Rede von
Dr.
Heinrich
Glasmeyer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rechtsverhältnisse der deutschen Jagd, also des Jägers und der Jagdverpächter, sind nach Ansicht der Jagdverbände nach folgenden Grundsätzen zu regeln:
Punkt 1. Grundlage. Jagdrecht ist an Grund und Boden gebunden und privates Eigentum des Grundeigentümers. Der Wildbestand ist unter Berücksichtigung der Belange der Ernährungs-, Land-und Forstwirtschaft zu erhalten.
Punkt 2. Die Reviere dürfen nicht zu klein sein, Eigenjagden mindestens 75 ha, gemeinschaftliche Reviere mindestens 250 ha, da andernfalls das Wild zu stark gestört und in seinem Bestand gefälirdet wird.
Es ist mir bekannt, meine Damen und Herren, daß gerade gegen diesen letzten Punkt sehr viel Sturm gelaufen wird. Ich möchte aber doch zu bedenken geben, daß es viel wichtiger ist, das Wild zu hegen und zu pflegen, als es nur abzuschießen und dann für unsere Nachfolger, also für unsere Kinder und Kindeskinder, überhaupt nichts übrig zu lassen.
Punkt 3. Nur Jäger mit Prüfung und Erfahrung dürfen Reviere haben, daher mindestens drei Jahresjagdscheine. Auch hiergegen wird Sturm gelaufen. Aber, meine Damen und Herren, bedenken Sie folgendes: Was hat es schließlich für einen Sinn, wenn irgendein Sonntagsjäger, statt Böcke und Rehe abzuschießen, Ochsen und Kühe schießt.
Wer als alter Jäger heute noch eine Jagd hat, hat diese drei Jahresjagdscheine ohne weiteres. Wer aber als neuer Jäger anfangen will, muß auch die entsprechende Prüfung ablegen.
Punkt 4. Schadwildbekämpfung durch Besatzung ist unzulänglich. Hege und Pflege des Wildes und Waldes kann nur mit den deutschen Jägern durchgeführt werden. Bekämpfung des Wilderertums ist nur möglich, wenn deutsche Jäger Jagdwaffen haben und im Revier Einfluß erhalten.
Punkt 5. Der Jagdschutz im Hauptberuf darf nur von geprüften Berufsjägern und Forstbeamten ausgeübt werden, da diese gleichzeitig Gehilfen des Staatsanwalts im Falle von Vergehen oder Verbrechen sind.
Meine Damen und Herren! Ich sehe, meine Redezeit ist abgelaufen. Ich möchte Sie aber bitten, dem
Jagdberuf Ihre Aufmerksamkeit zu widmen, damit endlich des Jägers Wunsch in Erfüllung gehen kann:
Ein gutes Revier, einen braven Hund,
Verläßliche Waffen in ernster Stund',
Ein eigenes Häuschen am Waldesrand
Mit blühenden Bäumen auf eigenem Land, Mein Schatzerl dazu am eigenen Herd — Hat sonst was auf Erden wohl größeren Wert?