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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950 3751 103. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 3752D, 3764D, 3789D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Entschließung zu den Straßburger Empfehlungen (Nrn. 1600, 1502, zu 1502, 1376 der Drucksachen) 3752D Dr. Pünder (CDU) 3752D Dr. Lütkens (SPD) 3754A Euler (FDP) 3756D Dr. Reismann (Z) 3757D Dr. Seelos (BP) 3758B Frommhold (DRP) 3758C Renner (KPD) 3759C Dr. Gerstenmaier (CDU) 3761C Ordnungsruf betr. Äußerung des Abg. Renner 3765A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Fortführung der Soforthilfeabgabe (Nr. 1531 der Drucksachen) . . 3762A Dr. Horlacher (CSU), Interpellant . 3762B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3765A Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. die neuen Jagdverordnungen des US-Hochkommissars (Nr. 1381 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige (Nr. 1414 der Drucksachen) 3766D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3766D Dr. Ott (BHE), Antragsteller . . . . 3767D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3768C, 3772B Funk (CSU) 3769B Faßbender (FDP) 3770A Volkholz (BP) 3770D Dr. Glasmeyer (Z) 3771C Kriedemann (SPD) 3772A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Winterbeihilfe (Nr. 1443 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Degener, Pelster u. Gen. betr. Steuerfreiheit für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1525 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Freigrenze für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1534 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 1541 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einmalige Weihnachtsbeihilfen (Nr. 1586 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (Nr. 1587 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Erhöhung der Fürsorgesätze (Nr. 1471 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Winterbeihilfe für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1473 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verbilligung von Strom und Gas für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1545 der Drucksachen) 3772D Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 3773A Degener (CDU), Antragsteller . . . . 3774D Renner (KPD), Antragsteller . 3775A, 3780C Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . . 3776B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3777A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3778B Sabel (CDU) 3779A, 3782D Pohle (SPD) 3780A Abstimmung 3781B, 3782B Geschäftsordnungsdebatte betr. namentliche Abstimmung 3781B Dr. Schäfer (FDP) . 3781D Gengler (CDU) 3782A Ollenhauer (SPD) 3782A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen (Nr. 1480 der Drucksachen) . 3783A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 (Nr. 1481 der Drucksachen) . . . 3783D Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 (Nr. 1482 der Drucksachen) 3784B Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen) 3784C Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen) 3785A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Schifferdienstbücher (Nr. 1311 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1558 der Drucksachen) 3785B, 3788C Cramer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3785B Sander (SPD), Berichterstatter . . . 3788C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 1559 der Drucksachen) 3785B Etzenbach (CDU), Berichterstatter . 3785C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) u. Gen. betr. Notstandsgebiet Wilhelmshaven (Nrn. 1523, 584 der Drucksachen) 3786D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. betr. Trinkwasser (Nrn. 1488, 942 der Drucksachen) 3786D Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 3787A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3787C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen die Schwarzarbeit (Nrn. 1522, 1230 der Drucksachen) 3787D Becker (Pirmasens) (CDU), Berichterstatter 3787D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1574 der Drucksachen) . . 3789C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Zeit vom 8. bis 20. Mai und vom 4. bis 10. Juli haben in Paris auf Einladung der französischen Regierung Verhandlungen über den Abschluß eines deutsch-französischen Abkommens über die soziale Sicherheit stattgefunden. Die Verhandlungen haben am 10. Juni 1950 zur Unterzeichnung eines Allgemeinen Abkommens geführt, und darüber hinaus sind für die verschiedenen Versicherungsträger besondere Regelungen getroffen.
    Das Allgemeine Abkommen befaßt sich mit allen Zweigen der Sozialversicherung sowie mit dem französischen System der Familienhilfe. Die Arbeitslosenversicherung ist in dieses Abkommen nicht eingeschlossen. Das Allgemeine Abkommen stellt die beiderseitigen Staatsangehörigen in ihren Rechten und Pflichten auf dem Gebiete der sozialen Sicherheit einander gleich. Es legt fest, daß grundsätzlich der Beschäftigungsort für die Zuständigkeit der beiderseitigen Versicherungen maßgebend ist. Es schließt für die beiderseitigen Staatsangehörigen alle innerstaatlichen Vorschriften aus, die die Gewährung von Leistungen in das Ausland beschränken oder die Rentenzahlung von der Staatszugehörigkeit abhängig machen.
    In der Krankenversicherung ist generell festgelegt, daß der jeweilige Versicherungsträger an dem Ort, wo die Erkrankung eintritt, für die Leistungen zu haften hat. In die Leistungen eingeschlossen sind die Familienangehörigen, die mit dem Versicherten in Familiengemeinschaft leben. Wenn die Angehörigen des Versicherten außerhalb des Staates wohnen, in dem der Betreffende beschäftigt ist, muß der heimatliche Versicherungsträger die Leistungen übernehmen. Gegenseitige Finanzausgleiche finden dafür nicht statt.
    In der Invalidenversicherung ist die Sache so geregelt, daß die Leistungen an den vorzeitig invalide gewordenen Menschen von dem Versicherungsträger getragen werden müssen, bei dem der Versicherte zuletzt ein volles Jahr versichert gewesen ist. Auch hier werden irgendwelche Zahlungsausgleiche nicht vorgenommen. Wenn der Versicherte 60 Jahre alt ist und er bekommt eine Altersrente, dann allerdings tritt der Zustand ein, daß die Versicherungsträger der beiden Länder nach der Dauer der Versicherungszeit in den Ländern gemeinschaftlich die Gelder aufbringen müssen.
    Die deutschen Arbeitnehmer in Frankreich werden in die Familienhilfeeinrichtungen des französischen Staates eingegliedert und bekommen die gleichen Leistungen wie der französische Staatsangehörige auch.
    In der Unfallversicherung werden ebenfalls alle Einschränkungen aufgehoben, und der Gastarbeiter wird dem Einheimischen gleichgestellt.
    In den Zusatzvereinbarungen zu dem Allgemeinen Abkommen sind vor allem die Regelungen für die Bergleute und für die Grenzgänger berücksichtigt, und darüber hinaus ist festgelegt, daß auch die Flüchtlinge und verdrängten Personen die gleichen Leistungen und Rechtsansprüche haben wie die Angehörigen der beiden vertragschließenden Länder.
    Wichtig in diesem Abkommen ist, daß eine grundsätzliche Verständigung über die Leistungen erzielt werden konnte, die sich für die französischen Arbeiter in der Kriegszeit ergeben haben. Hier ist vorgesehen, daß für fünf Jahre, und zwar vom Jahre 1940 bis zum Jahre 1945, Frankreich alle Leistungen übernimmt, die sich aus der Beitragszahlung der französischen Arbeiter in Deutschland ergeben. Als Äquivalent dafür übernimmt Deutschland alle Leistungen, die sich aus der Beitragszahlung deutscher Arbeiter in Frankreich in der Zeit von 1945-1950 ergeben.
    Gerade auf diesem Gebiet standen wir in den letzten Jahren vor scheinbar unüberwindlichen Schwierigkeiten. Sie sind überwunden worden, und ich glaube, daß diese Vereinbarungen einen wesentlichen Schritt zu einer endgültigen Versöhnung zwischen den beiden Ländern Deutschland und Frankreich darstellen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Der Gesetzentwurf ist damit eingebracht. Der Ältestenrat hat vorgesehen, die erste Beratung ohne Debatte vorzunehmen. Da kein Widerspruch erfolgt, lasse ich über den Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache Nr. 1480 an den Ausschuß für Sozialpolitik abstimmen. Ich bitte diejenigen, die mit der Überweisung einverstanden sind, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Einstimmig angenommen.
Ich rufe nunmehr Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 (Nr. 1481 der Drucksachen).
Das Wort zur Einbringung hat der Herr Bundesarbeitsminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ihnen hier vorliegende Vereinbarung tritt an die


    (Bundesarbeitsminister Storch)

    Stelle der im Jahre 1947 zwischen den Militärregierungen und Frankreich abgeschlossenen Abkommen über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich. Von deutscher Seite besteht ein Interesse daran, daß die Anwerbung nicht mehr auf der Grundlage der zwischen Frankreich und den Militärregierungen abgeschlossenen Abkommen fortgesetzt wird. Der französischen Anwerbekommission waren für die Werbung bisher allzu geringe Bindungen auferlegt.
    Die vorliegende Vereinbarung bezweckt, den internationalen Arbeitskräfteaustausch zu fördern, indem ein zeitweiliger Überschuß von deutschen Arbeitskräften und ein zeitweiliger mit französischen Arbeitskräften nicht zu deckender Arbeitskräftebedarf französischer Betriebe durch Anwerbung deutscher Arbeitskräfte ausgeglichen wird.
    Eine bestimmte Zahl anzuwerbender Arbeitskräfte ist im Gegensatz zu dem bisherigen Abkommen in diesen Vereinbarungen nicht festgelegt. Der Bedarf Frankreichs an deutschen Arbeitskräften wird den Bundesbehörden vierteljährlich gemeldet und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt gedeckt.
    Als Bewerber kommen 18- bis 40jährige Arbeitskräfte in Frage. Die Anwerbung findet über die deutschen Arbeitsämter statt. Die deutschen Arbeitskräfte werden in Frankreich hinsichtlich der Arbeitsbedingungen sowie des Krankheits- und Unfallschutzes den französischen Arbeitskräften gleichgestellt. Besondere Erleichterungen sind für den Fall vorgesehen, daß der deutsche Arbeitnehmer seine Familie nach Frankreich nachholen kann.