Rede von
Josef
Becker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Arbeit hat sich auftragsgemäß mit dem Antrag auf Drucksache Nr. 1230 beschäftigt. Die Antragsteller streben mit ihrem Antrag gesetzliche Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit an. Es besteht kein Zweifel darüber, daß der deutschen Wirtschaft durch die überhandnehmende Schwarzarbeit großer Schaden entsteht
und Bund, Staat und Gemeinden durch die Schwarzarbeit große Steuerausfälle haben. Besonders das Handwerk hat in vielen seiner Berufe sehr unter der Schwarzarbeit zu leiden; aber auch das übrige Gewerbe und die Industrie haben große Nachteile. Im Ausschuß für Arbeit kamen jedoch Zweifel auf, ob ein neues Gesetz allein hier Abhilfe schaffen kann; bestehen doch seit langem Gesetze und Verordnungen, die, wenn sie richtig angewandt werden, wohl die Schwarzarbeit unterbinden oder doch wenigstens stark beschränken können. Wir haben die Gewerbeordnung, die ein Einschreiten der Gewerbepolizei und anderer Polizei- und Gendarmeriekräfte im Übertretungsfalle vorsieht. Finanz- und Steuerbehörden haben die Möglichkeit und die Pflicht, hier einzugreifen, schon wegen der mit der Schwarzarbeit verbundenen Steuerhinterziehung. Die Arbeitsbehörden haben die Möglichkeit, sowohl diejenigen, die Schwarzarbeit leisten, als auch diejenigen, die Schwarzarbeit vergeben, zu belangen.
Es wäre notwendig, daß die zuständigen Aufsichtsbehörden dem Problem Schwarzarbeit mehr Aufmerksamkeit schenken. Im allgemeinen kann bis heute festgestellt werden, daß bei allen Anzeigen wegen Schwarzarbeit Gerichte und Behörden sehr zart verfahren.
Der Ausschuß für Arbeit hat beschlossen, den in der Drucksache Nr. 1522 vorliegenden Antrag dem Hohen Hause zu unterbreiten. Der Antrag lautet:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, Maßnahmen zu erwägen, die geeignet sind, der überhandnehmenden Schwarzarbeit wirksam zu begegnen. Die Bundesregierung möge überprüfen, ob die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen für eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit ausreichen.
Namens des Ausschusses empfehle ich Ihnen die Annahme dieses Antrages.