Rede:
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950 3751 103. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 3752D, 3764D, 3789D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Entschließung zu den Straßburger Empfehlungen (Nrn. 1600, 1502, zu 1502, 1376 der Drucksachen) 3752D Dr. Pünder (CDU) 3752D Dr. Lütkens (SPD) 3754A Euler (FDP) 3756D Dr. Reismann (Z) 3757D Dr. Seelos (BP) 3758B Frommhold (DRP) 3758C Renner (KPD) 3759C Dr. Gerstenmaier (CDU) 3761C Ordnungsruf betr. Äußerung des Abg. Renner 3765A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Fortführung der Soforthilfeabgabe (Nr. 1531 der Drucksachen) . . 3762A Dr. Horlacher (CSU), Interpellant . 3762B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3765A Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. die neuen Jagdverordnungen des US-Hochkommissars (Nr. 1381 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige (Nr. 1414 der Drucksachen) 3766D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3766D Dr. Ott (BHE), Antragsteller . . . . 3767D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3768C, 3772B Funk (CSU) 3769B Faßbender (FDP) 3770A Volkholz (BP) 3770D Dr. Glasmeyer (Z) 3771C Kriedemann (SPD) 3772A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Winterbeihilfe (Nr. 1443 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Degener, Pelster u. Gen. betr. Steuerfreiheit für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1525 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Freigrenze für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1534 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 1541 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einmalige Weihnachtsbeihilfen (Nr. 1586 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (Nr. 1587 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Erhöhung der Fürsorgesätze (Nr. 1471 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Winterbeihilfe für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1473 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verbilligung von Strom und Gas für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1545 der Drucksachen) 3772D Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 3773A Degener (CDU), Antragsteller . . . . 3774D Renner (KPD), Antragsteller . 3775A, 3780C Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . . 3776B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3777A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3778B Sabel (CDU) 3779A, 3782D Pohle (SPD) 3780A Abstimmung 3781B, 3782B Geschäftsordnungsdebatte betr. namentliche Abstimmung 3781B Dr. Schäfer (FDP) . 3781D Gengler (CDU) 3782A Ollenhauer (SPD) 3782A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen (Nr. 1480 der Drucksachen) . 3783A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 (Nr. 1481 der Drucksachen) . . . 3783D Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 (Nr. 1482 der Drucksachen) 3784B Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen) 3784C Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen) 3785A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Schifferdienstbücher (Nr. 1311 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1558 der Drucksachen) 3785B, 3788C Cramer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3785B Sander (SPD), Berichterstatter . . . 3788C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 1559 der Drucksachen) 3785B Etzenbach (CDU), Berichterstatter . 3785C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) u. Gen. betr. Notstandsgebiet Wilhelmshaven (Nrn. 1523, 584 der Drucksachen) 3786D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. betr. Trinkwasser (Nrn. 1488, 942 der Drucksachen) 3786D Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 3787A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3787C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen die Schwarzarbeit (Nrn. 1522, 1230 der Drucksachen) 3787D Becker (Pirmasens) (CDU), Berichterstatter 3787D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1574 der Drucksachen) . . 3789C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Michael Horlacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Ich hatte an das Finanzamt Wolfratshausen ein Stundungsgesuch hinsichtlich der Soforthilfeabgabe gerichtet und dieses Gesuch bei einer persönlichen Vorladung erneuert. Der zuständige Herr Regierungsrat vom Finanzamt Wolfratshausen fand volles Verständnis für mein Vorbringen, bemerkte aber, ich müßte trotzdem bis zum 30. 3. 1950 200 DM von meiner Gesamtschuld in Höhe von 864 DM aufbringen und einzahlen. Da es mir aber unmöglich ist, diesen Betrag aufzubringen, erlaube ich mir, Sie zu bitten, höheren Ortes vorstellig zu werden und mir die Soforthilfe für ein Jahr aus folgenden Gründen zu erlassen:
    Und jetzt sehen Sie, wie es in dem landwirtschaftlichen Betrieb innerlich wirklich aussieht.
    Ich habe das elterliche Anwesen erst am 12. 4. 1949 übernommen mit einer Hypothekenschuld der Bayerischen Landeswirtschaftsbank, München, in Höhe von 13 000 DM, außerdem mit der Verpflichtung, an meine beiden Schwestern vom Elterngut den Betrag von 2400 DM und an meine Mutter 600 DM auszuzahlen, die ich laut Übergabevertrag im Jahre 1950 aufzubringen verpflichtet bin. Zudem stehen den Genannten 13 Tagwerk schlagbares Holz zu. Der übrige Wald ist zum Teil abgeholzt. Das weiter Übrige besteht aus jungem Baumbestand. Das Forstamt forderte bereits zur Anpflanzung auf, wofür ich mindestens 300 DM benötige. Außerdem ist bezüglich der Hofübergabe noch eine Schenkungssteuer in Höhe von 348 DM zu entrichten. Nun brauche ich aber noch 1500 DM für den notwendigsten Kunstdünger, Saatkartoffeln, Saatgetreide usw. Aus beiliegendem tierärztlichen Zeugnis geht weiterhin eindeutig hervor, in welcher Weise der Bazillus „Bang" in meinem Stall wütete, so daß ein Viertel meines Viehbestandes zu Verlust ge-


    (Dr. Horlacher)

    Bangen ist. Das Anwesen wurde am 12. Juli 1944 von einem Fliegerangriff getroffen, so daß noch ein ganz erheblicher Schaden am Gebäude sowie an Feld und Wald zu beheben ist. Von unseren sechs Kindern im Alter von 31/2 bis zu 19 Jahren ist unglücklicherweise ein Bub im Alter von 10 Jahren seit über 8 Jahren krank, wofür ich an Arzt- und Heilkosten jährlich einen Betrag von 300 bis 400 Mark aufbringen muß. Und schließlich haben unsere Kinder doch auch wirklich einmal ein Anrecht auf ein angemessenes Elterngut, wenn diese schon bis zu ihrer Verheiratung oder Selbständigmachung im elterlichen Betrieb schwere Arbeit leisten müssen.
    Hier haben Sie einmal ein praktisches Beispiel, wie es bei einem übergebenen Bauernhof aussieht und welche Lasten auf einem solchen Bauernhof ruhen; und hier haben Sie ein Beispiel dafür, wie notwendig es ist, daß dieses rohe Gesetz der Soforthilfeabgabe, wie es Herr Bundesfinanzminister Schäffer selber bezeichnet hat, so bald wie möglich einem endgültigen gerechten Lastenausgleich Platz macht. Herr Bundesfinanzminister Schäffer hat am 28. März dazu auch ausgeführt:
    Ich habe es nie vermieden, in der Öffentlichkeit meine Überzeugung dahin auszusprechen, daß die Soforthilfeabgabe in der Form, wie sie heute erhoben wird, auf die Dauer nicht möglich ist und daß es unsere Aufgabe sein muß, diese Soforthilfeabgabe sobald wie menschenmöglich durch ein Gesetz zu ergänzen, das einen Dauerzustand und eine wirkliche Klärung der Verhältnisse der deutschen Volkswirtschaft und in dem Verhältnis von Abgabepflichtigen zu Empfangsberechtigten schafft, um nicht nur ein gefährliches Auseinandergleiten der Stimmung im deutschen Volk zu vermeiden, sondern insbesondere auch unserer Volkswirtschaft in einer Zeit, da sie mit letzter Kraft gegen Arbeitslosigkeit und derartige Erscheinungen kämpfen muß, die notwendige Klarheit darüber zu geben: Welches Vermögen ist überhaupt für mich, welches Vermögen für den Betrieb, welches Vermögen ist für das Wirtschaftsleben verfügbar?
    Es wäre zu wünschen gewesen, daß dieser endgültige Lastenausgleich jetzt vor der nächstfälligen Soforthilfabgaberate am 20. November zustande gekommen wäre. Das ist leider nicht der Fall. Es handelt sich also um eine gerechte Regelung des Lastenausgleichs unter Berücksichtigung der kleingewerblichen und landwirtschaftlichen Verhältnisse. Ich habe das Beispiel gebracht: wenn ich einem Blut spende, dann bin ich bereit, das zu tun, wenn meine gesundheitlichen Verhältnisse das zulassen. Aber ich bin nicht bereit, die Blutspende soweit vornehmen zu lassen, daß ich selber dabei zugrunde gehe. Deshalb müssen hier die entsprechenden Grenzen gefunden werden. Landwirtschaftliches Vermögen ist etwas anderes als übriges Vermögen. Landwirtschaftliches Vermögen ist höchstens etwa mit dem Hausbesitz in Vergleich zu setzen. Die Tragfähigkeit der Landwirtschaft ist durch besondere Verhältnisse bestimmt; und ich würde empfehlen, daß auch von seiten der Fraktionen Rücksicht auf die Empfehlungen genommen wird, die der Arbeitsstab des Agrarausschusses des Bundesrats zum Lastenausgleich ausgearbeitet hat. Hier sind die besonderen Momente genau hervorgehoben, die bei der Landwirtschaft zu berücksichtigen sind:
    Betriebsgröße und Struktur der Landwirtschaft lassen eine allgemeine Realabgabe der Landwirtschaft nicht zu. Eine Aufbringung der Lastenausgleichsleistungen ist daher der Landwirtschaft im wesentlichen nur aus dem Ertrag möglich. Die Ertragsfähigkeit der Landwirtschaft wird durch folgende Momente beeintrachtigt: Ungünstiges Verhältnis von investiertem Kapital zum Umsatz, geringe Umlaufgeschwindigkeit des investierten Kapitals, Preisbindungen mit Rücksicht auf den sozialen Charakter der Agrarkreise, Abhängigkeit von nicht zu beeinflussenden Naturfaktoren; Investitionen stehen unter dem Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs. Die Soforthilfeabgabe hat die Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft überschritten.

    (Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)

    Wenn unser Volk draußen sehen würde, wie das Parlament hier eine wichtige Frage des Bauerntums durch dieses Verhalten behandelt, dann würde manches draußen auch noch anders beurteilt werden.

    (Abg. Kunze: Na! Na!)

    — Herr Kollege Kunze, das ist eine allgemeine Eigenschaft, daß die Aufmerksamkeit des Hauses, wenn landwirtschaftliche Probleme erörtert werden, wesentlich nachläßt.

    (Zustimmung in der Mitte und rechts.)

    Insbesondere ist es wichtig, daß bei der Frage der Behandlung der Belastung der Landwirtschaft die Frage des Verhältnisses zwischen Kapital, Umsatz und dem zu belastenden Vermögen eine Berücksichtigung erfährt.

    (Abg. Dr. Laforet: Sehr richtig!)

    Hier liegen ja Berechnungen vor, daß beispielsweise bei einem Einheitspreisgeschäft der Einheitswert jährlich 15mal umgesetzt wird, bei einem Warenhaus jährlich 12mal, beim Gewerbe jährlich durchschnittlich 6,5mal, in der Landwirtschaft durchschnittlich jährlich 0,75mal, in der Forstwirtschaft alle 8 Jahre einmal. Diese Betrachtung ergibt, daß ein Umsatz von 100 000 DM einem Einheitswert von 6666 DM beim Einheitspreisgeschäft entspricht, 8333 DM beim Warenhaus, 15 384 DM beim Gewerbe, 133 333 DM in der Landwirtschaft usw. Daraus ersehen Sie, daß das Verhältnis zwischen Sachvermögen und Umsatz im landwirtschaftlichen Betrieb derart ist, daß das Sachvermögen im Verhältnis zum Umsatz in der Landwirtschaft viel stärker ins Gewicht fällt, als es in den meisten übrigen Wirtschaftszweigen der Fall ist.
    Ich habe hier noch andere Berechnungen von der sogenannten Opposition zu dem Bauernverband, von der Opposition des Herrn von Rohr, der ähnliche Berechnungen aufgestellt hat. Ich selbst habe Berechnungen machen lassen. Daraus ergibt sich, daß der Umsatz in Prozent des Rohvermögens beträgt beim Handwerk: Metzger 152 bis 204%, Bäcker 120 bis 127%, Schreiner 57 bis 86%, Schmied 88 bis 37 %, Maler 108 his 122 %, Friseur 93 bis 69 %; beim Einzelhandel: Kolonialwaren 116 bis 183 %, Butter, Eier, Käse 197 %, Milch 224 %. Beim Großhandel lauten die Prozentzahlen 288, 289, 142, 256, bei der Landwirtschaft 31, 26, bei verschiedenen Betrieben 23, 28, 53 und 30. Sie sehen daraus, wie notwendig es ist, auf die dadurch bedingten unterschiedlichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen.

    (Abg. Dr. Laforet: Sehr richtig!)

    Solange ich dazu berufen bin, die Interessen unseres Bauerntums mit zu vertreten, werde ich mir


    (Dr. Horlacher)

    erlauben, meinen eben geschilderten Standpunkt zu all diesen Fragen trotz aller Schwierigkeiten durchzusetzen zu versuchen. Denn was gerecht ist, ist gerecht, und die Gerechtigkeit muß allmählich zum Siege geführt werden.

    (Zustimmung in der Mitte und rechts.)

    Man kann hier nicht aus Schönheitsgründen, aus Rücksicht auf die ästhetische Gestaltung des Lastenausgleichs, aus Rücksicht darauf, daß alles gleichmäßig aussieht, eine Regelung treffen, sondern die Regelung muß den wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechen. Das ist die Aufgabe, vor der wir stehen. Ich wünsche auch, daß ich hier die Unterstützung der SPD bekomme. Denn sie hat in manchen Fragen des Bauerntums hier auch ein Ohr, und dieses geneigte Ohr möchte ich gern herüberneigen.

    (Abg. Dr. Schmid [Tübingen]: Zwei Ohren!)

    — Gut, um so besser. Dann kann man in das eine Ohr hineinsprechen und weiß, es geht nicht aus dem anderen hinaus, es bleibt drin.

    (Abg. Dr. Schmid [Tübingen]: Ohropax!)

    Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß der Erlaß vom 2. Dezember betreffend Stundung der Soforthilfeabgabe wieder Anwendung finden und daß der Erlaß vom 13. Februar 1950 für die Landwirtschaft ebenfalls wieder in Kraft treten soll. Bei den Maßnahmen, die hier zu treffen sind, habe ich nun die Bitte an den Herrn Bundesfinanzminister, diese Erlasse auf die neuen Verhältnisse umarbeiten zu lassen. Denn der Erlaß des Bundesfinanzministers vom 2. Dezember bedarf angesichts der veränderten Lebensverhältnisse — die Kosten für die Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts sind gestiegen — einer Umarbeitung, es bedarf einer Erhöhung der Sätze, damit Ungerechtigkeiten beseitigt werden. Außerdem hat ja der Bundestag dankenswerterweise auf Grund meines Antrags seinerzeit beschlossen:
    Die Bundesregierung wird ersucht, die Finanzämter anzuweisen, bei Anwendung des Stundungserlasses für die Landwirtschaft vom 13. Februar 1950 nach dem Soforthilfegesetz der Beseitigung auftretender Härtefälle besondere Aufmerksamkeit zu schenken und von der Heranziehung von Sachverständigen bei der Bearbeitung von Stundungsanträgen aus der Landwirtschaft in weitem Umfange Gebrauch zu machen.
    Ich hoffe, daß diesem Ersuchen vom Herrn Bundesfinanzminister angesichts der jetzt entstandenen Schwierigkeiten Rechnung getragen wird. Die Schwierigkeiten waren schon bei der Februar- und Mai-Rate der Soforthilfeabgabe außerordentlich groß, besonders beim Kleingewerbe und bei der Landwirtschaft; sie sind jetzt noch erhöht — besonders bei der Landwirtschaft —, weil jetzt der halbe Jahresbetrag fällig wird, und zwar nach den rohen Sätzen, wie sie die Soforthilfeabgabe kennt. Hier muß meines Erachtens eine Überleitung geschaffen werden. Deswegen wird in der Interpellation gefragt, ob der Herr Finanzminister bereit ist, sich dafür einzusetzen, daß Stundungen über ein Viertel dieses Jahresbetrages hinaus gewährt werden, daß hier gewissermaßen am 20. November 1950 ein Viertel der Jahresleistung bei der Erhebung der Soforthilfeabgabe zugrunde gelegt und das übrige gestundet wird, bis der endgültige Lastenausgleich zustande gekommen ist. Denn das halte ich auch für gerecht. Alle unsere bisherigen Beratungen haben mindestens zu dem Ergebnis geführt, daß eine Entlastung der Landwirtschaft aus den Gründen, die ich angegeben habe, unbedingt eintreten muß, eine Entlastung im Verhältnis zu anderen Berufszweigen. Das kann meines Erachtens nur dadurch geschehen, daß hier eine solche Stundung Platz greift.
    Zum Schluß, meine sehr verehrten Damen und Herren, habe ich die Bitte, daß wir in der Frage des endgültigen Lastenausgleichs den wesentlichen Gesichtspunkten, nach denen hier eine Erleichterung geschaffen werden kann, zum Durchbruch verhelfen.
    Ich darf noch auf eines hinweisen. Ich habe da so das Wort von der Naturalabgabe der Landwirtschaft gehört. Dies ist ein ganz gefährliches Wort und kann die Stimmung zwischen der einheimischen Bauernbevölkerung und den Ausgewiesenen, mit denen wir gut zusammenarbeiten wollen, unter gewissen Verhältnissen bedeutend verschärfen. Man soll hier den Arbeitsfrieden auf dem Lande unter allen Umständen erhalten. Glauben Sie mir, unsere Bauern sind sehr empfindlich, weil sie trotz aller Bemühungen heute nicht einmal die nötigen Arbeitskräfte für ihren eigenen Betrieb bekommen. Deswegen ist es notwendig, dafür zu sorgen, daß dieser Friede nicht gestört wird.
    Dann soll man auch nicht so daherreden, als wenn wir hier recht viel Land zu verteilen hätten. Die Frage der Landabgabe ist eine Frage der Bodenreformgesetze. Die Frage des Lastenausgleichs ist eine davon zu unterscheidende. Beim Lastenausgleich muß darauf Rücksicht genommen werden, daß unser Bauerntum erhalten. werden kann, damit es lebensfähig bleibt. Es handelt sich hier vielfach um kleinbäuerliche und mittelbäuerliche Betriebe; Klein- und Kleinstbetriebe bis zu 2 Hektar haben wir in der Westzone 33 %, kleinbäuerliche Betriebe von 2 bis 5 Hektar 28 %, mittelbäuerliche Betriebe 33 %, großbäuerliche Betriebe 6,3 % und Großbetriebe — das sind Betriebe mit 100 Hektar und mehr — 0,1 %.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die europäische Agrarkonferenz hat sich mit Vertretern aller Staaten auf den Standpunkt gestellt, daß es ein dringendes Erfordernis ist, ein selbständiges, freies Bauerntum nicht bloß bei uns, sondern in ganz Europa zu erhalten. Das zu fördern und das zu pflegen, ist eine wichtige kulturelle, staatspolitische und wirtschaftliche Aufgabe. Wir haben bei der Koreakrise gesehen, wohin wir kommen, wenn wir selber nicht über genügend innere Reserven verfügen. Die Stärkung des Bauerntums ist eine unserer Hauptaufgaben, denen wir uns zuzuwenden haben. Deswegen darf die Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung keine Unterbrechung erfahren. Man darf deshalb der Landwirtschaft nicht übermäßige Belastungen zumuten, sondern muß dafür sorgen, daß dem Landwirt auch noch das nötige Betriebskapital verbleibt, damit er seinen Betrieb fortschrittlich und rationell zugunsten des gesamten Volkes und der Ernährung auch unserer Bevölkerung betreiben kann.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich unterbreche einen Augenblick.
Ich bitte, zunächst darauf hinweisen zu dürfen, daß die Mitglieder des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen gebeten werden, sich zu einer kurzen Sitzung um 11 Uhr in Zimmer 12, Südflügel, einzufinden.
Weiterhin, meine Damen und Herren, ist mir in-


(Präsident Dr. Ehlers)

zwischen das Stenogramm über die vorhin beanstandete Äußerung des Abgeordneten Renner vorgelegt worden. Es heißt nach dem Stenogramm an der beanstandeten Stelle folgendermaßen:
Soll doch Herr Dr. Adenauer — Dr. Amerikadenauer — einmal wagen, das westdeutsche Volk zu fragen, wie es zu seinen Aufrüstungsplänen und wie es zu dem von ihm propagierten Krieg steht. Er kann es nicht wagen, das Volk zu fragen, das Volk würde ihn hinwegfegen.
Meine Damen und Herren, ich stehe auf dem Standpunkt, daß die Formulierung „wie es zu dem von ihm propagierten Krieg steht" über die in diesem Hause selbstverständliche Möglichkeit einer sachlichen Kritik hinausgeht. Ich rufe Herrn Abgeordneten Renner zu der Ordnung, die in diesem Hause selbstverständlich sein sollte.

(Beifall in der Mitte.)

Zur Beantwortung der Interpellation hat das Wort der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Interpellation betrifft die Soforthilfeabgabe. Ich benütze die Gelegenheit, um über die Entwicklung des Aufkommens dieser Abgabe einige Bemerkungen vorauszuschicken. Das Aufkommen an allgemeiner Soforthilfeabgabe im Bundesgebiet betrug bis zum 31. März 1950 1040 Millionen DM, in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1950 688 Millionen DM, im Oktober 1950 60 Millionen DM. Das bisherige Gesamtaufkommen im Bundesgebiet betrug also 1788 Millionen DM.
    Das Aufkommen im ersten Halbjahr des Rechnungsjahres 1950/51 hat hiernach 66,2 % des Aufkommens im ganzen Rechnungsjahr 1949/50 betragen. Wenn das Aufkommen im zweiten Halbjahr des laufenden Rechnungsjahres ebensoviel betragen sollte wie das Aufkommen in seiner ersten Hälfte, würden wir somit zu einem Gesamtaufkommen in diesem Rechnungsjahr von 1377 Millionen DM gelangen, d. h. zu einem um 32 % größeren Aufkommen als im vorangegangenen Rechnungsjahr. Ich freue mich, von dieser günstigen Entwicklung des Aufkommens berichten zu können. Das Aufkommen kommt allein dem durch das Soforthilfegesetz betreuten Kreis von Kriegsgeschädigten aller Art zugute.
    Die Gründe für die Verbesserung des Aufkommens liegen zum Teil darin, daß die Nachprüfungen der Finanzämter inzwischen weiter fortgeschritten sind; die Nachprüfungen werden demnächst abgeschlossen sein. Im übrigen ist die Steigerung des Aufkommens zweifellos auch darauf zurückzuführen, daß im laufenden Rechnungsjahr ein großer Teil der Rückstände des vorigen Jahres entrichtet worden ist. Die Rückstände betrugen am 31. März 1950 420 Millionen DM. Zu einer Abtragung der Rückstände haben sicherlich die inzwischen vollzogene Senkung der Einkommensteuer, ferner das Weiterauseinanderziehen der Zahlungstermine, die im ersten Rechnungsjahre auf sechs Monate zusammengedrängt waren, sowie der Fortfall der Soforthilfesonderabgabe beigetragen.
    Nun zur Interpellation selbst. Sie zerfällt in zwei Teile. Die Frage, ob der Bundesregierung bekannt ist, daß die Fortführung der Soforthilfeabgabe in vielen Teilen der Wirtschaft, der kleinen gewerblichen Wirtschaft und insbesondere der Landwirtschaft, zu ganz besonderen Härten führt, muß ich mit einem eindeutigen „Ja" beantworten.

    (Abg. Dr. Laforet: Hört! Hört!)

    Wir sehen diese Erfahrungen bestätigt aus einer Fülle täglich bei uns eingehender Eingaben aus diesen Kreisen. Sie lassen die schwere Notlage, zu der das gegenwärtige Maß der gesamten Vermögensbesteuerung neben den anderen Steuern hier führt, deutlich erkennen, oft in einer erschütternden Weise.
    Die Soforthilfeabgabe beträgt grundsätzlich 3% des Vermögenswerts. Bei Vermögen bis zu 8000 DM wird ein Freibetrag von 3000 DM abgezogen. Der Freibetrag ermäßigt sich bei je 1000 DM Mehrvermögen um 1000 DM, so daß bei Vermögen über 10 000 DM kein Freibetrag mehr besteht. Für Wohngrundstücke, die zum Grundvermögen natürlicher Personen gehören, ist der Abgabesatz auf 2 °/o ermäßigt. Der Satz von 2 % gilt auch für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, wenn das ganze abgabepflichtige Vermögen den Betrag von 15 000 DM nicht übersteigt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Besteuerung bei der Soforthilfeabgabe das Rohvermögen zugrunde gelegt wird. Schulden werden also nicht abgezogen. Zu dieser Belastung durch die Soforthilfeabgabe tritt die durch die Ländervermögensteuer verursachte Belastung in Höhe von 0,75 %. Es ist meine aufrichtige Überzeugung, daß eine derartige Gesamtbelastung des Vermögens, zumal bei kleineren Vermögen, auf die Dauer untragbar ist. Ihre Aufrechterhaltung würde zu den schwersten wirtschaftlichen und politischen Erschütterungen führen. Ganz besonders gilt das für die kleine Landwirtschaft.
    Wir haben aus dieser Erkenntnis bei der Aufstellung des Entwurfs eines Lastenausgleichsgesetzes die notwendigen Folgerungen gezogen. Die gesamte jährliche Vermögensbelastung, die durch dieses Gesetz den Steuerpflichtigen auf einen längeren Zeitraum auferlegt wird, muß nach unserer Ansicht niedriger sein als die gegenwärtige. Wir sind mit der Erkenntnis, daß die allgemeine jährliche Vermögensbelastung auf die Dauer zur Vermeidung schwerster Nachteile für die Wirtschaft und die Geschädigten selbst gesenkt werden muß, und der weiteren Erkenntnis, daß die jährliche Vermögensbelastung nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit der verschiedenen Vermögensarten abgestuft werden muß, wie ich zu meiner Befriedigung feststellen kann, allseitig auf Verständnis gestoßen. Ich kann hier sogar vielleicht von einem Einverständnis sprechen, wieviele Meinungsverschiedenheiten auch im übrigen hinsichtlich der Gestaltung des Gesetzentwurfs über den endgültigen Lastenausgleich noch bestehen mögen.
    Der Notlage, die vielfach durch die Regelung des Soforthilfegesetzes eingetreten ist, habe ich bereits im Rahmen der mir gegebenen Möglichkeiten Rechnung getragen. Das ist geschehen durch den Erlaß vom 2. Dezember 1949 betreffend Ermessensstundungen aus wirtschaftlichen Gründen sowie durch die drei Sondererlasse, die für die drei in Betracht kommenden Berufsgruppen — Gewerbe, Hausbesitz und Landwirtschaft — ergangen sind. Über beide Maßnahmen ist im Lastenausgleichsausschuß des Bundestages wiederholt eingehend beraten worden. Sie sind von allen Seiten gebilligt worden.
    Der Erlaß vom 2. Dezember 1949 betreffs Ermessensstundungen aus Billigkeitsgründen regelt eine bis dahin offen gebliebene, aber immer dringender gewordene Frage: Wo liegt die untere Grenze der


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    Zumutbarkeit für die Entrichtung der Soforthilfeabgabe? Bei welchem Einkommen — nicht nach steuerrechtlichen, sondern nach wirtschaftlichen Begriffen — sollen die Finanzämter eine Stundung der Soforthilfeabgabe aus wirtschaftlichen Gründen bewilligen? Wir haben diese Einkommensgrenze auf 150 DM monatlich mit Zuschlägen von 30 DM für die Ehefrau und 25 DM für jeden vom Abgabepflichtigen unterhaltenen Angehörigen bemessen. Dabei konnten wir naturgemäß nur die Berufsgruppen berücksichtigen, bei denen die Einkünfte nach allgemeingültigen Gesichtspunkten feststellbar sind und in ihrer Höhe einigermaßen feststehen. Auf Gewerbetreibende und Landwirte ist die im Erlaß getroffene Regelung nicht ohne weiteres zahlenmäßig anwendbar. Man denke z. B. bei den Gewerbetreibenden, deren Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Verlust abschließt, an die häufigen Fälle, in denen der Abgabepflichtige erhebliche Entnahmen zur Lebensführung gemacht hat. Man muß auch bei der Land- und Forstwirtschaft gerechterweise berücksichtigen, daß ihr Einkommen in den weitaus meisten hier in Betracht kommenden Fällen nach Pauschsätzen ermittelt wird und sie einen großen Teil ihres Lebensbedarfs aus der eigenen Erzeugung deckt.
    Die besonderen Verhältnisse der Gewerbetreibenden wie die der Landwirtschaft werden durch die vorhin erwähnten Sondererlasse berücksichtigt. Durch Fragebogen, die die Gesuchsteller auszufüllen haben, werden sie veranlaßt ihre derzeitige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dem Finanzamt klarzulegen. Das Finanzamt erhält damit alle Unterlagen, die es für die Entscheidung über Stundungsgesuche benötigt. Rückfragen werden dadurch im beiderseitigen Interesse vermieden. Es ist damit erreicht worden, daß denen eine Stundung zugute kommt, die sie benötigen, und sie denen versagt bleibt, von denen die Abgabe den Vorschriften des Gesetzes entsprechend gefordert werden muß.
    Das sind die Möglichkeiten, die dem Bundesfinanzminister, der an das Gesetz gebunden ist, zur Berücksichtigung von Härten bei der Vollziehung des Gesetzes zur Verfügung stehen. Sie gelten selbstverständlich auch für die am 20. November von der Landwirtschaft zu entrichtende Rate, die deswegen in Höhe von 1/2 festgesetzt ist, weil die an sich am 20. August fällige Rate für die Landwirtschaft bekanntlich entfallen ist.
    Damit habe ich zugleich die Frage beantwortet, die im zweiten Teil der Interpellation an die Bundesregierung gerichtet worden ist. Ich habe bestätigt, daß die Notlage der Landwirtschaft der Bundesregierung bekannt ist und von ihr voll gewürdigt wird und daß nach Auffassung der Bundesregierung die Belastung der Landwirtschaft mit der Soforthilfeabgabe auf die Dauer gesehen untragbar ist. Ich habe dabei hinzugefügt, welche Konsequenzen die Bundesregierung für die Gestaltung der endgültigen Regelung, d. h. des Entwurfs eines Lastenausgleichsgesetzes, aus dieser Erkenntnis gezogen hat. Wir haben den Bundestagsbeschluß vom 23. Juni 1950, durch den die Bundesregierung ersucht wird, die Finanzämter anzuweisen, bei Anwendung des Stundungserlasses für die Landwirtschaft vom 13. Februar 1950 der Beseitigung auftretender Härtefälle bei der Soforthilfeabgabe besondere Aufmerksamkeit zu schenken und von der Heranziehung von Sachverständigen bei der Bearbeitung von Stundungsanträgen aus der Landwirtschaft in weitgehendem Umfang Gebrauch zu machen, den Finanzministern der Länder und den Oberfinanzdirektionen selbstverständlich zur Beachtung mitgeteilt. Ich habe die Finanzminister der Länder und Oberfinanzdirektionen im Hinblick auf die hohe Belastung, die den Landwirten durch die Entrichtung einer Halbjahrsrate am 20. November bevorsteht, noch einmal an diesen Bundestagsbeschluß erinnert.
    Mehr zu tun, steht, wie erwähnt, nicht in meiner Macht. Ich bin als Bundesfinanzminister an die bestehenden Gesetze gebunden. Ich kann nur mein Bestreben darauf richten, trotz der Schwierigkeiten der Sache und der Möglichkeiten, die sie für Meinungsverschiedenheiten bietet, so schnell wie möglich das endgültige Lastenausgleichsgesetz zu fördern, da ich von ihm einen billigen Ausgleich zwischen den Interessen der Geschädigten und der belasteten Wirtschaft und eine gerechte Verteilung der Lasten innerhalb der Wirtschaft erwarte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)