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ID0111104800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1951 4169 111. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4170A, 4189D Änderung der Tagesordnung 4170A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Nr. 1680 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1750 der Drucksachen, Umdruck Nr. 44) 4170B Zur Sache: Neuburger (CDU): als Berichterstatter 4170B als Abgeordneter 4178D Loritz (WAV) 4172A Vesper (KPD) 4172D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 4173D Dr. Bertram (Z) 4174C, 4187B Rademacher (FDP) . . . 4175C, 4189A Dr. Koch (SPD) 4176B, 4184C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4177C, 4185D Dr. Besold (BP) 4178A Eickhoff (DP) 4178B Frommhold (DRP) 4178C Dr. Wellhausen (FDP) 4188C Zur Geschäftsordnung bzw. zur Abstimmung: Dr. Arndt (SPD) 4181D Ritzel (SPD) 4182A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 4182B Loritz (WAV) 4184A Kunze (CDU) 4184A Abstimmungen 4180A, 4182C, 4189B Zugehörigkeit der Abg. Dr. Doris und Dr. Richter (Niedersachsen) als Mitglieder zur Fraktion der WAV 4189D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die freiwillige Höherversicherung in den Rentversicherungen der Arbeiter und der Angestellten (Nr. 1323 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1745 der Drucksachen) 4189D Degener (CDU), Berichterstatter . 4190A Beschlußfassung 4191A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Errichtung neuer Zuckerfabriken (Nrn 1739, 1491 der Drucksachen) 4191B Schill (CDU), Berichterstatter . . . 4191B Beschlußfassung 4192A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk (Nrn. 1746, 1620 der Drucksachen) 4192B Storch, Bundesminister für Arbeit . 4192B Freidhof (SPD), Berichterstatter . . 4192C Beschlußfassung 4193A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. betr. Frachtausgleich für Kartoffeln (Nrn. 1740, 1514 der Drucksachen) . . . 4193A Struve (CDU), Berichterstatter . . 4193A Beschlußfassung 4193C Antrag der Abg. Stücklen, Loibl, Strauß u. Gen. betr. Bereitstellung von ERP-Mitteln für das Handwerk (Nr. 1669 der Drucksachen) 4193C Antrag zurückgezogen 4193C Beratung der Übersicht Nr. 15 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 43) 4193D Beschlußfassung 4193D Nächste Sitzung 4193D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willy Max Rademacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers veranlassen mich, noch einmal kurz zum Mineralölsteuergesetz Stellung zu nehmen. Der Herr Bundesfinanzminister erwähnte die gewaltigen sozialen Leistungen und die Gesetze, die in dieser Beziehung von diesem Hause verabschiedet wurden. Ich möchte namens des gesamten deutschen Verkehrs

    (Zurufe von der SPD: Wovon sprechen Sie? — Ist der auch im Deutschen Bundestag vertreten?)

    — und dazu gehören auch die deutschen Produktionsstätten, die das rollende Material 'herstellen —erklären, daß wir uns selbstverständlich unserer Verpflichtung bewußt sind, an diesen sozialen Verpflichtungen teilzunehmen, aber, meine Damen und Herren, nur in dem Rahmen wie jeder andere Zweig der deutschen Wirtschaft. Mir scheint, daß hier der Weg des geringsten Widerstandes gegangen wurde. Ich möchte einmal die Debatte erleben, wenn einem Zweig der deutschen Wirtschaft, beispielsweise der Landwirtschaft,

    (Sehr gut! und Hört! Hört! rechts)

    ähnlich wie jetzt dem Verkehr zu den übrigen vielen Belastungen noch eine Sonderbelastung von rund einer halben Milliarde zugemutet worden wäre.

    (Beifall bei der FDP. — Zuruf von der Mitte: Halb so wild!)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Gesamtberatung der dritten Lesung.
Ich eröffne die Einzelberatung über Art. 1 Ziffern 1 bis 9. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Einzelberatung über Art. 1.
Wir kommen zur Abstimmung über Art. 1. Ich bitte die Damen und Herren, die unter Berücksichtigung der in der zweiten Lesung vorgenommenen Abänderungen dem Art. 1 zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Art. 1 ist angenommen.
Wir kommen zur Einzelberatung über Art. 2, — Art. 3 neuer Fassung, — Art. 4 — den bisherigen Art. 3, — Einleitung und Überschrift des Gesetzes. Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Art. 2, Art. 3, Art. 4, Einleitung und Überschrift in der Fassung der Beschlüsse zweiter Beratung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. - Angenommen.
Meine Damen und Herren, ich komme zur Schlußabstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Gesetz ist angenommen.
Meine Damen und Herren, ich komme zur Abstimmung über die vom Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen eingebrachte Entschließung auf Seite 1 der Drucksache Nr. 1750 Ziffer 2. Ich bitte die Damen und Herren, die dieser Entschließung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Die Entschließung ist angenommen,
Ich komme zur Abstimmung über die Entschließung, die der Herr Abgeordnete Dr. Dr. Höpker-Aschoff namens der Fraktionen der CDU, der FDP und der DP eingebracht und vorhin verlesen hat. Ich bitte die Damen und Herren, die dieser Entschließung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Die Entschließung ist angenommen.
Meine Damen und Herren, damit ist Punkt 1 der Tagesordnung erledigt.
Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit für einige Mitteilungen. Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses bittet die Mitglieder des Vermittlungsausschusses, sich im Zimmer 12 des Südflügels einzufinden. — Der Untersuchungsausschuß Nr. 44 tritt nach Erledigung des Punktes 1 der Tagesordnung, also jetzt, im Zimmer 10 zu einer beratenden Sitzung zusammen.
Weiterhin haben mir die Herren Abgeordneten Dr. Doris und Dr. Richter (Niedersachsen), bisher Gäste der Fraktion der Wirtschaftlichen Aufbauvereinigung, mitgeteilt, daß sie Mitglieder der Fraktion der WAV sind.

(Heiterkeit.)

Meine Damen und Herren, ich rufe auf Punkt der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die freiwillige Höherversicherung in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten (Nr. 1323 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1745 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 72. Sitzung.)


(Anhaltende Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)

— Ich bitte um Ruhe!


(Präsident Dr. Ehlers)

Berichterstatter ist der Abgeordnete Degener. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Degener


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Sozialpolitik hat den Gesetzentwurf der sozialdemokratischen Fraktion — Nr. 1323 der Drucksachen — betreffend die Höherversicherung in den Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten nach Sachverständigen-Vernehmungen gründlich überarbeitet. Das Ergebnis ist der Gesetzentwurf, der Ihnen in der Drucksache Nr. 1745 vorliegt.
    Nach § 1389 der Reichsversicherungsordnung kann die Höherversicherung abweichend von den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung geregelt werden. Bisher unterschied man bei den Rentenversicherungen vier Arten von Versicherungen: die Pflichtversicherung, die Selbstversicherung, die Weiterversicherung und schließlich als vierte Gruppe die Höherversicherung. Die drei erstgenannten Versicherungsarten bezeichnete man in der Regel als Stamm-, Haupt- oder Grundversicherung. Nun gab es eine Höherversicherung auch schon in der Vergangenheit. Diese Höherversicherung stellt nur eine zusätzliche Versicherung zu einer der drei von mir genannten Versicherungsarten dar. Für die Höherversicherung wurden nur Steigerungsbeträge gewährt. Man hat aber bei der Schaffung des SozialversicherungsAnpassungsgesetzes zwar eine allgemeine Leistungsaufbesserung vorgenommen, hat aber von dieser Leistungsaufbesserung die Steigerungsbeträge ausgenommen. Sie wurden nicht erhöht. Das hat zur Folge gehabt, daß die Höherversicherung vollkommen uninteressant wurde, weil sie eben durch die fehlende anteilige Steigerung der Steigerungsbeträge unlohnend wurde. Der Versicherte, der die zusätzliche Höherversicherung eingeht, hat aber mit dem Beitrag zu einer der erstgenannten drei Versicherungsarten, also mit seiner Haupt- oder Stammversicherung, die Voraussetzungen für die Rentenleistung, auch soweit die Verwaltungskosten in Betracht kommen, schon erfüllt. Es ist nicht recht und billig, daß man ihn bei der Berechnung einer Höherversicherung nochmals mit einem Kostenanteil belastet.
    Nachdem im Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz darauf verzichtet wurde, eine dem Höherversicherungsbeitrag angemessene Leistungssteigerung bei den Steigerungsbeträgen vorzunehmen, mußten jetzt die Bestimmungen für die Höherversicherung neu gefaßt werden. § 1 der Ausschußvorlage — Drucksache Nr. 1745 — bestimmt nun, daß die Vorschrift des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes, durch die die Herabsetzung des Verhältnisses des Steigerungsbetrages zum Beitrag bewirkt wurde, außer Kraft gesetzt wird.
    Die wesentliche Änderung, die im AusschußEntwurf gegenüber dem Gesetzentwurf der SPD — Drucksache Nr. 1323 — enthalten ist, finden Sie in § 4 des Ausschuß-Entwurfs. Ursprünglich, in dem Gesetzentwurf der SPD, war vorgesehen, daß für den zum Zwecke der Höherversicherung geleisteten Beitrag als Durchschnittsleistung allgemein 16 2/3 % Steigerungsbetrag gewährt werden sollten. Das wäre ein kostenmäßig und verwaltungsmäßig sehr erwünschtes Verfahren gewesen, hätte aber eine Ungerechtigkeit gegenüber dem Versicherten bedeutet. Nach eingehender Beratung ist der Ausschuß deshalb dazu gekommen, in § 4 eine Staffelung der Steigerungssätze
    von jeweils 5 zu 5 Jahren vorzunehmen, beginnend mit dem Schlußalter von 30 Jahren, abfallend bis zu 65 Jahre, beginnend mit 20 %, abfallend auf 10 % Steigerungssatz. Es wäre auch möglich gewesen, von 10 zu 10 Jahren zu staffeln, um Verwaltungsarbeit zu sparen. Es hat sich aber bei der Prüfung des uns von den Sachverständigen und vom Bundesministerium für Arbeit gegebenen versicherungsmathematischen Zahlenmaterials gezeigt, daß jede andere Staffelung als diese von fünf zu fünf Jahren keine gerechte Leistung für den Versicherten bringen würde.
    Weiter sehen Sie in § 4, in den Absätzen 2 und 3, daß die Gewährung der Steigerungsbeträge nicht an eine Erfüllung der Wartezeit geknüpft wird oder daß die Aufrechterhaltung der Wartezeit eine Voraussetzung dafür ist. Sie finden weiter, daß die Vorschriften über die Kürzung oder das Ruhen von Renten auf diese Steigerungsbeträge ebenfalls nicht angewandt werden dürfen. Schließlich ist in Abs. 5 des § 4 noch gesagt, daß, wenn der Höher-versicherte nur eine Leistung von maximal etwa 75 DM im Jahre aus seiner Höherversicherung zu beanspruchen hat, der Leistungsbetrag aus Gründen der Verwaltungsarbeitsersparnis jährlich einmal fällig sein soll und daß mit Zustimmung des Versicherten auch eine Abfindung in Kapital erfolgen kann.
    Meine Damen und Herren! Das Gesetz soll am 1. Januar 1951 in Kraft gesetzt werden. Es sieht aber vor, daß jemand, der sich für die Zeit ab 1. Juni 1949 höher versichern will, zu diesem Zweck Beiträge bis zum 31. Dezember 1951 nachentrichten kann. — Das wären die wesentlichsten Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf nach Drucksache Nr. 1323.
    Ich möchte jetzt noch einige Bemerkungen zu a redaktionellen Änderungen machen. Sie sehen, daß im Ausschußentwurf — gegenüber dem SPD-Entwurf — die Bezeichnung „freiwillig" vor dem Wort „Höherversicherung" überall gefallen ist. Das ist aus besonderen Gründen geschehen. Höherversicherungen gab es schon in der Vergangenheit, insbesondere gibt es sie auch heute noch in einer besonderen Kasse neben den Möglichkeiten für eine Höherversicherung in der Angestellten- und Invalidenversicherung für bestimmte Angestellten-und Arbeitergruppen. Es gibt Kollektivvereinbarungen über Höherversicherung, Tarifvertragvereinbarungen, die nach unserer Ansicht sehr erwünscht sind. Es besteht aber kein Zweifel daran, daß jede Höherversicherung tatsächlich eine freiwillige ist. Der Begriff „freiwillig" fehlt in der Reichsversicherungsordnung, kann daher auch hier fehlen.
    Bei dieser Gelegenheit muß ich — ich darf den Herr Präsidenten darauf aufmerksam machen — namens des Ausschusses den Antrag stellen, in § 2 des Ausschußentwurfs in der Zeile 2 das Wort „freiwillige" vor dem Worte „Weiterversicherung" zu streichen. Auch für die Weiterversicherung gilt das, was ich von der Höherversicherung sagte.
    Vizepäsident Dr. Schmid: Verzeihung, Herr Berichterstatter, das soll wohl bedeuten, daß der Text einen Druckfehler enthält?