Meine Damen und Herren, wir sind in der glücklichen Lage, diese Frage nicht mit Erbitterung erörtern zu müssen. Die Neufassung der Geschäftsordnung, die bevorsteht, wird uns die Möglichkeit geben, diese Zweifelsfrage so oder so zu klären und eine Entscheidung herbeizuführen.
Mir liegt der von den Abgeordneten Dr. von Brentano und Fraktion und Euler und Fraktion gestellte Antrag vor, der sich wörtlich mit dem Antrag des Ausschusses für Wirtschaftspolitik deckt. Bei der vorhin erfolgten Abstimmung über die Ziffern 1 und 2 ist nicht widersprochen worden. Wenn Sie gestatten, lasse ich über Ziffer 3 dieses Antrags — des Antrags der Fraktionen der CDU und FDP — abstimmen. Ich glaube, daß damit die formellen Schwierigkeiten im Augenblick behoben sind und das Weitere der Neufassung der Geschäftsordnung vorbehalten bleiben kann. Ich lasse also abstimmen über den Antrag der Herren Abgeordneten Dr. von Brentano und Fraktion und Euler und Fraktion, an die Stelle der Zahlen 18 und 18 in Ziffer 8 die Zahlen 23 und 23 zu setzen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Anträgen zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Die Anträge sind angenommen.
Über den Schlußsatz des Abs. 2: „Was unter Eigengewicht zu verstehen ist, bestimmen die Zollvorschriften", ist noch nicht abgestimmt. Ich bitte auch darüber um Abstimmung. — Gegenprobe! — Die Mehrheit scheint sich dafür zu entscheiden, daß die Zollvorschriften hierfür maßgebend sein sollen.
Ich rufe auf Ziffer 3, Zu den Ziffern 3, 4, 5 und 6 liegen keine Abänderungsanträge vor. Ich lasse gemeinsam über diese Ziffern abstimmen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Ziffern zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Die Ziffern sind angenommen.
Ich komme zu Ziffer 7. — Da ist lediglich eine sprachliche Abänderung zu vermerken, daß es — nach dem Umdruck Nr. 44 — „Säureharze" heißen muß. — Ich bitte diejenigen Damen und Herren, die unter Berücksichtigung dieser Abänderung der Ziffer 7 zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
Ich rufe auf Ziffer 8. — Keine Abänderungsanträge. Ich bitte um Abstimmung. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
Zu Ziffer 9 liegt ein Abänderungsantrag der Fraktion der FDP auf Umdruck Nr. 48 Ziffer 1 vor, in Art. 1 Ziffer 9 unter § 11 Buchstabe c hinter dem Wort „bestimmen" folgendes anzufügen. — Meine Damen und Herren, ich schlage vor, zunächst über § 11, den Einleitungstext und die Buchstaben a) und b) abzustimmen. — Ich bitte die Damen und Herren, die dafür sind, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
Weiterhin liegt zu dem Abänderungsantrag der FDP ein weiterer Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Neuburger vor,
in Ziffer aa) zu sagen: „für die Steuerschuld nur in begründeten Ausnahmefällen Sicherheit zu leisten ist." — Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Umdruck Nr. 48 Ziffer 1 unter Berücksichtigung der eben beschlossenen Abänderung. — Ich bitte die Damen und Herren, die unter diesen Umständen für den Abänderungsantrag der FDP Ziffer 1 sind, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
Ich bitte, jetzt über Ziffer 9 c des § 11 unter Berücksichtigung der eben beschlossenen Abänderung abzustimmen. Ich bitte die Damen und Herren, die dieser Ziffer zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Frau Dr. Weber, Sie wünschen dafür oder dagegen zu stimmen?
— Also Ziffer 9 c ist angenommen.
Ich rufe auf: Art. 2. Ich eröffne die Einzelbesprechung. — Keine Wortmeldungen? - Ich schließe die Einzelbesprechung.
Es liegt einmal vor der Antrag der Fraktion der FDP, Umdruck Nr. 48 Ziffer 2, nach der der Art. 2 „Übergangsbestimmungen" einen Absatz 2 erhalten soll. Zu Buchstabe c) dieses Abänderungsantrages liegt der Antrag des Herrn Abgeordneten Neuburger vor, daß Buchstabe c) folgenden Wortlaut erhalten soll:
Eine Besteuerung der Bestände beim Endverbraucher findet nicht statt, soweit sie bis zum 17. 1. 1951 im normalen Wirtschaftsverkehr zum Endverbraucher gelangt sind.
Ist der Antrag klar, meine Damen und Herren?
— Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Neuburger zum Abänderungsantrag der Fraktion der FDP zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Abänderungsantrag ist angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die unter Berücksichtigung dieser Abänderung der Ziffer 2 des Antrags in Umdruck Nr. 48 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist angenommen.
Meine Damen und Herren, ich bitte diejenigen, die dem Art. 2 unter Berücksichtigung dieser Abänderung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Meine Damen und Herren, darf ich fragen: können Sie noch sehen und wollen wir im Interesse der Stromeinsparung das Licht noch etwas sparen?
— Das Haus ist eindeutig für Sparen.
Meine Damen und Herren, es liegt der Antrag der Fraktion des Zentrums auf Umdruck Nr. 47 vor, nach dem Art. 2 einen neuen Art. 3 einzufügen. Dazu hat der Abgeordnete Neuburger beantragt, hinzuzufügen:
Das Verfahren regelt der Bundesminister für Wirtschaft im Benehmen mit dem Bundesminister der Finanzen.
Ich bitte zunächst die Damen und Herren, die dem Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Neuburger zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Der Abänderungsantrag ist angenommen.
Ich lasse jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion des Zentrums Umdruck Nr. 47 unter Berücksichtigung des eben angenommenen Zusatzes. Ich bitte um Abstimmung. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das ist die größte Mehrheit, die heute erreicht worden ist. Der Antrag ist angenommen.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf Art. 3,
und zwar ist das jetzt nach der neuen Benennung Art. 4. Dazu liegt der Antrag der Fraktion der FDP Umdruck Nr. 46 vor mit dem Wortlaut, einen Satz 2 anzufügen:
Es tritt am 31. März 1953 außer Kraft.
Weiter liegt vor der von den Fraktionen der CDU und FDP aufgenommene Antrag des Wirtschaftspolitischen Ausschusses, den Sie auf Seite 7 der Drucksache Nr. 1750 unter Ziffer 4 nachlesen können.
— Meine Damen und Herren, ich darf annehmen, daß dieser Antrag durch die Annahme des Zentrumsantrages erledigt ist. Ich halte die Ziffer 4 des Antrages auf Seite 7 für erledigt.
Ich habe noch abstimmen zu lassen über den Antrag der Fraktion der FDP, einen zweiten Satz entsprechend Umdruck Nr. 46 einzufügen. Ich bitte um Abstimmung. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Der Antrag ist angenommen.
Ich lasse abstimmen über Einleitung und Überschrift. Ich bitte um Abstimmung. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
Damit, meine Damen und Herren, ist die zweite Lesung des Gesetzes beendet.
Ich komme zur
dritten Lesung
und eröffne die allgemeine Aussprache. Ich bitte um Wortmeldungen.
— Herr Abgeordneter Loritz, Sie haben ebenso wie die KPD den Antrag gestellt, das Gesetz abzulehnen. Sie haben ohne weiteres die Möglichkeit, bei jeder Einzelabstimmung und bei der Schlußabstimmung Ihren Willen zum Ausdruck zu bringen. Ich halte einen derartigen Antrag, ein ganzes Gesetz abzulehnen, nach der Geschäftsordnung nicht für möglich.
Ich glaube nicht, daß Sie in irgendeiner Weise schlechter gestellt worden sind, und würde doch empfehlen, Ihren Widerspruch zurückzunehmen. Darf ich mich dessen vergewissert halten, Herr Kollege Loritz?
— Herr Loritz, Sie sind sehr schwer zu verstehen. Haben Sie die Freundlichkeit, nach vorn zu kommen.