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ID0111300800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1951 4243 113. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 4244B, 4261B, 4270C Niederlegung des Abgeordnetenmandats des Abg. Zinn 4244B Änderung der Tagesordnung . . . . 4244C, 4256A Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Wahlprüfungsgesetzes (Nr. 983 der Drucksachen); Bericht des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) (Nr. 1756 der Drucksachen) 4245D Dr. Mommer (SPD) 4246B Abstimmungen 4245D, 4246B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Verfügungen der Länder über Bundeseigentum (Nr.1748 der Drucksachen) 4246C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Interpellant 4246D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4251C Dr. Gülich (SPD) 4253A Dr. Besold (BP) 4254C Dr. Laforet (CSU) 4255C Ausschußüberweisung 4256A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Rückgabe der Insel Helgoland an ihre Bewohner (Nr. 1758 der Drucksachen) 4256A Beratung ausgesetzt 4256A Nichtzulassung des Antrags der WAV betr. Sitzung des Deutschen Bundestags auf Helgoland 4256A Erste Beratung der Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1784 der Drucksachen) 4256B Ausschußüberweisung 4256B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Frey und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes betreffend Fortschreibungen und Nachfeststellungen von Einheitswerten des Grundbesitzes auf den 21. Juni 1948 (Nr. 1749 der Drucksachen) 4256B Ausschußüberweisung 4256C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesdienststrafgerichten (Nr. 1754 der Drucksachen) 4256C Ausschußüberweisung 4256C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vom 19. September 1950 (Nr. 1655 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) (Nr. 1770 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Entschließung zum Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vorn 19. September 1950 (zu Nr. 1770 der Drucksachen) 4244C, 4256D zur Tagesordnung: Dr. Oellers (FDP) 4244C Dr. Pünder (CDU) 4244D Mellies (SPD) 4245B zur Sache: Dr. Pünder (CDU), Berichterstatter . 4256D Beschlußfassung 4259A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung (Nr. 1729 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 1808 der Drucksachen) 4259B Langer (FDP), Berichterstatter . . 4259B Beschlußfassung 4260B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Hilfsmaßnahmen für unwettergeschädigte Gebiete (Nrn. 1657, 1149 der Drucksachen) . . 4260B Wacker (CDU), Berichterstatter . . . 4260C Beschlußfassung 4261C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhandlungen über militärische Fragen (Nr. 1761 der Drucksachen) . . . . 4261C Fisch (KPD), Antragsteller 4261C Schröter (CDU) 4263B Renner (KPD) 4263C Übergang zur Tagesordnung 4263C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Schreiben des Ministerpräsidenten Grotewohl (Nr. 1762 der Drucksachen) . . 4263D Renner (KPD), Antragsteller . 4263D, 4265D Schröter (CDU) 4265C Übergang zur Tagesordnung 4266A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. zollfreie Einfuhr von Tabak, Kaffee und Tee im kleinen Grenzverkehr (Nr. 1777 der Drucksachen) 4266A Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 4266B, 4269C Schüttler (CDU) 4266D Heiland (SPD) 4267C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4268B Ausschußüberweisung 4270A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 53) 4270A Beschlußfassung 4270C Beratung der Übersicht Nr. 16 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 45) . 4270C Beschlußfassung 4270C Nächste Sitzung 4270C Berichtigungen zum Schriftlichen Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Entwurf eines Wahlprüfungsgesetzes (Anlage zum Stenographischen Bericht der 112. Sitzung) 4270B Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Berichtigungen zum Schriftlichen Bericht des Wahlprüfungsausschusses betreffend Entwurf eines Wahlprüfungsgesetzes (Anlage zum Stenographischen Bericht der 112. Sitzung, Seite 4236): Seite 4238D Zeile 14 ist statt „nach der Erfahrung" zu lesen: durch das Verfahren; Seite 4239A Zeile 32 ist statt „Sondervorschrift„ zu lesen: Sollvorschrift; Seite 4240B Zeile 10 ist das Wort „seiner" zu streichen; Seite 4240B Zeile 11 ist statt „Anträge" zu lesen: Antrag; Seite 4241C Zeile 4 ist statt „bestehende Verfahren" zu lesen: Beschwerdeverfahren; Seite 4241C Zeile 20 ist statt „Bundestags" zu lesen: Bundesrats.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Mellies


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Es wird niemanden in diesem Hohen Hause geben, der den Bedenken von Herrn Oellers nicht zustimmt, und es wird niemanden geben, der nicht der Auffassung ist, daß die Abgeordneten die Unterlagen vollzählig in der Hand haben müssen.
    Wir haben uns im Ältestenrat über die Kosten der Drucksachen schon unterhalten. Der Ältestenrat war einmütig der Auffassung, daß die Einsparung da ihre Grenze finden muß, wo die Arbeitsfähigkeit des Hohen Hauses bei seiner wichtigen Aufgabe irgendwie beeinträchtigt werden könnte. Wir möchten deshalb auch von uns aus den Herrn Präsidenten bitten, in Zukunft doch dafür zu sorgen, daß alle Drucksachen, die für die ordnungsmäßige Bearbeitung der Vorlagen erforderlich sind, den Abgeordneten zugestellt werden.
    Ich glaube aber, wir sollten heute den Punkt 6 nicht von der Tagesordnung absetzen. Der Herr Kollege Pünder hat schon darauf hingewiesen, daß 50 Exemplare zur Verfügung gestellt waren, und soweit ich unterrichtet bin, sind auch allen Fraktionen einige Exemplare zugegangen. Es bestand also die Möglichkeit, daß sich die Fraktionen bzw. die einzelnen Abgeordneten über den Inhalt unterrichteten. Ich würde deshalb auch der Ansicht zuneigen, wir sollten diese Vorlage heute verabschieden, sollten aber den Herrn Präsidenten bitten, derartige Drucksachen in Zukunft doch allen Abgeordneten zeitig genug zustellen zu lassen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich nehme diese Anregung selbstverständlich auf. Im übrigen, glaube ich, ist dies der erste Fall, in dem überhaupt ein Zweifel aufgetreten ist. Daß die Abgeordneten die Drucksachen in die Hand bekommen müssen, die für die Beurteilung von Gesetzentwürfen maßgebend sind, ist selbstverständlich. Ich werde dementsprechend verfahren.
Von dem Herrn Kollegen Dr. Oellers ist — gestützt auf § 72 der Geschäftsordnung — der Antrag gestellt worden, den Punkt G von der Tagesordnung abzusetzen. Ich muß ordnungsmäßig darüber abstimmen lassen. Ich bitte die Damen und Herren. die dem Absetzungsantrag des Herrn Kollegen Oellers zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. - Die Gegenprobe. - Der Antrag ist zweifellos abgelehnt, Herr Kollege Oellers.
Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Wahlprüfungsgesetzes (Nr. 983 der Drucksachen);
Bericht des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) (Nr. 1756 der Drucksachen); Antrag Umdruck Nr. 52.

(Erste Beratung: 69. Sitzung; zweite Beratung: 112. Sitzung.)

Berichterstatter war Herr Abgeordneter Ewers, der sich, wie in der letzten Sitzung mitgeteilt worden ist, freundlicherweise bereit erklärt hatte, seinen für einen mündlichen Vortrag vorgesehenen Bericht zu diktieren. Der Bericht ist als Anlage zu dem Bericht über die 112. Sitzung des Deutschen Bundestages allen Abgeordneten zugegangen. Ich zweifle nicht, daß ihn alle Abgeordneten zur Kenntnis genommen haben. Damit ist die Berichterstattung erledigt.
Ich eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs. Es liegt mir lediglich ein Abänderungsantrag vor.
Ich darf zur Beschleunigung des Verfahrens im einzelnen aufrufen die §§ 1, — 2, — 3, — 4, —5 — und 6. Werden dazu Wortmeldungen abgegeben? — Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung über die §§ 1, 2, 3, 4, 5 und 6 des Wahlprüfungsgesetzes. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Paragraphen zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. —


(Präsident Dr. Ehlers)

Ich bitte urn die Gegenprobe. - Die Paragraphen sind angenommen.
Ich rufe weiter auf die §§ 7, — 8, — 9, — 10, —11, - 12, — 13, — 14 — und 15. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Besprechung.
Ich komme zur Abstimmung über die §§ 7 bis 15 des Gesetzentwurfs. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
§ 16. Der Umdruck Nr. 52 ist, wie mir eben mitgeteilt wird, durch eine andere Fassung ersetzt, die naturgemäß nicht mehr verteilt werden konnte. Ich darf den abgeänderten Antrag der Fraktion der SPD verlesen. Es sind drei Absätze vorgesehen.

(1) Stellt der Bundestag fest, daß die Wahl eines Abgeordneten ungültig ist oder daß ein Abgeordneter die Mitgliedschaft verloren hat, so behält der Abgeordnete seine Rechte und Pflichten his zur Rechtskraft der Entscheidung.

— Das deckt sich offenbar völlig mit dem ersten Satz des bisherigen Antrags. —

(Zustimmung.)


(2) Der Bundestag kann jedoch

— das ist neu —
mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, daß der Abgeordnete bis zur Rechtskraft der Entscheidung nicht an den Arbeiten des Bundestages teilnehmen kann.
Der veränderte Antrag wird im Augenblick verteilt.

(3) Wird gegen die gemäß Abs. 1 ergangene Entscheidung des Bundestags Beschwerde eingelegt, so kann das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Beschwerdeführers den gemäß Abs. 2 ergangenen Beschluß durch einstweilige Anordnung aufheben oder, falls ein solcher Beschluß nicht gefaßt worden ist, auf Antrag einer Minderheit des Bundestags, die wenigstens ein Zehntel seiner Mitglieder umfaßt, eine Anordnung gemäß Abs. 2 treffen.

Sie haben den Antrag der SPD zur Kenntnis genommen. Ich eröffne die Aussprache. Dazu bittet Herr Abgeordneter Dr. Mommer ums Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es sehr kurz machen. Die neue Fassung des Abänderungsantrags der SPD geht auf Verhandlungen zurück, die im Rechtsausschuß stattgefunden haben. Alle Fraktionen, die im Rechtsausschuß vertreten sind, haben sich auf diesen neuen Text geeinigt. Ich bitte Sie, ihn in dieser Fassung anzunehmen.