Rede:
ID0111101200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Rademacher.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1951 4169 111. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4170A, 4189D Änderung der Tagesordnung 4170A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Nr. 1680 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1750 der Drucksachen, Umdruck Nr. 44) 4170B Zur Sache: Neuburger (CDU): als Berichterstatter 4170B als Abgeordneter 4178D Loritz (WAV) 4172A Vesper (KPD) 4172D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 4173D Dr. Bertram (Z) 4174C, 4187B Rademacher (FDP) . . . 4175C, 4189A Dr. Koch (SPD) 4176B, 4184C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4177C, 4185D Dr. Besold (BP) 4178A Eickhoff (DP) 4178B Frommhold (DRP) 4178C Dr. Wellhausen (FDP) 4188C Zur Geschäftsordnung bzw. zur Abstimmung: Dr. Arndt (SPD) 4181D Ritzel (SPD) 4182A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 4182B Loritz (WAV) 4184A Kunze (CDU) 4184A Abstimmungen 4180A, 4182C, 4189B Zugehörigkeit der Abg. Dr. Doris und Dr. Richter (Niedersachsen) als Mitglieder zur Fraktion der WAV 4189D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die freiwillige Höherversicherung in den Rentversicherungen der Arbeiter und der Angestellten (Nr. 1323 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1745 der Drucksachen) 4189D Degener (CDU), Berichterstatter . 4190A Beschlußfassung 4191A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Errichtung neuer Zuckerfabriken (Nrn 1739, 1491 der Drucksachen) 4191B Schill (CDU), Berichterstatter . . . 4191B Beschlußfassung 4192A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk (Nrn. 1746, 1620 der Drucksachen) 4192B Storch, Bundesminister für Arbeit . 4192B Freidhof (SPD), Berichterstatter . . 4192C Beschlußfassung 4193A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. betr. Frachtausgleich für Kartoffeln (Nrn. 1740, 1514 der Drucksachen) . . . 4193A Struve (CDU), Berichterstatter . . 4193A Beschlußfassung 4193C Antrag der Abg. Stücklen, Loibl, Strauß u. Gen. betr. Bereitstellung von ERP-Mitteln für das Handwerk (Nr. 1669 der Drucksachen) 4193C Antrag zurückgezogen 4193C Beratung der Übersicht Nr. 15 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 43) 4193D Beschlußfassung 4193D Nächste Sitzung 4193D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Das Mineralölsteuergesetz ist nur ein Teil eines umfassenden Programms, das uns der Bundesfinanzminister teils schon vorgelegt hat, das teils schon verabschiedet ist und das teils noch vorgelegt werden soll. Bei diesem Programm denkt man an die Deckung neuer Bundesausgaben, angeblich auch an eine Bekämpfung inflatorischer Tendenzen. Diese inflatorischen Tendenzen in Deutschland konnten wir bisher nicht feststellen. Im Gegenteil. Die inflatorischen Tendenzen, die an anderen Stellen bemerkbar gewesen sein mögen, rechtfertigen in Deutschland jedenfalls ein solches Steuerprogramm nicht. Die Einkommen-, die Körperschaft-, die Umsatzsteuer sollen erhöht werden, das Notopfer Berlin ist erhöht worden, Tariferhöhungen der Bundesbahn haben sich angeschlossen. Durch alle diese Maßnahmen hat sich das Verhältnis zwischen den progressiven Steuern, der Körperschaft-, der Vermögensteuer, der Soforthilfeabgabe einerseits und den indirekten und abwälzbaren Steuern entscheidend geändert und wird noch weiter geändert werden.
    Es dürfte wohl Einstimmigkeit darüber bestehen, daß die gesamte Steuerbelastung nach dem Ziel der sozialen Gerechtigkeit ausgerichtet werden muß und daß dieses Ziel der Steuerpolitik von allen hier vertreten werden wird. Zwischen den abwälzbaren und nicht abwälzbaren Steuern hat sich — nur nach dem Steueraufkommen im dritten Quartal 1950 — bereits ein erstaunliches Verhältnis ergeben, und zwar sind 1153,9 Millionen aus den nicht abwälzbaren und 2395,7 Millionen aus den abwälzbaren, aus den indirekten Steuern aufgebracht worden. Das ist ein Verhältnis von 11 zu 23, also fast von 1 zu 2.
    Das Verhältnis dagegen des Einkommens der sozial abhängigen Erwerbspersonen — insgesamt 14,3 Millionen im derzeitigen Bundesgebiet —, die ein Gesamteinkommen von 43 Milliarden Mark erzielt haben, zu dem Einkommen der selbständigen Erwerbspersonen — 3,7 Millionen Einzelpersonen, die aber 29 Milliarden Mark Einkommen erzielt haben - ist ungefähr 40 zu 60. Nun aber müssen


    (Dr. Bertram)

    wir davon ausgehen, daß die indirekten Steuern zum größten Teil von den sozial Abhängigen und natürlich auch von den Unterstützungsempfängern bezahlt werden. Das Verhältnis zwischen indirekten und direkten Steuern müßte also wesentlich anders sein, wenn es auch nur den Erfordernissen sozialer Gerechtigkeit entsprechen soll. Sie wissen alle, daß die sozial Abhängigen nicht wie die Selbständigen über Reserven verfügen. Wenn das Gesamteinkommen der sozial Abhängigen 43 Milliarden und das Gesamteinkommen der Selbständigen 29 Milliarden beträgt, dann darf das Verhältnis der indirekten zu den direkten Steuern nicht wie 2,3 zu 1,1 Milliarden aussehen. So ist schon heute der Stand.
    Dieser Stand soll durch die Belastung mit der erhöhten Mineralölsteuer noch zuungunsten der breiten Volksmassen verschlechtert werden. Ich gebe durchaus zu, daß die Mineralölsteuer zum Teil nicht abwälzbar sein wird. Das Kraftverkehrsgewerbe hat sich wegen seiner gebundenen Tarife mit Recht schon sehr darüber beklagt, aber zum ganz großen Teil ist die Mineralölsteuer, wie alle indirekten Steuern, abwälzbar und trifft deshalb den Lebensstandard der breiten Masse unmittelbar, das heißt das bereits unsoziale Verhältnis zwischen den verschiedenen Besteuerungskategorien wird durch diese Steuer noch weiter verschärft.
    Ich bin mir klar darüber, daß auch der Finanzminister dieses Verhältnis mit Sorge betrachtet. Auch der Finanzminister möchte sicherlich gern, daß dieses Verhältnis nicht weiter verschärft wird. Der Grund dafür liegt in der eigentümlichen Verteilung der Steuerquellen nach dem Grundgesetz. Hier scheint mir der eigentliche Hebel anzusetzen zu sein. Art. 106 und 107 des Grundgesetzes sehen eine Neuverteilung der Steuerquellen vor. Wenn das Bundesfinanzministerium den Bestimmungen des Grundgesetzes, insbesondere des Art. 107 — die Steuerquellen gerechter auf Bund und Länder zu verteilen — entsprechen und ein Gesetz vorlegen würde, dann könnten wir hier auch eine sozial gerechte Steuerpolitik betreiben. Wir verlangen deshalb vom Finanzministerium zunächst die Vorlage eines entsprechenden Gesetzes. Jetzt ist es so, daß die Hauptlasten der Bund zu tragen hat, daß dagegen die Steuerquellen, die wir erschließen können, den Ländern zugute kommen würden.
    Das Bundesfinanzministerium selber hat ausgeführt, daß allein aus der Beseitigung der Bestimmungen über die Selbstfinanzierung ein Betrag von 970 Millionen zu erwarten sei. Wenn das Bundesfinanzministerium selber, und zwar mit Recht, erklärt, daß die Bestimmungen der Einkommensteuernovelle über die Selbstfinanzierung beseitigt werden müßten und daß hieraus 970 Millionen zu erwarten seien, dann zeigt das den Weg, wie man zur Verwirklichung steuerlicher Gerechtigkeit etwas beitragen könnte. Der bequeme Weg, nämlich der Weg über eine Erhöhung der Mineralölsteuer, dagegen muß zu einer ganz falschen, weiteren Belastung führen.
    Wir sind deshalb nicht in der Lage, diesen Weg, den das Bundesfinanzministerium uns hier vorschlagen will, mitzugehen. Wir sehen durchaus ein, daß die Ausgaben des Bundes gedeckt werden müssen, wir verlangen aber, daß die Wege gegangen werden, die im Grundgesetz für diesen Zweck vorgesehen sind, auf denen man nicht mit
    dem Erfordernis sozialer Gerechtigkeit in Konflikt kommt.

    (Beifall beim Zentrum.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rademacher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willy Max Rademacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst im Auftrage meiner Fraktion den Umdruck Nr. 48 begründen. Bei den Verhandlungen in den Ausschüssen und auch in den Fraktionen hat die Frage der Durchführungsbestimmungen eine entscheidende Rolle gespielt. Es hat sich aber leider herausgestellt, daß die direkten Verhandlungen zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Verbänden bis heute nicht zum Erlaß von Durchführungsbestimmungen geführt haben, die nach unserer Auffassung tragbar erscheinen.
    Es geht im wesentlichen darum, daß die Verbände, die Hersteller und auch die Händler, gezwungen sein würden, sich von den Banken wieder Kredite bzw. Avale zu beschaffen, die sie nach Maßgabe der bisherigen Restriktionen und der sonstigen Belastung, die sie ohnehin zu tragen haben, nicht aufbringen können. Es soll weiter durch diesen Umdruck eine Differenzierung zwischen den Hersteller- und Händlerfirmen beseitigt werden.
    Meine Damen und Herren, da mir nur wenige Minuten zur Verfügung stehen, muß ich auf den Abs. 2c zum Art. 2 überspringen, worin es heißt:
    Eine Besteuerung der Bestände beim Endverbraucher findet nicht statt.
    Mit der beabsichtigten Besteuerung beim Endverbraucher würden ungefähr 3- bis 400 000 Betriebe erfaßt werden. Wir in unserer Fraktion sind der Meinung, daß es untragbar ist, nach dem System der Kaffeeriecher nun eine Unzahl von Beamten loszuschicken, um diese Bestände bei den Endverbrauchern zu erfassen.
    Das ist im wesentlichen der Inhalt des Umdrucks Nr. 48. Ich möchte die Kollegen bitten, den Abänderungsanträgen auf diesem Umdruck zuzustimmen.
    Meine Damen und Herren! Da mir mein Kollege Herr Höpker-Aschoff noch einige Minuten Redezeit zur Verfügung gestellt hat, möchte ich mir erlauben, einige Ausführungen zu machen, die von dem allgemeinen Standpunkt meiner Fraktion abweichen. Ich muß das in einigen wenigen Sätzen tun, und ich kann mich dabei auf die Ausführungen berufen, die ich in dieser Angelegenheit bereits in der ersten Lesung gemacht habe. In der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, als ob die rund zwanzig Verbände einschließlich der Gewerkschaften Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr und die dahinter stehenden Millionen Arbeitskräfte dem Grundsatz beizutreten bereit gewesen seien, die Mineralölsteuer als Ausgleich für das Bundesversorgungsgesetz zu akzeptieren. Meine Damen und Herren, ich stelle in aller Öffentlichkeit fest: das ist nicht der Fall. Wohl aber haben sieh — das ist begreiflich — die Verbände bereit erklärt, an einer Modifizierung des Gesetzes, wenn es nun schon einmal durchkommen sollte, mitzuarbeiten.
    Meine Damen und Herren, insbesondere ist von diesem Gesetz — auch das ist schon zum Ausdruck gebracht worden — der gewerbliche Verkehr, der Höchst- und Festpreise hat, betroffen. Bei diesen Festpreisen beispielsweise ist ein Ausweichen des-


    (Rademacher)

    wegen nicht möglich, weil die Bundesbahn und das übrige Verkehrsgewerbe paritätische Tarife haben. Zwei Zahlen möchte ich nennen, um hier noch einmal zu unterstreichen, wie schwierig die Dinge liegen. Auch nach der letzten Tariferhöhung, die nicht einmal gereicht hat, um die erste Erhöhung der Mineralölsteuer und die Erhöhung der Prämien der Versicherung zu decken, ist der Tarifindex heute noch bei 140 %. Es dürfte dem Hohen Hause bekannt sein, daß der allgemeine Index zwischen 170 und 180 liegt. Meine Fraktion hat daher von Anfang an die Auffassung vertreten: bei der Behandlung dieses wichtigen Mineralölsteuergesetzes dürfen nicht allein rein fiskalische Grundsätze maßgebend sein, sondern auch die wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Auswirkungen. Ich bedauere daher nochmals, daß der verantwortliche Herr Ressortminister, Bundesverkehrsminister Seebohm, zu den verkehrspolitischen Auswirkungen dieses Gesetzes weder in den Ausschüssen noch hier in irgendeiner Form Stellung genommen hat.
    Meine Damen und Herren, es geht nicht darum, einer besonderen Gruppe in Deutschland nun Sonderrechte zu gewähren oder Sonderverdienste zu sichern. Es geht um den Art. 2 des Grundgesetzes. Im Art. 2 GG heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Sie wissen, wie die Zustände auf den Straßen sind. Wenn wir zu Ordnung

    (Unruhe)

    und zur Sicherung des Lebens auf der Straße kommen wollen, sind wir zwangsläufig verpflichtet, in der nächsten Zeit dem gesamten Straßenverkehr außerordentlich schwere normative Vorschriften aufzuerlegen. Den normativen Vorschriften kann der Verkehr nur nachkommen, wenn Sie die technische Erneuerung des rollenden Materials durchführen, und dazu müssen Sie dem Verkehr genügend Spielraum zum Leben und zur Existenz belassen.

    (Unruhe. — Zuruf von der FDP: Ausgezeichnet!)

    Meine Damen und Herren, ich vertrete diesen Standpunkt nicht im Auftrage meiner Fraktion, aber ich weiß, daß eine Reihe meiner Freunde dieser Auffassung vollinhaltlich zustimmt.

    (Beifall rechts. — Zurufe: Ausgezeichnet! — Beifall auf der Tribüne.)