Rede von
Dr.
Anton
Besold
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir verkennen nicht die ungeheuren Schwierigkeiten in finanztechnischer Hinsicht, alle Kriegsfolgelasten zu bewältigen. Wenn diese Fragen aber durch Steuermaßnahmen gelöst werden sollen, dann bedauern auch wir, daß aus dem Mosaik dieser Steuermaßnahmen nur immer Stücke vorgelegt werden, aus denen das Gesamtbild und damit auch die notwendigen Konsequenzen nicht richtig erkannt werden können. Wenn auch die Notwendigkeit anerkannt wird, diesen Steuermaßnahmen im Gesamtinteresse positiv gegenüberzustehen, so darf das doch nicht so weit gehen, daß unerträgliche Härten dabei nicht berücksichtigt werden. Eine unerträgliche Härte in diesem Gesetz ist die vorgesehene Erhöhung der Treibstoffpreise. Es braucht nicht mehr erwähnt zu 'werden, daß nach dem Zusammenbruch die Heraufsetzung der Treibstoffpreise und der Kraftfahrzeugsteuer sowie die Erhöhung der Versicherungsprämien schon zu einer finanziellen Belastung des gesamten Verkehrsgewerbes geführt haben, die vom gewerblichen und beruflichen Kraftverkehr kaum noch getragen werden kann und darüber hinaus auch Auswirkungen auf die gesamte Preisgestaltung hat. Wenn wir weiterhin berücksichtigen, daß über 2 Millionen Berufstätige mit ihren Familien in der Kraftfahrwirtschaft verdienen, so muß gerade dieser Erhöhung ein besonderes Augenmerk gewidmet werden.
Ich möchte auch darauf hinweisen, daß gerade der steuerliche Zugriff auf diesem Gebiet eine unerhörte Diskrepanz zwischen dem Selbstkostenindex und dem Tarifindex der gewerblichen Kraftfahrt bewirkt hat, die zu einem Substanzverzehr der gewerblichen Kraftfahrt geführt hat. Nachdem der Erhöhung des Selbstkostenindexes keine gleichlaufende Erhöhung des Tarifindexes gefolgt ist, ergibt sich nämlich folgendes Bild: Dem Tarif-und Selbstkostenindex des Jahres 1938, der mit je 100 beziffert wird, steht ein Tarifindex des Jahres 1950 mit 132 und ein Selbstkostenindex des Jahres 1950 mit 186,75 gegenüber.
Ich möchte gerade von unserem Standpunkt aus erwähnen, daß eine besondere Belastung des bayerischen Verkehrsgewerbes durch eine neue Erhöhung der Treibstoffpreise auch deshalb gegeben ist, weil dieses verkehrsmäßig gesehen wegen der weiten Entfernung von den Seehäfen und der Rohstoffbasis des rheinisch-westfälischen Industriegebietes sowie durch die Randlage sehr benachteiligt ist. Wir haben daher bereits im Finanz-und Steuerausschuß dem Abänderungsantrag zu Art. 1 § 2 zugestimmt. Von der Entscheidung des Hauses, ob diesem Antrag des Finanz- und Steuerausschusses stattgegeben wird, werden wir die weitere Entscheidung über das Gesamtgesetz abhängig machen.
— Das steht im Regierungsentwurf drin.