Rede:
ID0109901600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1950 3623 99. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3623C Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 durch den Bundesminister der Finanzen (Nr. 1500 der. Drucksachen) 3623C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3623C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Besatzungskosten (Nr. 1190 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Besatzungskosten (Nr. 1191 der Drucksachen) ferner in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der Bayernpartei betr. Angleichung der Besatzungsverhältnisse an die internationale Lage (Nr. 1298 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verweigerung militärischer Dienstleistungen (Nr. 1437 der Drucksachen) 3634D Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 3634D Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . 3636A Harig (KPD), Antragsteller . . . 3636A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3637B Nächste Sitzung 3637D Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Robert Lehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich konnte mich bei dem Vortrag des Herrn Vorredners nicht des Eindrucks erwehren, daß ich ihm eigentlich Glück dafür zu wünschen hätte, daß er diese Rede im Westen vor dem Deutschen Bundestag und nicht drüben im Osten gehalten hat.

    (Sehr richtig! bei den Regierungsparteien. Zurufe von der KPD.)

    Sonst würde ihm diese Rede zweifellos nicht gut bekommen sein.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Ich kann zu dem Ganzen nur sagen, daß der vorliegende Antrag rein propagandistischen Zwecken dienen soll.

    (Zurufe bei der KPD: Natürlich!)

    Vom verfassungsrechtlichen Standpunkt aus ist der unter den Ziffern 1 und 2 des Antrags geforderte Beschluß ohne ein besonderes Gesetz überhaupt nicht möglich. Art. 2 Abs. 2 unseres Grundgesetzes garantiert die Freiheit der Person. Infolgedessen könnte nur durch ein von Bundestag und Bundesrat genehmigtes Gesetz eine Ausnahme geschaffen werden. Ein solches Gesetz liegt aber nicht vor. In Art. 1 des dem Bundestag vorliegenden Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Strafgesetzbuches ist ein neuer § 83 vorgesehen, der die Anwerbung eines Deutschen zum Wehroder Rüstungsdienst einer ausländischen Macht
    unter Strafe stellt. Aber der Dienst selbst soll nicht mit Strafe bedroht werden. Die vorgesehene Regelung entspricht im wesentlichen dem früheren, nunmehr durch das Kontrollratsgesetz Nr. 11 aufgehobenen § 141 a des Strafgesetzbuches. Soviel zu den beiden Ziffern 1 und 2 des Antrages Nr. 1437.
    Für die Ziffern 3 und 4 desselben Antrages gilt folgendes. Die Ziffern 3 und 4 berühren unser Arbeitsrecht und gehören an sich zur Zuständigkeit des Bundesministers für Arbeit. Ich beantworte sie aber trotzdem, weil vom verfassungsrechtlichen Standpunkte aus hierzu etwas zu sagen ist. Was die Ziffer 3 anlangt, so gehört die Arbeitsvermittlung zum Gebiet der landeseigenen Verwaltung im Sinne des Art. 84 GG. Gemäß Art. 84 Abs. 5 GG kann der Bundesregierung nur auf Grund eines Bundesgesetzes, das der Zustimmung des Bundesrats bedarf, eine entsprechende Vollmacht gegeben werden. Die Befugnis, an die Länder in besonderen Fällen Einzelweisungen zu erteilen, gehört ebenfalls hierhin. Ein solches Gesetz ist nicht gegeben.
    Für die Zahlung von Erwerbslosenunterstützung in den in dem Antrag der KPD genannten Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    Ich komme zu Ziffer 4 des Antrages Nr. 1437. Hier gilt zunächst dasselbe, was ich zu Ziffer 3 erwähnte, nämlich daß die Bundesregierung nur auf Grund eines Gesetzes, das der Zustimmung des Bundesrats bedarf, den Ländern Einzelweisungen erteilen darf. Ein solches Gesetz liegt nicht vor. Deshalb ist die Bundesregierung nicht in der Lage, einem solchen Wunsche zu entsprechen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich eröffne die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. —
Ich schließe die Aussprache.
Wir haben abzustimmen. Es ist mit Ausnahme des Antrages unter 2 c kein Antrag auf Überweisung gestellt. Wir müssen also zunächst über die Anträge selbst — außer 2 c — abstimmen.
2 a: Wer für die Annahme ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Abgelehnt.
2 b: Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Abgelehnt.
Für 2 c ist Verweisung an den Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten beantragt. Wer für die Verweisung an diesen Ausschuß ist, den bitte ich um ein Handzeichen. —Gegenprobe! — Ist angenommen.
2 d: Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Ist abgelehnt.

(Zuruf von der KPD: Sie wollen also Waffen tragen!)

Dann ist auch dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Die nächste Sitzung, die 100. Sitzung des Deutschen Bundestages, berufe ich ein auf Freitag, den 10. November, 9 Uhr.
Ich werde den Herrn Präsidenten bitten, die Sitzung des Ältestenrates auf heute 16 Uhr 15 vorzuverlegen.
Ich schließe die 99. Sitzung.