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ID0110101500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 101. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 14. November 1950 3689 1o1. Sitzung Bonn, Dienstag, den 14. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3690A Änderung der Tagesordnung . . . 3690B, 3711C Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Auslieferung und Hinrichtungen von Deutschen (Nr. 1599 der Drucksachen) 3690C, D Höfler (CDU), Interpellant 3690D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3691C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1950 (Nr 1508 der Drucksachen) 3692C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium .der Finanzen . . . . 3692D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung über den Warenverkehr und das Protokoll vom 17. August 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien (Nr. 1509 der Drucksachen) 3693B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3693B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 1510 der Drucksachen) 3693C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3693C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Dividendenabgabenverordnung (Nr. 1511 der Drucksachen) 3694B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3694B, 3698C Erler (SPD) 3694D, 3699A Scharnberg (CDU) 3696B Neumayer (FDP) 3697A Ewers (DP) 3698A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1356 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1494 der Drucksachen) 3700B Dr. Laforet (CSU), Berichterstatter . 3700B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts (Nr. 1100 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1520 der Drucksachen) 3701A Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter 3701A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Wiederherstellung von Brücken (Nrn. 1484, 1070 der Drucksachen) . . . 3707C Kern (CDU), Berichterstatter . . . 3707C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Schatz, Kahn u. Gen. betr. Ausbau der Kleinbahnstrecke Regensburg—Wörth (Nrn. 1485, 1162 der Drucksachen) . . . 3708B .Juncker (FDP), Berichterstatter . . . 3708C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Kahn, Dr. Solleder, Dr. Jaeger, Dr. Schatz u. Gen. betr. Ausbau der Bundesbahnlinie Ingolstadt—Riedenburg nach Dietfurt in Bayern (Nrn. 1486, 1194 der Drucksachen) 3708C Meyer (Bremen) (SPD), Berichterstatter 3708D Kahn (CSU) 3708D Höhne (SPD) 3709C Volkholz (BP) 3710A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Steuerrückvergütung an die Imkerschaft (Nrn. 1550, 466 der Drucksachen) 3710B Junglas (CDU), Berichterstatter . . 3710C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3711A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe — Flaggenrechtsgesetz — (Nr. 893 der Drucksachen); Mündlicher Bericht ,des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1557 der Drucksachen) 3690C, 3711D, 3712A Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 3712A, 3713A Ahrens (DP) 3712C Walter (DP) 3712D Dr. Seelos (BP) 3714B Übersicht über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 20) 3711D Nächste Sitzung 3714C Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei diesem Gesetz handelt es sich in der Hauptsache darum, die in dem alliierten Gesetz Nr. 24 vorgesehenen Durchführungsbestimmungen auf die deutsche Zuständigkeit zu übertragen. Damit sind auch auf diesem Sicherungsgebiet die wichtigsten Durchführungsarbeiten der Kontingentierung, Registerführung und Überwachung der beschränkten Industrien in deutsche Hände gelegt. Der Gesetzentwurf schafft im übrigen nur Rechtsgrundlagen, die vor dem Koreakonflikt für notwendig gehalten wurden.
    Das Gesetz ermächtigt insbesondere die Bundesregierung zum Erlaß der nach 'dem alliierten Gesetz Nr. 24 erforderlichen Durchführungsverordnungen. Diese Vorschrift ist notwendig, um eine deutsche Rechtsgrundlage für die erforderlichen Durchführungsvorschriften zu schaffen, deren Ausführung nach dem Gesetz Nr. 24 den deutschen Behörden übertragen worden ist. Bis dahin muß sich die Durchführung noch unmittelbar auf das alliierte Gesetz stützen, was z. B.. in der französischen Zone zur Folge hat, daß für die Ahndung von Zuwiderhandlungen ausschließlich die Besatzungsgerichte zuständig sind.
    Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung weiterhin zu Regelungen auf dem Gebiete der Kohle und des Mineralöls im Rahmen der besatzungsrechtlichen Vorschriften. Dabei ist zu beachten, daß die jetzige Anordnung Kohle II/50 am 31. März 1951 und die Anordnung Mineralöl I/50 am 31. Dezember 1950 ausläuft. Die Hohe Kommission hat wesentliche Änderungen auf diesen Gebieten durch die Direktive vom 2. September 1949 von ihrer Zustimmung abhängig gemacht. Nach dem Ablauf des Bewirtschaftungsnotgesetzes ist daher die neue Rechtsgrundlage des Gesetzentwurfes notwendig. Ob nach der im Zuge der Änderung des Besatzungsstatuts erwarteten Aufhebung der Direktive Lenkungsmaßnahmen auf den beiden Gebieten aufrechterhalten bleiben müssen, wird von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängen. Ich behalte mir vor, zu diesem Gegenstand in den Ausschußberatungen noch weitere Ausführungen zu machen.
    Das Gesetz regelt weiter die Sicherstellung der Deckung des Bedarfs an Edelmetallen sowie den Erlaß von Vorschriften über die fachstatistische Berichterstattung auf den Gebieten, auf denen andere statistische Unterlagen nicht ausreichend oder nicht kurzfristig zur Verfügung stehen.
    Der § 3 des Gesetzes schreibt die Anhörung der Fachausschüsse vor, die bei dem Bundesminister für Wirtschaft oder den ihm nachgeordneten Dienststellen aus Vertretern der Länder, der Unter-


    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Erhard)

    nehmer und der Arbeitnehmer bestehen, ein Verfahren. das sich bisher immer gut bewährt hat.
    Der § 4 gibt der Bundesregierung ein Weisungsrecht an die Landesregierungen, beschränkt auf das Gebiet des Gesetzes Nr. 24, um eine einheitliche Handhabung dieser Durchführungsvorschriften sicherzustellen.
    Schließlich enthält das Gesetz noch Strafbestimmungen.
    In der Hauptsache werden durch dieses Gesetz Bestimmungen vorgesehen, die in Ausführung des alliierten Gesetzes Nr. 24 die Kontingentierung der Stahlproduktion, die Kontingentierung der Erzeugung von Hüttenaluminium, die Mitwirkung bei der Erteilung der Erlaubnis zum Bau und Erwerb von Schiffen, die Kontrolle des Transitverkehrs von Kriegsmaterial, und den Erwerb und den Besitz von Sportwaffen, die Berichterstattung über die Erzeugung von Wälzlagern und die Einfuhr von Elektronenröhren, ferner die Sicherherstellung der Umstellung der erlaubten Produktionen auf dem Gebiete der Feinmechanik, Optik und Elektronik auf den Friedensgebrauch und die Erteilung von Produktionsgenehmigungen und Ein- und Ausfuhrbewilligungen für bestimmte chemische Rohstoffe betreffen. Das Bundeswirtschaftsministerium plant im Augenblick über dieses Gesetz hinaus gewisse vorsorgliche Maßnahmen weiterer Art, die bei den Ausschußberatungen mit zur Diskussion gestellt werden sollen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich eröffne die erste Beratung. Der Ältestenrat hat Ihnen für die Aussprache eine Redezeit von 60 Minuten vorzuschlagen. — Dagegen wird kein Widerspruch erhoben; das Haus ist damit einverstanden.
Wünscht jemand in der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs das Wort? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die erste Beratung. Ich nehme an, daß das Haus mit der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik einverstanden ist.

(Zustimmung.)

Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Dividendenabgabenverordnung (Nr. 1511 der Drucksachen).
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die bisherige Regelung stützte sich auf die Dividendenabgabenverordnung, Verordnung zur Begrenzung von Gewinnausschüttungen vom 11. Juni 1941. Es handelte sich dabei um eine reine Kriegsregelung, die sehr stark aus politischen, optischen Gründen erfolgt ist und die vor allen Dingen sicherstellen sollte, daß dem Staat alle überschüssigen Erträge der Unternehmungen zu Zwecken der Zeichnung von Schatzanweisungen zuflossen. Das heißt also: diese Verordnung war ein Instrument der Kriegsfinanzierung. Zudem sollte sie die Voraussetzungen schaffen, um die Rüstungsbetriebe in stärkerem Maße durch Eigenfinanzierung auszuweiten. Die Verordnung war ausdrücklich auf die Kriegsdauer begrenzt und ist jetzt überholt. Diese Verordnung bedeutet auch einen Fremdkörper in unserer Marktwirtschaft, die übermäßige Gewinne durch Mittel des Wettbewerbs auf das rechte Maß zurückdämmt.
    Dabei ist zu beachten, daß die Eigenfinanzierung in stärkerem Maße durch die Fremdfinanzierung ersetzt werden muß. Die Aufrechterhaltung des Dividendenstops verleitet zu Fehlinvestitionen. Die Verluste der Rentensparer bei der Währungsumstellung und der niedrige Zins der Rentenwerte haben das anlagesuchende Publikum vom Erwerb von Rententiteln abgezogen. Die deutsche Wirtschaft wird in Zukunft wesentlich auf die ausreichende Versorgung des Kapitalmarktes angewiesen sein, und aus diesem Grunde muß die Dividendenbeschränkung fallen. Wenn die deutsche Wirtschaft vor allen Dingen auch in Zukunft darauf angewiesen ist, ausländisches Kapital zur Anlage in Deutschland zu bewegen, dann ist zu berücksichtigen, daß die ausländischen Kapitalgeber Ertragsmöglichkeiten nach internationalen Maßstäben auch in Deutschland finden müssen. Das Auslandskapital wird sich grundsätzlich marktwidrigen Beschränkungen nicht unterwerfen wollen. Mit übertriebenen Ausschüttungen ist ohnedies nicht zu rechnen, so daß die Auffassung der alliierten Kontrollbehörde, wie sie mit Schreiben vom 15. April 1949 angeregt hat, die Gewinnausschüttungen bis zu einer Höhe von etwa 10% zuzulassen, nach meiner Überzeugung keine Berechtigung hat. Aber über diesen Gegenstand kann ebenfalls in den Ausschußberatungen diskutiert werden.
    Jedenfalls hat die alte Kriegsverordnung keinerlei Berechtigung mehr für unsere Wirtschaft und bedarf der Ablösung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)