Rede von
Willy Max
Rademacher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst im Auftrage meiner Fraktion den Umdruck Nr. 48 begründen. Bei den Verhandlungen in den Ausschüssen und auch in den Fraktionen hat die Frage der Durchführungsbestimmungen eine entscheidende Rolle gespielt. Es hat sich aber leider herausgestellt, daß die direkten Verhandlungen zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Verbänden bis heute nicht zum Erlaß von Durchführungsbestimmungen geführt haben, die nach unserer Auffassung tragbar erscheinen.
Es geht im wesentlichen darum, daß die Verbände, die Hersteller und auch die Händler, gezwungen sein würden, sich von den Banken wieder Kredite bzw. Avale zu beschaffen, die sie nach Maßgabe der bisherigen Restriktionen und der sonstigen Belastung, die sie ohnehin zu tragen haben, nicht aufbringen können. Es soll weiter durch diesen Umdruck eine Differenzierung zwischen den Hersteller- und Händlerfirmen beseitigt werden.
Meine Damen und Herren, da mir nur wenige Minuten zur Verfügung stehen, muß ich auf den Abs. 2c zum Art. 2 überspringen, worin es heißt:
Eine Besteuerung der Bestände beim Endverbraucher findet nicht statt.
Mit der beabsichtigten Besteuerung beim Endverbraucher würden ungefähr 3- bis 400 000 Betriebe erfaßt werden. Wir in unserer Fraktion sind der Meinung, daß es untragbar ist, nach dem System der Kaffeeriecher nun eine Unzahl von Beamten loszuschicken, um diese Bestände bei den Endverbrauchern zu erfassen.
Das ist im wesentlichen der Inhalt des Umdrucks Nr. 48. Ich möchte die Kollegen bitten, den Abänderungsanträgen auf diesem Umdruck zuzustimmen.
Meine Damen und Herren! Da mir mein Kollege Herr Höpker-Aschoff noch einige Minuten Redezeit zur Verfügung gestellt hat, möchte ich mir erlauben, einige Ausführungen zu machen, die von dem allgemeinen Standpunkt meiner Fraktion abweichen. Ich muß das in einigen wenigen Sätzen tun, und ich kann mich dabei auf die Ausführungen berufen, die ich in dieser Angelegenheit bereits in der ersten Lesung gemacht habe. In der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, als ob die rund zwanzig Verbände einschließlich der Gewerkschaften Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr und die dahinter stehenden Millionen Arbeitskräfte dem Grundsatz beizutreten bereit gewesen seien, die Mineralölsteuer als Ausgleich für das Bundesversorgungsgesetz zu akzeptieren. Meine Damen und Herren, ich stelle in aller Öffentlichkeit fest: das ist nicht der Fall. Wohl aber haben sieh — das ist begreiflich — die Verbände bereit erklärt, an einer Modifizierung des Gesetzes, wenn es nun schon einmal durchkommen sollte, mitzuarbeiten.
Meine Damen und Herren, insbesondere ist von diesem Gesetz — auch das ist schon zum Ausdruck gebracht worden — der gewerbliche Verkehr, der Höchst- und Festpreise hat, betroffen. Bei diesen Festpreisen beispielsweise ist ein Ausweichen des-
wegen nicht möglich, weil die Bundesbahn und das übrige Verkehrsgewerbe paritätische Tarife haben. Zwei Zahlen möchte ich nennen, um hier noch einmal zu unterstreichen, wie schwierig die Dinge liegen. Auch nach der letzten Tariferhöhung, die nicht einmal gereicht hat, um die erste Erhöhung der Mineralölsteuer und die Erhöhung der Prämien der Versicherung zu decken, ist der Tarifindex heute noch bei 140 %. Es dürfte dem Hohen Hause bekannt sein, daß der allgemeine Index zwischen 170 und 180 liegt. Meine Fraktion hat daher von Anfang an die Auffassung vertreten: bei der Behandlung dieses wichtigen Mineralölsteuergesetzes dürfen nicht allein rein fiskalische Grundsätze maßgebend sein, sondern auch die wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Auswirkungen. Ich bedauere daher nochmals, daß der verantwortliche Herr Ressortminister, Bundesverkehrsminister Seebohm, zu den verkehrspolitischen Auswirkungen dieses Gesetzes weder in den Ausschüssen noch hier in irgendeiner Form Stellung genommen hat.
Meine Damen und Herren, es geht nicht darum, einer besonderen Gruppe in Deutschland nun Sonderrechte zu gewähren oder Sonderverdienste zu sichern. Es geht um den Art. 2 des Grundgesetzes. Im Art. 2 GG heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Sie wissen, wie die Zustände auf den Straßen sind. Wenn wir zu Ordnung
und zur Sicherung des Lebens auf der Straße kommen wollen, sind wir zwangsläufig verpflichtet, in der nächsten Zeit dem gesamten Straßenverkehr außerordentlich schwere normative Vorschriften aufzuerlegen. Den normativen Vorschriften kann der Verkehr nur nachkommen, wenn Sie die technische Erneuerung des rollenden Materials durchführen, und dazu müssen Sie dem Verkehr genügend Spielraum zum Leben und zur Existenz belassen.
Meine Damen und Herren, ich vertrete diesen Standpunkt nicht im Auftrage meiner Fraktion, aber ich weiß, daß eine Reihe meiner Freunde dieser Auffassung vollinhaltlich zustimmt.