Rede von
Adolf
von
Thadden
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DRP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DRP)
Meine Damen und Herren! Ich darf an die Worte des Herrn Kollegen Schneider und die Versprechungen anknüpfen, die die Parteien gemacht haben. Der Berg kreißte und gebar unter dem Donner der Agitationsreden ein Mäuslein.
Die SPD hat sich besonders hervorgetan. Sie forderte die Beendigung einer Entnazifizierung, die voll des methodischen Wahnwitzes sei, und forderte weiter die Wiederherstellung der vollen staatsbürgerlichen und sozialen Gleichberechtigung aller Staatsbürger; „Schluß mit der Zweiteilung Deutschlands in Staatsbürger verschiedenen Rechts!" Im Ausschuß hat aber die SPD von einer solchen Haltung, die von ihr vor den Wahlkämpfen propagiert wurde, nichts gezeigt, die CDU ebenfalls nicht, die sich hiermit
in Schwarz-Weiß-Rot an die ehemaligen Nationalsozialisten Schleswig-Holsteins wandte
und ihnen den Abschluß der Entnazifizierung, ja sogar die Wiedergutmachung — schwarz-weiß-rot umrandet — prophezeite. Das muß ja mal gesagt werden.
Herr Kollege Henßler erklärte kürzlich, daß man jemand nur wegen Taten, nicht aber wegen seiner Gesinnung zur Verantwortung ziehen solle. Er meinte die KPD. Wir hoffen daß er das auch auf die von diesem Antrag „Betroffenen" ausdehnt. Wir meinen, entweder verlängert man das Entnazifizierungsgesetz durch ein neues Gesetz, — und darauf läuft dieser Antrag des Ausschusses hinaus —, oder aber man schließt die Sache ab. Aus diesem Grunde haben wir einen Änderungsantrag eingereicht, den ich verlesen möchte:
1. Entnazifizierungsverfahren mit dem Ziel der Einstufung in eine Gruppe sind nach dem 1. Januar 1951 nicht mehr zulässig. Anhängige Verfahren sind einzustellen. Die Besatzungsbehörden sind aufzufordern, keine Entnazifizierungsverfahren mehr durchzuführen.
Durch diesen letzten Satz wäre die strittige Frage der Entnazifizierung in der britischen Zone hinsichtlich der Kategorien I und II erledigt.
2. Die Einteilung des deutschen Volkes in
Gruppen auf Grund eines erfolgten Entnazifizierungsbescheides wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Damit erfüllen wir die Forderung der SPD auf Beendigung des „methodischen Wahnwitzes."
3. Verfahren gegen ehemalige Mitglieder der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen sind in Zukunft nur noch nach Maßgabe strafbarer Handlungen gemäß den Bestimmungen des Strafgesetzbuches durchzuführen.
Herr Kollege Dr. Schneider wies im Zusammenhang mit den Kategorien I und II hierauf hin.
4. Amtliche Bescheinigungen über eine erfolgte Entnazifizierung dürfen in Zukunft nicht mehr ausgestellt oder verlangt werden. Ausgestellte Bescheinigungen werden rechtlich gegenstandslos.
Sodann ist in Anlehnung an die Vorschläge, die die Fraktion der FDP soeben eingebracht hat, die Aufhebung der einzelnen Sanktionen nicht über die Zeitspanne des nächsten halben Jahres zu verteilen, sondern hat samt und sonders am 31. 12.1950 bzw. 1. 1. 1951 zu erfolgen.
9. Verurteilungen zu Arbeitslager sind vorbehaltlich der Verfahren gemäß Ziffer 3 mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Lag den Verurteilungen eine strafbare Handlung zugrunde, so sind solche Fälle nach Maßgabe der Bestimmungen des Strafgesetzbuches abzuschließen.
Meine Damen und Herren! Wir glauben, daß mit diesem Vorschlag die Geschichte wirklich beendet wird. Dies kann man bei dem Antrag des Ausschusses nicht sagen. Ich hoffe, daß unser Antrag angenommen wird.