Meine Damen und Herren! Meine Parteifreunde verkennen nicht, daß die Verpflichtung, die das Grundgesetz auferlegt, den Haushalt auszugleichen, nicht nur den Herrn Finanzminister, sondern auch den Bundestag selber angeht. Meine Parteifreunde verkennen weiter nicht, daß dann, wenn durch die Gesetzgebung des Bundestages neue Verbrauchereinkommen in großem Umfang geschaffen werden und dadurch die Nachfrage erhöht wird, auf der anderen Seite durch Eingriffe der Steuergesetzgebung eine Einschränkung des Verbrauchs herbeigeführt werden muß, wenn eine inflatorische Entwicklung verhindert werden soll.
Wir sind allerdings der Meinung, daß diese beiden Postulate durch dieses Gesetz allein im vollen Umfange nicht erfüllt werden können, sondern daß wir dieses Gesetz, wenn die Postulate erfüllt werden sollen, im Zusammenhang mit den weiteren Plänen sehen müssen, die der Herr Finanzminister neulich vor uns im Finanz- und Steuerausschuß entwickelt hat. Wir hätten es daher auch begrüßt, wenn uns dieser Gesetzentwurf nicht vorweg, sondern, sagen wir, im Zusammenhang mit einer großen Steuerreform vorgelegt worden wäre, weil sich dann manches gegeneinander hätte abwägen lassen.
Meine Damen und Herren! Eine Steuer wie diese unterscheidet sich von den sonst üblichen Verbrauchssteuern dadurch, daß sie auf Rohstoffe und Produktionsmittel gelegt wird. Gegen eine solche Besteuerung können natürlich gewisse finanzpolitische Bedenken erhoben werden, weil durch eine solche Besteuerung starke Verschiebungen innerhalb der einzelnen Wirtschaftsstufen eintreten
können. Meine Parteifreunde legen daher auf die vom Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen angenommene Entschließung entscheidenden Wert, die in dem Mündlichen Bericht des Ausschusses enthalten ist. Durch diese Entschließung wird dem Bundesfinanzminister aufgegeben, von der Ermächtigung des § 6 Abs. 2 bei der entsprechenden Fassung der Durchführungsbestimmungen weitherzigen Gebrauch zu machen. Aber man kann wohl damit rechnen, daß diese Entschließung, die auf eine Anregung meines Parteifreundes Wellhausen zurückgeht, die Zustimmung dieses Hauses finden wird.
Noch etwas anderes: indirekte Steuern werden im allgemeinen abgewälzt. Die Abwälzung wird da auf gewisse Schwierigkeiten stoßen, wo ein Gewerbe durch Tarife gebunden ist, wie es das Kraftfahrgewerbe bei uns ist. Aus diesem Grunde haben wir gegen die Erhöhung insbesondere der Benzinsteuer gewisse Bedenken gehabt. Wir hätten es sehr begrüßt, wenn der Herr Finanzminister sich diesen Bedenken hätte anschließen können.
Alles in allem, meine Damen und Herren, werden wir trotz dieser Bedenken dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung nicht versagen, und zwar gemäß den Beschlüssen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik. Aber diese Zustimmung ist durch die künftige Gestaltung der Bewirtschaftung der Treibstoffe überhaupt bedingt. Der Herr Wirtschaftsminister Erhard hat uns hier völlig eindeutig erklärt, daß die Mineralöl G.m.b.H. in Liquidation treten und mit dem 1. April ihr Ende erreichen soll. Wir halten uns an dieses Wort des Herrn Wirtschaftsministers. Es ist aber im Finanz-und Steuerausschuß von den Vertretern der Regierung — auch wiederum von den Referenten des Wirtschaftsministeriums — darüber hinaus noch erklärt worden, daß nach ihrer Auffassung nach dem 1. April, nach der Auflösung der MineralölG.m.b.H., eine Bewirtschaftung von Dieselöl überhaupt nicht mehr erforderlich sein würde und dann auch die Preisbindungen für Dieselöl wegfallen könnten. Wir wollen nicht verkennen, daß bei Vergaserkraftstoffen die Dinge vielleicht etwas anders liegen und daß wir hier nach dem 1. April den Absprung in eine völlig freie Wirtschaft nicht wagen können; wir sind aber der Meinung, daß nach dem 1. April auch hier die Preisbindungen wegfallen könnten und daß jedenfalls eine Bewirtschaftung auf den Verbraucher-Endstufen nicht mehr erforderlich sein würde.
Ich kann zu meiner Freude feststellen, daß diese Gedanken, die die Bewirtschaftung und die Preisbindungen betreffen, von den übrigen Koalitionsparteien geteilt werden. Die drei Koalitionsparteien möchten aber eine gewisse Sicherung ihrer Auffassung durch einen Beschluß des Bundestages haben und haben daher gemeinsam eine Entschließung eingebracht, die ich dann dem Herrn Präsidenten übergeben werde. Diese Entschließung lautet:
1. Der Bundestag wünscht, daß nach dem 1. April 1951 die Preisbindungen für Vergaser- und Dieselkraftstoff aufgehoben werden. Die Bundesregierung wird daher ersucht, in ihrer Verlängerungsvorlage für das Treibstoffpreisgesetz nur noch die Preise für die privilegierten Verbrauchergruppen festzusetzen.
2. Der Bundestag hat mit Befriedigung von der Erklärung des Bundeswirtschaftsministers Kenntnis genommen, daß mit dem Inkrafttreten des Mineralölsteuergesetzes das Zentralbüro für Mineralöl G.m.b.H. in Liquidation zu treten hat und diese Liquidation spätestens am 1. April 1951 abgeschlossen sein wird. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, die Endverbraucherbewirtschaftung von Dieselkraftstoff ebenfalls ab 1. April 1951 mit dem Ziel der Beendigung der Gesamtbewirtschaftung zum frühest möglichen Zeitpunkt aufzuheben.
Meine Damen und Herren! Die Annahme dieser Entschließung ist für meine Parteifreunde von entscheidender Bedeutung. Einige kleinere Abänderungen bei den einzelnen Paragraphen wird mein Parteifreund Rademacher noch eingehend begründen.