Rede von
Erich
Ollenhauer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Ich bedauere außerordentlich, daß wir diese Frage, wie es im Ältestenrat verabredet war, nicht schon dort ohne einen aktuellen Zusammenhang geklärt haben. Ich möchte unterstreichen, was der Herr Präsident gesagt hat. Als wir kürzlich im Altestenrat eine Aussprache über diese Frage hatten, bestand bei allen Fraktionsvertretern Übereinstimmung darüber, daß die bis jetzt geübte Praxis nicht zweckmäßig und nicht im Sinne der Geschäftsordnung ist, und zwar deshalb, weil wir festgesestellt haben, daß diese Bestimmung der Geschäftsordnung wörtlich aus der Geschäftsordnung des alten Reichstags übernommen worden ist. Unser Alterspräsident, der Herr Abgeordnete Löbe, hat in einer Sitzung des Ältestenrates mitgeteilt, daß während all der Jahre des Deutschen Reichstags diese Bestimmung so angewandt worden ist, daß eine namentliche Abstimmung erfolgte, wenn der Antrag auf namentliche Abstimmung von mindedestens 50 Abgeordneten unterstützt wurde.
Meine Damen und Herren, ich bedaure, daß wir hier eine Kontroverse haben über eine Angelegenheit, die in der Sache völlig klar ist. Wenn nämlich diese Bestimmung der Geschäftsordnung überhaupt einen Sinn haben soll, dann kann es doch nur der sein, daß man einer Minderheit des Hauses die Möglichkeit
geben will, in einer Frage, die sie für wichtig hält, eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich möchte dringend darum bitten, daß die Mehrheit des Hauses, nachdem wir heute eine Aussprache hier im Plenum haben, sich dafür entscheidet, daß wir in dieser Frage in Zukunft genau so verfahren, wie es im alten Reichstag der Fall gewesen ist.