen des Ganzen, des Bundes.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Wenn die Manager dieser Betriebe sich nun mit der Länderbürokratie zusammentun - und dieser Zusammenschluß scheint mir ziemlich sichtbar erfolgt zu sein —, dann werden Manager und Bürokratie zu einer gewissen Gefahr. Ich komme deshalb zu dem Schluß, daß es notwendig ist, den ganzen Fragenkomplex in Parlamentsnähe zu rücken. Es ist doch ein unerträglicher Zustand, daß der Deutsche Bundestag die Frage bis heute noch nicht entscheidend an sich gerissen hat. Ihre Verdienste, Herr Kollege Höpker-Aschoff, seien dabei nicht bestritten; Sie haben die Angelegenheit ja früher schon angeschnitten. Nachdem Länderregierungen und Bundesregierung das bisher nicht vermocht haben — für die Bundesregierung ist es außerordentlich schwer, gegen die Länderregierungen anzukommen; ich weiß das durchaus; ich bin nicht ganz ohne Erfahrungen auf diesem Gebiet —, bin ich der Meinung, daß nur die Heranziehung an den Bundestag uns zu einer schnellen und befriedigenden Lösung führen kann. Ich beantrage deshalb: Der Bundestag wolle beschließen, den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, den Haushaltsausschuß und — weil wichtige wirtschaftspolitische Fragen entschieden werden müssen — auch den Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu beauftragen, die Vermögensverhältnise und die Beteiligungen des ehemaligen Reiches und Preußens mit dem Ziel einer neuen Ordnung im Sinne des Grenclgeset7es zu prüfen. Ich gebe dabei die Anregung„ daß die drei Ausschüsse sich überlegen möchten, ob es nicht sinnvoll wäre. aus ihrer Mitte einen Unterausschuß ,,Ehemaliges Reichsvermögen" zu bilden der sich mit diesem gesamten Komplex unverzüglich zu befassen hätte.

    (Beifall bei der SPD und bei der FDP.)